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"rotlichtfahrt" Auf Dem Fahrrad


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Es kommt drauf an, was er erzählt. grundsätzlich ist der Verstoß ja fest definiert, so dass der konkrete Einzelfall eine Besonderheit darstellen muss, so dass man richtigerweise fünfe grade sein lässt / eine Auge zudrückt. Ich kann dir aber sagen, was mit Sicherheit bei mir dazu führt (auch / oder gerade im Verwarngeldbereich) kein Auge zu zudrücken : Betteln und Jammern. Wer bettelt, jammert, fleht, dass ich ein Auge zudrücken soll, der zahlt.

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Moin Moin     Tuts für dich auch das Wort "Ist" ?   http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BJNR049800013.html   Auszug aus § 1 Bußgeldkatalog " (1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24, 24a u

@Blaulicht: m. E. wäre es (deutlich) besser gewesen, wenn Du auf Deinen letzten Beitrag verzichten hättest. Manchmal wäre es imho besser, dass Du Dir, gerade als PVB, darüber Gedanken machst, wie die

Muß bzw. kann er sicherlich nicht. Denn dafür gibt es mW keine Rechtsgrundlage. Wenn er es macht, dann nimmt er das auf seine Kappe und der Betroffene darf sich freuen. Es kommt häufig vor, daß man es

ich vertrete die Auffassung, dass der Cop jede dieser Optionen hat und die jeweils angebrachte wählen muss.

Wenn ich mich nicht täusche, hat (auch) Dir ein Fachmann mit Quellen nachgewiesen, daß dem nicht so ist. Wo sind Deine Quellen?

 

Biber, du hast Recht (...)

Ich weiß. Und Du hast (immer noch) nicht geschnallt, was PedroK mit seiner Forderung meinte. Was wiederum ein Beleg für die Richtigkeit seiner Forderung ist.

 

(...)

Zusammenfassung: Null Rechtsgrundlage. Pure Willkür.

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@Biber, wie ein Sack Reis in China, der umfällt. Es interessiert mich Null, ob du irgendwie die Arbeit der Polizei begreifen kannst oder der Wisser bist. Du kannst dir mit deiner Auffassung ein Brot backen. Stell dir eine Kerze vor. Phuu. Kerze ausgeblasen. Soviel bringt dir dein Wissen / Unwissen. Mit meiner Auffassung arbeite ich. So wie es aussieht wohl gut. Bluey, Nachteule und Sobbel arbeiten auch. Wohl auch gut. Und trotzdem laufen mal die Meinungen auseinander. Weil wir unterschiedliche Menschen sind, unterschiedliche Auslegungen und Verantwortungen haben. Anstatt alles besser wissen zu wollen, freu dich doch, dass erwachsene Cops sich hier die Zeit nehmen und mit dir spielen dir einen Einblick in die komplexe Aufgabe der Polizei geben. Weißt du, einige von uns sind Vegatarierer, Pazifisten, haben gedient, gehen Boxen oder Angeln, wählen Grün oder CDU, sind Parteimitglied bei den Piraten, einige Schwachköpfe wählen von uns auch Rechts od Links, einige sind gegen Atomenergie, einige sind St. Pauli Fans, anderen ist Fussball egal, manchmal haben wir gute Laune, manchmal sind wir genervt, einige kennen sich besser aus, andere können Geige spielen dass man Gänsehaut bekommt, einige von uns mögen sich und einige Cops sind Pfosten - aber eins eint uns: wir diskutieren so wie hier nicht mit dem Bürger unsere Maßnahmen und erst Recht zeigen wir nicht andere Auffassungen. Also freu dich doch Über die Gespräche die du hier führen kannst und benimm dich den Leuten hier höflich gegenüber!

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Es kommt drauf an, was er erzählt. grundsätzlich ist der Verstoß ja fest definiert, so dass der konkrete Einzelfall eine Besonderheit darstellen muss, so dass man richtigerweise fünfe grade sein lässt / eine Auge zudrückt. Ich kann dir aber sagen, was mit Sicherheit bei mir dazu führt (auch / oder gerade im Verwarngeldbereich) kein Auge zu zudrücken : Betteln und Jammern. Wer bettelt, jammert, fleht, dass ich ein Auge zudrücken soll, der zahlt.

