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41 Km/h Zu Viel Außerorts , Knappe Sache ?


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Ich hatte angerufen, der SB hatte mir offeriert, das mir auf Grund der 26 - 26 "Regel" ein Monat extra blüht, sein Vorschlag war : O-Ton "... es ist keinem geholfen hier den Job zu verlieren wegen des 2 monatigen FV, deswegen kann hier für Monat 2 Ersatzweise die Erhöhung des BG greifen".

Ah ja..... :whistling:

 

 

Man, man, man ... Ihr habt keine Hobbies oder?

Oh doch... Usern mit Wissen zu helfen und nicht Dummtüch herauszuposten...

 

 

Dazu gehört im übrigen auch so zu zitieren, dass man den Text noch lesen und verstehen kann... was im Umkehrschluss bedeutet, dass Deine Ergüsse kaum zu verstehen sind....

 

 

Der Bescheid, ergo NUR 1Monat Verbot kam SCHRIFTLICH!!! Sorry, muss man hier ja erwähnen ... Mein Fehler!

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Verstanden.

 

Welche Begründung Du darauf vermutest, weiß ich nicht ... aber das kann womöglich hinter einem der Paragraphen stecken.

 

Kann man hier auch per PN Anhänge verschicken, denn das ich nichts für die breite Öffentlichkeit (alle Persönlichen Daten / Anschriften etc. werden natürlich geschwärzt!!!)?!

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Es laufen genügend gestörte durch die Gegend, da lasse ich meine Kinder nicht allein (in ihrem Alter ohnehin noch nicht) in die Kita

Was für ein Dummfug... Da ich nicht annehme, daß Du damit Leute meinst, die die zHg mal ganz locker um 41 km/h überschreiten, sondern von irgendwelchen Straftaten gegen Kinder direkt schwadronierst: nachgewiesenermaßen sind bei Missbrauchsfällen in den meisten Fällen die Täter im unmittelbaren Umkreis der Familie, insbes. in der Verwandtschaft zu finden. Also lasse sie lieber nicht mit Deiner Familie und besser auch nicht dem Freundeskreis allein.

 

Nimm's mir nicht übel

Doch. Den Stuss darf er Dir übelnehmen.

 

wenn die Schule in DIREKTER Nähe der Wohnung ware, kein Thema, aber nicht wenn man dafür ca. 3 Kilometer Fußweg in kauf nehmen muß

DREI Kilometer? ZU FUSS? Das geht natürlich gar nicht!

 

Und zu meiner Schulzeit hätte man das beruhigt tun können, heut nichtmehr!

Das ist völliger Quatsch.

 

Wenn Du nicht nur tanzen und klatschen in der Schule gehabt hast, wird Dir sicher auch die Wahrscheinlichkeitsrechnung untergekommen sein?!

 

Ja, 2% bedeutet, man kann "Glück" haben ... es gibt aber nur eine 2%ige Wahrscheinlichkeit, das Du verstehst was ich Dir damit sagen möchte ... ^^

Ich hatte weder tanzen noch klatschen, und bei Wahrscheinlichkeitsrechnung war ich wohl krank. Also bitte: was willst Du uns sagen? Das man mit 98% Wahrscheinlichkeit kein 'Glück' hat? Aber 98 ist doch viel größer als 2, oder? Also ist 2 dann doch wahrscheinlcih eher die unwahrscheinliche Ausnahme, oder?

 

Man, man, man ... Ihr habt keine Hobbies oder?

Doch. Den Unterschied zwischen einem Monat und vier Wochen kennen zum Beispiel. Und Kinder zu selbständigen, selbstbewußten Menschen erziehen.

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Sag mal, müsst Ihr hier jetzt echt einen Diskussion über Kindererziehung führen? Das hilft der TE nicht um einen Millimeter weiter!!

Naja, wenn da einer mit so vergorenem Unsinn à la "Kinder müssen wegen der ganzen Gestörten morgens im "schoolrun" zur Penne/Kita gefahren werden." um die Ecke kommt und denen, die das nicht so sinnvoll finden, unterstellt, sie seien nicht am Wohl ihrer Kinder interessiert, kann man sich ja mit solchen Experten die Zeit vertreiben bis die TE wieder aufschlägt. Gegen Abtrenn-Petitionen habe ich aber auch nichts ;).

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aber nicht wenn man dafür ca. 3 Kilometer Fußweg in kauf nehmen muß

Hm... doch. Wenn man will, geht das.

