Jump to content

Mehrmals An Gleicher Stelle Geblitzt?


Recommended Posts

Hallo,

ich hoffe es ist nicht zu dreist, mich hir anzumelden um diret eine Frage zu stellen, aber ich mache mir aktuell einfach in die Hose vor Angst.

 

Zur Situation: Ich bin noch in der Probezeit und habe gestern einen Brief bekommen vom 24.8, dass ich in der 30er Zone mit 52 gefahren bin.

 

Zur ersten Frage: Habe ein wenig gegoogelt und herausgefunden, dass meine Strafe wahrscheinlich 80€ + 1 Punkt + Aufbauseminar + 2 Jahre Verlängerung ist, da +21 drüber, richtig?

 

So weit so gut, ich bin das selber Schuld und nehme ich die Strafe auch hin, jedoch wusste ich nicht, dass da eine 30er Zone ist. Ich bin in den letzten 2 Wochen bestimmt 4-5 mal dadurch gefahren und das jedes mal mit ca. 50 km/h. Jetzt habe ich extrem Angst, dass ich noch mehrere Briefe bekomme. Ich habe den Blitzer zwar nicht gesehen, aber das habe ich beim ersten mal auch nicht, daher kann ich das jetzt nicht beurteilen, ob ich weitere male geblitzt wurde.

 

Und jetzt ist natürlich die Angst groß, dass weitere von den Briefen reinkommen werden. Falls das der Fall ist, wie sehen dann die folgenden Strafen aus? Google sagt, dass es beim zweiten Mal eine Verwarnung + Verkehrspsychologe gibt und beim dritten mal ist der Lappen weg. Aber wie wird das gewertet, wenn ich jetzt in den 2x Wochen mehrmals drüber war? Macht es Sinn einen Rechtsanwalt zu fragen, ob die Strafe dadurch gemindert wird oder sonst irgendwas? Und ja, man kann das Schild gut sehen, ich war einfach nur komplett dumm.

 

Hoffe mir kann hier irgendjemand helfen, schon mal danke im vorraus.

 

 

Link to post
Share on other sites

Erstmal willkommen hier.

 

Solltest Du mehrfach geblitzt worden sein passiert probezeitrechtlich nicht mehr als das Aufbauseminar und die PZ-Vertlängerung.

Um die nächste Stufe der PZ-Maßnahmen zu erreichen müsste der erste Blitzer

 

a) rechtrskräftig sein und

b) die Frist bzw. die Absolvierung des Aufbauseminars erledigt sein.

 

Punkte und Bußgelder gibt es natürlich für jeden Verstoß ( so es denn wirklich mehrere waren).

 

 

Zorro, bei uns standen sie letzte Woche an drei aufeinander folgenden Tagen mit mobilen Geräten an (fast) der gleichen Stelle... dort ist auch dreißig wegen eines Schulzentrums und sechs Kitas.. und jetzt sind ja die ABC-Schützen unterwegs.

Link to post
Share on other sites

hallo,

 

war das ne stationäre oder ne mobile Messung? Steht was zu dem Messgerät im Schreiben?

 

Mobile Messungen sind selten mehrere Tage am selben Platz.

 

Danke schon mal für die schnelle Antwort.

Es war eine Mobile Messung, laut meinen Eltern wird da auch recht häufig geblitzt (da dort in der Nähe eine Schule ist).

Was bedeutet "Steht was zu dem Messgerät im Schreiben?" ?

 

Erstmal willkommen hier.

 

Solltest Du mehrfach geblitzt worden sein passiert probezeitrechtlich nicht mehr als das Aufbauserminar und die PZ-Vertlängerung.

Um die nächste Stufe der PZ-Maßnahmen zu erreichen müsste der erste Blitzer

 

a) rechtrskräftig sein und

b) die Frist bzw. die Absolvierung des Aufbauseminars erledigt sein.

 

Punkte und Bußgelder gibt es natürlich für jeden Verstoß ( so es denn wirklich mehrere waren).

 

Auch ein dank an dich für die schhnelle Antwort.

Was bedeutet es, dass der Blitzer rechtskräftig sein muss?

