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Geblitzt Außerhalb Der Überschreitungszone


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@cv135: Klare Abzocke. Grundsätzlich ist es Schwachsinn, in einer 100-Meter-Zone zu messen, erst recht mit PSS. Da waren also eine ganz klamme Kommune und ein Meßdiener Oberschlauli im Einsatz. Im Prinzip muß mal ein sich wehrender VT diese Meßstelle tot machen.

 

@sobbel schrieb:

Es gibt zwei OLG Urteile (Schleswig und Düsseldorf) aus jüngster Zeit. In denen wird das PSS quasi heilig gesprochen.

 

@sobbel: Du präsentierst hier Schnee von gestern. Entweder bist Du wirklich nicht auf dem aktuellsten Stand, vollkommen betriebsblind oder wie bekannt der geschickte Weglasser von Unannehmlichkeiten, damit dem unbedarften Leser ein heiles Weltbild von aktuellem Abzockgeraffel suggeriert wird.

:nolimit:

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Und genau deshalb werden diese 'schwachsinningen' Zonen dann ausgeweitet. Es wird eben nicht mehr nur die Bushaltestelle/Zebrastreifen/Engstelle etc. begrenzt, sondern gleich ganze Straßenzüge oder ga

Immer noch nicht nicht. Du fasst Erfassungsbereich und Messbereich zusammen - das ist nicht dasselbe. Im Erfassungsbereich findet (noch) keine Messung statt.     Nicht? Ich dachte eigentlich, dies hie

Dafür braucht die Behörde kein Internet, sondern nur das EMA. Wenn Du mit dem Halter verwandt bist oder die gleiche Meldeadresse hast, dann hat es der SB sowieso ganz einfach. Aber als erstes solltest

@cv135: Klare Abzocke. Grundsätzlich ist es Schwachsinn, in einer 100-Meter-Zone zu messen

Und genau deshalb werden diese 'schwachsinningen' Zonen dann ausgeweitet. Es wird eben nicht mehr nur die Bushaltestelle/Zebrastreifen/Engstelle etc. begrenzt, sondern gleich ganze Straßenzüge oder gar Stadtteile.

Und dass alles nur, weil manch einer sich nicht in der Lage sieht für 100 m den Gasfuß still zu halten und der nächste die Kontrolle an genau dieser Gefahrenstelle für Abzocke hält.

Und natürlich ist den Autofahrer nicht zuzumuten, vorsichtshalber mal 110 Meter mit 30 km/h zu fahren und nicht genau 100.0000 m.

 

Wer Ironie findet darf sie behalten.

SCNR,

AnReRa

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Der Erfassungsbereich liegt zwischen 10 und 75 Metern vor dem Gerät.

Immer noch nicht nicht.

Du fasst Erfassungsbereich und Messbereich zusammen - das ist nicht dasselbe. Im Erfassungsbereich findet (noch) keine Messung statt.

 

 

 

Nirgendswo stand der Meßbereich vor dem Blitzer.

Nicht?

Ich dachte eigentlich, dies hier sei eindeutig genug:

 

Ab 70 Meter vor dem Gerät findet die Erfassung statt. Zwischen 50 und 20 Meter vor dem Gerät findet die Messung mit dem abschliessenden Foto statt.

 

 

 

 

@sobbel: Du präsentierst hier Schnee von gestern...

... damit dem unbedarften Leser ein heiles Weltbild von aktuellem Abzockgeraffel suggeriert wird.

 

Erleuchte mich oh Wettergott und lass Neuschnee fallen.

Oh Herr, gib mir etwas zu lesen was aktueller ist als meine Links, um so auch den Bürgern mit einfachem Geiste ein gerechtes Weltbild zuteil werden zu lassen.

Ich flehe dich an, oh Allwissender, lass mich nicht in Unwissenheit sterben damit ich nicht in die Hölle der PSS Gläubigen fahre und dort auf Ewigkeit auf meinem Abzockgeraffel schmore.

Gib mir die Kraft und Überzeugung meinem bisherigen Fürst der Dunkelheit Ralf dem I. von NRW abzuschwören und zeig mir deinen Pfad der Erleuchtung.

Hab vertrauen in den Unbedarften, auch er möge sich anhand meiner verlinkten Urteile eine eigene Meinung bilden.

 

Gruß

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Und genau deshalb werden diese 'schwachsinningen' Zonen dann ausgeweitet. Es wird eben nicht mehr nur die Bushaltestelle/Zebrastreifen/Engstelle etc. begrenzt, sondern gleich ganze Straßenzüge oder gar Stadtteile.

Und dass alles nur, weil manch einer sich nicht in der Lage sieht für 100 m den Gasfuß still zu halten und der nächste die Kontrolle an genau dieser Gefahrenstelle für Abzocke hält.

Und natürlich ist den Autofahrer nicht zuzumuten, vorsichtshalber mal 110 Meter mit 30 km/h zu fahren und nicht genau 100.0000 m.

@anrera: Du zäumst die Sache von der falschen Seite auf. Grundsätzlich brauch man nicht jeden Furz wie Bushaltestelle/Zebrastreifen/Engstellen igO nun noch weiter auf :30: runterlimitieren. Stadt ist Stadt, also zHg :50: . Wenn auf den o. g. 100 Metern nun besondere, die stadttypischen Gefahren übersteigende Gefahren vorhanden sind, dann können Warn-/Gefahrenschilder aufgestellt werden, z. B. Fußgänger auf 100 Meter, ggf. mit gelbem Blinklicht. Gibt es alles. Es bringt doch nix, wenn ich die :30: krampfhaft einhalte, auf den Tacho schaue, auf den Kilometerzähler schauen muss, wann die 100 Meter um sind und dabei einen Fußgänger mit :30: umfahre. Also, die alte Geschichte, besser bremsbereit und vorausschauend fahren.

 

Eine Überreglementierung ist für den VT unzumutbar. Messungen mit aller Gewalt an jedem "Wutpunkt" ist Schwachsinn.

:nolimit:

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Erleuchte mich oh Wettergott und lass Neuschnee fallen.

 

Oh Herr, gib mir etwas zu lesen was aktueller ist als meine Links, um so auch den Bürgern mit einfachem Geiste ein gerechtes Weltbild zuteil werden zu lassen.

Ich flehe dich an, oh Allwissender, lass mich nicht in Unwissenheit sterben damit ich nicht in die Hölle der PSS Gläubigen fahre und dort auf Ewigkeit auf meinem Abzockgeraffel schmore.

Gib mir die Kraft und Überzeugung meinem bisherigen Fürst der Dunkelheit Ralf dem I. von NRW abzuschwören und zeig mir deinen Pfad der Erleuchtung.