Ich finde diesen "Beitrag" sehr aufschlussreich.

 

@Biber, wie ein Sack Reis in China, der umfällt. Es interessiert mich Null, ob du irgendwie die Arbeit der Polizei begreifen kannst oder der Wisser bist. Du kannst dir mit deiner Auffassung ein Brot backen. Stell dir eine Kerze vor. Phuu. Kerze ausgeblasen. Soviel bringt dir dein Wissen / Unwissen. Mit meiner Auffassung arbeite ich. So wie es aussieht wohl gut. Bluey, Nachteule und Sobbel arbeiten auch. Wohl auch gut. Und trotzdem laufen mal die Meinungen auseinander. Weil wir unterschiedliche Menschen sind, unterschiedliche Auslegungen und Verantwortungen haben. Anstatt alles besser wissen zu wollen, freu dich doch, dass erwachsene Cops sich hier die Zeit nehmen und mit dir spielen dir einen Einblick in die komplexe Aufgabe der Polizei geben. Weißt du, einige von uns sind Vegatarierer, Pazifisten, haben gedient, gehen Boxen oder Angeln, wählen Grün oder CDU, sind Parteimitglied bei den Piraten, einige Schwachköpfe wählen von uns auch Rechts od Links, einige sind gegen Atomenergie, einige sind St. Pauli Fans, anderen ist Fussball egal, manchmal haben wir gute Laune, manchmal sind wir genervt, einige kennen sich besser aus, andere können Geige spielen dass man Gänsehaut bekommt, einige von uns mögen sich und einige Cops sind Pfosten - aber eins eint uns: wir diskutieren so wie hier nicht mit dem Bürger unsere Maßnahmen und erst Recht zeigen wir nicht andere Auffassungen. Also freu dich doch Über die Gespräche die du hier führen kannst und benimm dich den Leuten hier höflich gegenüber!

Den auch.

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Moin Moin

 

 

Gebundene Entscheidungen kennzeichnet sich durch das Wort 'muss' oder 'hat' im Gesetzestext und eine Ermessenreduzierung auf Null, wie Sobbel schreibt, klingt gut - jedoch ist dem nicht so.

Tuts für dich auch das Wort "Ist" ?

 

http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BJNR049800013.html

 

Auszug aus § 1 Bußgeldkatalog

"

(1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24, 24a und 24c des Straßenverkehrsgesetzes, die in der Anlage zu dieser Verordnung (Bußgeldkatalog – BKat) aufgeführt sind, ist eine Geldbuße nach den dort bestimmten Beträgen festzusetzen. Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, bei denen im Bußgeldkatalog ein Regelsatz von bis zu 55 Euro bestimmt ist, ist ein entsprechendes Verwarnungsgeld zu erheben."

 

Rechtswidrig und falsch handelt B.

Das ist nämlich genau die Option, die der Polizist nicht hat.

 

Gehen wir das Ganze doch mal von einer anderen Seite aus an. Von einer, die mit dem pflichtgemäßen Ermessen des einschreitenden Beamten nichts zu tun hat.

Wenn man bei einer Owi oder einem VG ein Auge zudrückt und nichts macht, ist das ja ein Absehen von Verfolgung, de facto also eine Einstellung des Verfahrens. Wenn der Betroffene euch sein Leid klagt, seid ihr ja schon bei der Anhörung.

Wollt ihr mir jetzt erzählen, dazu hättet ihr das Recht?

 

 

Gruß

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Das ist nämlich genau die Option, die der Polizist nicht hat.

Jep, und dafür gibt es gute Gründe:

 

So habe ich bspw. mal eine Person nach einer Messung in der Kontrolle gehabt, die total aufgelöst war, weil sie soeben vom Tod eines Elternteils erfahren hatte. Sie tat mir leid und ich habe auf eine Anzeige verzichtet. Sollte sie mir etwas vorgespielt haben, wovon ich allerdings nicht ausgehe, so hat sie eben Glück gehabt.