 

Du sprichst an, dass es Punkte und Bußgelder für jeden Verstoß gibt, bedeutet das nicht, dass ich bei 4x blitzen folglich auch 4 Punkte bekommen würde? Und bei 4 Punkten muss es doch etwas mehr Strafe geben, als ein Aufbauseminar?

Link to post
Share on other sites

Hui, soviele Nachfragen und ich bin nur mit nem dusseligen Tablet online...

 

Wenn Du geblitzt wirst erhälst Du einen Anhörungsbogen (alle Feinheiten lassen wir jetzt mal weg) mit dem Dir die Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird.

Dem folgt dann zeitnah ein Bußgeldbescheid der förmlich zugestellt wird. 14 Tage nach der Zustellung wird dieser BGB rechtskräftig.

Dann erhält die Führerscheinstelle Kenntnis und ordnet ein Aufbauseminar an, für das sie eine gewisse Frist ansetzt.

Erst wenn Du dieses fristgerecht absolviert, also aus Deinen Fehlern gelernt ;) hast und dann (!) einen weiteren A-Verstoß begehst, tritt die zweite Stufe der PZ-Maßnahmen ein. So lange hast Du quasi "Schonzeit" was PZ-Maßnahmen angeht.

 

 

Und auch wenn Du in dieser "Schonzeit" theoretisch sieben Punkte sammeln würdest, würde das an den PZ-Maßnahmen nichts ändern.

Link to post
Share on other sites

Hui, soviele Nachfragen und ich bin nur mit nem dusseligen Tablet online...

 

Wenn Du geblitzt wirst erhälst Du einen Anhörungsbogen (alle Feinheiten lassen wir jetzt mal weg) mit dem Dir die Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird.

Dem folgt dann zeitnah ein Bußgeldbescheid der förmlich zugestellt wird. 14 Tage nach der Zustellung wird dieser BGB rechtskräftig.

Dann erhält die Führerscheinstelle Kenntnis und ordnet ein Aufbauseminar an, für das sie eine gewisse Frist ansetzt.

Erst wenn Du dieses fristgerecht absolviert, also aus Deinen Fehlern gelernt ;) hast und dann (!) einen weiteren A-Verstoß begehst, tritt die zweite Stufe der PZ-Maßnahmen ein. So lange hast Du quasi "Schonzeit" was PZ-Maßnahmen angeht.

 

 

Und auch wenn Du in dieser "Schonzeit" theoretisch sieben Punkte sammeln würdest, würde das an den PZ-Maßnahmen nichts ändern.

 

Entschuldige bitte, habe durch weiteres googeln rausgefunden, was mit rechtskräftig gemeint ist. :blush: Trotzdem danke für die Arbeit am Tablet!

Wenn ich den weiteren Teil richtig verstanden habe, hört sich das jetzt etwas beruhigend an. Es kann also nicht zu einem Fahrverbot kommen, auch wenn ich 4x an der Stelle geblitzt wurde? Oder was ist das Maximum, was ich bei 4-5x blitzen erhalten könnte?

 

 

Wie gesagt, entschuldigung nochmal für die dummen Fragen, aber das raubt mir echt den Schlaf. :farewell:

Link to post
Share on other sites

Nein, zu einem Fahrverbot kommt es bei 31 km/h und mehr drüber (innerorts) oder bei 2x26 km/h drüber innerhalb eines Jahres.

 

Und bevor Du jetzt wieder einen Schreck bekommst, auch bei der 2x26-Regel zählt das Jahr ab Rechtskraft des ersten Bescheides.

 

 

 

Ich hoffe ich konnte nun Deine Nachtruhe retten... :)

 

 

 

Ach ja, es gibt im übrigen keine dummen Fragen, nur dummes Auftreten oder dumme Antworten. Hier lese ich nichts von alledem.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Was bedeutet "Steht was zu dem Messgerät im Schreiben?" ?

 

Im Brief der Behörde muss irgendwo eine Angabe des verwendeten Messgerätes stehen. Lasermessgerät mit Frontfoto, Einseitensensor ES3.0, Traffipax SpeedoPhot etc. Und das hätten wir gern gewusst, was da steht. ;)

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...