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Geblitzt Außerhalb Der Überschreitungszone


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Hallo,bin neu hier .

Ich bin seit 20 Jahren mal wieder geblitzt worden,habe auch schon gegoogelt konnte aber nichts finden.

 

Ich bin durch eine 100m 30er Zone mit ca. 40kmh gefahren.Diese Zone ist laut 30er Schild(mit unterschild 100m) 100m lang und das ist ungefähr bis zur nächsten Kreuzung.Ab der Mündung(Kreuzung) steht kein 30er Schild mehr, also wieder 50kmh.

Da man ja aus der Seitenstraße kommend(dort sind 50) und rechts abbiegend annehmen muß es sind weiterhin 50kmh.

Ca 20m nach der Kreuzung stand linker Hand(Einbahnstr.)der Blitzer (aus PKW raus).

Leider kann ich nicht genau sagen,an welcher stelle es genau blitzte und möchte auch nicht nochmal langfahren.

Hat einer Erfahrungen,ob das so ok ist,wenn der Blitzer in der 50 Zone steht?

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Und genau deshalb werden diese 'schwachsinningen' Zonen dann ausgeweitet. Es wird eben nicht mehr nur die Bushaltestelle/Zebrastreifen/Engstelle etc. begrenzt, sondern gleich ganze Straßenzüge oder ga

Immer noch nicht nicht. Du fasst Erfassungsbereich und Messbereich zusammen - das ist nicht dasselbe. Im Erfassungsbereich findet (noch) keine Messung statt.     Nicht? Ich dachte eigentlich, dies hie

Dafür braucht die Behörde kein Internet, sondern nur das EMA. Wenn Du mit dem Halter verwandt bist oder die gleiche Meldeadresse hast, dann hat es der SB sowieso ganz einfach. Aber als erstes solltest

Hallo,

 

und willkommen hier.

Vergiss das mit der Seitenstraße, das wäre für dich nur relevant wenn du aus dieser gekommen wärst und gleichzeitig ortsunkundig.

Relevant ist hier allein, ob die :30: mit einem 100m Zusatzschild (ich hoffe doch das mit den beiden Pfeilen rechts und links) am Messpunkt, welcher vom verwandten Messgerät abhängig ist, noch gültig waren, oder nicht.

In solchen Fällen empfiehlt sich daher immer eine Fotodokumentation der genauen Umstände.

 

Also, mit "ungefähr" kommen wir nicht weiter, messe doch erst einmal die Strecke :30: Schild bis zum Standort des Messfahrzeuges aus und gib dann Rückmeldung.

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ja,danke werde heute mal messen.

Aus der Seitenstraße ,das seh ich nicht so.Ortskundig oder nicht ist nicht relevant,das Schild kann neu sein oder man ist dort noch nie langgefahren.

Wenn man in diese straße einbiegt steht kein 30 Schild,also 50.

Dafür gibt es aber schon etliche Urteile zugunsten des Geblitzten.

Und da der Blitzer keine Videos macht,sieht man ja auch nur ein Foto.Woher will man wissen,ob das geblitzte Fahrzeug aus der Seitenstr. kam oder von der Hauptstraße.Und im Auto saß nur eine Person und die war wohl ein Praktikant,der an seinem Smartphone rumspielte.

Ich werde wohl eher das Foto abwarten müssen.

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Mal unabhängig davon das man trotz Spielen am Smartphone wahrnehmen kann, ob jemand einbiegt oder nicht. Technisch halte ich es bei einem normalen Fahrzeug nicht für möglich, bei einem Einbiegevorgang innerhalb von 20 Metern auf die genannten 40 km/h zu beschleunigen, ohne das eine Annullierung durch das Messgerät selber erfolgt.

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Ortskundig oder nicht ist nicht relevant

doch das ist es.

Dafür gibt es aber schon etliche Urteile zugunsten des Geblitzten

na dann.....