 

Naja, die Person, von der Du schriebst, tat Dir leid, weil sie Dir berichtete, was ihr widerfahren ist. Du hast deshalb auf eine Anzeige verzichtet. Ich würde Dir nicht erzählen, was mir widerfahren ist, und würde dementsprechend wohl beanzeigt. Nochmals die Frage: Hältst Du das für "gerecht".

Selbst schuld, wenn Du Dich verschließt. In diesem Fall würdest Du beanzeigt.

 

Wer bettelt, jammert, fleht, dass ich ein Auge zudrücken soll, der zahlt.

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Wird eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, kann nach pflichtgemäßem Ermessen

 

- von der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit abgesehen werden, weil die Zuwiderhandlung unbedeutend ist und kein öffentliches Interesse an der Ahndung besteht,

 

- der Betroffene ohne Verwarnungsgeld verwarnt werden, weil der Verstoß unbedeutend ist und zu erwarten ist, dass bereits die Verwarnung ihren Zweck erfüllt,

 

- der Betroffene mit Verwarnungsgeld verwarnt werden, weil die Gefährdung oder Schädigung des geschützten Rechtsgutes und der Verstoß des Betroffenen geringfügig sind,

 

- eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet werden, weil die Ordnungswidrigkeit nicht mehr als geringfügig angesehen werden kann.

 

Das Ermessen wird auch durch die Bestimmungen der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten (BT-KAT-OWI) begrenzt;

Bitte sorgfältig lesen.

 

Hast Du es denn selbst auch sorgfältig gelesen? Dein schwafelnder Freund wohl nicht, denn der hat nur mal wieder einen dummen Kommentar verfaßt. Aber vllt kannst Du mir ja erklären, was denn der Unterschied zwischen "kann" und "muß", "ist" oder "hat" ist.

"Kann" besagt nach meinem Verständnis eindeutig, daß man (ggf. in einem gewissen Rahmen) die Möglichkeit hat zu wählen, zu entscheiden, ob ja oder nein oder wie. Im Zitat steht insbes. "kann [...] eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet werden". Und ob die Owi "nicht mehr (oder ggf. doch noch) als geringfügig angesehen werden kann", daß entscheidet der Beamte vor Ort, im Rahmen seines Ermessens und anhand des Einzelfalls.

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Hast Du es denn selbst auch sorgfältig gelesen?

Ich hoffe es.

 

Dein schwafelnder Freund wohl nicht, denn der hat nur mal wieder einen dummen Kommentar verfaßt.

Das stimmt. @Blaulicht ist aber nicht mein Freund.

 

Aber vllt kannst Du mir ja erklären, was denn der Unterschied zwischen "kann" und "muß", "ist" oder "hat" ist.

Das muss ich jetzt aber nicht tun, oder? Der Duden ist Dein Freund.

 

Bluey, trotz aller Meinungsverschiedenheiten: Ich halte Dich nicht für debil.

 

Deshalb bitte ich Dich, Dir nochmals ganz neutral anzusehen, was ich in #156 zitiert habe. Der Gesetzgeber (also wir alle) in seiner Weisheit will eben nicht, dass die Verfolgung einer OWi von den Launen/Präferenzen eines Spätpubertierenden oder einer Person, die gerade mal schwaches Grundschul-Deutsch beherrscht, abhängt.

 

Der Gesetzgeber weiß jedoch, dass es auch solche Menschen bis in den Polizeidienst oder andere Bereiche der Exekutive schaffen können. Er schiebt daher der vorhersehbaren Willkür solcher Kandidaten einen Riegel vor. Und das ist auch gut so.