Hab vertrauen in den Unbedarften, auch er möge sich anhand meiner verlinkten Urteile eine eigene Meinung bilden.

@sobbel: Oh, ein Achtzeiler :wub: ! Ich habe etwas falsch gemacht...aber ich stehe doch gerne für Blickwinkelerweiterungen zur Verfügung. Also, vergiss erstmal das Untertanen-OLG von deinem Fürst. Es ist der krampfhafte Versuch, die zwei Hauptabzockgeräte mit dem Persilschein "standardisiertes Meßverfahren" zu versorgen. Wenn Du den Burhoff-Blog verfolgst, dann findest Du klare Ansagen darüber mit "Zirkelschluss" und das "PTB-Unfehlbarkeitsdogma". Du weißt, RiOLG a. D. hat schon Gewicht. Wie auch immer, Dein vermeintlicher Güteschein garantiert keine Fehlerfreiheit. So, und nun kannst Du über weitere AG schmollen :P :

 

AG Bergisch-Gladbach, Juni 2014, Einstellung

http://kanzlei-blog.de/verfahrenseinstellung-nach-messung-mit-poliscan-speed-3-2-4/

 

AG Friedberg, 11.08.2014 Js 16236/14, Freispruch
AG Emmendingen, 26.02.2014 Js 24840/12, Sammelfreisprüche
OLG Karlsruhe 29.07.2014 569/13-AK145/13; Freispruch
Okay, man gutachtet solange rum, bis die Daten weg sind :B): .
:nolimit:
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Moin Moin

 

Du wirfst mir Schnee von gestern vor und lieferst gleich zwei Urteile, die älter sind als das Urteil vom OLG Düsseldorf.

Das sind bei vier Quellen mal eben 50% Ausschuss. Das ist schonmal nicht geeignet meinem Ralfi abzuschwören.

 

Zu Berg. Gladbach

Ich seh da kein Urteil und kein Aktenzeichen, nur eine Erzählung aus dem Hause Streich und Co.

Das kann wahr sein - muss aber nicht.

 

Zu Friedberg

Die Richterin läßt nicht nur ausser acht, daß die 1.5.5 nebst TuffViewer eine zugelassene Software ist. Sie läßt auch den Abschnitt 9 der PTB a18.11 ausser acht, obwohl sie sich auf den Abschnitt 8.5 beruft. Damit beachtet sie aber auch § 16 Abs.3 EO nicht.

 

Zu Emmendingen

Hier war das SV Büro Dr. L. am Werk. Der L. ist hinlänglich bekannt. Seltsamerweise macht er sich dieselbe Messreihe aus Frankfurt zu eigen wie der SV Roland B. (der war beim Friedberger Urteil tätig). Im Büro des Dr. L ist aber gar kein Roland B. tätig. Beide SV stellen diese Messreihe so dar, als wäre das "ihre" Messreihe und "ihre" Feststellungen.

Da muß man doch fragen, wer da von wem abgekupfert hat? Wessen Messreihe ist das eigentlich? Existiert denn diese Messreihe wirklich? oder greift man wieder einmal Gerüchte auf und versucht diese als Tatsachen hinzustellen?

Die Amtsrichter hinterfragen die SV doch gar nicht, das wurde schon beim Aachener Urteil nicht getan. Täten sie das, müßten Verfahren wegen Aussagedelikten eingeleitet werden. Wer weiß, vielleicht kassieren diese SV sogar für Tätigkeiten, die gar nicht stattfanden. Dann wär da noch mehr drin.

 

Zu Karlsruhe

Dieses OLG Urteil ist zwar aktuell, beruht aber auf einer AG Entscheidung aus 2011. Das AG hatte damals über eine PSS Messung mit der Software 1.3.3 zu entscheiden. Die ist meines Wissens heutzutage nicht mehr zugelassen. Insofern kann auch eine OLG Entscheidung nicht mehr richtungsweisend sein.

Würden die Gerichte mal schneller in die Pötte kommen, wären wohl auch die Daten noch vorhanden.

 

 

Du trägst damit natürlich nicht zu meiner Blickwinkelerweiterung bei.

 

 

Gruß

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@cv135: Klare Abzocke. Grundsätzlich ist es Schwachsinn, in einer 100-Meter-Zone zu messen

Und genau deshalb werden diese 'schwachsinningen' Zonen dann ausgeweitet. Es wird eben nicht mehr nur die Bushaltestelle/Zebrastreifen/Engstelle etc. begrenzt, sondern gleich ganze Straßenzüge oder gar Stadtteile.

Und dass alles nur, weil manch einer sich nicht in der Lage sieht für 100 m den Gasfuß still zu halten und der nächste die Kontrolle an genau dieser Gefahrenstelle für Abzocke hält.

Und natürlich ist den Autofahrer nicht zuzumuten, vorsichtshalber mal 110 Meter mit 30 km/h zu fahren und nicht genau 100.0000 m.

 

Wer Ironie findet darf sie behalten.

SCNR,

AnReRa

 

Nun stell dir einfach mal vor,an dieser Stelle schätzt man die 100m falsch ein und gibt dann Gas.

Von dir noch unterstellt zu bekommen,man soll einfach mal den Gasfuß stillhalten grenzt schon fast an Schwachsinn.

Die meisten Leute geben schon 50m vorm Ortsausgangsschild Gas ,das würd ich ja noch verstehen.

 

Und Abzocke kann man es trotzdem nennen,denn es wäre jederzeit möglich gewesen,direkt in der 30er Zone zu blitzen.

 

Nun stell dir einfach mal vor,man dachte, man ist bei 110m und beschleunigte dann einfach.

Du merkst schon ,es gibt der Möglichkeiten Viele.

Oder stell dir einfach mal vor,man nimmt als Orientierung Straßenlaternen,die alle 50m aufgestellt sind und an der Ersten befindet sich das Schild 30 auf 100m.An der 3. gibt man einfach Gas ,man schätzt halt die 100m.

Oder stell dir vor man hats eilig,automatisch versucht man Zeit zu gewinnen usw.

Es gibt wirklich viele Situationen und keiner wird im Straßenverkehr sich zu 100% an die Regeln halten.

Sorry so viel Ironie hab ich noch nirgens gelesen.

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...

Wenn Du das dem Fahrprüfer erzählt hättest, dann hättest Du vermutlich keinen Führerschein bekommen.

Ich glaube Du hast vergessen, dass :50: nicht heißt, dass man 50 km/h fahren muß sondern darf.

 

Von dir noch unterstellt zu bekommen,man soll einfach mal den Gasfuß stillhalten grenzt schon fast an Schwachsinn.

Kannst Du mir diesen Satz genauer erklären ?

