tschagger 1 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 Hallo Radarforumgemeinde,ich hab da mal eine Verständnis- bzw. Vorgehendfrage zu folgendem Sachbesatnd:Mein Junior wurde in meinem KFZ am 25.8. geblitzt. Letzte Woche erhielt ich einen Anhörungsbogen - auf dem Bild ist allerdings klar zu ersehen, dass der Fahrer eher Anfang 20 als ende 40 ist ;-)Es geht um eine Strafe von 70 EUR sowie einen Punkt in Flensburg ... Bußgeldgebühren von 23, 50 EUR ...1. Soll ich den Anhörungsbogen zurück schicken?2. Soll ich so tun, als sei er auf dem Postweg "verschwunden" - und auf einen Bußgeldbescheid warten, gegen den ich dann Widerspruch einlege?Ich hab im Netz soviele widersprüchliche Aussagen hierzu gelesen, mir schwirrt schon der Kopf ....Zum Thema Verjährungsfrist:Ich habe gelesen, dass bereits die Aussendung des Anhörungsbogen die Verjährungsfrist "neu startet" - also ist es ja quasi egal, ob ich den Bogen mit den Angaben zur Person ausgefüllt zurückschicke oder nicht? Weitere Angaben zum Fahrer zu machen bin ich ja nicht verpflichtet. Sollte man ankreuzen, dass man die Ordnungswidrikeit selbst NICHT begangen hat - oder hierzu schweigen?Ich habe per Google-Suche eine Seite mit einigen "interessanten" Urteilen gefunden ich weiß nicht, ob ich hier auf andere Seiten verlinken darf, deshalb mal ein Auszug:----------- LG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.07.1996 - 2/4 O 37/96 -Bei einer Kennzeichenanzeige kann, wenn der Fahrzeughalter schweigt - hiervon ist im vorliegenden Falle auszugehen -, grundsätzlich nicht von der Haltereigenschaft darauf geschlossen werden, daß der Halter das Kraftfahrzeug zur Tatzeit gefahren hat, es sei denn, es deuten zusätzliche Indizien auf die Fahrzeugführung durch den Fahrzeughalter hinDer Erlaß eines Bußgeldbescheides allein aufgrund der Haltereigenschaft aber ist rechtswidrig, weil das Willkürverbot des Art. 3 GG, wonach sachgerechte Feststellungen und Erwägungen zur Täterschaft des beschuldigten Halters zu treffen sind (BVerfG, NJW 1994, 847)-------------Ist dazu was bekannt - hab ich bei den ganzen Diskussionen noch nie gehört?!PS: ES geht mir nicht vorrangig darum, dass mein Sohn nicht seine Strafe bekommen soll .... er ist normalerweise ein sehr vorsichtiger und vernünftiger Fahrer, an diesem Tag hatte er mich zum Flughafen gefahren und wohl die 170 PS nicht ganz verinnerlicht .....Ich wäre dankbar für ein paar Einschätzungen der Gemeinde. Verkehrsrechtschutz hab ich nicht .... Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 Anhörungsbogen heisst, dass man davon ausgeht, Du seist gefahren.War der Brief denn an Dich addressiert? Du könntest nun einfach den Bogen zurückschicken, alles brav zugeben, und auf den Bussgeldbescheid warten.wenn der dann kommt kannst du dem fristgerecht aber ohne begründung widersprechen. wenn die bussgeldstelle bis dahin nicht gemerkt hat, dass der halter gar nicht gefahren ist, und drei monate rum sind, ist die sache verjährt und alle sind glücklich. Quote Link to post Share on other sites
tschagger 1 Posted September 22, 2014 Author Report Share Posted September 22, 2014 Danke zorro69,ja der Bogen ist an mich adressiert - aber wenn ich das zugebe, auf den Bescheid warte und anschließend widerrufe .... reicht das zeitmäßig zur Verjährung?Die ist ja quasi nunmehr durch den Anhörungsbogen neu datiert oder? Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 Die Verjährungsfrist für Deinen Sohn läuft ja trotzdem noch. Die Behörde geht ja davon aus, dass Du der Mann auf dem lustigen Foto bist. Aber umso länger der Bußgeldbescheid bis zu Dir braucht, umso besser. Ab 25.11. ist die Tat gegen Deinen Sohn verjährt. Nun gehts darum, was willst Du tun?1. Deinem Sohn einen Gefallen tun und für ihn den Punkt schlucken? Wäre sicher nicht schlecht, wenn er noch in der Probezeit ist.2. Die Tat zugeben, BuGeBe abwarten und dann Widerspruch einlegen? Dann, wenn die Tat gegen Deinen Sohn verjährt ist, kann man ja den tatsächlichen Fahrer nennen...3. Der Behörde mitteilen, dass Du gar nicht der Fahrer bist sondern Dein Sohn? Dann bekommt er einen Anhörungsbogen... Quote Link to post Share on other sites