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Der Gesetzgeber will, dass die Polizei im Strafrecht ohne Ermessen alle ihre Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft übersendet und der Staatsanwalt das Ermessen nutzt. Im Owi-Recht schreibt der Gesetzgeber in der Muttervorschrift der Polizei zum Verhalten bei Owis rein, dass die Polizei ein pflichtgemäßes Ermessen hat. In einer (nachgeordneten) Vorschrift zum Owi-Recht legt der Gesetzgeber grundsätzliche Preise fest, die eigentlich zu beachten sind, die jedoch in bestimmten Fällen erhöht bzw gesenkt werden können. Er stellt noch mal deutlich dar, dass bei geringfügigen Owi'n auch eine mdl Verwarnung ohne Geld reicht. Dazu in Blick in die Stellung des Owi-Unrechtes und den Sinn und Zweck des Verwarngeldverfahrens und den Auftrag an die Polizei. Was kommt bei raus? Das Bluey Recht hat (und ich damit auch). Sobbels Begründung sich an den BKatV zu halten ist nachvollziehbar und kann nicht angegriffen werden. Er macht alles richtig. Ich bleibe Mensch und lasse mir das Ermessen nicht nehmen. Und wenn's nicht passt?! Na und. Für den Bürger ist es im Zweifel der 'nettere Weg'. Im Verwaltungsrecht würde man sagen, dass der Bürger nicht beschwert wird. Und trotzdem kann der Bürger, wenn er meint er hätte ein Bußgeld zahlen müssen, sich beschweren - vielleicht hat er Glück und erhält seinen Bußgeldbescheid.

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Das muss ich jetzt aber nicht tun, oder? Der Duden ist Dein Freund.

Warum nutzt Du ihn dann nicht?!

Im übrigen: schwache Antwort auf meine Frage.

 

Der Gesetzgeber (also wir alle) in seiner Weisheit will eben nicht, dass die Verfolgung einer OWi von den Launen/Präferenzen eines Spätpubertierenden oder einer Person, die gerade mal schwaches Grundschul-Deutsch beherrscht, abhängt.

1. Du bist nicht der Gesetzgeber. Du bist Bürger und Wähler. Du wirst auch schwerlich für "wir alle" sprechen können. Denn "wir alle" haben ganz sicher völlig unterschiedliche Auffassungen, auch oder insbes. unsere Gesetze betreffend. Und genauso gehen die Gedanken und Vorstellungen von "wir alle" ziemlich auseinander, was wir wollen und was nicht.

2. auch bei der Verfolgung von Owien steht mir ein Ermessen zu, welches ich auch ab und an zu nutzen pflege.

 

Sollten Deine Zeilen irgendwelche Provokationen oder gar Beleidigungen beinhalten, so darf ich Dich darauf hinweisen, daß diese mich nicht im geringsten berühren. Ganz im Gegenteil. ;)

 

 

Nun gut. Ich wollte mich ja eh aus dieser ohnehin aussichtslosen Diskussion ausklinken. Du kannst schreiben, toben, zetern... was auch immer. Ändern wirst Du nichts. Und das ist auch gut so.

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1. Du bist nicht der Gesetzgeber. Du bist Bürger und Wähler. Du wirst auch schwerlich für "wir alle" sprechen können. Denn "wir alle" haben ganz sicher völlig unterschiedliche Auffassungen, auch oder insbes. unsere Gesetze betreffend. Und genauso gehen die Gedanken und Vorstellungen von "wir alle" ziemlich auseinander, was wir wollen und was nicht.

Stimmt so ungefähr. "Wir alle" sind eben wir alle. Also auch Du und ich.

 

2. auch bei der Verfolgung von Owien steht mir ein Ermessen zu, welches ich auch ab und an zu nutzen pflege.

Ja, bis 55 EUR. Weiter trauen wir Euch nicht :D.

 

Sollten Deine Zeilen irgendwelche Provokationen oder gar Beleidigungen beinhalten, so darf ich Dich darauf hinweisen, daß diese mich nicht im geringsten berühren. Ganz im Gegenteil. ;)

Sei dessen versichert, dass meine Zeilen keinerlei Provokationen oder gar Beleidigungen beinhalten.

 

Ändern wirst Du nichts. Und das ist auch gut so.