Woher will man wissen,ob das geblitzte Fahrzeug aus der Seitenstr. kam oder von der Hauptstraße

Zeuge im Auto

 

Und im Auto saß nur eine Person und die war wohl ein Praktikant,der an seinem Smartphone rumspielte.

Wie kommst du auf Praktikant? woher weisst du, was für ein Gerät der in der Hand hatte?

Wie willst du erklären, dass du in 20 m von 0 auf 40 beschleunigen konntest?

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Ortskundig oder nicht ist nicht relevant

doch das ist es.

Dafür gibt es aber schon etliche Urteile zugunsten des Geblitzten

na dann.....

Woher will man wissen,ob das geblitzte Fahrzeug aus der Seitenstr. kam oder von der Hauptstraße

Zeuge im Auto

 

Und im Auto saß nur eine Person und die war wohl ein Praktikant,der an seinem Smartphone rumspielte.

Wie kommst du auf Praktikant? woher weisst du, was für ein Gerät der in der Hand hatte?

Wie willst du erklären, dass du in 20 m von 0 auf 40 beschleunigen konntest?

 

Nein,in diesem Fall nicht relevant.

WArum ich das weis.

Das Mädchen hatte das Fenster offen und ich hab gleich danach geschaut,aber das spielt keine Rolle.

Wichtig ist Sie war allein.

Warum soll ich von 0 auf 40kmh beschleunigen?

Ich kann dort locker mit 25kmh auf die Kreuzung einbiegen.

Von 25kmh auf 40kmh schafft man es locker in 2,5s.Bei 30kmh im Schnitt legt man 8m/s zurück.

Aber auch das muß ich nicht beweisen.Möglich ist es locker.

Zeuge im Auto gab es nicht.

Weiterhin ist die gemessenen Distanz vom Schild bis zum Blitzerauto 130m.Das konnte ich per googmaps rausfinden.

Der Tacho zeigt sogar geschätzte 150m an.

Natürlich kann man auch das anzweifeln.

imember les bitte mal richtig.Ich sagte es war wohl ein Praktikant,nicht es war ein Praktikant.

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Ich denke mal,Alles weitere wird das Foto zeigen.

Ich habe aber heute nochmal per Fuß und GPS Tracker die Strecke zurückgelegt.

Es zeigte vom 30er(100m) Schild mit den 2 Pfeilen bis zum Heck des Blitzerautos 130m an.Google maps macht es nicht ganz so genau,da komm ich auf 120m.

 

Eigentlich ist die Frage,was rechtlich gesehen geahndet wird,der Abstand Blitzer bis zum Beginn 30er Zone(120-130m-hier wäre ich sicher raus) oder der Blitz ansich bzw wo sich das Fahrzeug zum Blitzzeitpunkt befand.Und das kann ich leider nicht genau sagen.

 

Wenn da jemand eine Ahnung hätte.

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Wo das Blitzgerät steht ist unwichtig. Entscheidend ist wo die Messung stattgefunden hat. Ohne das die Messmethode/das Messgerät bekannt ist, kann man das so pauschal nicht sagen.

 

Es könnte zum Beispiel eine Lichtschranke innerhalb der 100 Meter gestanden haben und die Fotoeinrichtung dafür 20-30 Meter danach..

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@cv135: So wie du es schilderst deutet viel darauf hin, dass die Messdienerin entweder einen falschen Standort, oder eine falsche Auslöseschwelle gewählt hat. Somit stehen deine Karten gar nicht soo schlecht. Aber mach mal Fotos, nicht dass das 100m Zusatzschild bis zur Gerichtsverhandlung plötzlich verschwunden ist ;)

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Wo das Blitzgerät steht ist unwichtig. Entscheidend ist wo die Messung stattgefunden hat. Ohne das die Messmethode/das Messgerät bekannt ist, kann man das so pauschal nicht sagen.

 

Es könnte zum Beispiel eine Lichtschranke innerhalb der 100 Meter gestanden haben und die Fotoeinrichtung dafür 20-30 Meter danach..

