JoeLeTaxi 0 Posted September 10, 2014 Report Share Posted September 10, 2014 Kürzlich hat der Postbote eine "Anhörung im Bußgeldverfahren" gebracht. Mir wird vorgeworfen, an einer Kreuzung folgende Owi begangen zu haben: Trotz Rotlicht nicht an der Haltelinie angehalten und dadurch Andere (fließender Vekehr) gfährdet zu haben. Als Bemerkung wird weiterhin ein Zeuge angegeben, jemand der wohl bei der Stadt arbeitet bzw. angestellt ist. Leider sind in dem Schreiben keinerlei weitere Details zu dem Geschehen angegeben worden. Weder zum Hergang des Rotlichtverstosses (Aus welcher Richtung ist mein Fahrzeug auf die Kreuzung gefahren / In welche Richtung hat es die Kreuzung verlassen / Wie lange sei die Rotlichtphase bereits aktiv / Konnte ein Fahrer gesichtet werden, männlich, weiblich ? u.ä.) Meine Frage ans Forum:Wenn ich die Bußgeldstelle um nähere Details bitte - als Privatperson ohne Rechtsanwalt - muß oder kann sie mir diese dann geben?(Ich / wir können uns an den betreffenden Tag kaum erinnern. Und somit würden einige Details da schon Klarheit ins Geschehen reinbringen.) Vielen Dank shcon mal und Grüße vonJoe Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted September 10, 2014 Report Share Posted September 10, 2014 ich nehme an, es gibt kein Foto, was auf das Schreiben gedruckt wurde?wie viel Tage sind zwischen Tattag und Ankunft des Schreibens vergangen? Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted September 10, 2014 Report Share Posted September 10, 2014 Moin Moin Als Bemerkung wird weiterhin ein Zeuge angegeben, jemand der wohl bei der Stadt arbeitet bzw. angestellt ist.Das kann auch der Gefährdete sein und der wird sich dann wohl an den Vorfall erinnern.Außerdem hast du eine Anhörung bekommen. Die suchen den Fahrer wohl nicht mehr. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 10, 2014 Report Share Posted September 10, 2014 Wichtig ist hier, dass man zunächst die Behörde im Unklaren lässt, wer die Fahrerin oder der Fahrer gewesen sein könnte. Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted September 10, 2014 Report Share Posted September 10, 2014 Kürzlich hat der Postbote eine "Anhörung im Bußgeldverfahren" gebracht. Mir wird vorgeworfen, an einer Kreuzung folgende Owi begangen zu haben: Trotz Rotlicht nicht an der Haltelinie angehalten und dadurch Andere (fließender Vekehr) gfährdet zu haben. Meine Frage ans Forum:Wenn ich die Bußgeldstelle um nähere Details bitte - als Privatperson ohne Rechtsanwalt - .... dann ist das überflüssige Arbeit. Einfach den Vorwurf bestreiten und fertig. Quote Link to post Share on other sites
JoeLeTaxi 0 Posted September 11, 2014 Author Report Share Posted September 11, 2014 Vielen Dank für die Antworten. ich nehme an, es gibt kein Foto, was auf das Schreiben gedruckt wurde?wie viel Tage sind zwischen Tattag und Ankunft des Schreibens vergangen?Zwischen Tattag und Ankunft des Schreibens sind zehn Tage vergangen. Ein Foto wurde wirklich nicht auf das Schreiben gedruckt.Lediglich steht unter den Bemerkungen: "Zeugen: Herr xxx, Stadt yyy".Das Feld unter Beweismitteln ist frei geblieben. Moin Moin Als Bemerkung wird weiterhin ein Zeuge angegeben, jemand der wohl bei der Stadt arbeitet bzw. angestellt ist.Das kann auch der Gefährdete sein und der wird sich dann wohl an den Vorfall erinnern.Außerdem hast du eine Anhörung bekommen. Die suchen den Fahrer wohl nicht mehr. GrußMeinst du damit, daß die Behörde davon ausgeht, ich sei der Fahrer? Wichtig ist hier, dass man zunächst die Behörde im Unklaren lässt, wer die Fahrerin oder der Fahrer gewesen sein könnte.Das dachte ich mir auch. Daher hatte ich vor, die Behörde um nähere Details zu bitten. Auch weil ich selbst nicht mehr weiß, was an dem Tag gewesen ist, und ob ich oder jemand anderes gefahren ist. Kürzlich hat der Postbote eine "Anhörung im Bußgeldverfahren" gebracht. Mir wird vorgeworfen, an einer Kreuzung folgende Owi begangen zu haben: Trotz Rotlicht nicht an der Haltelinie angehalten und dadurch Andere (fließender Vekehr) gfährdet zu haben. Meine Frage ans Forum:Wenn