 

Und zu meiner Schulzeit hätte man das beruhigt tun können, heut nichtmehr!

Warum nicht? Nur, weil heutzutage viele Eltern meinen, sie müßten ihre Brut wer weiß wie behüddeln und betüddeln?

 

Ich hatte angerufen, der SB hatte mir offeriert, das mir auf Grund der 26 - 26 "Regel" ein Monat extra blüht, sein Vorschlag war : O-Ton "... es ist keinem geholfen hier den Job zu verlieren wegen des 2 monatigen FV, deswegen kann hier für Monat 2 Ersatzweise die Erhöhung des BG greifen".

Du schreibst was von "2 monatigen FV" und "für Monat 2 Ersatzweise die Erhöhung des BG".

Bedeutet:

a) Dir stehen zwei (in Zahlen "2") Monate ins Haus.

b) Dir wird angeboten, daß auf einen Monat (in Zahlen "1") gegen eine Erhöhung des BG verzichtet wird. Heißt aber auch: Du mußt trotzdem für einen Monat (auch hier die Zahl "1") zu Fuß gehen.

 

Folglich wird nicht komplett auf das FV verzichtet. Es wird nur etwas reduziert.

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@Bluey ... von komplettem Verzicht auf das FV seitens der Behörde hat NIEMAND gesprochen / geschrieben ;)

 

Wenn Du gern 3 / 30 / 100 km zu Fuß zurück legen möchtest, warum nicht. Dein Wunsch / Deine Vorliebe muss nicht gleich die Vorliebe anderer sein!!! ;)

 

Bzw. wenn man will, blitzt man nicht in gerade eingerichteten 30 Zonen um das große Geld zu machen, wohl wissend, das hier ggf. einige reinfahren, die die Strasse vom Vortag noch mit 50 in Erinnerung haben ... (aber das ist eine andere Baustelle)

 

@hawethie ... das hieße, wenn von vorn herein ein Fahrverbot für die Überschreitung ansteht, kann nicht auf Grund der 2 * 26 km/h Regel der 2. Monat oben drauf gelegt werden?

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@Biber ... danke für Deinen Erguss. Schön zu lessen, das Du Dich quasi in mich und mein Leben versetzen kannst, somit GENAUSTENS bescheid weißt. Wann begreifen die Oberlehrer mal, das es auch ein ANDERES Leben neben dem eigenen gibt und es durchaus vorkommt, das andere Menschen anders leben und gewisse Dinge anders abhandeln ...

 

Was Du mit Deinen Kindern veranstaltest, sorry, geht mir am Allerwertesten vorbei. Wie warscheinlich für Dich 98 oder 2 % sind, ebenso. Das Du nicht soweit denken kannst, und bei 4 Wochen über den Tellerrand schaust und verstehst das 1 Monat damit gemeint ist, da haben andere versagt ...

 

Hier geht's nicht darum Menschen zu Leutern / oder ihnen die eigene Meinung aufzuzwingen.

 

Siehe HAWETHIE ... kurz gelesen und auf den Kern geantwortet und nicht Befindlichkeiten ausgetauscht das 4 Wochen nicht ganz 1 Monat sind ...

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@hawethie ... das hieße, wenn von vorn herein ein Fahrverbot für die Überschreitung ansteht, kann nicht auf Grund der 2 * 26 km/h Regel der 2. Monat oben drauf gelegt werden?

 

Das stimmt.

 

Leider "weigerst" Du Dich ja konsequent das Schreiben einzuscannen oder den genauen Wortlaut zu schreiben, aber für mich hört sich das so an, als ob Du das ganz normale Regelfahrverbot von einem Monat verpasst bekommen hast und das Gerede des Sachbearbeiters nur der (gelungene) Versuch war Dich aus der Leitung zu bekommen...

 

 

Somit ist genau das eingetreten was wir Dir geschrieben haben:

 

- es gibt ein Regelfahrverbot, weil

- Du bist kein Ersttäter.

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Keine Weigerung ;) nur noch keine Zeit, bzw. einem befreundeten Anwalt zur Prüfung überreicht auf Grund u.A. dieses Hinweises.

 

Das Fahrverbot gibt es allein schon aus dem Sachverhalt -> Geschwindigkeitsübertretung von 33 km/h (Toleranz schon abgezogen) innerorts. -> 160€ / 2 Punkte / 1 Monat FV ... der SB hat das FV um einen Monat erhöht auf Grund der 2 * 26 km/h Regel, hat Monat 2 allerdings in erhöhtes BG umgewandelt.