Also wo ich mir sicher bin(bin ja danach nochmal langgefahren),daß es ein Blitzgerät direkt aus dem Auto raus ist.(ohne externe Sensoren)

Das Auto wurde erst vor ca 2Jahren angeschafft,vermutlich auch die Anlage da drin.

 

Ist halt die Frage,auf wieviel Abstand das Teil noch genau messen und blitzen kann.

 

 

Mir geht es ja auch nicht um die 15 oder 25 Euro Strafe,aber Blitzen zu unrecht oder falsch find ich einfach nicht ok.

Wäre der Blitzer 50m nach dem 30er Schild gestanden,hätt ich mich nicht so aufgeregt und wäre vermutlich auch gar nicht geblitzt worden.Aber für mich war klar,daß die 30 bis zur Kreuzung gehen und dann ich wieder Gas geben kann,was ich auch tat.

 

Und Alles im Leben gefallen zu lassen,nur um ruhig und streßfrei durchzukommen,mach ich dann auch nicht.

Das Besch.. ist aber,daß man da vermutlich einen Anwalt braucht um Akteneinsicht zu bekommen und das mit viel höheren Kosten verbunden ist.

Fotos und Videos hab ich gemacht inkl. der Meßdienerin.

Abwarten und nicht Aufregen............

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Bei den Messgeräten XV3 und Poliscan speed ist die Messung spätestens 20 Meter vor dem Messwagen/Messgerät beendet. Mir fällt nur das Radarmessgerät ein, dass dann als Fahrzeugeinbau die 20 Meter unterschreiten kann.

 

Akteneinsicht -ohne Anwalt- habe ich bisher immer auf der Bußgeldbehörde bekommen. Allerdings durfte ich dort nie was kopieren oder abfotografieren, sondern mußte mir das wichtige abschreiben.

 

Du kannst Dich ja wieder melden wenn was kommen sollte. Es spricht schon einiges dafür das da was mit der Messung nicht stimmt.

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Aber für mich war klar,daß die 30 bis zur Kreuzung gehen und dann ich wieder Gas geben kann,was ich auch tat.

Wenn die angegebenen 100m bis zur Kreuzung gehen, liegst Du richtig. Wenn sie darüber hinaus reichen, liegst Du falsch. Und ohne die 100m-Angabe oder ein Gefahrenzeichen lägst Du auch falsch. Eine Kreuzung oder Einmündung hebt ein Streckenver-/gebot nicht auf.

 

Das Besch.. ist aber,daß man da vermutlich einen Anwalt braucht um Akteneinsicht zu bekommen und das mit viel höheren Kosten verbunden ist.

Fotos und Videos hab ich gemacht inkl. der Meßdienerin.

Wieso Anwalt? Den Einspruch kannst Du selbst formulieren und anmerken, daß wohl außerhalb der 30er-Zone geblitzt wurde. Die Bußgeldstelle wird das dann überprüfen und Dich über das Ergebnis informieren.
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  • 1 month later...

Um´s mal kurz rückzumelden.

Es kam jetzt ein Bescheid von 15 Euro,also 7kmh zu schnell.(in der 100m 30er Zone)

Ich habe die Strecke genau ausgemessen vom Schild bis zum Blitzer sind es genau 114,5 m.

Das Meßgerät war ein Poliscan speed mobil im Heck des PKW.

Laut Daten des Herstellers Erfassungsentfernung 10-70m.

Nun ist auf dem Foto nur das Gesicht zu sehen.

Also unklar wo genau geblitzt wurde.

Laut Anwalt kann man Fotos nur über Anwalt einsehen.

Das kostet angeblich......

Der Anwalt würde es mir aber umsonst machen.

Achso und Fahrer nicht gleich Halter-Anhörungsbogen war es.

 

Mich würde eure Meinung interessieren,ob ich wiedersprechen soll oder nicht?

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Du hast jetzt also eine "3 für 1"-Chance (15+28,5 für 15 würde es im Wettbüro wohl heißen).

 

Wenn Du dieses Risko nicht eingehen möchtest, dann zahlst Du einfach und Schluss.

