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Shitstorm Mit Blaulicht


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Ein so junger Hüpfer bist Du? :D

Naja. Ich war so 11/12.

 

Und die Doofen, wie Du es formulierst, gehen mir zunehmend am Oarsch Allerwertesten vorbei, wissend, dass es lebenswertes Da-Sein außerhalb der Muss-man-, Ge- und Verbotskultur gibt, wobei das jetzt wohl eine heftige Redundanz ist und überdies ganz übel OT....

Komisch, mir gehen sie immer mehr auf den Wecker; zumindest wenn ich in D bin.

 

So OT ist es übrigens gar nicht: Die Geisteshaltung derjenigen, die sich (bzw. alle) vor frei laufenden Hunden durch Verbote schützen wollen, gleicht IMO der Haltung derer, die den Nachbarn wegen ungenügender Mülltrennung denunzieren, noch mehr Tempolimits verlangen oder gar Kinder in der Schule dazu ermuntern, ihre Eltern beim Stromsparen zu überwachen.

 

Es ist eine Haltung, die - natürlich zum Wohle aller - anderen die eigene Lebensweise aufzwingen will. Gewollt ist Konformität, die sich doch bitteschön an den eigenen Unzulänglichkeiten oder Ängsten orientieren soll. Dazu fällt mir immer mal wieder das böse F-Wort ein.

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Ich will nicht, dass miserabel erzogene Gören "an mich herantreten". Ich will nicht, dass mir seltsame Zeitgenossen mit dem Einkaufswagen in die Hacken fahren, weil sie glauben, so ginge es schneller.

Der Vergleich hinkt nicht, der braucht schon einen Rollstuhl.   MfG.   hartmut

Moin Moin     Wie es sich für echte Goldies gehört, sind das opportunisten.   Die zwei verschmähen weder ihr Trockenfutter, noch Salatgurke, Möhre, Brot, Reis, gewässertes Sauerkraut, Kartoffel (gekoc

Für DEU kann man sagen, dass der überwiegende Teil hoheitlicher Zwang - und damit rechtmäßig - ist. Einige Bilder sind unschön. Leider ist es jedoch notwendig. Ohne diese 'Polizeigewalt' wäre es noch unschöner. Und die anderen Fälle, die du meinst. Die von rechtswidriger Polizeibrutalität; dort keinen Leinenzwang, sondern jeglichen 'Beißreflex' und 'Möglichkeit zum Beißen' beenden. Leinenzwang, Maulkorb, Zähne rund schleifen, Krallen stutzen und in den Zwinger sperren.

(wenn notwendig)

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Für DEU kann man sagen, dass der überwiegende Teil hoheitlicher Zwang - und damit rechtmäßig - ist.

"Hoheitlicher Zwang" ist nicht per se rechtmäßig.

 

Die von rechtswidriger Polizeibrutalität; dort keinen Leinenzwang, sondern jeglichen 'Beißreflex' und 'Möglichkeit zum Beißen' beenden. Leinenzwang, Maulkorb, Zähne rund schleifen, Krallen stutzen und in den Zwinger sperren. (wenn notwendig)

Sollte man da nicht auch präventiv vorgehen, anstatt zu warten bis der Cop "beißt"?

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Wer sagt denn, dass da nicht präventiv gegen vorgegangen ist?

Ich nicht. Bestimmt wird da einiges getan - aber offenbar nicht genug. Ich versuche Dir lediglich beizupulen, dass unter den Säugetieren der Mensch die schlimmste Bedrohung des Menschen ist. Der Hund ist dagegen vergleichsweise harmlos.

 

Nur mit Maulkorb!

You name it.

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Mag sein, dass der Hund vergleichbar harmlos ist. Der Bullenhai ist vermutlich gefährlicher. Durch Ebola gibt es auch mehr Tote, als durch Hundebisse. Und nun? Die Problematik 'Hund' ignorieren, bis ein wirksamer Impfstoff gegen Ebola erfunden ist? Oder pauschal vorwerfen, dass die Polizei strafbare Gewalt ausübt?

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Und nun? Die Problematik 'Hund' ignorieren, bis ein wirksamer Impfstoff gegen Ebola erfunden ist? Oder pauschal vorwerfen, dass die Polizei strafbare Gewalt ausübt?

Weder noch. Einfach ein wenig gelassener mit Pillepalle umgehen und nicht vergessen, dass der größte Risikofaktor, zu Tode zu kommen, immer noch die eigene Geburt ist ;).

