MatzeB 1 Posted September 21, 2014 Report Share Posted September 21, 2014 Mahlzeit zusammen.Bin vor n paar Wochen mal innerorts geblitzt wurden. Gestern kam nun der Anhörungsbogen (nur Verwarngeld). Mir wird vorgeworfen als Führer und Halter eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Als Beweismittel ist aufgeführt: Bild-Nr ..., Film-Nr...,Frontfoto, Radar, Zeuge Messbeamte. So, ich streite es nicht ab zu schnell gewesen zu sein, nur machts sichs hier meines Erachtens die Behörde n bissl einfach mit ihren genannten Angaben.Ist es nicht üblich,das zum Anhörungsbogen das Blitzerfoto mitgeschickt wird? Auch müsste doch wenigstens der Blitzertyp als Beweis genannt werden und nicht einfach nur Radar. Woher will die Behörde wissen, das ich auch der Führer des Fahrzeuges bin?MfG Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted September 21, 2014 Report Share Posted September 21, 2014 [...] Ist es nicht üblich,das zum Anhörungsbogen das Blitzerfoto mitgeschickt wird? Nicht überall. Die Behörde ist dazu auch nicht verpflichtet. Auch müsste doch wenigstens der Blitzertyp als Beweis genannt werden und nicht einfach nur Radar. Es muss gar nichts. Also "Normalsterblicher" kannst Du sowieso mehr mit Radar als mit Traffipax SpeedoPhot, Traffipax SpeedoGuard, Multanova VR 6F oder Leivtec XV3 anfangen. Woher will die Behörde wissen, das ich auch der Führer des Fahrzeuges bin? Weil es naheliegend ist, dass der Fahrzeughalter auch meist -führer ist. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 21, 2014 Report Share Posted September 21, 2014 Gestern kam nun der Anhörungsbogen (nur Verwarngeld).Stell deine Fragen, du wirst sicher Antwort erhalten. 28,50 Euro "Antwortgebühr" sind dir sicher.Das ist ein Angebot, problemlos - für beide Seiten - die OWi abzuarbeiten. Du mußt dieses Angebot nicht annehmen. 1 Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted September 21, 2014 Report Share Posted September 21, 2014 Auch müsste doch wenigstens der Blitzertyp als Beweis genannt werden und nicht einfach nur Radar.Viele Behörden verwenden sogar nur den Textbaustein " ... elektronisches Geschwindigkeitsmeßgerät". Quote Link to post Share on other sites
das Jann 49 Posted September 21, 2014 Report Share Posted September 21, 2014 Oder noch einfacher: "Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät" Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 Oder noch einfacher: "Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät" Es ist doch sehr aufschlußreich, daß die Messung nicht mit einem Thermometer durchgeführt worden ist. Quote Link to post Share on other sites
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