ich die Bußgeldstelle um nähere Details bitte - als Privatperson ohne Rechtsanwalt - .... dann ist das überflüssige Arbeit. Einfach den Vorwurf bestreiten und fertig. Wenn ich das täte, würde ich mich damit nicht automatisch als Fahrer bekanntgeben?Immerhin gibt es auf dem Anhörungsbogen die Möglichkeit einen anderen Fahrer zu benennen. Wenn ich von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch mache und stattdessen den Vorwurf bestreite, so kann ich später gegebenfalls nicht mehr sagen. "Na, eigentlich ist ja ein Anderer gefahren." Oder ist meine Schlußfolgerung falsch, und ich kann später (z.B. nach einer Verurteilung) immer noch sagen, ein Anderer sei gefahren? Den Brief mit der Bitte um nähere Details zu schicken, ist übrigens ja kein Problem. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 12, 2014 Report Share Posted September 12, 2014 Bitte daran denken das Schreiben geschlechtsneutral zu formulieren. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 12, 2014 Report Share Posted September 12, 2014 und ich kann später (z.B. nach einer Verurteilung) immer noch sagen, ein Anderer sei gefahren? Das wäre eine Straftat wenn Du das wider besseren Wissens machst. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted September 12, 2014 Report Share Posted September 12, 2014 Entweder Du weisst, dass an diesem Tag Herr X oder Frau Y gefahren sind, dann kannst Du das auch angeben.Wenn Du aber weisst, dass Du selber gefahren ist, ists, wie Frau Q schon sagte, ganz ganz dumm, nämlich eine Straftat nach § 164 StGB Oder Du hast dein Fahrzeug ein paar Leuten, nämlich X, Y Z zur Verfügung gestellt. Wer von denen zur Tatzeit gefahren ist kannstDu naturgemäss nicht wissen, da Du ja nicht dabei warst. Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted September 12, 2014 Report Share Posted September 12, 2014 Vollkommen egal, da er sich nach 10 Tagen noch erinnern muss, wer gefahren ist. Eine Fahrtenbuchauflage steht also sowieso im Raum. Also einfach bestreiten, gefahren zu sein und keine weiteren Angaben. Quote Link to post Share on other sites
mic 42 Posted September 12, 2014 Report Share Posted September 12, 2014 Wegen nem Haltelinienüberfahren gibts doch kein Fahrtenbuch. Das kostet 10 Euro und fertig. Auf irgendein abstrakt, gesteigertes Gefährungsempfinden eines Stadtangestellten würde ich nichts geben. Vielleicht fehlten ihm am Tag X genau diese 10 Euro um sein Tagespensum reinzuhaben. Ich denke nicht, dass eine Gefahr von einem stehenden Fahrzeug ausgeht, auch wenn dieses Auto hinter der Haltelinie (aber vor der roten Ampel und somit vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich) steht. Selbst wenn man in Fußgängerbereich steht und es Leute beim Überqueren der Fahrbahn behindert, geht trotzdem keine Gefahr von dem -hinter der Haltelinien stehenden- Fahrzeug aus). Gefahr geht ab der roten Ampel los. Deshalb wird es ab der roten Ampel teuer. Dennoch, streite den lächerlichen Sachverhalt ab und fertig. Quote Link to post Share on other sites
JoeLeTaxi 0 Posted September 13, 2014 Author Report Share Posted September 13, 2014 Nun habe ich an die Behörde einen Brief mit der Bitte um nähere Auskünfte bzw. Beweismittel geschrieben. Damit habe ich mich noch nicht abschließend zum Sachverhalt geäußert und somit immer noch die Möglichkeit, den Vorwurf abzustreiten. Ich hoffe, daß sie mir zeitnah antworten werden, damit ich anschließend die "Anhörung im Bußgeldverfahren" beantworten kann.Wird durch meine Anfrage eigentlich die Frist zur Beantwortung der "Anhörung im Bußgeldverfahren" aufgeschoben? und ich kann später (z.B. nach einer Verurteilung) immer noch sagen, ein Anderer sei gefahren? Das wäre eine Straftat wenn Du das wider besseren Wissens machst. Nee, ich werde nicht wider besseren Wissens jemand anderes beschuldigen.Aber derjenige könnte doch selbst auf den Bogen schreiben, er sei gefahren, denke ich. Wegen nem Haltelinienüberfahren gibts doch kein Fahrtenbuch. Das kostet 10 Euro und fertig. Auf irgendein abstrakt, gesteigertes Gefährungsempfinden eines