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Schlechter Vergleich. Die einschlägigen Vorfälle mit Hunden verdienen IMO wesentlich mehr Aufmerksamkeit als z.B. die Opfer von KVen im Amt.

 

 

Es ist mir aber sehr wohl bekannt, daß solche Menschen, die Hunde halten oder allgemein Tiere sehr gern haben, solcherlei Vorfälle gern verharmlosen.

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Worum geht es denn? A) zwei Hunde (ob Liste, Kampfhund oder nicht kann dahinstehen) haben zwei Menschen durch Bisse verletzt und gefährdeten weitere. Richtigerweise hat die Polizei gehandelt. Da Unterlassungsverfügungen und Gespräche zur Einsicht keinen Erfolg brachten wurden die Hunde erschossen. Meiner Ansicht nach war das richtig - jedoch zu spät. Es hätte geschossen werden müssen bevor Menschen verletzt wurden. Und B) geht es um Hunde die als Listen-/Kampfhunde eingeordnet sind. Das hat auch nichts mit meiner Angst oder Nichtangst zu tun (so weit hast du mich zugenervt PedroK, dass ich dir das gar nicht mehr erklären möchte und einfach sage, dass du von mir aus über mich fälschlicher weise denken kannst, dass ich Hundeangst habe; Problem du nervst dauernd solange rum, bis du dir und anderen ein Bild von mir machst, was nicht stimmt. Ganz sinnvoll für Diskussionen) sondern einfach damit, dass in einer Gesellschaft die Rechte des anderen geachtet werden müssen. Leinenpflicht und Maulkorb gehören dazu wie Nichtraucherschutz, Waffenverbotszonen, Zäune und Tempolimits.

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Wer definiert, wer entscheidet, was Pillepalle ist und was nicht?

Hallo Bluey, mit Pos 9 bzw. 10 haben sowohl Pedro als auch ich geschrieben, daß nach den bekannten Berichten die Polizisten vor Ort angemessen gehandelt haben. Diese Aussage wurde nur von einem "User" bezweifelt. Ich verkürze, er hätte viel früher geschossen. Und für die Kritik an den vor Ort tätigen Polizeibeamten von einem "Kollegen" habe ich in diesem Fall keinerlei Verständnis.

 

Die Beamten mussten abwägen und haben dann gehandelt. Ihr Handeln können sie begründen.

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Um es mal ganz deutlich zu sagen, wenn aggressive Hunde in der Stadt Menschen gefährden, dann hat die Polizei zu handeln und die Tiere zu erschießen. .....

Einen Fehler hat die Polizei hier im Fall gemacht: es wurde zu lange gezögert.

 

Kein weiterer Kommentar! Fett nicht von mir.

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Die einschlägigen Vorfälle mit Hunden verdienen IMO wesentlich mehr Aufmerksamkeit als z.B. die Opfer von KVen im Amt.

Warum?

 

Es ist mir aber sehr wohl bekannt, daß solche Menschen, die Hunde halten oder allgemein Tiere sehr gern haben, solcherlei Vorfälle gern verharmlosen.

Eigentlich sind es doch eher Polizisten, die solche Vorfälle (die KVen) gern verharmlosen. Liest man hier ständig. "Der haut nicht." Und wenn er dann doch tiltet: "Hat er noch nie gemacht."

 

Worum geht es denn? A) zwei Hunde (ob Liste, Kampfhund oder nicht kann dahinstehen) haben zwei Menschen durch Bisse verletzt und gefährdeten weitere. Richtigerweise hat die Polizei gehandelt. Da Unterlassungsverfügungen und Gespräche zur Einsicht keinen Erfolg brachten wurden die Hunde erschossen.

"Herr Hund, hiermit ergeht eine Unterlassungsverfügung, sehen Sie das ein!?" Oder wie?

 

 

Meiner Ansicht nach war das richtig - jedoch zu spät. Es hätte geschossen werden müssen bevor Menschen verletzt wurden.

Wie willst Du das rechtlich begründen? Eine vernünftige Antwort hast Du meiner Ansicht nach weiter oben schon verweigert - vermutlich aus Unvermögen.

