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Wo Darf Kommune Blitzen


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Mahlzeit.

Nachdem ich nun vor kurzem das erste mal geblitzt wurde, würde ich gern mal wissen wo überhaupt Kommunen blitzen dürfen? Mir ist bekannt das dies nicht überall erlaubt ist.

Hier bei mir (Thüringen) in der größeren Gemeinde wechselt der städtische Blitzer alle 2-3 Stunden seinen Standort, nur seltsamer Weise sieht man ihn nie vor ner Schule ect stehn. Lässt sich für mich als Normalbürger irgendwo nachvollziehen, wo dies der Kommune nun gestattet ist Geschwindigkeitsüberwachungen vorzunehmen.Ich hab hier das Gefühl, das dient ehr der finanziellen Auffüllung der Stadtkasse als wie der Verkehrssicherheit. Ich persönlich hab nix gegen Geschwindigkeitsüberwachungen, nur sollte dies durch die Polizei durchgeführt werden.

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Frag doch einfach mal bei deiner Gemeinde an, in welchen Straßen sie Messpunkte verzeichnet haben und wie regelmäßig im Schulbereich gemessen wird. Alternativ bietet sich auch ein Gespräch mit den Messleuten an. Ob man eine brauchbare Antwort bekommt, ist natürlich eine andere Sache...

Ein Verbot, das Kommunen, die kommunale Verkehrsüberwachung durchführen, verbietet, an Schulen zu messen, gibt es jedenfalls nicht. Es kann natürlich schon passieren, dass man aus fiskalischen Gründen eher woanders geiert bzw. die Schulen verkehrsplanerisch bereits so platziert sind, dass ein Messen dort dem regulären Durchgangsverkehr garnicht auffällt und es dann auch nicht im Radio durchgegeben wird.

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Wirklich? Wer betreibt die Blitzer auf der A 40 in Essen?

Die Kommune bzw. der Kreis oder die Stadt mag dafür zuständig sein, die dortigen Blitzer und/oder Meßstellen zu betreiben. Aber meines Wissens unterscheidet sich das Blitzen auf der BAB schon sehr erheblich von dem außerhalb derselben, was insbes. die Wahl Meßörtlichkeit betrifft.
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"Wo darf Kommune blitzen?"

 

Vielleicht in der Kommune? :abwarten:

Der Fritz Teufel müßte sich darüber auskennen. Der war mal in einer. :lol:

 

In NRW dürfen die Kommunen mittlerweile überall messen.

Auch auf der BAB?

Es ist wohl in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt, ob, wie und wo Kommunen blitzen dürfen.

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In NRW dürfen die Kommunen mittlerweile überall messen.

Auch auf der BAB?

 

In MV jedenfalls auch auf der BAB, also die Landkreise.

 

 

MV weiß ich ;)

 

 

In NRW dürfen die Kommunen mittlerweile überall messen.

Auch auf der BAB?

 

Nö.

 

 

Also doch nicht überall :P

 

In Niedersachsen dürfen die Kommunen auch auf der BAB messen. Machen aber wohl nur die Landkreise Harburg und Heidekreis per Leivtec XV3 von den Brücken auf der A1 und A7.

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Zu den Feinheiten in MV: Die "Kommunalen" und deren "meßtechnische Angestellte" dürfen die BAB nicht betreten, die kleinen Lübecker Hütchen z.B. für die Dokumentation der Meß- und Fotolinie bei der 3.0 müssen daher per 'Angel' auf die Fahrbahn gestellt werden.

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In Sachsen-Anhalt: § 16 ZustVO SOG LSA

Die kreisfreien Städte und die Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern in ihrem Gebiet innerhalb geschlossener Ortschaften, im Übrigen die Landkreise. Nicht jedoch auf Autobahnen.

 

 

Zu den Feinheiten in MV: Die "Kommunalen" und deren "meßtechnische Angestellte" dürfen die BAB nicht betreten, die kleinen Lübecker Hütchen z.B. für die Dokumentation der Meß- und Fotolinie bei der 3.0 müssen daher per 'Angel' auf die Fahrbahn gestellt werden.

