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Freund Von Sohn Fuhr Auto Des Vaters Zu Schnell


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Hallo,

 

vor 2 Wochen bin ich mit 3 weiteren Freunden mit dem Auto von meinen Vater nach Berlin gefahren.

Auf halber Strecke übernahm ein Freund das Steuer und wurde dann mit 28km/h zu schnell geblitzt.

 

Strafe wäre 1 Punkt und 70€

 

Vor ein paar Tagen kam ein Anhörungsbogen an meinen Vater (59 Jahre alt)

Auf den Foto sieht man meinen Freund, die anderen Insassen sind unkenntlich gemacht.

 

Wie wäre jetzt am besten vorzugehen?

 

Niemanden nennen und beides mit nein ankreuzen (Tat und Fahrt)

(Kann die Polizei eigtl. vorbei kommen und mich dann befragen? Ich saß nebendran, aber keine Ahnung ob man mich erkennt da es unkenntlich gemacht wurde)

 

oder

 

wie ich in anderen Foren gelesen habe, beides mit Ja ankreuzen und dann Widerspruch gegen Bußgeldbescheid?

 

 

 

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Geschickteste Variante wäre, dass der Vater angibt, dass das Fahrzeug zur fraglichen Zeit dir überlassen war. Damit dürfte das (ansonsten kritische) Thema Fahrtenbuch durch sein. Idealerweise bekommst du dann den Anhörungsbogen und verfährst so, wie du oben beschrieben hast. Bei einem Zeugenbefragungsbogen musst du dir überlegen, was dir die "Schonung" deines Freundes wert ist.

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Wäre es eine Möglichkeit es nicht zu wissen wer diese Person ist da es eine Mitfahrgelgenheit war und dieses gefahren ist da ich dadurch "vorglühen" konnte für das Konzert in Berlin dass 2h später angefangen hatte?

 

Bzw. Wie warscheinlich ist eine Fahrtenbuchauflage beim ersten mal (grob)?

 

Eigentlich geht es nur um den einen Punkt, was wäre wenn wir einfach angeben dass ich gefahren bin (Ich bin Asiate, auf den Foto sieht man einen "deutschen"), würden die sich trotzdem damit zufrieden geben?

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Vor ein paar Tagen kam ein Anhörungsbogen an meinen Vater (59 Jahre alt)

 

War es wirklich ein Anhörungbogen? Wenn ja, kann dein Vater ankreuzen er sei gefahren. Dem Bußgeldbescheid wird ohne Begründung widersprochen. Wenn die Verjährung eingetreten ist entdeckt dein Vater seinen Irrtum.

 

Wenn dein Vater als Zeuge gehört wurde geht dieser Weg natürlich nicht.

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Wäre es eine Möglichkeit es nicht zu wissen wer diese Person ist da es eine Mitfahrgelgenheit war und dieses gefahren ist da ich dadurch "vorglühen" konnte für das Konzert in Berlin dass 2h später angefangen hatte?

 

Wer soll das der Behörde mitteilen? Aktuell wurde dein Vater angeschrieben und der muss reagieren (oder auch nicht). Die einzige "saubere" und zu 99% fahrtenbuchfreie Methode ist die oben beschriebene. Alles andere kann funktionieren, das Fahrtenbuchrisiko bleibt aber bestehen.

Es gibt eine Menge Rechtsprechung zum Fahrtenbuch, aber die ist leider nicht einheitlich. Genausowenig lässt sich zuverlässig abschätzen, wie groß die Gefahr bei einem Erstverstoß ist. Das kommt ganz auf die handelnden Behörden an.

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Ich persönlich würde den Fahrer angeben, ist nicht mein Freund, nicht Verwandt und Ihm habe Ich das Auto auch nicht überlassen, also kein Grund für Rücksichtnahme.

 

Alternative, angeben das man den Fahrer nicht kennt und ein Foto anfordern auf dem,Alle Mitfahrer erkennbar sind da Das hilfreich wäre und erwähnen das das Auto an diesem Tag dem Sohnemann überlassen wurde.

 

Was Ich aber nie tun würde ist für Jemandem dem Ich das Auto nicht überlassen habe den Kopf hinhalten.

 

An den TE, die Behörde und gegebenenfalls die Polizei arbeitet mit Fotos auf denen Niemand unkenntlich gemacht wurden und das Passbild des Sohnemanns dürfte das Erste sein das die Behörde zum Vergleich heranzieht.

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Sorry, aber der Beitrag ist zu > 90% Unsinn.

 

Warum sollte man ein Bild der Mitfahrer anfordern? Entweder kenne ich den Fahrer oder ich kenne ihn nicht. Wer sonst noch im Auto saß, ist völlig irrelevant.

 

Warum sollte ich nicht absolut wahrheitsgemäß angeben, dass ich das Auto meinem Sohn überlassen habe? Damit halte meinen Kopf nirgendwo hin. Die Bußgeldbehörde kann sich dann gerne an meinen Sohn wenden. Was der macht, ist allerdings nicht mehr mein Problem.

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