 

(so weit hast du mich zugenervt PedroK, dass ich dir das gar nicht mehr erklären möchte und einfach sage, dass du von mir aus über mich fälschlicher weise denken kannst, dass ich Hundeangst habe; Problem du nervst dauernd solange rum, bis du dir und anderen ein Bild von mir machst, was nicht stimmt. Ganz sinnvoll für Diskussionen)

Immer dieses, Dein Gejammer! Das "Bild von Dir" hast Du gemalt - bisher 6568 mal. Mach mich bitte nicht für Deine Defizite verantwortlich.

 

Leinenpflicht und Maulkorb gehören dazu wie Nichtraucherschutz, Waffenverbotszonen, Zäune und Tempolimits.

Unreflektiertes dummes Zeug.

 

Nein. SO habe ich das nicht gesagt!!!

Nee, gar nicht! Ich versuche es nochmals: Wenn Dich Dein Geschwätz von gestern nicht interessiert, dann interessiert andere Dein Geschwätz von heute nicht. Prinzip verstanden?

 

Dann lüg hier nicht rum!

Blöde Forenregeln :D.

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Wer definiert, wer entscheidet, was Pillepalle ist und was nicht?

Hallo Bluey, mit Pos 9 bzw. 10 haben sowohl Pedro als auch ich geschrieben, daß nach den bekannten Berichten die Polizisten vor Ort angemessen gehandelt haben. Diese Aussage wurde nur von einem "User" bezweifelt. Ich verkürze, er hätte viel früher geschossen. Und für die Kritik an den vor Ort tätigen Polizeibeamten von einem "Kollegen" habe ich in diesem Fall keinerlei Verständnis.

 

Die Beamten mussten abwägen und haben dann gehandelt. Ihr Handeln können sie begründen.

 

Die Haltung - wie im 1. Satz beschrieben - hatte ich gelesen. Daran hatte ich aber auch nichts auszusetzen. Allein der Begriff "Pillepalle" in diesem Zusammenhang scheint mir unangemessen, daß Angriffe von Hunden auf Menschen oftmals alles andere als Pillepalle sind.

 

Auf alles andere nahm ich gar keinen Bezug.

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Warum?

Weil die (verletzungsbedingten) Folgen idR gravierender sind als bei den KVen.

 

Eigentlich sind es doch eher Polizisten, die solche Vorfälle (die KVen) gern verharmlosen. Liest man hier ständig. "Der haut nicht." Und wenn er dann doch tiltet: "Hat er noch nie gemacht."

Hmmm.... ich habe noch nie einen Kollegen über einen anderen sagen hören "Der haut nicht" oder "Hat er noch nie gemacht". Wenn schon, dann "Wenn der haut, dann wächst da kein Gras mehr" oder "Wenn der haut, dann aber richtig". :D;)

 

Wie willst Du das rechtlich begründen?

Glaubst Du wirklich, man könnte das Erschießen eines Hundes, bei dem man einen Angriff auf einen Menschen erwartet, nicht begründen? Es müssen konkrete Anzeichen dafür vorliegen, daß er einen Menschen angreifen wird. Säße er ruhig und friedlich in der Ecke, würde niemand auf den Gedanken kommen, ihn zu erschießen.
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Weil die (verletzungsbedingten) Folgen idR gravierender sind als bei den KVen.

Hmmm.... ich habe noch nie einen Kollegen über einen anderen sagen hören "Der haut nicht" oder "Hat er noch nie gemacht". Wenn schon, dann "Wenn der haut, dann wächst da kein Gras mehr"

Es fällt Dir sicher selbst auf ;).

 

Es müssen konkrete Anzeichen dafür vorliegen, daß er einen Menschen angreifen wird. Säße er ruhig und friedlich in der Ecke, würde niemand auf den Gedanken kommen, ihn zu erschießen.

Das ist doch mal ein Ansatz. Aber wer beurteilt das? Ein vor Angst schlotterndes Blaulicht, das nach prophylaktischem Geballer ruft? IMO haben die Cops im diskutierten Fall richtig und sinnvoll abwägend gehandelt.

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Es fällt Dir sicher selbst auf ;).

Du hast die Smileys aber schon gesehen, gell?!

 

Aber wer beurteilt das?

Der Polizist (oder ggf. auch die Polizisten) vor Ort.
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Worum geht es denn? A) zwei Hunde (ob Liste, Kampfhund oder nicht kann dahinstehen) haben zwei Menschen durch Bisse verletzt und gefährdeten weitere. Richtigerweise hat die Polizei gehandelt.