 

Oder stell dir einfach mal vor,man nimmt als Orientierung Straßenlaternen,die alle 50m aufgestellt sind und an der Ersten befindet sich das Schild 30 auf 100m.An der 3. gibt man einfach Gas ,man schätzt halt die 100m.

Was hält Dich davon ab, erst nach der 4.ten Laterne (als min. >150m) zu beschleunigen ?

Ansonsten hat Dein Auto garantiert einen Tageskilometerzähler mit 0,1 km Einteilung. Ich muß Dir hoffentlich nicht erklären wie man den in diesem Fall benutzt ...

 

Oder stell dir vor man hats eilig,automatisch versucht man Zeit zu gewinnen usw.

Damit hast Du dich fast schon als Autofahrer disqualifiziert.

Es interessiert genau niemanden, dass gerade Du es eilig hast.

 

denn es wäre jederzeit möglich gewesen,direkt in der 30er Zone zu blitzen.

Ich glaube wir haben inzwischen festgestellt, dass die Messung wohl im 30'er Bereich stattgefunden hat.

Es war daher wohl Dein Unvermögen a) die Geschwindigkeit einzuhalten und b) die Messung (rechtzeitig) zu erkennen.

 

Es gibt wirklich viele Situationen und keiner wird im Straßenverkehr sich zu 100% an die Regeln halten.

Schade. Aber das ist genau der Grund, warum sich Blitzen für den Staat überhaupt lohnt. :victory:

 

Abschließend noch ein Auszug aus der STVO §3

Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Sprich, wenn Du nicht schätzen kannst, musst Du eben entsprechend langsamer fahren !

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Nun stell dir einfach mal vor,an dieser Stelle schätzt man die 100m falsch ein und gibt dann Gas.

 

Von dir noch unterstellt zu bekommen,man soll einfach mal den Gasfuß stillhalten grenzt schon fast an Schwachsinn.

Die meisten Leute geben schon 50m vorm Ortsausgangsschild Gas ,das würd ich ja noch verstehen.

 

Und Abzocke kann man es trotzdem nennen,denn es wäre jederzeit möglich gewesen,direkt in der 30er Zone zu blitzen.

 

Nun stell dir einfach mal vor,man dachte, man ist bei 110m und beschleunigte dann einfach.

Du merkst schon ,es gibt der Möglichkeiten Viele.

Oder stell dir einfach mal vor,man nimmt als Orientierung Straßenlaternen,die alle 50m aufgestellt sind und an der Ersten befindet sich das Schild 30 auf 100m.An der 3. gibt man einfach Gas ,man schätzt halt die 100m.

Oder stell dir vor man hats eilig,automatisch versucht man Zeit zu gewinnen usw.

Es gibt wirklich viele Situationen und keiner wird im Straßenverkehr sich zu 100% an die Regeln halten.

Sorry so viel Ironie hab ich noch nirgens gelesen.

 

Deswegen wird ja auch Fahrlässigkeit unterstellt.

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anrera:Zitat von ihm:

1.Wenn Du das dem Fahrprüfer erzählt hättest, dann hättest Du vermutlich keinen Führerschein bekommen.

Ich glaube Du hast vergessen, dass :50: nicht heißt, dass man 50 km/h fahren muß sondern darf.

2.Kannst Du mir diesen Satz genauer erklären ?

Quote

3.Damit hast Du dich fast schon als Autofahrer disqualifiziert.

4.Oder stell dir vor man hats eilig,automatisch versucht man Zeit zu gewinnen usw.

Es interessiert genau niemanden, dass gerade Du es eilig hast.

Quote

5.Ich glaube wir haben inzwischen festgestellt, dass die Messung wohl im 30'er Bereich stattgefunden hat.denn es wäre jederzeit möglich gewesen,direkt in der 30er Zone zu blitzen.

6.Es war daher wohl Dein Unvermögen a) die Geschwindigkeit einzuhalten und b) die Messung (rechtzeitig) zu erkennen.

Schade. Aber das ist genau der Grund, warum sich Blitzen für den Staat überhaupt lohnt. :victory:

7.Abschließend noch ein Auszug aus der STVO §3

Sprich, wenn Du nicht schätzen kannst, musst Du eben entsprechend langsamer fahren !

An den

 

zu:

1.Was soll ich dem Fahrprüfer erzählen?

2.Welchen Satz,deinen Satz mit dem Gasfuß still halten oder was?

Genau das hab ich meiner Meinung nach 100m getan.Merkst du eigentlich was du hier schreibst?Gasfuß stillhalten wow,wie oft bist du mit mir mitgefahren?

3.Hab ich nicht,ich nehme schon sehr lange unfall und blitzerfrei am Verkehr teil,im Vergleich zu dir um Einiges länger.(wenn man deine Postings hier so liest)Soll ich das auch meinem Fahrprüfer erzählen?

4. Auch das hast du nicht kapiert oder?Das ist Absicht wenn man es eilig hat und zu schnell fährt.

5. Ich glaube du hast etwas noch nicht festgestellt,die Messung könnte sogar 5m in der 50er Zone erfolgt sein.

6. Das ist sicherlich nicht der Grund,es geht um notorische Schnellfahrer und nicht um Leute die mal ein Schild übersehen haben oder 100m falsch eingeschätzt haben.

7. Willst du dich profilieren oder was soll das Gestänkere?

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Ich darf dich darauf verweisen, dass wir hier eine Funktion für Zitate haben, die Nutzung derselben macht Beiträge übersichtlicher.

 

Das "Gestänkere" darfst du wohl dem Umstand zuschreiben, dass du hier über mehrere Beiträge hinweg jammerst, weil du in einer angeblich nur 100 m langen 30 km/h-Strecke beim Zuschnellfahren erwischt wurdest....

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Ich darf Dir mal vorführen, wie man das mit dem Zitieren macht ...

 

1.Was soll ich dem Fahrprüfer erzählen?

Das Du der Meinung bist, das man Regeln übertreten darf , wenn man nur die richtigen Ausreden hat.

z.B. 'Ich habe es eilig', 'keiner hält sich an alle Regeln, also brauche ich das auch nicht tun' oder ''da ist :50: da darf ich nicht 30 km/h fahren'.

 

Weißt Du, damals vor lange Zeit als :30: in Wohngebieten noch nicht üblich war, sind wir in der Fahrstunde durch ein Straße im Wohngebiet gefahren. Ich bin vorsichtshalber 30 km/h gefahren, weil ich weiter vorne Kinder gesehen habe. Der Fahrleher offenbar nicht, wiess er mich doch darauf hin , das hier 50 km/h zu fahren sei. Sekunden später lief ein Kind für uns auf die Gasse ... Ich b in mir nicht sicher, ob die Vollbremsung bei 50 km/h gereicht hätte ..