Stadtangestellten würde ich nichts geben. Vielleicht fehlten ihm am Tag X genau diese 10 Euro um sein Tagespensum reinzuhaben. Ich denke nicht, dass eine Gefahr von einem stehenden Fahrzeug ausgeht, auch wenn dieses Auto hinter der Haltelinie (aber vor der roten Ampel und somit vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich) steht. Selbst wenn man in Fußgängerbereich steht und es Leute beim Überqueren der Fahrbahn behindert, geht trotzdem keine Gefahr von dem -hinter der Haltelinien stehenden- Fahrzeug aus). Gefahr geht ab der roten Ampel los. Deshalb wird es ab der roten Ampel teuer. Dennoch, streite den lächerlichen Sachverhalt ab und fertig.Man weiß gar nicht, was da geschehen war.In der Anhörung steht da nur, ... trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) angehalten und dadurch Andere (fließender Vekehr) gfährdet zu haben.Ob das Auto hinter der Haltelinie aber vor der roten Ampel zum Stehen kam, ob es hinter der roten Ampel zum Stehen kam oder ob das Auto die Kreuzung gequert hat, gar ohne überhaupt zum Stehen zu kommen: All das wird aus dem Schreiben gar nicht klar. Ich vermute außerdem mal, daß diese letztgenannten Details auch nur die Gefährdungsfrage betreffen, nicht jedoch den Rotlichtverstoß, der m.E. erfüllt ist, wenn die Haltlinie mit dem größten Teil des Fahrzeugs überfahren wurde. Quote Link to post Share on other sites
JoeLeTaxi 0 Posted September 19, 2014 Author Report Share Posted September 19, 2014 Nun habe ich an die Behörde einen Brief mit der Bitte um nähere Auskünfte bzw. Beweismittel geschrieben. Damit habe ich mich noch nicht abschließend zum Sachverhalt geäußert und somit immer noch die Möglichkeit, den Vorwurf abzustreiten. Ich hoffe, daß sie mir zeitnah antworten werden, damit ich anschließend die "Anhörung im Bußgeldverfahren" beantworten kann.Wird durch meine Anfrage eigentlich die Frist zur Beantwortung der "Anhörung im Bußgeldverfahren" aufgeschoben?Bisher haben sie mir noch nicht geantwortet.Weiß jemand, ob die Frist zur Beantwortung der Anhörung durch meinen Brief verlängert wird? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 19, 2014 Report Share Posted September 19, 2014 Hidie "Frist" ist nur dafür, dass niemand sagen kann, er würde ja in 8 Monaten noch ne Antwort geschickt haben.....Grds. hast du ja mit deiner Anfrage geantwortet - somit bleibt durchaus noch Raum für weitere Ermittlungen der Behörde (wozu auch ihre Antwort und deine Einlassung nachher gehören).Die Gefährdung muss übrigens konkretisiert werden - nur der Text reicht nicht aus. GrußHaWeThie Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted September 19, 2014 Report Share Posted September 19, 2014 vermutlich kommt jetzt ein "Bussgeldbescheid" nämlich dann, wenn die Behörde sich bist, dass Du der Fahrer warst. oder es kommt gar nichts mehr, nämlich dann wenn die Behörde nicht sicher ist.Deine Frage hat die Behörde in der Frage nach dem Fahrer nicht weiter gebracht, aber auch nicht verunsichert. Quote Link to post Share on other sites
JoeLeTaxi 0 Posted September 24, 2014 Author Report Share Posted September 24, 2014 Na gut. Dann heisst es jetzt ja erstmal: Abwarten und Tee trinken. Vielen Dank für die Antworten.Danke auch für den Hinweis in der "Gefährdungsfrage". Quote Link to post Share on other sites
JoeLeTaxi 0 Posted December 10, 2014 Author Report Share Posted December 10, 2014 Bislang ist noch kein weiteres Schreiben eingetroffen. Das ist schon mal ganz gut. Kann da noch was kommen?Gibt es denn einen Zeitraum, bis wann die Bußgeldstelle mir antworten muß, insofern sie mir überhaupt antworten will? Oder ist das jetzt vielleicht "verjährt", weil der Tag des Geschehens bereits drei Monate zurück liegt? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 10, 2014 Report Share Posted December 10, 2014 Ausführliche Infos zur Verjährung gibt es in den FAQ. Tattag => drei MonateAnordnung Anhörung =>drei Monate; BGB kann zwei Wochen später zugehen, um Frist einzuhalten Quote Link to post Share on other sites
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