Du blaulichterst wieder einmal, oder warst du gar vor Ort?

 

Wie ich die Fakten aus den Berichten kenne, wurde eine Person verletzt, und dass auch nur, weil er wohl völlig ahnungslos war und den Helden geben wollte. Die zweite, angeblich verletzte Person ist nicht einmal bekannt, oder habe ich da etwas versäumt? Dass die Hunde weitere Menschen gefährdeten, entspringt wohl auch nur deiner peinlichen Oberlehrerphantasie. Insofern darf man also ruhig die Behauptung, dass dir Polizei richtig gehandelt hätte, anzweifeln.....

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Der Polizist (oder ggf. auch die Polizisten) vor Ort.

 

Es ist bekannt, dass viele Polizisten Angst vor grösseren Hunden haben. Der Hund merkt das sehr wohl und bellt deshalb aggressiver, wird aber, wenn Abstand gehalten wird, seltendst angreifen. Von daher ist zu befürchten, dass häufig Fehlentscheidungen getroffen werden.....

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Du hast die Smileys aber schon gesehen, gell?!

Klar. Du auch, hoffe ich. Im Übrigen scheint es der Gesetzgeber - mal wieder - anders zu sehen als Du. Eine KV im Amt wird mit 3 Monaten bis fünf Jahren bestraft. Eine fahrlässige KV (229) mit bis zu drei Jahren. Dieser Beitrag eines RA ist vielleicht ganz interessant:

 

Wesentlich häufiger kommt es zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Hundebesitzer/-führer wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung durch Hundebisse. An deren Ende kann ein Strafbefehl oder eine Anklage vor dem Amtsgericht stehen. Das Strafgesetzbuch sieht in § 229 einen Strafrahmen von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor.

 

Der Hundebesitzer/-führer hat dafür einzustehen, dass von seinem Hund, für den er die Aufsichtspflicht hat, Dritte nicht körperlich verletzt werden. Die Verletzungen können sowohl durch Bisse, als etwa auch durch umstoßen/-reißen verursacht werden. Darauf ob im Einzelfall Leinenpflicht bestanden hat oder nicht kommt es nicht an.

 

Schnell ist es passiert, dass sich der Hund in einem unbeobach­teten Augenblick beim Spaziergang oder durch ein offenes Tor vom Grundstück entfernt. Regelmäßig sind andere Hunde der Grund - zu ihnen fühlt sich der eigene Hund unwiderstehlich" hingezogen. Zu Verletzungen kommt es in nahezu allen hier bearbeiteten Fällen, weil der andere Hundebesitzer seinen Hund in Gefahr wähnt und sich mutig zwischen die Hunde stellt oder bei einer bereits begonnenen Beißerei versucht die Hunde zu trennen. Im Fortgang kommt er dann zu Fall und/oder wird gebissen.

 

Nach hiesiger Erfahrung besteht durchaus die Aussicht ein vor diesem Hintergrund eingeleitetes Verfahren zur Einstellung zu bringen.

 

Im Einzelfall sind dabei die Einzelheiten des Vorfalls möglichst genau aufzuklären. Regelmäßig sind die Schilderungen des Verletzten subjektiv geprägt und eigenes Fehlverhalten bzw. Mitverschulden wird nicht gesehen. Hier können Aussagen von Zeugen, soweit vorhanden, hilfreich sein. Auch die Art und Schwere der Verletzung ist zu berücksichtigen.

Ich plädiere schlicht dafür, Menschen beizubringen, dass die Existenz von Hunden (menschgewollt) nun mal Teil der Wirklichkeit ist, anstatt auf die Ängste einiger nun wieder mit neuen, idiotischen Regeln zu reagieren. Damit meine ich die oben geforderte generelle Leinen- und Maulkorbpflicht.

 

Der Polizist (oder ggf. auch die Polizisten) vor Ort.

Wie HarryB schon schrieb: Für den einen Cop ist der Hund "gefährlich", für den anderen nicht.

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Es ist bekannt, dass viele Polizisten Angst vor grösseren Hunden haben. Der Hund merkt das sehr wohl und bellt deshalb aggressiver, wird aber, wenn Abstand gehalten wird, seltendst angreifen. Von daher ist zu befürchten, dass häufig Fehlentscheidungen getroffen werden.....