Seit dem 'durfte' ich 30 km/h fahren. Heute ist das übrigends :ruh: .

 

2.Welchen Satz,deinen Satz mit dem Gasfuß still halten oder was?

Genau den Satz den ich zitiert habe. Ich schätze da ist entweder ein Wort zuviel oder zuwenig . Aber macht nichts, ich glaube die hier mitlesenden Personen haben schon kapiert, dass es offenbar unter Deiner Würde ist, statt 100,00m vorsichtshalber mal 120m die 30 km/h einzuhalten.

 

3.Hab ich nicht,ich nehme schon sehr lange unfall und blitzerfrei am Verkehr teil

Hat das jemand beweifelt ?

Ich verkneife mir jetzt ein 'Alter schützt vor Torheit nicht' :whistling: . Im übrigen fahre ich auch nicht erst seit gestern ...

 

4. Das ist Absicht wenn man es eilig hat und zu schnell fährt.

Ach ne ?! Wer macht den sowas :kopfschuettel:

Aber eins ist klar: Wer bewußt zu schnell ist, darf nacher nicht jammern. Der Betreffende hat gespielt und verloren !

 

5. Ich glaube du hast etwas noch nicht festgestellt,die Messung könnte sogar 5m in der 50er Zone erfolgt sein.

Nun, diese Aussage zeigt doch, dass du PSS noch nicht ganz verstanden hast. Es gibt keine Punktmessung. Basis ist immer ein Weg-Zeit Messung! Das Foto wird deutlich nach (!) Ende der Messstrecke gemacht.

Und falls Du exakt am Ende der 100m den Nachbrenner gezündet hättest, dann wäre die Messung mit einiger Wahrscheinlichkeit verworfen worden, weil das Bild

 

Aber es steht Dir ja frei, die Messung durchleuchten zu lassen.

 

6. Das ist sicherlich nicht der Grund,es geht um notorische Schnellfahrer und nicht um Leute die mal ein Schild übersehen haben oder 100m falsch eingeschätzt haben.

Mag sein. Aber der Blitzer kann nun mal keine Gedanken lesen. Du hast halt darunter zu leiden,. dass manch ein 'notorischer Schnellfahrer' die :30: komplett ignoriert weil er es eilig hat (dafür hast Du doch Verständnis, oder ?). :heul:

 

 

7. Willst du dich profilieren oder was soll das Gestänkere?

Für mich fällt Dein Geschreibsel unter 'Getroffenen Hunde bellen'.

 

Aber es hat einfach Spaß gemacht Dich zum 'bellen' zu bringen

Weil 'Hund die bellen beißen nicht' :rofl:

 

 

Gruß,

AnReRa

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Aber es hat einfach Spaß gemacht Dich zum 'bellen' zu bringen

Weil 'Hund die bellen beißen nicht' :rofl:

Insbesondere, weil der TE die - hier im Thread gegebenen und hilfreichen - Tipps zur Vermeidung der Sanktionierung konsequent durch Nichtbeachtung ignoriert. Jedenfalls entnehme ich das der Tatsache, dass er auf zielführende Hinweise nicht reagiert, sondern immer wieder dieselbe Leier spielt.

 

Langsam wird es mir hier langweilig.

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Ups, da fehlte noch was:

 

 

Und falls Du exakt am Ende der 100m den Nachbrenner gezündet hättest, dann wäre die Messung mit einiger Wahrscheinlichkeit verworfen worden, weil das Bild

zeitlich passend zur Geschwindigkeit ausgelößt wird, d.h. Du wärest dann damit nicht mehr im Auswertbereich.

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Mir geht es ja auch nicht um die 15 oder 25 Euro Strafe,aber Blitzen zu unrecht oder falsch find ich einfach nicht ok..............

 

Abgesehen davon, dass du die ganzen Erklärungen wie die Messung zustande kommt, bis jetzt mit aller Kraft ignoriert hast, finde ich, ist das nach deinem Eröffnungspost......

 

Hallo,bin neu hier .

Ich bin seit 20 Jahren mal wieder geblitzt worden,habe auch schon gegoogelt konnte aber nichts finden.

 

Ich bin durch eine 100m 30er Zone mit ca. 40kmh gefahren....................

 

....absolut okay.

 

 

Du bist, vermutlich das erste und einzige Mal seit 20 Jahren :abwarten: , (vorsätzlich) ein wenig zu schnell gefahren und wurdest erwischt.

 

Dann aber so rum zu jammern hat keinen Stil :nixda:

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Ich darf Dir mal vorführen, wie man das mit dem Zitieren macht ...

 

1.Was soll ich dem Fahrprüfer erzählen?

Das Du der Meinung bist, das man Regeln übertreten darf , wenn man nur die richtigen Ausreden hat.

z.B. 'Ich habe es eilig', 'keiner hält sich an alle Regeln, also brauche ich das auch nicht tun' oder ''da ist :50: da darf ich nicht 30 km/h fahren'.

 

Weißt Du, damals vor lange Zeit als :30: in Wohngebieten noch nicht üblich war, sind wir in der Fahrstunde durch ein Straße im Wohngebiet gefahren. Ich bin vorsichtshalber 30 km/h gefahren, weil ich weiter vorne Kinder gesehen habe. Der Fahrleher offenbar nicht, wiess er mich doch darauf hin , das hier 50 km/h zu fahren sei. Sekunden später lief ein Kind für uns auf die Gasse ... Ich b in mir nicht sicher, ob die Vollbremsung bei 50 km/h gereicht hätte ..

Seit dem 'durfte' ich 30 km/h fahren. Heute ist das übrigends :ruh: .

 

2.Welchen Satz,deinen Satz mit dem Gasfuß still halten oder was?

Genau den Satz den ich zitiert habe. Ich schätze da ist entweder ein Wort zuviel oder zuwenig . Aber macht nichts, ich glaube die hier mitlesenden Personen haben schon kapiert, dass es offenbar unter Deiner Würde ist, statt 100,00m vorsichtshalber mal 120m die 30 km/h einzuhalten.

 

3.Hab ich nicht,ich nehme schon sehr lange unfall und blitzerfrei am Verkehr teil

Hat das jemand beweifelt ?

Ich verkneife mir jetzt ein 'Alter schützt vor Torheit nicht' :whistling: . Im übrigen fahre ich auch nicht erst seit gestern ...

 

4. Das ist Absicht wenn man es eilig hat und zu schnell fährt.

Ach ne ?! Wer macht den sowas :kopfschuettel:

Aber eins ist klar: Wer bewußt zu schnell ist, darf nacher nicht jammern. Der Betreffende hat gespielt und verloren !