 

... Deine Bestätigung sowie die Anmerkung von hawethie dazu sagt allerdings, dass der 2. Monat FV keine rechtliche Grundlage hat, somit lege ich gegen den Bescheid Einspruch ein (warte aber noch die Aussage des Anwalts ab).

 

Sobald ich das Schreiben wieder in der Hand halte, bzw. etwas anderes erfahre, werde ich hier bescheid geben, bzw. vorher eine PN an Dich mit dem gescannten Bescheid.

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Das Bußgeld kann er aber auch "nur" wegen Beharrlichkeit bzw. aufgrund von Voreintragung(en) bis zur Verdoppelung erhöht werden.

 

Daher interessiert mich ja die Begründung so sehr. Ob er tatsächlich geschrieben hat dass er den zweiten Monat (der nicht rechtsmäßig wäre) in ein erhöhtes Bußgeld "verwandelt", oder ob er aufgrund der Voreintagung(en) das Bußgeld erhöht hat.

 

Im übrigen sind 160 Euro der Regelsatz für 33 km/h innerorts drüber, wo ist da überhaupt die Erhöhung?

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Richtig, 160€ ist der Regelsatz für dieses Vergehen ... in Summe -> Regelsatz + Erhöhung + Gebühren sind wir dann bei 348,50€ die 2 Punkte (welche für 5 Jahre Bestand haben) und der 1. Monat aus dem Vergehen.

 

Wäre denn dann, wenn er es mit dem 2 * 26 km/h begründet hat (sollte sich im Paragraphen wiederfinden) der Bescheid inkorrekt und somit der Sachverhalt hinfällig oder hat er (der SB) noch einmal eine 2. Chance nachzubessern?

 

Grundsätzlich sollten die Sachbearbeiter ihr Umfeld und die Regularien kennen, wobei ich auch ihm zugestehe das Fehler passieren können, was selbstredend ist.

 

Ich betone noch einmal, ich war da zu schnell, also muss ich die Konsequenz daraus tragen. Ich habe auch keine Geldpresse (leider) im Keller, aber aus diversen (hier teilweise heiß diskutierten ;) ) Gründen, würde ich (so möglich) das FV gern noch einmal wandeln lassen in ein erhöhtes BG.

 

Und danke @QTreiberin das wir wieder beim Thema sind ;)

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Nach nochmaligem Lesen der diabolischen Beiträge frage ich mich wirklich, wie man es als Helikopter-Elternteil fertig bringt, mit dem 2,1-fachen der zHg durch eine Dorfstraße zu kacheln. Irgendwie passt das nicht zusammen.

 

Kacheln ... ich möchte Dein ohnehin schlechtes Bild von mir noch etwas bestärken ... besagte Dorfstrasse darf normaler Weise mit 50 km/h befahren warden, aus Zwecken, das sie für eine Umleitung genutzt wurde und im Falle das 2 LKW aufeinander treffen, grenzwertige Breite aufweist, wurde die Geschwindigkeit nach unten reguliert ... Diese Dorfstrasse wird auf der einen Seite von einem Feld flankiert, auf der anderen (bitte nagel mich jetzt nicht wegen 2 / 3 Meter fest) im Abstand von ca. 50 Meter zur Strasse von einem Schweinestall (Gelände eingezäunt).

 

Natürlich hätte ich da ein schulpflichtiges Ferkelchen, welches früh morgens verträumt auf den Schulbus wartet übersehen und ggf. anfahren können, glücklicher Weise wurde ich zuvor durch den Blitzer zurechtgewiesen.

 

Wie bereits erwähnt, 30 km/h waren zulässig, ich war zu schnell ... ob das 30 km/h übersehen wurde oder was auch immer ... zu schnell PUNKT

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Also grundsätzlich kann auch ein falscher Bußgeldbescheid (rechtswidriger belastender Verwaltungsakt) nach §48 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zurückgenommen werden. Ab da (Neuerlass) wird es dann rechtlich für mich etwas schwierig, da würde ich mich an einen versierten Verkehrsrechtsanwalt wenden.

Im Moment bin ich mir noch nicht einmal 100%ig sicher, ob das die einschlägige Norm ist, es könnte auch eher eine Einstellung nach OwiG erfolgen und (sofern nicht verjährt) einfach ein neuer BGB erlassen werden.

Diese Konstellation halte ich für realistischer.