Ich kann weder das eine noch das andere ausschließen. Letztlich würde ich aber auch eher handeln als abwarten. Und sooo ängstlich bin ich Hunden gegenüber nicht. Ich würde auch nicht unbedingt schießen, wenn er kläffend vor mir stünde, hätte aber die Waffe im Anschlag. Würde er dann nach vorne zucken, wäre es wohl seine letzte Bewegung. Bis dahin hätte der Besitzer durchaus Zeit, seinen Hund zurückzupfeifen. Etwas anders sähe es aus, hätte der Hund bereits gebissen. In diesem Fall würde ich nicht mehr warten, sondern - wenn möglich - sofort bzw. zeitnah handeln.
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Klar. Du auch, hoffe ich.

Natürlich. Deshalb ja auch meine überspitzte Antwort.

 

Im Übrigen scheint es der Gesetzgeber - mal wieder - anders zu sehen als Du.

Das darf er - auch mal wieder - sehr gern. Genauso wie ich (eine eigene Meinung haben darf).

 

 

Dein Beispiel mit dem RA ist schön und gut, nur ging es weniger um Fälle, wo sich ein anderer Hundebesitzer aus Angst um seinen eigenen Vierbeiner "todesmutig" zwischen die Hunde wirft und angeknabbert wird, manchmal auch etwas perforiert, sondern um solche, wo ein aggressiver und aufgrund seiner Beißkraft, seiner Größe etc. durchaus gefährlicher Hund einen Menschen angreift und sehr wohl in der Lage ist, diesem erhebliche bis schwerste Verletzungen zuzufügen. Da sprechen wir wohl kaum noch von einer einfachen / fahrlässigen KV.

 

Wie HarryB schon schrieb: Für den einen Cop ist der Hund "gefährlich", für den anderen nicht.

Korrekt. Für den einen ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung Pillepalle, für den anderen nicht.
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Dein Beispiel mit dem RA ist schön und gut, nur ging es weniger um Fälle, wo sich ein anderer Hundebesitzer aus Angst um seinen eigenen Vierbeiner "todesmutig" zwischen die Hunde wirft und angeknabbert wird, manchmal auch etwas perforiert, sondern um solche, wo ein aggressiver und aufgrund seiner Beißkraft, seiner Größe etc. durchaus gefährlicher Hund einen Menschen angreift und sehr wohl in der Lage ist, diesem erhebliche bis schwerste Verletzungen zuzufügen. Da sprechen wir wohl kaum noch von einer einfachen / fahrlässigen KV.

Von einer gefährlichen KV sprechen wir erst, wenn der Besitzer den Hund als Waffe einsetzt - solche Spacken gibt es ja. Die von Dir genannten Fälle sind sehr selten - auch wenn sie natürlich besondere Aufmerksamkeit erregen. Von Polizisten verübte "heftige" KVen sind auch selten aber eben auch besonders übel. Daher der Vergleich.

 

Korrekt. Für den einen ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung Pillepalle, für den anderen nicht.

Genau. Für manche Überbesorgte sind Hunde, Geschwindigkeit, helmloses Fahrradfahren und der Verzehr von unglücklichen Möhren Probleme und Gefahren, die dringend der Regelung bedürfen. Diese Leutchens sollten aber nicht der Maßstab sein.

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Dann lüg hier nicht rum!

Du solltest hier niemanden der Lüge bezichtigen, zumal, wenn dir deine eigenen Aussagen nachgewiesen werden!

 

Hallo HarryB, danke für die Unterstützung. Aber es ist allein mein Fehler, ich wollte jeglichen Kontakt zu einem "gewissen" User meiden, lohnt einfach nicht!

Hatte ich mir auch fest vorgenommen, bin aber rückfällig geworden, leider!

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Aber es ist allein mein Fehler, ich wollte jeglichen Kontakt zu einem "gewissen" User meiden, lohnt einfach nicht!

Nö. Der "gewisse User" ist - vermutlich - schuldfähig ;).

Nein Pedro, mit einem geschickten RA wird er sicher als "Schuldunfähig" eingestuft. Er kann halt nichts dafür.

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Die einschlägigen Vorfälle mit Hunden verdienen IMO wesentlich mehr Aufmerksamkeit als z.B. die Opfer von KVen im Amt.

Das ist durchaus verständlich, wenn man berücksichtigt, was Dir größere Probleme bereiten kann.

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Das ist durchaus verständlich, wenn man berücksichtigt, was Dir größere Probleme bereiten kann.