Ernsthaft? :blink:

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In NRW dürfen die Kommunen mittlerweile überall messen.

Auch auf der BAB?

 

In MV jedenfalls auch auf der BAB, also die Landkreise.

 

MV weiß ich ;)

 

 

In NRW dürfen die Kommunen mittlerweile überall messen.

Auch auf der BAB?

 

Nö.

 

Also doch nicht überall :P

 

In Niedersachsen dürfen die Kommunen auch auf der BAB messen. Machen aber wohl nur die Landkreise Harburg und Heidekreis per Leivtec XV3 von den Brücken auf der A1 und A7.

 

Peine und Gifhorn auch auf der A2
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Die "Kommunalen" und deren "meßtechnische Angestellte" dürfen die BAB nicht betreten, die kleinen Lübecker Hütchen z.B. für die Dokumentation der Meß- und Fotolinie bei der 3.0 müssen daher per 'Angel' auf die Fahrbahn gestellt werden.

@frosch: :blink: . Da weiß ich echt nicht, ob ich lachen oder heulen soll. Ein unglaubliches Geschwürkonstrukt.

 

@matzeb: Das Thema ist uralt, jedoch aktuell eine Epidemie. Dein Gefühl "Einnahmengenerierung unter dem Deckmantel Verkehrssicherheit" trügt auch nicht. Die Kommunen hätten niemals die Berechtigung zur Überwachung des fließenden Verkehrs erhalten dürfen. Wie schon @bluey schrieb, in NRW sind die Dämme für Kommunen gebrochen, BAB hält noch. Im Nachbarland Niedersachsen wurde durch luschiges Verhalten der Autobahnpolizei das Hoheitsgebiet abgegeben.

:nolimit:

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In NRW dürfen die Kommunen mittlerweile überall messen.

Auch auf der BAB?

 

In MV jedenfalls auch auf der BAB, also die Landkreise.

 

MV weiß ich ;)

 

 

In NRW dürfen die Kommunen mittlerweile überall messen.

Auch auf der BAB?

 

Nö.

 

Also doch nicht überall :P

 

In Niedersachsen dürfen die Kommunen auch auf der BAB messen. Machen aber wohl nur die Landkreise Harburg und Heidekreis per Leivtec XV3 von den Brücken auf der A1 und A7.

 

Peine und Gifhorn auch auf der A2

 

Aber doch nur stationär und nicht mobil oder?

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Berlin: nur die Polizei.

Brandenburg: Polizei natürlich immer und überall. Ansonsten Landkreise überall, auch Landstraßen, aber ohne BAB und ausgewiesenen Kraftfahrstraßen (blaues Schild!). Ordnungsämter der Gemeinden nur in ihrem Zuständigkeitsbereich, samt Landstraßen, wenn diese durch den OA-Bereich führen, aber ohne BAB und ausgewiesenen Kraftfahrstraßen.

Bayern und Baden-Württemberg: Polizei wie gehabt überall. Daneben messen Landkreise und Gemeinden - entweder selbst oder sie beauftragen Messfirmen. Beide dürfen nicht auf BABs und ausgewiesenen Kraftfahrstraßen messen. Es ist üblich, sogenannte "Zweckverbände" zu gründen, die dann eine Firma beauftragen. In diesen ZVs schliessen sich dann mehrere Gemeinden zusammen, was billiger kommt und auch für die Messfirmen attraktiver ist, da sie Wege zum Messort sparen (meist wird in ein paar Tagen im Monat hintereinander ein "Zuständigkeitsgebiet" abgearbeitet. Da Bayern und BaWü dicht besiedelt sind, kommt es aufgrund der vielen Messfirmen oft dazu, dass in Gemeinde A Firma A misst und in der Nachbargemeinde B Firma B usw. Für den Kraftfahrer schwer durschaubar und intransparent, nur für Eingeweihte analysierbar.

Hessen: Polizei und Landkreise, Privatfirmen sind mir nicht bekannt.

