Almosen 0 Posted September 13, 2014 Report Share Posted September 13, 2014 Hallo zusammen, erstmal vielen Dank für die vielen guten und fundierten Foreneinträge durch die ich mich schon gewühlt habe. Ich bin noch in der Probezeit, und bin während der Probezeit über eine rote Ampel, bei der ich gehofft hatte dass ich sie noch bei gelb schaffen würde (ein fataler Fehler wie sich herausstellte), gefahren und wurde geblitzt.Der Blitzer ist scheinbar einer von den modernen Blitzsäulen, ich nehme an Poli Scan Speed & Red, der sowohl Rotlichtg als auch Geschwindigkeit aufnehmen kann. Dummerweise habe ich nicht gewusst dass man bei Übertretung der Haltelinie bei Rot sofort anhalten soll anstatt weiterzufahren, und so bin ich ganz klar über rot gefahren. Qualifiziert ist der Verstoß denke ich nicht, die Ampel war sicher kürzer als eine Sekunde auf Rot. Trotzdem reicht der eine Punkt in Flensburg aus dass ich meine Probezeit verlängern müsste und ein Aufbauseminar machen müsste. Abgesehen von diversen Methoden die beinhalten dass ein Bekannter der mir ähnlich sieht eine Selbstbezichtigung schreibt (mit geringer Erfolgsquote wie mir scheint), hatte ich noch einen Einfall zu dem ich kurz eine Frage stellen wollte. Wenn ich meinen deutschen Führerschein jetzt kurzfristig in eine Fahrerlaubnis aus einem EWR/EU Land umwandle, weil ich dort zufällig auch noch einen Wohnsitz habe, kriege ich dann auch das Problem mit der Probezeit? Ich habe mir das so gedacht dass ich meine deutsche Fahrerlaubnis auf die Fahrerlaubnis des anderen EWR/EU Landes umschreiben lasse, dort dann aufgrund der aus Sicht der dortigen Führerscheinbehörde kein Vergehen begangen habe das zur Verlängerung der Probezeit führt, in Deutschland ebenfalls keine Probezeitverlängerung & Seminar angehängt bekomme weil ich ja keinen deutschen Führerschein mehr habe und einfach die Strafe & einen Punkt in Deutschland bekomme. Solange quasi dieser ganze Prozess mit Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid & Widerspruch läuft habe ich ja noch keine rechtskräftige Ordnungswidrigkeit begangen wenn ich das richtig verstehe. Ginge das theoretisch oder habe ich da einen signifikanten Haken übersehen? Vielen Dank & Viele Grüße Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted September 13, 2014 Report Share Posted September 13, 2014 Wenn du einen Wohnsitz in D hast, ist das nicht möglich. Quote Link to post Share on other sites
Almosen 0 Posted September 13, 2014 Author Report Share Posted September 13, 2014 aus welchem Grund nicht? Ich kann doch in beiden Staaten einen Wohnsitz haben, und das andere EWR/EU Land würde mir den Führerschein soweit ich beurteilen kann auch umschreiben Vielen Dank für deine Antwort & Liebe Grüße! Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 13, 2014 Report Share Posted September 13, 2014 Dann müsstest du mal in die Fahrerlaubnisverordung des betreffenden Landes gucken, dort ist geregelt wie deine deutsche Fahrerlaubnis anerkannt wird und in welchen Fällen dur dort eine FE beantragen kannst / dir erteilt wird. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 13, 2014 Report Share Posted September 13, 2014 Das war aber nicht seine Frage... Quote Link to post Share on other sites
Almosen 0 Posted September 13, 2014 Author Report Share Posted September 13, 2014 ich vermute einfach mal dass das Umschreiben eigentlich funktionieren müsste, selbst dann wäre die Frage ob in Deutschland dann die Führerscheinbehörde einfach dann zur Gänze nicht mehr zuständig wäre und somit auch keine Probezeitregulung mehr greift. Dass der Punkt dann trotzdem ins Personenbezogene Register in Flensburg geschrieben wird ist klar. Ich frage mich dann halt ob aufgrund von dem Rotlichtblitz in der Probezeit ein mögliches Fahrverbot zuerst greift und eingetragen wird, da zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit noch ein deutscher Führerschein bestand, oder ob das dann erst zum rechtlichen Inkrafttreten gültig wird und dann eine Anwendung auf den deutschen Führerschein nicht mehr möglich ist, da er dann nicht mehr existiert. Vielen Lieben Dank schonmal Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted September 14, 2014 Report Share Posted September 14, 2014 Ein Fahrverbot kann auch ausländische Fahrer betreffen, diese dürfen dann in ihrem Heimatland fahren, nur halt nicht in D'land. Quote Link to post Share on other sites