 

5. Ich glaube du hast etwas noch nicht festgestellt,die Messung könnte sogar 5m in der 50er Zone erfolgt sein.

Nun, diese Aussage zeigt doch, dass du PSS noch nicht ganz verstanden hast. Es gibt keine Punktmessung. Basis ist immer ein Weg-Zeit Messung! Das Foto wird deutlich nach (!) Ende der Messstrecke gemacht.

Und falls Du exakt am Ende der 100m den Nachbrenner gezündet hättest, dann wäre die Messung mit einiger Wahrscheinlichkeit verworfen worden, weil das Bild

 

Aber es steht Dir ja frei, die Messung durchleuchten zu lassen.

 

6. Das ist sicherlich nicht der Grund,es geht um notorische Schnellfahrer und nicht um Leute die mal ein Schild übersehen haben oder 100m falsch eingeschätzt haben.

Mag sein. Aber der Blitzer kann nun mal keine Gedanken lesen. Du hast halt darunter zu leiden,. dass manch ein 'notorischer Schnellfahrer' die :30: komplett ignoriert weil er es eilig hat (dafür hast Du doch Verständnis, oder ?). :heul:

 

 

7. Willst du dich profilieren oder was soll das Gestänkere?

Für mich fällt Dein Geschreibsel unter 'Getroffenen Hunde bellen'.

 

Aber es hat einfach Spaß gemacht Dich zum 'bellen' zu bringen

Weil 'Hund die bellen beißen nicht' :rofl:

 

 

Gruß,

AnReRa

 

 

Du bist ein Oberlehrer oder,lange Zitate kann ich auch,wie du,kurze wohl eher nur ich.

Schon wieder stellt du jemanden als doof hin und dich als Oberlehrer,merkst du das eigentlich nicht.

Wo steht geschrieben,wie man Zitate bringt?In der sTVO oder sagt mir das mein fahrlehrer?

 

Was soll das denn den Fahrlehrer interessierien,das ich 100m falsch eingeschätzt habe?

 

Was für ein Schwachsinn,wenn ich 30 in der 50er Zone fahre und es keinen Grund gibt.

 

Wow,du bist sogar gescheiter wie ein Fahrlehrer,Wahnsinn und kannst mir nicht mal meine einfachen Fragen beantworten?

 

Unter meiner Würde......,jetzt wirds etisch,ich lach mich schlapp....

Unter meiner Würde ist gar nichts,ich hab sogar vermutet ich bin schon 30m aus der 30er Zone raus.

Von Oberlehrern wie dir lass ich mir keinen Gasfuß unterstellen.

Was denn für ne Punktmessung?Du hast nicht verstanden das ein Bewegungsprofil zw. 70-10m erstellt wird mit anschließenden Foto.

Die Meßstrecke beträgt 30m.Nun stell dir einfach mal vor,du bist 25m in der 30er und 5m in der 50er Zone,ist das rechtens?

Das ist die Aussage des Herstellers nicht des Internets oder was hier gepostet wurde,hab ich vor 2 Tagen nachgefragt.

Das die Messung verworfen wird ist Käse,nicht bei solchen Bedingungen.

 

Du bezweifelst Alles an mir und bist noch nicht einmal mit mir mitgefahren.

Wow und nun noch mit Ausrufezeichen,wer bewußt zu schnell fährt,Wahnsinn.Nur ich war das nicht,ich war bewußt zu langsam.

Der Blitzer kann keine Gedanken lesen Wow nochmal.

Aber der Aufsteller schon und genau deßhalb plaziert er ihn außerhalb der 30er Zone,weil der zu erwartende Ertrag mindestens doppelt so hoch ist.

(die meisten Leute werden sich wohl auch verschätzt haben,natürlich du nicht)

 

Ich belle gerne besonders bei Oberlehrern,die die STVO zitieren,die sie selber nie durchgelesen haben oder auswendig können.

Solche Leute wie dich kenne ich,auch im realen straßenverkehr als Oberlehrer aufspielen,aber dann selber Fehler ohne Ende machen,aber nie eingestehen.

 

Ach so,wenn du mir noch was zu sagen hast,gerne per PN,du bekommst hier keine Antwort mehr von mir.

Aber per PN kann man sich ja nicht vor Allen als Oberlehrer aufspielen,also werde ich vermutlich auch keine von Dir bekommen.

Ich warte....

 

 

Für Alle Anderen hier,die mir geholfen haben:

 

Es ging mir nur um eins.

Herauszufinden wie der Meß und Erfassungsbereich des Blitzers ist.

Jammern tu ich nicht,ich rege mich nur über Blitzerabzocke auf.

Und die war es in diesem Fall.Denn es gab nicht einen Grund dagegen den Blitzer direkt in der 30er Zone aufzustellen.

Am Ende war es ideal,da so gut wie jeder nach geschätzten 100m wieder Gas gab.Nur leider zu zeitig.

Eben eine lukrative Stelle um Geld einzunehmen.

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Jammern tu ich nicht,ich rege mich nur über Blitzerabzocke auf.

Also ich würde deine Litaneien schon als Jammern bezeichnen wollen, zumal angesichts der Tatsache, dass es hier nun wirklich um Peanuts geht.

 

Du wurdest dabei erwischt, als du innerhalb eines limitierten Bereiches zu schnell warst - das sind nun mal die Fakten. Deine ganzen Klagen sind dabei recht unerheblich....

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Du hast also tatsächlich nicht erkannt, wo meine Post ironisch gemeint war und wo es um Realitäten ging.

Was meinst Du wozu z.B. die Smileys gut sind ?

 

Auf die Anfeindungen gehe ich nicht ein. Ich versuche sachlich zu bleiben, wenn auch mit Ironie durchsetzt.

 

,lange Zitate kann ich auch

Sag mal, was für einen Browser benutzt Du eigentlich ?
Ich habe mir insbesondere meinen Post #67 mit Firefox 33, IE 11 und Opera 26 angesehen. Und in allen sieht man genau eine zitierte Zeile, dazu dann ein paar Zeilen Kommentar von mir. Dein Post #71 hingegen besteht aus einem FullQoute.

 

Wo steht geschrieben,wie man Zitate bringt?

Auf die Gefahr hin wieder 'Oberlehrer' zu spielen:
Netiquette und LearnToQuote

 

 

Was für ein Schwachsinn,wenn ich 30 in der 50er Zone fahre und es keinen Grund gibt.

Es gab doch wohl einen Grund. Nämlich nicht zuletzt die Schilder und den Blitzer. Nur hast Du den nicht rechtzeitig gesehen. Achtung: DAS WAR IRONIE.

