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Darf Hier Überhaupt Geblitzt Werden?


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Hallo Forumgemeinde,

folgender Sachverhalt:

Landstrasse, 100 erlaubt aber heute steht da 50er Schild auf 4km ohne ersichtlichen Grund. Drumrum nur Wald und Wiese. Keine weiteren Hinweise "warum".

Diese Woche ist zudem Blitzermarathon angekündigt.

Darf hier geblitzt werden

Ich meine das Schild kann man leicht übersehen bei schlechten Wetterverhältnissen oder hinter einem LKW fahrend.

Ausserdem hier gewöhnlich ja 100 erlaubt sind.

Das grenzt an Abzocke da hier Pendler und Berufsverkehr täglich durchfahren.

Danke schonmal für eure Antworten.

Gruss

Roonen

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Rollerad, on 23 Sept 2014 - 17:33, said:

Dann fährt man halt die 4km mit 50km/h und nicht 100km/h.

Dann benötigt man etwa 2 bis 3 Minuten länger für die Fahrt - Ist doch echt nicht so wild!

Für den Einzelnen sicherlich, aber bei vielleicht 20.000 fahrzeugen am Tag sind dies schon 60.000 Minuten oder 24 Tage.

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Jungs es geht mir rein um die Tatsache ob es ok ist kurzzeitig ein Schild ohne Begründung UND ersichtlichen Grund (keine Gefahr zu erkenen) hin zu stellen.

Es ist klar dass man hier 50 fahren muss.

Nur man ist wie ichs von mir kenne manchmal in Gedanken und nur EIN Schild find ich ehrlich gesagt zu wenig als Hinweis. Daher die Frage:

Ist es iwo geregelt ab wann geblitzt werden darf? Also was muss als Hinweis alles stehen um auf einer Strecke wo normalerweise 100 erlaubt sind mit 50 blitzen zu dürfen.

Ein Schild find ich wie gesagt fast Abzocke da mans auch übersehen kann.

Ich finds Schade wenn hier als Antwort "fahr halt 50 und ja es darf" rauskommt.

Vielleicht kennt ja jmd eine Vorschrift die das regelt?

Thx

Die Behörde zu kontaktieren ist eine Möglichkeit ja.

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Die Vorschrift: StVO § 44 und 45.

 

Wenn du nicht zufällig gute Beziehungen zur anordnenden Behörde hast und dort zuvor nachfragst, ob für das Schild eine Anordnung existiert, ist das Schild halt nun mal zu beachten. Ein Erklärschild warum da 30 erlaubt sind, ist nicht erforderlich.

 

Es soll schon mal vorkommen das man bei einem Überholvorgang, z.B wegen einem Lkw, ein Schild nicht gesehen hat.

 

edit: und geblitz werden darf überall, wenn ein Erlass nichts weiteres im Bundesland regelt.

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Drumrum nur Wald und Wiese. Keine weiteren Hinweise "warum".

 

 

dann frag doch bei der Behörde nach.

 

So wünscht sich der Träger staatlicher Hoheit den gehorsamen Untertanen.

Die Antwort der Behörde ist vorhersehbar: Das - jedes - Limit ist berechtigt, und zwar deshalb, weil die Erde eine Scheibe ist.

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Es ist klar dass man hier 50 fahren muss.

 

Du musst dort nicht 50 km/h fahren,

 

Du kannst.

 

Es steht Dir ja frei, ob Du Dich an die zhG hälst oder nicht. Man hat sogar extra für Rebellen einen Rebellionsbezahlkatalog zusammengestellt, für den Fall der Fälle, dass wenn ein Rebell den Weg eines Fallenstellers kreuzt, er nicht ungeschoren davon kommt.

 

LG f1f2

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Die Antwort der Behörde ist vorhersehbar: Das - jedes - Limit ist berechtigt, und zwar deshalb, weil die Erde eine Scheibe ist.

 

Die haben schon anzugeben, warum da ein Schild neu steht - ansonsten: Widerspruch/Klage gegen die Anordnung.

nur EIN Schild find ich ehrlich gesagt zu wenig als Hinweis

 

es steht nirgendwo, dass es mehr sein müssen.

Nur man ist wie ichs von mir kenne manchmal in Gedanken

 

da können die anderen Verkehrsteilnehmer ja froh sein, dass du sie noch bemerkst.

Verkehrsblindheit (so wird das genannt) ist kein Entschuldigungs- oder gar Rechtfertigungsgrund.

Also was muss als Hinweis alles stehen um auf einer Strecke wo normalerweise 100 erlaubt sind mit 50 blitzen zu dürfen.

ein Schild, dass die Geschwindigkeit begrenzt ist.

Ein Schild find ich wie gesagt fast Abzocke da mans auch übersehen kann

haben die da überhaupt gemessen? Oder meckerst du in vorauseilendem Gehorsam schon mal.

 

ein Schild ohne Begründung

... ist in D die Regel -

 

(keine Gefahr zu erkenen)

wie gesagt: frag nach - denk nur an das Waldprinzip

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Ist OT: Bei uns hat an einer Autobahnabfahrt, agO, jahrelang ein :30: gestanden. Nur den Wenigsten dürfe aufgefallen sein, daß es sich um eine Brücke über eine tief liegende Eisenbahn handelte. Jetzt wird die Brücke "grunderneuert". Mein Auto hatte da mit 100 km/h keine Probleme, die Brücke ...?

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Für den Einzelnen sicherlich, aber bei vielleicht 20.000 fahrzeugen am Tag sind dies schon 60.000 Minuten oder 24 Tage.

 

Jau,

da hat man schnell maln Urlaub zusammen! :victory:

 

dete

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  • 1 month later...

 

Rollerad, on 23 Sept 2014 - 17:33, said:

Dann fährt man halt die 4km mit 50km/h und nicht 100km/h.

Dann benötigt man etwa 2 bis 3 Minuten länger für die Fahrt - Ist doch echt nicht so wild!

Für den Einzelnen sicherlich, aber bei vielleicht 20.000 fahrzeugen am Tag sind dies schon 60.000 Minuten oder 24 Tage.

 

Das ist doch totaler Quatsch - sorry! Ich will hier niemandem auf den Schlipps treten, auch wenn das jetzt schon zu spät ist ;)

Natürlich geht es darum, was es für den Einzelnen bedeutet.

Außerdem kann man in diesen 2 bis 3 Minuten beispielswiese sein Lielingslied hören oder ein paar neue Vokabeln lernen. Ist doch super :D - Und das meine ich im vollen Ernst!

 

Liebe Grüße

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Ja, es darf geblitzt werden. Jedoch halte ich es für notwendig, dass mit Sinn und Verstand geblitzt wird und nicht an fiskalischen Standorten. Diesen Sinn und Verstand wünschte ich mir auch bei Verkehrsschilden. Ich hoffe immernoch auf eine Änderung der Verkehrspolitik für weniger Schilde - jedoch nicht freies Rasen! Mancherorts wundere ich mich übers Blitzen; und mancherorts vermisse ich es. Besonders vermisse ich auch Alkoholkontrollen. Es scheint so, als führt die Personalknappheit der Polizei zu Verlust an sinnvollen Dingen.

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