Ich will doch an der Rechtslage gar nichts ändern. Es wäre aber nett, wenn Kandidaten wie Du oder Blaulicht dieselbe achteten. Du kannst das ja mal erwägen.

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Den auch.

Nunja. Was erwartest Du von ihm?

 

Schon erstaunlich, wie die B-Brothers in aller Nonchalance einschlägige Gesetzestexte und Vorschriften zu ignorieren vorgeben und ihre Willkür auch noch damit beweihräuchern, wie toll das doch für den Bürger sei. Die arrogante Fratze der Macht - einfach zum kotzen.

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@Blaulicht: m. E. wäre es (deutlich) besser gewesen, wenn Du auf Deinen letzten Beitrag verzichten hättest. Manchmal wäre es imho besser, dass Du Dir, gerade als PVB, darüber Gedanken machst, wie die Außenwirkung sein wird, bevor Du einen Beitrag veröffentlichst.

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Die arrogante Fratze der Macht - einfach zum kotzen.

Ich glaube, Du übertreibst. Zum einen ist die "Macht" ja nun doch sehr begrenzt, zum anderen darf man auch von einem gewissen Maß an Maulheldentum ausgehen. Die Sorge ums heilige Jöble wird wohl der Verwirklichung des einen oder anderen illegalen Traums Grenzen setzen, denn auch Cops wissen:

Ich sage nämlich nur, daß es für Polizisten alles andere als einfach ist, in der freien Wirtschaft einen Job zu finden. Für einen Handwerker oder Gelegenheitsjobber dürfte es wesentlich einfacher sein.

Wenn man am freien Markt schlechtere Chancen als ein Gelegenheitsjobber hat und das weiß ...

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@PedroK: träum weiter. ;):D

Stimmt irgendetwas an dem Zitat nicht?

Ich sage nämlich nur, daß es für Polizisten alles andere als einfach ist, in der freien Wirtschaft einen Job zu finden. Für einen Handwerker oder Gelegenheitsjobber dürfte es wesentlich einfacher sein.

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Und wir dürfen 's. Also, alles gut.

Nein, weder noch.

 

Ich glaube, Du übertreibst.

Da habe ich so meine Zweifel. Gut, den Lummerländer kann man nun wirklich nicht ernst nehmen. Aber wenn man berücksichtigt, daß wohl sämtliche Straftaten, die das Gesetzbuch hergibt, auch schon von Polizisten begangen worden sind, muß man selbst ihm einiges zutrauen.

 

Ansonsten: Du bist unfair. Du kannst hier doch nicht immer wieder ewig alte Aussagen zitieren, nur weil sie Dir gerade in den Kram passen. Wer weiß denn schon, in welchem Zustand die damals verfasst wurden, und so aus dem Zusammenhang gerissen und dann auch noch gewissermaßen gegen den Verfasser verwendet - das geht gar nicht. Kein Wunder, daß man sich damit nicht auseinandersetzen möchte und deshalb genauso niveaulos wie gewohnheitsmäßig seinen Rückzug bekanntgibt.

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  • 2 weeks later...
  • 3 weeks later...

Gute Güte, hier muss 'Bluey' nun über fast drei Seiten rechtfertigen, warum er den einen VT mit einer Anzeige bedenkt und den anderen nicht. Und nein, er entscheidet nicht, ob eine beanzeigte OWI sanktioniert wird, oder nicht; er entscheidet lediglich, ob es zu einer Anzeige kommt oder nicht. Dieses Ermessen sollte man ihm zugestehen, ohne Willkür zu rufen....

 

Dumm nur, dass sein Berufskollege sich da mit undurchdachten Einwürfen zu Worte meldet, er begreift eben nie und nimmer, dass manchmal - in seinem Fall häufiger - weniger mehr ist...