Almosen 0 Posted September 20, 2014 Author Report Share Posted September 20, 2014 auf welcher Basis würde dann ein Fahrverbot in Deutschlans ausgeprochen? Die Probezeit bezieht sich doch explizit nur auf die deutsche Fahrberechtigung wenn ich das nicht falsch sehe? Vielen Dank & Viele Grüße Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 20, 2014 Report Share Posted September 20, 2014 FV gelten für alle Fahrer, egal aus welchen Staat sie kommen oder welche Fahrerlaubnis sie haben. Das FV muss im Führerschein eingetragen werden, sonst beginnt die Frist nicht zu laufen und solange bis der Monat um ist, darfst du nicht in D fahren. Quote Link to post Share on other sites
Almosen 0 Posted September 21, 2014 Author Report Share Posted September 21, 2014 das verstehe ich schon aber das FV kann doch eigentlich nur aufgrund einer probezeit eines deutschen führerscheins in kraft treten, der rotübertritt an sich gerechtfertigt doch noch kein FV, und wenn ich keinen deutschen führerschein mehr habe kann eine regel zur probezeit eines deutschen führerscheins doch nicht in kraft treten? Vielleicht bin ich aber auch auf dem Holzpfad. Danke schonmal & Viele Grüße Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 21, 2014 Report Share Posted September 21, 2014 FV gibt es wenn die Ampel über eine Sekunde rot gewesen ist als du die Haltelinie passiert hast. Mit der PZ hat dies nichts zu tun. Diese führt allenfalls zu einer Nachschulung und zur Verlängerung der PZ. Quote Link to post Share on other sites
Almosen 0 Posted September 23, 2014 Author Report Share Posted September 23, 2014 die Ampel war auf keinen Fall über eine Sekunde rot als ich drüber gefahren bin, es war eher ein dummer Fall von "ich schaffe es noch über gelb", daher gibt es soweit ich sehe auch kein FV. Eben die Nachschulung und Verlängerung der PZ würde ich gerne umgehen indem ich einfach meinen deutschen Führerschein gegen einen EU auslandsführerschein tausche und dann die Regelung zur PZ in Deutschland nicht mehr greifen weil die nicht auf ausländische Führerscheine anwendbar sind. Glaubst du das funktioniert? Danke & Viele Grüße Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 23, 2014 Report Share Posted September 23, 2014 Glaubst du das funktioniert? Nein. Quote Link to post Share on other sites
Almosen 0 Posted September 30, 2014 Author Report Share Posted September 30, 2014 für alle die es interessiert: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=58870 Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted October 1, 2014 Report Share Posted October 1, 2014 Moin Moin für alle die es interessiert: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=58870Interessiert nicht, da durch aktuelleres Recht überholt.3. EU Führerscheinrichtlinie durch die FeV in deutsches Recht umgesetzt. Dein Problem dürfte der nicht alleinige Wohnsitz im EU Ausland sein.Aufgrund deines Wohnsitzes in D und die D Fahrerlaubnis dürfte wegen der gegenseitigen Anerkennung der FE eine Umschreibung nicht erforderlich sein.Du solltest dich über das Fahrerlaubnisrecht deines EU Auslandswohnsitzes informieren. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 1, 2014 Report Share Posted October 1, 2014 Du solltest dich über das Fahrerlaubnisrecht deines EU Auslandswohnsitzes informieren. Wie ich oben schon sagte. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted October 2, 2014 Report Share Posted October 2, 2014 Hallo, Almosen, nachträglich herzlich willkommen im Radarforum.Wenn ich meinen deutschen Führerschein jetzt kurzfristig in eine Fahrerlaubnis aus einem EWR/EU Land umwandle, weil ich dort zufällig auch noch einen Wohnsitz habe, kriege ich dann auch das Problem mit der Probezeit?Kurzfristig geht da gar nichts und wenn Du hier in Deutschland weiter gemeldet bist oder z. B. weiter hier in Deutschland arbeitest oder studierst, geht die Umschreibung erst recht nicht. Wäre es so einfach, wie Du es Dir vorstellst, würde so mancher Grenzanwohner diese Möglichkeit ausschöpfen, aber es klappt nun mal nicht. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
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