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Neue Tilgungsfristen


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Im neuen Punktesystem ist ja eine Änderung, dass die Tilgung von Punkten nicht mehr durch neue Taten verzögert wird und einfache Geschwindigkeitsverstösse nach 2,5 Jahren wieder gelöscht werden.

Wann aber fangen die 2,5 Jahre an zu zählen?

 

Auf der Seite des Verkehrsministeriums steht dazu: "Punkte entstehen am Tattag und werden zur Berechnung des Punktestandes herangezogen bis die Tilgungsfrist abgelaufen ist. Die Tilgungsfrist beginnt nun für alle Verstöße einheitlich mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids oder des Urteils."

 

Den ersten Satz würde ich so interpretieren, dass die Punkte exakt 2,5 Jahre nach dem Tattag wieder gelöscht werden müssten.

 

Wenn man nun juristisch gegen eine Eintragung vorgehen würde, kann es aber ja passieren, dass die Punkte erst nach etlichen Monaten (Abschluss des Widerspruchsverfahrens oder Gerichtsverfahrens) rechtskräftig würden, also laut Satz 2 die Tilgungsfrist von 2,5 Jahren erst ab dann läuft. Dann wäre man also bei Widerspruch der Dumme, da Punkte schon ab Tattag zählen und eventuelle Folgetaten teurer machen, aber die Punkte erst nach 2,5 jahren + Zeitpunkt zwischen Tat und Rechtskraft der Punkte wieder gelöscht werden.

 

Ist das in der Tat so?

 

 

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