 

Trotz allem sehe ich hier eher eine Verdoppelung des Bußgeldes wegen Voreintragung(en), was rechtlich nicht zu beanstanden wäre, ggf. aber mit einem Einspruch durch einen Richter gemildet werden könnte (Rechtsschutz vorhanden?).

 

Das Gerede des SB war vielleicht darauf hingerichtet, dass er meinte der Bürger "schluckt" mit diesem Hinweis die Verdoppelung eher... wäre auch nicht die feine englische Art, denn wie gesagt, eine/diese Verdoppelung ist im rechtlichen Rahmen.

 

 

 

 

@PedroK, nun lass doch auch langsam mal gut sein....

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Ja, Rechtschutz liegt vor. Der befreundete Anwalt prüft es grundsätzlich ersteinmal, seine Spezialisierung liegt aber woanders.

 

Danke für die verständliche Erklärung, auch wenn mir der § jetzt nicht geläufig ist, die Message ist klar.

 

Ich hatte bei dem SB eher den Eindruck er blickt da selbst nicht so richtig durch. Er wußte nicht einmal das die 2 Punkte dann 5 Jahre stehen bleiben ... nach seiner Aussage wären die (woher er auch immer die Zahl nimmt) nach 1,5 Jahren weg ...

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Nach nochmaligem Lesen der diabolischen Beiträge frage ich mich wirklich, wie man es als Helikopter-Elternteil fertig bringt, mit dem 2,1-fachen der zHg durch eine Dorfstraße zu kacheln. Irgendwie passt das nicht zusammen.

 

Doch, gerade weil diese Helikopter Eltern so gerne "kachelen", wollen sie ihre eigenen Kinder natürlich vor ihresgleichen schützen, und fahren sie zur Schule.

 

Somit wird vor der Schule unnötig viel Verkehr von Eltern-Taxis erzeugt, und die Kinder, die zu Fuss kommen, eher gefährdet.

 

(ElDiablo: Du brauchst nicht zu antworten, ich weiss, Du verstehst das nicht, Punkt aus)

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Doch, gerade weil diese Helikopter Eltern so gerne "kachelen", wollen sie ihre eigenen Kinder natürlich vor ihresgleichen schützen, und fahren sie zur Schule.

 

Somit wird vor der Schule unnötig viel Verkehr von Eltern-Taxis erzeugt, und die Kinder, die zu Fuss kommen, eher gefährdet.

Logisch. Vielen Dank. Da kommt wohl auch Darwin ins Spiel. Man schützt die Träger der eigenen Gene und gefährdet die Träger anderer ;).

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Stiefelchen und Kompas Kalle ... hier haben sich 2 gefunden und verliebt ...

 

@ Zorro ... was Du genau von mir willst, weiß ich in der Tat nicht, weil das was Du hier von Dir gibst einen Informationsgehalt von lim (x -> 0) hat ... Limes = Römischer Grenzwall, findet aber auch in der Mathematik Verwendung ... Mache einen separaten Thread auf indem Du Unmenschen wie mich verteufeln kannst ... da nervst Du wenigstens keine anderen ;)

 

@ PedroK ... man sollte hier keine Koryphäe der Naturwissenschaft versuchen zu interpretieren und damit das eigentliche Thema aus dem Augeverlieren ... die Biologie AG ist in einem anderen Forum ansässig ... da kannst Du mit Deinem überschwänglichen Wissen glänzen und holst Dir nebenbei die Anerkennung die Dir im RL fehlt ;) Viel Glück!!!

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@QTreiberin ... Frage in meinem Falle ware es richtig der §4 BKatV Absatz 1 Satz 1 ... Absatz 2 ist m.E. nicht zutreffend, da das FB nicht zum ersten Mal verhängt wird.

 

Was greift hier um die Erhöhung wegen "beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers" zu begründen? Habe nichts dazu gefunden. Die 2 * 26km/h Regel greift m.E. aus oben genannten Grund nicht.

 

§3 Absatz 5? Wobei mehrere Verstöße hier sicher darauf abzielt Bsp.: zu schnell, nicht angeschnallt und telefoniert?!

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Hm, ich versteh die Frage nicht ganz...

Du bekommst ein Regelfahrverbot von einem Monat nach Abs. 1, da Abs. 2, wie Du selber fstgestellt hast, nicht einschlägig ist.