tschagger 1 Posted September 22, 2014 Author Report Share Posted September 22, 2014 zu 1. Seine Probezeit ist seit Juli vorbei - den Punkt könnte er also selbst schon abhaben ;-)zu 2. Hmmm... auf dem Bild ist eigentlich ganz klar, dass ich alter Mann nicht der Fahrer sein kann, deshalb hat mich auch gewundert, dass nicht etwa ein Zeugenanhörungsbogen gekommen ist .... MUss ich dann beim Widerruf angeben, dass ich das Bild gar nicht genau angeschaut habe? Oder geht das ohne Begründung ...zu 3. Und wie sieht es dann mit der Verjährung aus? Die beginnt dann wohl von neuem, wenn die den echten Fahrer kennen?Zum Finanziellen:Wenn ich das jetzt akzeptiere, dann bezahle ich rein die 70 EUR Strafe oder? Wenn ich nicht reagiere, kommt der BGB und ich zahle die knapp 100 EUR?Wenn ich meinen Sohn benenne und er anschließend seinen Anhörungsbogen bekommt und bezahlt - dann wären es auch die 70 EUR.Oder kommt die BGB-Gebühr in jedem Fall hinzu?? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 zu 1. Seine Probezeit ist seit Juli vorbei - den Punkt könnte er also selbst schon abhaben ;-) zu 2. Hmmm... auf dem Bild ist eigentlich ganz klar, dass ich alter Mann nicht der Fahrer sein kann, deshalb hat mich auch gewundert, dass nicht etwa ein Zeugenanhörungsbogen gekommen ist .... MUss ich dann beim Widerruf angeben, dass ich das Bild gar nicht genau angeschaut habe? Oder geht das ohne Begründung ... zu 3. Und wie sieht es dann mit der Verjährung aus? Die beginnt dann wohl von neuem, wenn die den echten Fahrer kennen? Zum Finanziellen:Wenn ich das jetzt akzeptiere, dann bezahle ich rein die 70 EUR Strafe oder? Wenn ich nicht reagiere, kommt der BGB und ich zahle die knapp 100 EUR?Wenn ich meinen Sohn benenne und er anschließend seinen Anhörungsbogen bekommt und bezahlt - dann wären es auch die 70 EUR.Oder kommt die BGB-Gebühr in jedem Fall hinzu??zu 2: Du mußt nichts angeben. Du hast dich geirrt.zu 3: Verjährung wird nur für dich unterbrochen, für deinen Sohn nicht.Gebühren sind immer zusätzlich dabei. Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 zu 3. Und wie sieht es dann mit der Verjährung aus? Die beginnt dann wohl von neuem, wenn die den echten Fahrer kennen? Die Verjährungsfrist dauert 3 Monate. In dieser Zeit muss der echte Fahrer ermittelt werden, dann ist die Verjährung unterbrochen. Dabei muss aber noch keine Post angekommen sein, ein Aktenvermerk allein reicht. Momentan ist es also so, dass die Verjährung gegen Deinen Sohn noch läuft. Erst wenn Du jetzt angeben würdest, dass das Fahrzeug Deinem Sohn überlassen wurde und die Behörde einen Aktenvermerk macht da demnächst mal nen Brief hin zuschicken, ist die Verjährung für Deinen Sohn unterbrochen. Dann zählen neue 3 Monate. Quote Link to post Share on other sites
tschagger 1 Posted September 22, 2014 Author Report Share Posted September 22, 2014 OK - wenn ich das versuche, dass ich angebe gefahren zu sein und dann erst widerspreche, muss ich dann den "Anhörungsbogen für Betroffene" zurückschicken? Oder einfach auf den BuGeBe warten?Bzw. muss ich dann zusätzlich zu den Personellen Angaben auch die Angaben zur Sache ankreuzen- Waren Sie verantwortlicher Fahrzeugführer?- Wird der Verkehrsverstoß zugegeben Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 Du brauchst nichts zu tun. Der Bußgeldbescheid kommt von allein. Antwortest Du darauf besteht die Gefahr, dass der Sachbearbeiter nochmal genauer guckt. Quote Link to post Share on other sites
tschagger 1 Posted September 22, 2014 Author Report Share Posted September 22, 2014 Danke, Handysammler :-) 1 Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted September 23, 2014 Report Share Posted September 23, 2014 Antwortest Du nicht darauf besteht die Gefahr, dass der Sachbearbeiter nochmal genauer guckt. So kann es auch laufen. Der (für mich) logischere Weg ist: kommt der Anhörungsbogen mit "Geständnis", geht der Bußgeldbescheid ohne weitere Ermittlungen raus (weil der Sachbearbeiter scheinbar ja den Richtigen angeschrieben hat). Kommt nichts zurück, schaut man evtl. nochmal genauer hin, bevor man den BGB rausschickt. Quote Link to post Share on other sites