 

Wenn Du dieses Risiko eingehen möchtest, dann antwortet der Halter des Fahrzeugs, dass er innerhalb der 30er-Zone auch nur 30 gefahren ist, danach beschleunigt hat und auch erst danach mit - dort erlaubten - 40km/h geblitzt wurde und deswegen bitte das Verfahren einzustellen sei.

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Du bist also sehr wahrscheinlich im :30: Bereich gemessen worden, ersparst dir viel Aufwand wenn du die 15 Euro überweist. Das Foto beim PSS sagt übrigens nichts darüber aus, wo genau die Messung stattfand, natürlich spätestens zum Fotozeitpunkt. Wenn du jetzt ein Fass aufmachst wird das Verfahren evtl. eingestellt und der Messdiener stellt sich nächstes mal 40m weiter vorne hin. So wird er wahrscheinlich eine noch höhere Trefferquote haben, weil der Messpunkt weiter in den Anfang der :30: Limitierung verschoben wird.

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Ich habe die Strecke genau ausgemessen vom Schild bis zum Blitzer sind es genau 114,5 m.

Das Meßgerät war ein Poliscan speed mobil im Heck des PKW.

 

Mich würde eure Meinung interessieren,ob ich wiedersprechen soll oder nicht?

Ich würde aus messtechnischer Sicht nicht widersprechen. Die Messwertbildung ist mindestens 5 Meter vor dem Ende des Streckenverbots zustande gekommen.

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Wie einfach kommt man vom Halter auf dich? Gleicher Name, Anschrift? Wenn nicht, würde ich mir wahrscheinlich den Spaß machen und nicht bezahlen. Also auf den AHB nicht reagieren, BGB abwarten, Einspruch. Nach > 3 Monaten ab Tattag den tatsächlichen Fahrer benennen.

@ichselber: Klasse Tip! DerTE schreibt er sei gefahren. Kostet 28.50 € Gebühr zusätzlich.

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Ich hab mir den Schribs nochmal genau durchgelesen,er enthält schon 1 Formfehler.

Steht drin,ich wurde auf Höhe Haus Nr.xxx gemessen,jedoch liegt dieses Haus definitiv außerhalb der 30er Zone.

 

Wenn der Bescheid Fehler enthält,kann man ihn doch wiedersprechen oder?

Warum bitte soll das dann nochmal extra für mich kosten?

Das soll wohl ein Witz sein.

 

Ach so,ich bin nirgends wo im Internet zu finden,wegen Foto und Namensabgleich der Behörde.

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Ich wiederhole mich mal:

Wenn Du dieses Risiko eingehen möchtest, dann antwortet der Halter des Fahrzeugs, dass er innerhalb der 30er-Zone auch nur 30 gefahren ist, danach beschleunigt hat und auch erst danach auf Höhe des Hauses Nr. xxx mit - dort erlaubten - 40km/h geblitzt wurde und deswegen bitte das Verfahren einzustellen sei.

Ergänzung, die man in die Antwort mit reinnehmen kann. Vielleicht ist die Hausnummer aber auch nur der Standort des Messfahrzeuges und es wurde wirklich in die 30er-Zone hineingemessen. Probier es aus und berichte.

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Ich habe den Eindruck, dass du zwanghaft versuchst dich gegen die allgemeine Abzockerei aufzulehnen. Das verstehe ich durchaus.

Hier jedoch steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum möglichen Erfolg.

 

Deinen letzter Satz verstehe ich nicht ganz, du bist doch Halter & Fahrer, oder ?

In diesem Fall benötigt die Behörde kein Internet, da reicht das behördliche Intranet und schon kann der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle in der Einwohnermeldeamtdatenbank die Fotos aller Menschen einsehen, die er für erforderlich hält. Da muss nicht einmal Namen oder Anschrift mit dem Halter identisch sein. Diesen Aufwand lässt er sich dann mit 28.50 Euro Verwaltungsgebühren "vergüten".