Hamburg: meines Wissens nur die Polizei (bin mir da nicht sicher).

Saarland: meines Wissens ebenfalls nur die Polizei.(")

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Saarland: meines Wissens ebenfalls nur die Polizei.(")

 

Ich hab bisweilen das Ordnungsamt nur innerorts gesehen. Außerorts hab ich nur die Polizei angetroffen, die jedoch auch innerorts öfters mal steht. Interessant, ist hierbei, dass die Polizei gerne mal von Fußgängerbrücken runter misst, was das Ordnungsamt noch nicht gemacht hat.

 

LG f1f2

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Bayern und Baden-Württemberg: Polizei wie gehabt überall. Daneben messen Landkreise und Gemeinden - entweder selbst oder sie beauftragen Messfirmen.

[...]

Hamburg: meines Wissens nur die Polizei (bin mir da nicht sicher).

Saarland: meines Wissens ebenfalls nur die Polizei.(")

 

In Bayern sollte es eigentlich kein Landratsamt geben, das Geschwindigkeitsmessungen durchführt; von welchem Landkreis gehst Du da aus?

Im Saarland gibt es in jedem Fall innerhalb der Ortschaften schon auch Messungen durch Kommunen.

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Hi @ all

Was fällt denn eigentlich unter die Zuständigkeit für die bussgeldrechtliche Verfolgung bei Kommunen? Blitzen ist klar, aber dürfen die auch z.B. telefonieren verfolgen?

 

Natürlich dürfen "die" das. Nur, den Nachweis führen dürfte schwer sein. Anhalten dürfen "die" nicht. Und wie willst du ohne Foto den Fahrer feststellen.

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Und wie willst du ohne Foto den Fahrer feststellen.

Och, fotografieren ist ja nun kein Kunst. Macht die Polizei auch - z.B. Gurtkontrolle von Autobahnbrücken herab.

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Und wie willst du ohne Foto den Fahrer feststellen.

Och, fotografieren ist ja nun kein Kunst. Macht die Polizei auch - z.B. Gurtkontrolle von Autobahnbrücken herab.

 

Ob die Einnahmen duch Anzeigen die Kosten für die kommunalen Überwacher erreichen?

Anzeigen darf "Jedermann" erstatten.

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Hi @ all

Was fällt denn eigentlich unter die Zuständigkeit für die bussgeldrechtliche Verfolgung bei Kommunen? Blitzen ist klar, aber dürfen die auch z.B. telefonieren verfolgen?

 

Natürlich dürfen "die" das. Nur, den Nachweis führen dürfte schwer sein. Anhalten dürfen "die" nicht. Und wie willst du ohne Foto den Fahrer feststellen.

 

Im Prinziep geht es mir ja genau darum. Wenn die Kommune es aber einfach so macht, ohne vorhandene Grundlage, dann sollte das doch ein Bußgeldbescheid rechtsunwirsam sein.

 

Bsp.: 10km/h innerorts zu schnell, Festblitzer Ortseingang und Fahrer mit Handy am Ohr.

Vorwurf der Kommune, Vorsatz bei beiden Vergehen (verstehe das mit telefonieren nicht), Telefonieren zu 100% * 2 + Geschwindigkeit 100% zu zahlen, dank dem Vorsatz

 

Kommunen dürfen ja nicht einfach mal eben, Hoheitsrechte von der Polizei anektieren und in diesem Artikel wird es auch getrennt.

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Es gibt ein Unterlassungsdelikt und ein Begehungsdelikt. Telefonieren kann man nicht durch Unterlassung; man muß es begehen. Wenn man etwas begeht, macht man etwas absichtlich. Für das Begehen könnte man ein Augenblickversagen anführen, dass das Begehen abschwächt. Im Endeffekt entscheidet ein Richter ob die vorgesehene Strafe so angemessen ist oder nicht.

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Ob die Einnahmen duch Anzeigen die Kosten für die kommunalen Überwacher erreichen?

das ist uninteressant

Kommunen dürfen ja nicht einfach mal eben, Hoheitsrechte von der Polizei anektieren und in diesem Artikel wird es auch getrennt.

das kommt mal wieder aufs Bundesland an.