tschagger 1 Posted September 23, 2014 Author Report Share Posted September 23, 2014 "Das Geständnis" - ist das aber nicht eine "Irreführung" oder so? Klappt das mit dem Widerspruch ohne Angaben dann wirklich so easy? Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted September 24, 2014 Report Share Posted September 24, 2014 Von "easy" ist nicht die Rede. Du kannst auch vor Gericht landen. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted September 24, 2014 Report Share Posted September 24, 2014 Von "easy" ist nicht die Rede. Du kannst auch vor Gericht landen.Stimmt, man kann auch von einem Blitz getroffen werden. Wenn das Bild so deutich ist wie vom TE auf Pos. 1 beschrieben aber sehr unwahrscheinlich;wie auch die Chance, daß der SB keinen Blick auf das Foto wirft. Quote Link to post Share on other sites
tschagger 1 Posted October 19, 2014 Author Report Share Posted October 19, 2014 So - es geht weiter. Auf den Anhörungsbogen habe ich nicht reagiert ... (welcher Anhörungsbogen?). Jetzt hab ich von der ortsansässigen Polizeiinspektion eine Einladung zu einer Zeugenanhörung bekommen. Bis zum 23.10. soll ich mit meinem Führerschein vorbeikommen. Sollte ich nicht erscheinen, "werden Vergleichsbilder eingeholt bzw. Umfeldermittlungen durchgeführt".Hmm .... das mit dem Aussitzen der Verjährung wird ja dann wohl eher nicht mehr funktionieren (24.11.), was meint ihr? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted October 19, 2014 Report Share Posted October 19, 2014 Wenn du hingehst wirst du als Fahrer mit großer Sicherheit ausgeschlossen. Ob in deinem Umfeld ermittelt wird ist nicht sicher, aber durchaus möglich. Schadet dir eine solche Befragung der Nachbarn? Ich würde nicht hingehen. Trotzdem, das du gefahren bist wird bereits vom SB bezweifelt. Der Weg Vater - Sohn ist nicht weit. Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted October 19, 2014 Report Share Posted October 19, 2014 Antwortest Du nicht darauf besteht die Gefahr, dass der Sachbearbeiter nochmal genauer guckt. So kann es auch laufen..... Tja...... Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted October 19, 2014 Report Share Posted October 19, 2014 Antwortest Du nicht darauf besteht die Gefahr, dass der Sachbearbeiter nochmal genauer guckt. So kann es auch laufen..... Tja...... Der SB sollte vor Erlass jedes BGB einmal einen Blick auf das Foto werfen. Quote Link to post Share on other sites
tschagger 1 Posted October 20, 2014 Author Report Share Posted October 20, 2014 Antwortest Du nicht darauf besteht die Gefahr, dass der Sachbearbeiter nochmal genauer guckt. So kann es auch laufen..... Tja...... Der SB sollte vor Erlass jedes BGB einmal einen Blick auf das Foto werfen. DAS finde ich auch - zumal auf dem Foto ganz klar zu sehen ist, das nicht der Halter gefahren ist (Altersunterschied über 20 Jahre). Deshalb habe ich auch nicht reagiert. Hätten mir ja gleich einen Zeugenanhörungsfragebogen schicken können. So eine Befragung geht mir am A*** vorbei. Mein Junior wohnt ja ausserdem nicht bei mir, sondern 11km entfernt. Aber da werden die bestimmt selbst draufkommen ^^ Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted October 20, 2014 Report Share Posted October 20, 2014 Der SB sollte vor Erlass jedes BGB einmal einen Blick auf das Foto werfen. Was meinst du, was ich alles sollte....Unabhängig von sollte, müsste, könnte, halte ich es für wahrscheinlicher, dass man sich einen Blick aufs Bild erspart, wenn zur Anhörung das passende Geständnis kommt. Und umgekehrt, dass die Kontrolle wahrscheinlicher wird, wenn keine Reaktion erfolgt. Denn wenn man schon einmal "sollte" bleiben hat lassen, schaut man halt wenigstens hin, bevor man ins Blaue einen BGB erlässt. Quote Link to post Share on other sites
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