Weiterhin kann der Sachbearbeiter die Polizei bitten dem vermeintlichen Fahrer einen Besuch abzustatten, ein hiesiger Forenpolizist hält es in diesem Fall für rechtmäßig dazu deine Wohnung gegen deinen Willen zu betreten und dabei deinen Hund, welcher dies verhindern will, zu erschießen. Toll, gell ?

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........Ich habe die Strecke genau ausgemessen vom Schild bis zum Blitzer sind es genau 114,5 m.

Das Meßgerät war ein Poliscan speed mobil im Heck des PKW.

Laut Daten des Herstellers Erfassungsentfernung 10-70m.............

Wenn die 30 km/h-Beschränkung lt. Zusatzschild für 100m gilt, stand das Messfahrzeug gerade mal 14,5 mtr. hinter dem Ende der Beschränkung.

 

Wie du selbst in Erfahrung gebracht hast, liegt die Erfassungsentfernung des Poliscan Speed mobil

bei 10-70m.

 

Jetzt schreibst du "Steht drin,ich wurde auf Höhe Haus Nr.xxx gemessen,jedoch liegt dieses Haus definitiv außerhalb der 30er Zone."

 

Danach müsste dieses Haus innerhalb der 14,5 m zwischen Ende der Beschränkung und dem Messfahrzeugs stehen.

 

Und lt. deiner Recherche zur Erfassungsentfernung von 10-70 m kann da meiner Meinung nach irgend etwas mit deinen Entfernungsangaben nicht passen.

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.........Vielleicht ist die Hausnummer aber auch nur der Standort des Messfahrzeuges und es wurde wirklich in die 30er-Zone hineingemessen.........

Könnte durchaus (zu dem was ich in Beitrag # 26 dazu geschrieben habe) so sein und klingt plausibel.
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Was soll da nicht stimmen,ein poliscan kann von 10-70m eingestellt werden,woher soll ich wissen wie es in diesem Fall eingestellt war?

Ich kann mich lediglich auf das Schreiben der Behörde berufen,oder glaubst du im Ernst das es möglich ist visuell einen Laserstrahl bei Taglicht zu erfassen und daraus zu schließen,ab wann die Messung erfolgte.

Ja ich bin nicht der Halter.

Also die 28,50 werden fällig sobald die Behörde das Einwmeldeamt bemüht.

 

Wenn ich im Bogen also schreibe ich mache keine Angaben zum Fahrer,wird die Gebühr fällig und dem Halter auferlegt?

Wenn ich auf Formfehler mache,dann kostet es keine weitere Gebühren oder?

 

Hier mal ein Zitat zum Poliscangerät:

Wie oft kommt es zu Messfehlern beim Poliscan Speed?

Die Frage "...und wie sicher ist das Poliscan Speed?" oder die Frage "...wie oft kommen Messfehler beim Poliscan Speed vor?" lassen sich nicht abschließend beantworten. Hierzu gibt es keine statistischen Erhebungen.

Eine renommierte Sachverständigen-Organisation hat aber im Rahmen einer groß angelegten allgemeinen Untersuchung zu mehreren Messgeräten festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen

5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung mängelbehaftet waren und 18 % der Bußgeldbescheide Formfehler beinhalteten.Damit waren lediglich ein kleiner Teil der überprüften Bußgeldbescheide und der zugrunde liegenden Geschwindigkeitsmessungen nicht zu beanstanden. Die weit überwiegende Anzahll der Bußgeldbescheide war fehlerhaft.

 

 

Und ja ihr habt recht,ich will es nicht zahlen,dafür gibt es noch andere Gründe,tut aber nichts zur Sache.

Weiterhin möchte ich erreichen,das die Behörde wirklich in eine 30er Zone blitzt und nicht am Ende,das ist für mich einfach nur Abzocke,wenn so was auf den letzten 5m passiert.

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.........Vielleicht ist die Hausnummer aber auch nur der Standort des Messfahrzeuges und es wurde wirklich in die 30er-Zone hineingemessen.........