 

Die Erhöhung ergibt sich aus der Rechtssprechung, im Verkehrslexikon habe ich u.a. eine Entscheidung des OLG Koblenz dazu gefunden:

Die vorsätzliche Tatbegehung und das Vorhandensein von einschlägigen Voreintragungen ist bei der Bemessung der Geldbuße zu berücksichtigen. Ausgehend vom Regelsatz ist die Geldbuße entsprechend dem Schuldgehalt gegenüber fahrlässigen Verstößen von Ersttätern angemessen zu erhöhen, ohne dass dabei die sozialen Verhältnisse des Betroffenen zunächst eine Rolle spielen; ihnen kann durch Ratenzahlung Rechnung getragen werden

Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2873.php

 

 

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Angemessen ... hier sollte man per Gesetz einen Regelsatz einführen ...

 

Im aufgeführten Fall, kam zur Wiederholungstat, die Uneinsicht, Falschangabe (den Fahrer betreffend), ... hinzu.

 

 

Auch dies hier: "Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung bei Begehung der Tat." ich würde fahrlässig als die richtige Beschreibung ansehen: "Fahrlässigkeit bedeutet fahrlässiges Handeln. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 II)." ... Sorgfalt im Sinne von, wenn gestern 50 km/h zulässig war muss es heut nicht auch so sein.

 

 

Die vorsätzliche Tatbegehung und das Vorhandensein von einschlägigen Voreintragungen ist bei der Bemessung der Geldbuße zu berücksichtigen. Ausgehend vom Regelsatz ist die Geldbuße entsprechend dem Schuldgehalt gegenüber fahrlässigen Verstößen von Ersttätern angemessen zu erhöhen, ohne dass dabei die sozialen Verhältnisse des Betroffenen zunächst eine Rolle spielen; ihnen kann durch Ratenzahlung Rechnung getragen werden

 

 

 

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Also grundsätzlich kann auch ein falscher Bußgeldbescheid (rechtswidriger belastender Verwaltungsakt) nach §48 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zurückgenommen werden.

 

hmmmmm - nach § 1 VwVfG gilt das Gesetz ausdrücklich nicht für Verfahren nach dem OWiG. (zumindest in NRW)

Für eine analoge Anwendung fehlt auch hier der Raum, da das OWiG hier eindeutig ist.

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@hawethie, daher ja auch der Hinweis auf Einstellung nach OwiG und ggf. Neuerlass (innerhalb der Verjährungsfrist).


@ElDiablo, Du hast richtig darauf hingewiesen:

ist die Erhöhung des FV Ermessensfrage des SB, da hier Beharrlichkeit vorliegt.

 

Es gibt Bußgeldstellen wo mehr oder weniger schon fast "automatisch" das Bußgeld bei Beharrlichkeit / Voreintragung(en) verdoppelt wird, es gibt welche wo beim zweiten (oder auch häufigerem) Mal nur das Regelbußgeld verhängt wird.

 

Kein SB ist verpflichtet angemessen zu erhöhen aber es wird auch keinem verboten.

 

Hier hattest Du lediglich nach meiner persönlichen Meinung gefragt.

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@hawethie, daher ja auch der Hinweis auf Einstellung nach OwiG und ggf. Neuerlass (innerhalb der Verjährungsfrist).

 

 

ist ja nicht böse gemeint ;-)

nu noch eine Korrektur: keine Einstellung und Neuerlass (nach Einstellung ist kein Raum für den Neuerlass) allerhöchstens eine Rücknahme des (nicht rechtskräftigen) BG und Neuerlass.

Ich bezweifle (bin mir aber nicht sicher) dass ein rechtskräftiger BG noch zurückgenommen werden kann (im Gegensatz zu einem Verwaltungsakt)

 

Schönen Gruß

HaWeThie

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ohje da habe ich ja was ausgelöst mit dem zur Schule und Kita bringen :-)....

 

Ich hab noch eine Frage zur Verjährung....

"Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate."

habe ich im Internet gefunden.

 

Ich habe bis auf den Anhörungsbogen und den Infos wann ein Fahrverbot in eine eine höhere Geldbuße umgewandelt werden kann noch nichts bekommen.

 

Zu schnell gefahren bin ich am 15 August. Bedeutet das wenn jetzt bis zum 15 November nichts kommt ist es verjährt ?

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Zu schnell gefahren bin ich am 15 August. Bedeutet das wenn jetzt bis zum 15 November nichts kommt ist es verjährt ?

Nein, leider nicht. Die Anhörung hat die Verjährung unterbrochen. Sie "startet" IMO sozusagen neu ab dem Datum der Anordnung der Anhörung (Gruseldeutsch - ich weiß). Genaueres wissen die Experten hier.

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