Nö. Ich hab mich grundsätzlich sehr gut unter Kontrolle und hab's auch nicht nötig, meine Hände an irgendeinem Vollhorst schmutzig zu machen. Ich nutze da die durchaus sehr guten, nachhaltigen Möglichkeiten, die mir unser Rechtswesen zur Verfügung stellt.
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Nö. Ich hab mich grundsätzlich sehr gut unter Kontrolle und hab's auch nicht nötig, meine Hände an irgendeinem Vollhorst schmutzig zu machen. Ich nutze da die durchaus sehr guten, nachhaltigen Möglichkeiten, die mir unser Rechtswesen zur Verfügung stellt.

Sehr schön. Ich nehme an, die diversen Herrschaften, die wegen KV im Amt verurteilt wurden, hätten auf Nachfrage sicher mitgeteilt Ich habe mich nicht immer unter Kontrolle und brauch' es manchmal einfach, irgendeinem Menschen so richtig die Fresse zu polieren, da reichen mir die Möglichkeiten unseres Rechtssystems nicht aus.

 

Im übrigen: unser Rechtssystem ist nun mal so eingerichtet, daß Du die Probleme auch dann bekommen kannst, wenn Du meinst, Deinem eigenen Anspruch gerecht geworden zu sein.

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Och, auch für sehr 'sauberes Arbeiten' gibt es relativ schnell ein Verfahren KVIA und einige Verurteilungen waren auch falsch und sind dann in der zweiten Instanz gekippt; manche Verurteilungen waren richtig obwohl das Handeln des Cops auch verständlich war... was die Einzelnen jeweils über sich gedacht haben spielt weniger eine Rolle, als das was sie bei der Gewaltanwendung gedacht haben. Und ja, natürlich ist es falsch, wenn ein Cop mal zu hart oder ungerechtfertigt zulangt. Dieses Theater jedoch was ihr macht ist nicht gerechtfertigt. Erstens sind das Ausnahmefälle und zweitens ist das eben das Risiko, wenn wir jemanden für den Zwang beschäftigen, trainieren und das fordern, dass es mal zu einer falschen Handlung kommt. Bzw wenn wir Menschen im 'Sumpf' arbeiten lassen (oder regelmäßig gegen Hooligans und Steinewerfer einsetzen) dann muss sich die Gesellschaft auch um die Folgen bewusst sein. Das USK wird vermutlich schneller 'zu packen' als der Sozialbetreuer der christlichen Seegemeinde - das USK traut sich aber gegen hoch gewalttätige Personen vorzugehen, was sich eben andere nicht trauen. Also mal nen bisschen alle Seite betrachten. Ich denke schon, dass Blueys Sicht über ihn treffend sein kann; dennoch kann er auch wegen KViA ein Verfahren bekommen.

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Ich nehme an, ....

Frag sie. Ich kann Dir da keine Antwort drauf geben.

 

Im übrigen: unser Rechtssystem ist nun mal so eingerichtet, daß Du die Probleme auch dann bekommen kannst, wenn Du meinst, Deinem eigenen Anspruch gerecht geworden zu sein.

Sicherlich kann ich erstmal ein paar Probleme bekommen, wenn irgendjemand meint, er müsse sich warum auch immer und worüber auch immer beschweren. Damit kann ich aber bestens leben. Gibt schlimmeres.
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Im übrigen: unser Rechtssystem ist nun mal so eingerichtet, daß Du die Probleme auch dann bekommen kannst, wenn Du meinst, Deinem eigenen Anspruch gerecht geworden zu sein.

Sicherlich kann ich erstmal ein paar Probleme bekommen, wenn irgendjemand meint, er müsse sich warum auch immer und worüber auch immer beschweren. Damit kann ich aber bestens leben. Gibt schlimmeres.

 

 

Es ist Paradox, aber die "Dauerquerulanten" schützen ungewollt die "schwarzen Schafe" in jeder Gruppe. Ständige - oft - unberechtigte Beschwerden stumpfen ab und behindern den Blick auf die wirklichen Problemfälle.

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Ich denke, man kann schon recht gut und sehr oft sogar ziemlich schnell erkennen, ob eine Beschwerde Substanz enthält oder einfach nur Dummfug ist. Ich würde nicht sagen, daß man da abstumpft und den Blick für wirkliche Probleme verliert.

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