Könnte durchaus (zu dem was ich in Beitrag # 26 dazu geschrieben habe) so sein und klingt plausibel.

 

Genau und das wollte ich eigentlich noch herausfinden,und wenn es wirklich 30m davor war,geb ich gerne den Verstoß zu.

Aber man schätzt so ca 100m ein und gibt dann wieder Gas,das hat nicht mit einem Verstoß zu tun.Und das war in meinem Fall auch so.

Ich bin natürlich die 30 gefahren und hab dann Gas gegeben und 7kmh schafft man in 0,5s.

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.... womit wir wieder bei meinem Rat weiter oben wären..... (ja, ein klasse Tipp @rth - manche können halt lesen, andere weniger).

 

Wenn zudem der im Bogen genannte Messpunkt außerhalb der 30er Beschränkung liegt, kann man der Sache ziemlich gelassen entgegensehen. Trotzdem würde ich erstmal versuchen, die Sache für den Fahrer in die Verjährung zu bekommen.

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Ach so,ich bin nirgends wo im Internet zu finden,wegen Foto und Namensabgleich der Behörde.

 

Dafür braucht die Behörde kein Internet, sondern nur das EMA.

Wenn Du mit dem Halter verwandt bist oder die gleiche Meldeadresse hast, dann hat es der SB sowieso ganz einfach.

Aber als erstes solltest Du dich mal mit dem Halter absprechen, den nur der sollte im Zweifelsfall antworten, damit Du erstmal aus der Schußlinie bleibst. Problem für den Halter: Wenn es der SB auf die Spitze treiben will, dann könnte der Halter sogar Besuch in blau-weiß bekommen. Das gefällt a) nicht jedem, und b) die Nachbarschaft hat dann was um sich das Maul zu zerreissen.

Sprich: Der Halter hat den Ärger und die Arbeit, d.h. m.E. hat der zu entscheiden ob er zahlt oder Dich 'ans Messer liefert'.

 

Zur Technik:

Die Ortsangaben sind etwas konfus, allerdings läßt sich beim PSS auch nicht wirklich was einstellen. Insbesondere erfolgt beim PSS keine Punktmessung (wie z.B. bei einer Lichtschranke) sondern es erfolgt eine Weg/Zeit-Messung an deren Ende der Blitz steht.

Um zu ermitteln, ob nun die komplette Messstrecke innerhalb des 30'er Bereiches lag dürfte in jedem Fall ein (teures) Sachverständigengutachten fällig sein, und spätestens dass ist die Sache dann nicht mehr wert.

  • Like 1
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.... womit wir wieder bei meinem Rat weiter oben wären..... (ja, ein klasse Tipp @rth - manche können halt lesen, andere weniger).

@ichselber: Der TE schreibt in Pos. 1: "...Ich bin durch eine 100m 30er Zone mit ca. 40kmh gefahren."

Das gibt ein Verwarngeldangebot über 15 Euro. Jede Antwort auf dieses Angebot, ausser kommentarlos zu zahlen, führt zu 28.50 Euro Bearbeitungsgebühr zusätzlich.

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Jede Antwort auf dieses Angebot, ausser kommentarlos zu zahlen, führt zu 28.50 Euro Bearbeitungsgebühr zusätzlich.

Nö. Immerhin bestünde ja die - m.E. theoretische - Möglichkeit, dass die Messung in der Verhandlung annuliert wird. Dann kostet es nur Zeit und Nerven ...

 

Gruß,

AnReRa

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Jede Antwort auf dieses Angebot, ausser kommentarlos zu zahlen, führt zu 28.50 Euro Bearbeitungsgebühr zusätzlich.

Nö. Immerhin bestünde ja die - m.E. theoretische - Möglichkeit, dass die Messung in der Verhandlung annuliert wird. Dann kostet es nur Zeit und Nerven ...

 

Selbst dann kannst du nicht sicher sein, dass der Richter dir die Erstattung der eigenen Kosten nicht verweigert.

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.... womit wir wieder bei meinem Rat weiter oben wären..... (ja, ein klasse Tipp @rth - manche können halt lesen, andere weniger).