 

 

@Q-Treiberin, wenn ich dich richtig verstanden habe, dann arbeitest du in der Verwaltung. Heißt deine Fälle sind alle schriftlich. Dein Verwaltungsakt, wenn du welche erlässt, muss begründet sein. Ich arbeite auf der Straße. Ich habe keine Kommentare, ich zitiere keine Entscheidungen - ich und die anderen Straßencops handeln so, wie wir es für richtig erachten. Dafür haben wir eine Polizeiausbildung gemacht, dafür machen wir Fortbildungen und genau das, unsere Arbeit, habe ich beschrieben. Sobbels Beitrag ist ein Teil der Rechtslage.

Spiel uns doch bitte nicht den erfahrenen Polizisten vor, dein Aufgabengebiet liegt doch ganz woanders, z.B. die Ueberwachung von Bahnhofstoiletten....

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Wo, bitte sehr, siehst du eine Beleidigung? Wir wissen doch beide, bei welcher Behörde du Dienst tust - ich habe nur einen Teil - zugegebenermaßen einen kleinen - deines Aufgabenbereiches dargestellt.

 

Oder bist du etwa beleidigt, weil ich dich bitte, doch nicht den erfahrenen (Landes-)Polizisten zu spielen?

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Wenn du die Toiletten auf dem Bahnhof, den du "schützen" sollst, nicht überwachst, dann machst du eine ganz miserable Arbeit! Und unterstelle mir bitte keine Dinge, die deiner krankhaften Selbstdarstellungssucht entspringen!

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Da ich dir nicht erzählt habe, was ich arbeite kannst du es nicht wissen. Du brauchst jetzt auch nicht rum raten, da ich dich nicht mag, dir nicht vertraue und dein Verhalten ungehörig ist werde ich dir auch dazu nichts weiter sagen. Deine subtilen Beleidigungsversuche kannst du dir auch klemmen. Sag was zum Thema oder schweig still!

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Werter 'Blaulicht', Du hast mir selbst per PN geschrieben, bei welcher Behörde du Dienst schiebst, und deren Aufgaben kann sich jeder Hansel ganz offen im Internet anschauen, die sind nun mal lein Geheimnis. Eben deswegen weiss ich, dass du, wenn du davon schreibst, wie du bei Verkehrskontrollen handelst, eben schlicht und einfach phantasierst.....

 

@PedroK: Es waren derer sogar zwei und es geschah sogar direkt vor meiner künftigen Haustür! Ich war Augenzeuge und habe ein Foto gemacht, leider ist es wohl nicht möglich, dieses per Smartphone hoch zu laden.....

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Ach, blaulichtere doch nicht schon wieder herum, Herr Oberlehrer. Thema ist z. Zt. die nicht unbegründete Vermutung, dass du nichts mit Verkehrsüberwachung zu tun hast, hier aber Geschichten von dir gibst, als wenn das dein täglich Brot und Kaffee wäre. Deinen Erzählungen nach erweckst du den Eindruck, Aufgaben zu bewältigen, die ganz und gar nicht zu den Aufgaben der Behörde, in der du tätig bist, gehören. Da besteht - zumindest aus meiner Sicht - Klärungsbedarf.....

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Bitte doch mal PedroK die Beiträge von mir zu zitieren, in denen ich zum meiner Arbeit im speziellen Bezug Verkehrsüberwachung Stellung genommen habe. Du wirts sehen, dass ich dazu immer deutliche Worte gefunden habe.

 

Über Legalitätsprinzip, Ermessen, Verwarngeldverfahren, Ordnungswidrigkeitenanzeigen, rechtfertigende Pflichtenkollision, Gefahrenabwehr vor Strafverfolgung und Auge zudrücken kann man jedoch auch sehr gut bescheid wissen, wenn Verkehrsüberwachung nicht das tägliche Brot ist!

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Über Legalitätsprinzip, Ermessen, Verwarngeldverfahren, Ordnungswidrigkeitenanzeigen, rechtfertigende Pflichtenkollision, Gefahrenabwehr vor Strafverfolgung und Auge zudrücken kann man jedoch auch sehr gut bescheid wissen, wenn Verkehrsüberwachung nicht das tägliche Brot ist!

Wenn Du damit Dich meinen solltest, müsste es wohl "könnte" heißen, nicht wahr?

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