 

Wer entscheidet denn, ob es eine Grund gibt langsamer als erlaubt zu fahren ?

Es kann auch - wie mein Beispiel mit der Fahrstunde zeigen sollte - Gründe geben, die man nicht direkt übersieht.

Der Brummipilot würde (technische Rahmenbedingungen vorausgesetzt) auf der leeren AB auch gerne 120 km/h fahren.

Nur darf er das im Interesse der anderen VT trotzdem nicht.

 

Nun stell dir einfach mal vor,du bist 25m in der 30er und 5m in der 50er Zone,ist das rechtens?

Ich brauche mir das nicht vorzustellen. Die Messung an sich wird dadurch nämlich nicht ungültig. Es würde sich dabei nur nicht mehr um eine standartisierte Messung handeln. Schlussendlich könnten dann höhere Toleranzen zugrunde gelegt werden.

Ich wage es ja gar nicht zu fragen, aber rechne Dir doch mal aus, mit welcher Beschleunigung Du die 5 m im 50'er Bereich zurücklegen muesstest, damit Du am Ende im Durchschnitt auf 40 km/h kommst und welche Endgeschwindigkeit Du dann hast.

Das meine ich jetzt übrigends ernst !

 

 

Du bezweifelst Alles an mir und bist noch nicht einmal mit mir mitgefahren.

Aber Du hast schon mit der PSS gearbeitet und weisst deshalb das die Bediener da was falsch gemacht haben.

 

Aber der Aufsteller schon und genau deßhalb plaziert er ihn außerhalb der 30er Zone,weil der zu erwartende Ertrag mindestens doppelt so hoch ist.

und offenbar hast Du auch einschlägige Erfahrungen mit dem Aufstellen von Blitzern.

 

Wenn der Aufsteller das bewußt gemacht macht, dann ist das strafbar. Zeige den Aufsteller lieber an anstatt hier Situationen zu konstruieren.

 

 

aber dann selber Fehler ohne Ende machen,aber nie eingestehen.

Wo habe ich geschrieben, das ich keine Fehler mache ?

Aber ich jammere nicht herum und verweise auf meine weiße Weste (die ich übrigens auch nicht habe :blush: )

 

 

die meisten Leute werden sich wohl auch verschätzt haben

Na also, endlich die Einsicht. :notworthy:

Du hast einen Fehler gemacht und bist dabei abgelichtet worden. So einfach ist das.

Es spielt eben keine Rolle, ob der Fehler verzeihbar oder ungewollt war.

Aber für die eigene Unachtsamkeit ist man nun mal selbst verantwortlich und nicht die Behörde.

 

Im übrigen wurde schon anderweitig festgestellt, dass die Behörde an den 15 EUR Knöllchen nicht wirklich was verdient.

(Also von denen die 'nur' etwas zu früh Gas geben). Schon gar nicht bei mobiler Überwachung.

Immerhin muß Blitzer, Fahrzeug, Bedienpersonal und Sachbearbeiter finanziert werden.

Spätestens wenn noch der eine oder andere mit Einsprüchen kommt, würde das unterm Strich ein Minusgeschäft.

Geld wird vorzugsweise mit den stationären Blitzanlagen die 24/7 in Betrieb sind 'verdient'.

Vorzugsweise da, wo die Begrenzung im krassen Missverhältniss zur Bebauung steht.

 

 

,du bekommst hier keine Antwort mehr von mir.

Schade ... :rofl:

 

Gruß,

AnReRa

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@AnReRa: ich bewundere Deine Geduld mit User wie @cv135. Danke auch für den "Learn to Quote"-Link.

 

@cv135: Vielleicht magst Du Dir das Buch "Das Prinzip Selbstverantwortung" von Reinhard K. Sprenger zu Weihnachten schenken lassen? Ist fachlich gut fundiert und liest sich trotzdem leicht.

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...

@sobbel: Hast Du eben "frontal21" gesehen? Es hat eben in ganz Deutschland stark geschneit :P .

 

Dein heiliges OLG-Urteil ist ein billiger Rundumschlag zur Heiligsprechung zweier Hauptabzockgeräte. Eben wurde auch "Zirkel" erwähnt. Hast Du Burhoff zu dieser Thematik überhaupt gelesen?

 

zu Bergisch Gladbach:

Bei Einstellungen mußte Du es halt glauben. Oder Du kontaktierst die Leute, bei denen "eingestellt" wurde, wenn Du Nachweismaterial benötigst.

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

 

@sobbel: Hast Du eben "frontal21" gesehen?

Warum sollte ich?

Ich bin nicht so der TV Gucker.

 

 

Dein heiliges OLG-Urteil ist ein billiger Rundumschlag zur Heiligsprechung zweier Hauptabzockgeräte.

Da bin ich aber froh, daß du zu meiner Erwiderung nicht mehr zu sagen hast.

Abzockgerät hört sich immer so negativ an. Man könnte auch wertfrei und neutral Raserüberführer sagen.

Du kannst mal grad 5 Euro ins Phrasenschwein stecken.

 

Eben wurde auch "Zirkel" erwähnt.

der Hammer auch?

 

 

 

Hast Du Burhoff zu dieser Thematik überhaupt gelesen?

Ich muß dazu nichts lesen.

Wenn das hiesige zuständige OLG dazu nichts sagt, ist es für mich und meine Arbeit unwichtig.

 

 

 

... mußte Du es halt glauben.

Muß ich nicht.

 

 

... wenn Du Nachweismaterial benötigst.

Benötige ich nicht.

 

 

Gruß

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Warum sollte ich?

Ich bin nicht so der TV Gucker.

@sobbel: Macht nichts. Hauptsache in den deutschen Wohnzimmern ist zur Primetime die Botschaft angekommen: Wiedermal Murks bei der Abzocke sowie Zirkelschluss!

 

Hier kannst Du den Beitrag "Autofahrer abgeblitzt - Radarfallen außer Kontrolle" nachträglich anschauen:

 

http://www.zdf.de/frontal-21/die-themen-der-sendung-vom-2.-dezember-2014-36150272.html

 

Kannst ja mal eine Sitzung einberufen und das Filmchen deinen Kollegen vorführen.

 

Oder drucke Dir das Manuskript des Beitrags gegen die Meßbudenlangeweile aus.

 

 

Da bin ich aber froh, daß du zu meiner Erwiderung nicht mehr zu sagen hast.

Zu dem Schrotturteil könnte ich eine Menge sagen. Ich gehe aber kongruent mit Burhoff.

 

Bei deiner Neutralitätsaussage sieht man schön, wie Du gedrillt bist. Wenn überhaupt, dann müßte es Schnellfahrer heißen. Und bei sinnwidrigen/fragwürdigen Tempolimits kann auch kein VT "überführt" werden. Also wertfrei und neutral wäre: Fahrgeschwindigkeitsdokumentationsgerät.