@ichselber: Der TE schreibt in Pos. 1: "...Ich bin durch eine 100m 30er Zone mit ca. 40kmh gefahren."

Das gibt ein Verwarngeldangebot über 15 Euro. Jede Antwort auf dieses Angebot, ausser kommentarlos zu zahlen, führt zu 28.50 Euro Bearbeitungsgebühr zusätzlich.

 

Quatsch mit Soße. Jede Übertretung meines Sohnes seit 2008 (meist Verwarngelder, 1x Bußgeld) endeten mit der Einstellung des gegen mich eröffneten Verfahrens und der Zahlung von 0 Euro. Ich wüsste nicht, warum ich 15 Euro zahlen sollte, wenn ich auch Null Euro zahlen kann.

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.... womit wir wieder bei meinem Rat weiter oben wären..... (ja, ein klasse Tipp @rth - manche können halt lesen, andere weniger).

@ichselber: Der TE schreibt in Pos. 1: "...Ich bin durch eine 100m 30er Zone mit ca. 40kmh gefahren."

Das gibt ein Verwarngeldangebot über 15 Euro. Jede Antwort auf dieses Angebot, ausser kommentarlos zu zahlen, führt zu 28.50 Euro Bearbeitungsgebühr zusätzlich.

 

Quatsch mit Soße. Jede Übertretung meines Sohnes seit 2008 (meist Verwarngelder, 1x Bußgeld) endeten mit der Einstellung des gegen mich eröffneten Verfahrens und der Zahlung von 0 Euro. Ich wüsste nicht, warum ich 15 Euro zahlen sollte, wenn ich auch Null Euro zahlen kann.

 

Herzlichen Glückwunsch. Das muss sich um eine regionale Spezialität handeln.

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Moin Moin

 

 

... ein poliscan kann von 10-70m eingestellt werden...

Kann man nicht.

Ab 70 Meter vor dem Gerät findet die Erfassung statt. Zwischen 50 und 20 Meter vor dem Gerät findet die Messung mit dem abschliessenden Foto statt.

 

 

Eine renommierte Sachverständigen-Organisation hat aber im Rahmen einer groß angelegten allgemeinen Untersuchung zu mehreren Messgeräten festgestellt...

Ich kann ja verstehen, daß du nach Schriftstücken oder Strohhalmen suchst, die deine Position stärken.

Das macht diese Untersuchung aber nicht.

Suche besser nach Gerichtsurteilen, möglichst zitierfähig -also kein AG-. Ich erwähne das AG nur darum, weil es ein unsäglich lächerliches Urteil aus Aachen gibt. Beruf dich besser nicht darauf.

Es gibt zwei OLG Urteile (Schleswig und Düsseldorf) aus jüngster Zeit. In denen wird das PSS quasi heilig gesprochen.

Guckst du hier:

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/2o3m/page/bsshoprod.psml;jsessionid=C7DDBE0C3F649416A2D2BE582B113E12.jp14?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE559472013%3Ajuris-r02&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1

 

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2014/IV_1_RBs_50_14_Beschluss_20140714.html

 

 

Gruß

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Moin Moin

 

 

... ein poliscan kann von 10-70m eingestellt werden...

Kann man nicht.

Ab 70 Meter vor dem Gerät findet die Erfassung statt. Zwischen 50 und 20 Meter vor dem Gerät findet die Messung mit dem abschliessenden Foto statt.

 

 

Eine renommierte Sachverständigen-Organisation hat aber im Rahmen einer groß angelegten allgemeinen Untersuchung zu mehreren Messgeräten festgestellt...

Ich kann ja verstehen, daß du nach Schriftstücken oder Strohhalmen suchst, die deine Position stärken.

Das macht diese Untersuchung aber nicht.

Suche besser nach Gerichtsurteilen, möglichst zitierfähig -also kein AG-. Ich erwähne das AG nur darum, weil es ein unsäglich lächerliches Urteil aus Aachen gibt. Beruf dich besser nicht darauf.