Wenn eine OWi festgestellt wird, darf die Behörde die für die Ahndung zuständig ist, diese auch ahnden - egal ob die OWi von der Polizei, einer Privatperson oder der Behörde selbst festgestellt worden ist.

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Xander: Meines Wissens hat der Landkreis Ebersberg bei München Messungen durchgeführt bzw. eine Firma dazu beauftragt. Das ist aber schon zwei Jahre her, ein anderes Beispiel ist mir nicht bekannt.

 

Sicher, dass es nicht doch noch einen Zweckverband als "Zwischenstufe" gab, dem sich dann die Landkreisgemeinden angeschlossen haben, ähnlich wie beim Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg http://www.verkehrsueberwachung.info/pages/impressum.php ?

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Was etwa durch die unzähligen Strafandrohungen wegen Fahrlässigkeit belegt wird ....

Wenn ich mich nicht täusche, gibt es diese Androhung bei reinen Begehungsdelikten wohl eher nicht.

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Was etwa durch die unzähligen Strafandrohungen wegen Fahrlässigkeit belegt wird ....

Wenn ich mich nicht täusche, gibt es diese Androhung bei reinen Begehungsdelikten wohl eher nicht.

(fast) alle VerkehrsOWis sind bei Fahrlässigkeit mit Bußgeld bedroht.

Im Strafrecht fällt mir ganz spontan die fahrl. Körperverletzung und/oder fahrl. Tötung ein.....

Wenn ich nachschauen würde/könnte... da finden sich sicher einige.

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Was etwa durch die unzähligen Strafandrohungen wegen Fahrlässigkeit belegt wird ....

Wenn ich mich nicht täusche, gibt es diese Androhung bei reinen Begehungsdelikten wohl eher nicht.

 

Das Gegenstück zum Begehungsdelikt ist nicht das Fahrlässigkeitsdelikt sondern das Unterlassungsdelikt. Bei den Begehungsdelikten gibts dann nochmal die Unterteilung nach vorsätzlichen und fahrlässigen; der subjektive Tatbestand wirkt sich aber freilich nicht darauf aus, ob ein aktives Tun oder Unterlassen vorliegt.

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(fast) alle VerkehrsOWis sind bei Fahrlässigkeit mit Bußgeld bedroht.

Im Strafrecht fällt mir ganz spontan die fahrl. Körperverletzung und/oder fahrl. Tötung ein.....

Ich sprach explizit von reinen Begungsdelikten und habe dabei die Erklärung von BamBam zugrunde gelegt (die juristisch nicht korrekt ist, aber hier es ging ja nur um die grundsätzliche Unterscheidung). Selbstverständlich können auch fahrlässige Gesetzesverstöße geahndet werden, allerdings geschieht das ja regelmäßig weniger 'hart' als bei vorsätzlichen Vergehen.

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Moin Moin

 

 

Volljuristen mögen das anders sehen.

Das werden sie. Und nicht nur die.

Möglicherweise - eventuell - vielleicht bist du bei Tateinheit / Tatmehrheit gelandet.

Das hat mit Unterlassen oder Begehen nicht wirklich was zu tun.

 

Ihr kommt von Hölzchen auf Stöckchen.

Anstatt im Nebel zu stochern, könnte man sich doch einfach die Bestimmungen, um die es geht, durchlesen.

 

Gruß

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Sicher, dass es nicht doch noch einen Zweckverband als "Zwischenstufe" gab, dem sich dann die Landkreisgemeinden angeschlossen haben, ähnlich wie beim Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg http://www.verkehrsu...s/impressum.php ?

Mir hat das vor paar Jahren ein Messmann einer in Bayern tätigen Firma erzählt, dass der LK Ebersberg seinerzeit einen Mess-Mitarbeiter gesucht und er sich daher damals überlegt hatte, sich dort zu bewerben. Von einem dortigen Zweckverband ist mir selbst damals nichts bekannt gewesen, das wurde auch so nicht gesagt.

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