 

der Hammer auch?
Schau erstmal lieber dass Du den Zirkelschluss verstehst. Sicherlich gibt es auch einen Hammer, nämlich den Skandalhammer, welcher immer auf ein zartes Pflänzchen "seriöse und murksfreie Verkehrsüberwachung" drauf drischt.
Wenn das hiesige zuständige OLG dazu nichts sagt, ist es für mich und meine Arbeit unwichtig.

 

Du bist der klassische Big-Picture-Verweigerer. Keine Phrase. 0 Euro für's Schwein :P .
Achso, und was "ist so natürlich wie das Amen in der Kirche"? :rofl::P
:nolimit:
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@m3_
Es ist schade, dass das ZDF hier auf das Niveau der privaten Sendeanstalten zurückfällt.
Der Beitrag ist zwar wunderbar reißerisch aufgemacht, aber leider schlampig recherchiert.
Wie im Abspann erklärt wird, liegt z.B. der Fall der Hotelbesitzern 3 Jahre zurück.
Das ist natürlich hoch aktuell!
Und warum bloß treten immer die gleichen SV auf ?
Im übrigen erscheint es mir seltsam, dass am Beginn des Beitrags ein SV meinte, man müsse 2 Bilder haben um die Messung zu kontrollieren. Wie kann man den eine PSS mit einem ProViDa vergleichen :kopfschuettel: und welche Geschwindigkeitsmessung liefert überhaupt 2 Bilder ?
Gleichzeitig sieht man auf den Monitoren offenbar Diagramme einer Schleifenmessung. Sehr merkwürdig.
Die gezeigte Sequenze hat also überhaupt nichts mit der PSS Problematik zu tun.

Ich sehe übrigends den Zirkelschluß nicht.
Der Zirkelschluß würde entstehen, wenn die PTB schreiben würde, dass Sie sich ausschließlich auf Aussagen von Vitronic verläßt, selbst aber keine Infos hat. Die PTB sagt lediglich, dass sie keine sogenannten Betriebsgeheimisse von Vitronic veröffentlicht. Und dass kann ich durchaus nochvollziehen. Die Entscheidung, welche Daten zu veröffentlichen sind, trifft bestimmt nicht der SV oder gar die Öffentlichkeit.

Ansonsten bleibt festzuhalten, dass diese Sendung bestenfalls den Anwälten und den SV Geld in die Kasse spülen kann. An der Rechtsfindung wird sich absolut nichts ändern.
In meinen Augen wird der Eindruck erweckt, dass eine heutige PSS Messung grundsätzlich erfolgreich anzufechten ist. Aber genau das stimmt eben nicht. Wie bereits von Vitronic und der PTB festgehalten, gibt es Analysetools.

Nur die Rohdaten (was auch immer man darunter verstehen mag) fallen unter Geheimhaltung.

Das ist in den Bereichen mit sensibler Technik übrigends völlig normal.

Du bekommst für Deine Auto eben nicht die Diagnosetools die den Entwicklern zu Verfügung stehen sondern bestenfalls das Equipment, dass die Entwickler für die Werkstädten zusammengestrickt haben. Nichts anderes gilt für die Beziehung Vitronic/PTB und SV.

Gruß,
AnReRa

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Wenn doch aber klein m3_ so gerne TV in Blödmanier schaut, wo doch alles so herrlich schlicht und reißerisch dargestellt wird, laß ihn doch in seinem unbändigen Glauben, die Erde sei eine Scheibe und der Mittelpunkt des Universums.

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anrera, on 04 Dec 2014 - 11:31, said:

Im übrigen erscheint es mir seltsam, dass am Beginn des Beitrags ein SV meinte, man müsse 2 Bilder haben um die Messung zu kontrollieren. Wie kann man den eine PSS mit einem ProViDa vergleichen :kopfschuettel: und welche Geschwindigkeitsmessung liefert überhaupt 2 Bilder ?

Einige Geräte machen dies meines Wissens nach schon (XV3; PSS?). Es wird von jedem Verstoß immer eine Serie von Bildern angelegt.

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Nur die Rohdaten (was auch immer man darunter verstehen mag) fallen unter Geheimhaltung.

Ich stelle mir alle gemessenen Daten in Bezug auf die Geschwindigkeit vom jeweiligen Fall darunter vor: "Fzg. erfaßt im x m Entfernung, auf Spur y, erkannt als PKW/LKW, erste/zweite/dritte ... Messung mit xxx km/h, bzw. überhaupt die ganze 3-D-Abtastung durch den Laserfächer, die Festlegung des Auswerterahmens", welche dann in das "Endergebnis" xyz km/h münden.

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Moin Moin

 

 

 

@Sobbel

 

Würde aber Sinn machen, daß z.B. 2 oder 3 gemacht werden, mit Zeiteinblendung auf die tausendstel Sekunde.

Wo liegt der Sinn, wenn Ort der Fotos nicht mit dem Ort der Messung übereinstimmen?

 

Plausibilitätsprüfung der PSS Messung.

Der Herr Löhle bräuchte dann den Smear nicht mehr herzunehmen.

 

Gruß

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Toll. Smeareffekt gibts auch nicht immer. Gegeben: Messung in 50 Metern Entfernung mit 60 km/h im verkehrsberuhigten Bereich. Die Fotos mit Zeiteinblendung werden beim Halt des Fahrzeugs, vor einem Fußgängerüberweg in 10 Metern Entfernung, erstellt. Herr Löhle sagt dann: ´Die erstellten Fotos ergeben eine Geschwindigkeit von unter 1 km/h. Dieser < 1 km/h ist plausibel zu den gemessenen 60 km/h.´

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Von wem soll die Messung von vornherein verworfen werden?

 

Es gibt ja Fälle bei denen nach dem Anfahren ausgelöst wird.

 

Hier steht die PoliSpeedScan-Säule. Ich näherte mich etwas Grenzwertig mit knapp Tacho 40, langsamer werdend. [...] machte ich eine Vollbremsung [...] ich stand für etwa 1 bis 2 Sekunden still, nahm dann den Fuß vom Bremspedal, rollte an und bevor ich Gas geben konnte: BLITZ !

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Es könnte zum Beispiel eine Lichtschranke innerhalb der 100 Meter gestanden haben und die Fotoeinrichtung dafür 20-30 Meter danach

Worauf bezieht sich dieser Kommentar ?

