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Rotlichtverstoß Und Kurze Frage Dazu


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Hallo zusammen,

 

erstmal vielen Dank für die vielen guten und fundierten Foreneinträge durch die ich mich schon gewühlt habe.

 

Ich bin noch in der Probezeit, und bin während der Probezeit über eine rote Ampel, bei der ich gehofft hatte dass ich sie noch bei gelb schaffen würde (ein fataler Fehler wie sich herausstellte), gefahren und wurde geblitzt.

Der Blitzer ist scheinbar einer von den modernen Blitzsäulen, ich nehme an Poli Scan Speed & Red, der sowohl Rotlichtg als auch Geschwindigkeit aufnehmen kann.

 

Dummerweise habe ich nicht gewusst dass man bei Übertretung der Haltelinie bei Rot sofort anhalten soll anstatt weiterzufahren, und so bin ich ganz klar über rot gefahren. Qualifiziert ist der Verstoß denke ich nicht, die Ampel war sicher kürzer als eine Sekunde auf Rot.

 

Trotzdem reicht der eine Punkt in Flensburg aus dass ich meine Probezeit verlängern müsste und ein Aufbauseminar machen müsste.

 

Abgesehen von diversen Methoden die beinhalten dass ein Bekannter der mir ähnlich sieht eine Selbstbezichtigung schreibt (mit geringer Erfolgsquote wie mir scheint), hatte ich noch einen Einfall zu dem ich kurz eine Frage stellen wollte.

 

Wenn ich meinen deutschen Führerschein jetzt kurzfristig in eine Fahrerlaubnis aus einem EWR/EU Land umwandle, weil ich dort zufällig auch noch einen Wohnsitz habe, kriege ich dann auch das Problem mit der Probezeit?

 

Ich habe mir das so gedacht dass ich meine deutsche Fahrerlaubnis auf die Fahrerlaubnis des anderen EWR/EU Landes umschreiben lasse, dort dann aufgrund der aus Sicht der dortigen Führerscheinbehörde kein Vergehen begangen habe das zur Verlängerung der Probezeit führt, in Deutschland ebenfalls keine Probezeitverlängerung & Seminar angehängt bekomme weil ich ja keinen deutschen Führerschein mehr habe und einfach die Strafe & einen Punkt in Deutschland bekomme.

 

Solange quasi dieser ganze Prozess mit Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid & Widerspruch läuft habe ich ja noch keine rechtskräftige Ordnungswidrigkeit begangen wenn ich das richtig verstehe.

 

Ginge das theoretisch oder habe ich da einen signifikanten Haken übersehen?

 

Vielen Dank & Viele Grüße

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ich vermute einfach mal dass das Umschreiben eigentlich funktionieren müsste, selbst dann wäre die Frage ob in Deutschland dann die Führerscheinbehörde einfach dann zur Gänze nicht mehr zuständig wäre und somit auch keine Probezeitregulung mehr greift. Dass der Punkt dann trotzdem ins Personenbezogene Register in Flensburg geschrieben wird ist klar. Ich frage mich dann halt ob aufgrund von dem Rotlichtblitz in der Probezeit ein mögliches Fahrverbot zuerst greift und eingetragen wird, da zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit noch ein deutscher Führerschein bestand, oder ob das dann erst zum rechtlichen Inkrafttreten gültig wird und dann eine Anwendung auf den deutschen Führerschein nicht mehr möglich ist, da er dann nicht mehr existiert.

 

Vielen Lieben Dank schonmal :)

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FV gelten für alle Fahrer, egal aus welchen Staat sie kommen oder welche Fahrerlaubnis sie haben.

 

Das FV muss im Führerschein eingetragen werden, sonst beginnt die Frist nicht zu laufen und solange bis der Monat um ist, darfst du nicht in D fahren.

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das verstehe ich schon aber das FV kann doch eigentlich nur aufgrund einer probezeit eines deutschen führerscheins in kraft treten, der rotübertritt an sich gerechtfertigt doch noch kein FV, und wenn ich keinen deutschen führerschein mehr habe kann eine regel zur probezeit eines deutschen führerscheins doch nicht in kraft treten?

 

Vielleicht bin ich aber auch auf dem Holzpfad.

 

Danke schonmal & Viele Grüße

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die Ampel war auf keinen Fall über eine Sekunde rot als ich drüber gefahren bin, es war eher ein dummer Fall von "ich schaffe es noch über gelb", daher gibt es soweit ich sehe auch kein FV.

 

Eben die Nachschulung und Verlängerung der PZ würde ich gerne umgehen indem ich einfach meinen deutschen Führerschein gegen einen EU auslandsführerschein tausche und dann die Regelung zur PZ in Deutschland nicht mehr greifen weil die nicht auf ausländische Führerscheine anwendbar sind.

 

Glaubst du das funktioniert?

 

Danke & Viele Grüße

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Moin Moin

 

 

Interessiert nicht, da durch aktuelleres Recht überholt.

3. EU Führerscheinrichtlinie durch die FeV in deutsches Recht umgesetzt.

 

Dein Problem dürfte der nicht alleinige Wohnsitz im EU Ausland sein.

Aufgrund deines Wohnsitzes in D und die D Fahrerlaubnis dürfte wegen der gegenseitigen Anerkennung der FE eine Umschreibung nicht erforderlich sein.

Du solltest dich über das Fahrerlaubnisrecht deines EU Auslandswohnsitzes informieren.

 

Gruß

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Hallo, Almosen,

 

nachträglich herzlich willkommen im Radarforum.

Wenn ich meinen deutschen Führerschein jetzt kurzfristig in eine Fahrerlaubnis aus einem EWR/EU Land umwandle, weil ich dort zufällig auch noch einen Wohnsitz habe, kriege ich dann auch das Problem mit der Probezeit?

Kurzfristig geht da gar nichts und wenn Du hier in Deutschland weiter gemeldet bist oder z. B. weiter hier in Deutschland arbeitest oder studierst, geht die Umschreibung erst recht nicht.

 

Wäre es so einfach, wie Du es Dir vorstellst, würde so mancher Grenzanwohner diese Möglichkeit ausschöpfen, aber es klappt nun mal nicht.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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