Es gibt zwei OLG Urteile (Schleswig und Düsseldorf) aus jüngster Zeit. In denen wird das PSS quasi heilig gesprochen.

Guckst du hier:

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/2o3m/page/bsshoprod.psml;jsessionid=C7DDBE0C3F649416A2D2BE582B113E12.jp14?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE559472013%3Ajuris-r02&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1

 

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2014/IV_1_RBs_50_14_Beschluss_20140714.html

 

 

Gruß

Urteile gibt es ja Viele,da könnt ich genausoviele Pro und Kontra bringen.

70m Erfassung wohl eher nicht,aber 20m könnten in diesem Fall schon möglich sein.

Das Foto sieht vom Winkel sehr schräg aus und kann nur ca. 10m oder näher gemacht worden sein.

Wenn es stimmt,das es am Ende der Messung gemacht wurde,sieht es wohl eher schlecht aus und es muß gezahlt werden.

Im Prinzip die letzten Meter der 30er Zone,Abzocke hoch 10,einfach unverständlich so was,da man anscheinend genau weis,daß jeder Mensch 100m anders einschätzt.

 

 

Nicht destro trotz.

Selbst der bekannte Anwalt sagt, das hier eindeutig drin steht, ich wurde auf Haus Nr. xx gemessen.

Bei Haus Nummer xx ist aber 50kmh.

Das ist ein Formfehler.

Der Halter wird auf keinen Fall den Fahrer angeben,er wird Wiederspruch wegen Formfehler einlegen.

Die Akte bekommt er ja eh umsonst ,dann sehen wir weiter.

Natürlich werd ich hier berichten.

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Ich habe Gerichtsverhandlungen erlebt, bei denen im Bußgeldbescheid auf Grund von Schreibfehlern die Messstelle um mehrere Kilometer abgewichen ist. Auf diese unkorrektheit angesprochen meinten die Richter sinngemäß: Sie haben den Verstoß doch begangen. An ein Ordnungswidrigkeitenverfahren darf man nicht so hohe Ansprüche wie bei einer Straftat stellen, es ist ja nicht so das Ihnen vorgeworfen wird eine andere Bank überfallen zu haben.

 

Das mit der Hausnummer ist ein Mangel, der vor Gericht vermutlich korrigiert wird.

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Ich melde mich noch mal kurz:

 

Habe heute folgende Info zum PoliSpeed mobil bekommen.

 

Der Erfassungsbereich liegt zwischen 10 und 75 Metern vor dem Gerät. Es werden Laserstrahlen im Infrarotbereich ausgesendet, 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Aufweitung auf 45 mal 140 Zentimeter auf 75 Meter. Fährt in diese Strahlaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser-Puls-Laufzeit-Messung. Die dabei durch das Poliscan Speed ermittelte Kontur (des Fahrzeuges) ergibt sich daraus, dass das Fahrzeug die Lichtimpulse mit verschiedenen Teilen reflektiert und zurücksendet, womit sich ein dreidimensionales Bild ergibt. Dieses wird in einem kartesischen System erfasst und mit einer Regressionsgeraden versehen, aus der sich letztlich die Durchschnittsfahrgeschwindigkeit ergibt, die auf einer Strecke zwischen 50 bis 20 Metern vor der Kamera errechnet wird. Diese Durchschnittsgeschwindigkeit darf nicht mehr als 10 % schwanken.

 

Vermutlich sieht es also schlecht mit meinen 14m aus.Werde es wohl zahlen müssen.

Auch wenn es Abzocke ist in den letzten Metern einer 100m Zone zu blitzen.

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Du willst nicht lesen, was die anderen Leute Dir hier schreiben?!

meinst du mich damit?

Ich habe alles durchgelesen.

Nirgendswo stand der Meßbereich vor dem Blitzer.

Oder was meinst du mit deinem Posting?

 

Lies Pos. 12 oder 15. Ab Pos 17 war Messgerät bekannt. Lies Pos 41

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