Weil erstens wissen wir ja inzwischen dass beim TE mit einem PSS mobil gearbeitet wurde und zum zweiten

gibt es feste Aufstellrichtlinien. Bei Lichtschrankenmessungen ist die Fotoline (also dort wo das Foto gemacht wird, m.W. immer 3 Meter hinter der Messline die durch die Position der Lichtschranke definiert wird. Anderenfalls müsste man ein - geschwindigkeitsabhängige - Verzögerung zwischen Messung und Bild haben. Das kann aktuell m.W. nur die PSS.

 

Gruß,

AnReRa

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  • 4 weeks later...

Moin Moin

 

Ich möchte die zitierten AG Urteile nochmal aufgreifen, nur um nicht den Anschein zu erwecken, die Rechtsauffassung der Richter stünden da wie in Stein gemeißelt.

 

Das Urteil vom AG Emmendingen ist, aufgrund einer Rechtsbeschwerde der StA Freiburg, zumindest gegen einen Betroffenen, vom OLG Karlsruhe gekippt worden (OLG Karlsruhe vom 24.10.14 Az. 2 (7) SsBs 454/14; 2 (7) SsBs 454/14 - AK 138/14)

http://openjur.de/u/749645.html

 

Solche Urteile vom AG Friedberg wird es in Zukunft wohl nicht mehr geben.

Dafür hat das OLG Frankfurt zu viel Ohrfeigen verteilt, sowohl für den Richter als auch für den Gutachter (OLG Frankfurt vom 04.12.14 Az: 2 Ss-OWi 1041/14)

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1exw/page/bslaredaprod.psml?doc.hl=1&doc.id=KORE229972014&documentnumber=1&numberofresults=1173&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint

Auch hier hat die StA mit unterstützung der Generalbundesanwaltschaft Rechtsbeschwerde eingelegt.

Das Frankfurter Urteil ist deswegen so interessant, weil es sehr deutliche Worte findet und sehr ausführlich zum Thema PSS Stellung nimmt.

Das Gericht hat sogar nicht vergessen den § 16 EO zu erwähnen, wie ich es schon in meinem Beitrag #56 tat.

 

Auszüge aus den Urteilen zu zitieren, spar ich mir. Da wäre zu viel zu zitieren.

Der interessierte Leser möge sich die Urteile durchlesen.

 

Ach was solls - ein Zitat möge gestattet sein. Und zwar die Rand-Nr. 32 aus dem Frankfurter OLG Urteil.

 

"Die Ausführungen des Sachverständigen sind lückenhaft, beruhen teilweise auf unfundierten Annahmen und es werden voreilige Schlüsse gezogen, die die notwendige Tatsachengrundlage vermissen lassen. Dabei werden bewusst oder unbewusst Vorgaben in den Zulassungen der PTB übergangen"

 

Das ist für mich persönlich darum interessant, weil ich ebenfalls in meinem Beitrag #56 erwähnte, daß die Amtsrichter die Gutachter gar nicht mehr hinterfragen und plötzlich macht dies sogar ein OLG Richter.

 

 

 

 

... Also, vergiss erstmal das Untertanen-OLG von deinem Fürst...

... Du weißt, RiOLG a. D. hat schon Gewicht...

... Dein vermeintlicher Güteschein garantiert keine Fehlerfreiheit...

... So, und nun kannst Du über weitere AG schmollen :P :

 

 

AG Friedberg, 11.08.2014 Js 16236/14, Freispruch

AG Emmendingen, 26.02.2014 Js 24840/12, Sammelfreisprüche

Es gibt immer mehr dieser Untertanen OLG und das ist auch gut so.

RiOLG a.D. haben vielleicht jetzt im Ruhestand Übergewicht, aber die Rechtsprechung passiert durch RiOLG i.D.

Diese Gütescheine garantieren aber immer häufiger eine Verurteilung.

Und nun kannst du über weitere OLG schmollen.

 

 

Gruß

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  • 1 month later...

@sobbel: Ich schmolle auch über herstellertreue OLG. Dein aufgeführtes OLG-Frankfurt-Urteil ist doch schon längst zerlegt.

 

Dein Schneefallgenerator ist übrigens bescheiden :shit: . Nicht damit deine Ausführung hier für den Leser zu einseitig werden, Du hast dieses recht frische Sensationsurteil vergessen:

 

AG Emmendingen , Urt. v. 13.11.2014 - 5 OWi 530 Js 17298/13

https://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2849.htm

Hieraus:

Die Anerkennung der „Rechtsfigur“ eines „standardisierten Messverfahrens“ ist an sich bereits überaus fragwürdig.
....
die Absegnung derartiger „Spar-Urteile“ habe sich auch auf „nicht geständige“ Betroffene bezogen. Es dürfte sich insoweit vorliegend um ein negatives Paradebeispiel schleichender rechtsstaatlicher Desensibilisierung auf höchstfach- bzw. obergerichtlicher Ebene handeln.
....
Die Interessen an der Aufrechterhaltung der „Rechtsfigur“ des „standardisierten Messverfahrens“ sind gleichwohl gesellschaftlich weit verbreitet und untereinander verbunden durch ein gewachsenes Geflecht privater Geschäftsleute und staatlicher Entscheidungsträger, vor allem auf exekutiv-kommunaler Ebene, womöglich aber zumindest teilweise auch auf judikativer Ebene (sog. „PoliScan-Allianz“). Die privaten wirtschaftlichen Interessen liegen dabei ebenso auf der Hand wie die finanziellen Überlegungen der Öffentlichen Hand und die Arbeitsbelastungen der Bußgeld- und Rechtsbeschwerderichter.

 

 

 

 

Dies Urteil :notworthy: könnte gerade von mir kommen, wenn ich ein Richter wäre.

 

Und Hausdurchsuchung! Wie :dribble: !

 

Welche Farbe hat denn bei deiner Brille die weiße Blume? :P:lol:

:nolimit:

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Du hast dieses recht frische Sensationsurteil vergessen:

 

Oh Mann jetzt habe ich von deiner Brüllerei n Hörsturz.

Ich hab deine lächerliche Brüllerei mal wegzitiert.

 

Wie kann ich etwas vergessen, von dessen Existenz ich nichts wußte.

Mir ist das Urteil auch erst seit zwei Tagen bekannt und wühl mich noch durch die recht umfangreiche Begründung.

Dir ist dieses Urteil auch erst seit ganz wenigen Tagen bekannt, sonst hättest du alles andere Stehen und Liegen lassen um mich anzubrüllen.

 

Mal abwarten wie das OLG Frankfurt reagiert. Ober schlägt Unter.

 

 

 

Welche Farbe hat denn bei deiner Brille die weiße Blume?

Die Farbe der Blume ist mir völlig egal, Hauptsache sie fährt zu schnell.

 

 

Gruß

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