Livia 1 Posted September 2, 2014 Report Share Posted September 2, 2014 Hallo zusammen,mich hat ein Kasten erwischt... zum ersten mal :-(Außerorts mit 41 km/h zu viel.Erlaubt waren 60, festgestellt nach Toleranzabzug wurden 101...Laut meiner Info droht mir nun ein 1 monatiges Fahrverbot wegen dem 1 km/h zu viel.Bei 40 km/h zuviel wäre es nur 2 Punkte und Geld....Habe ich da irgendeine Chance ? Kann ich diesen 1 km/h irgendwie anzweifeln das ich um das Fahrverbot herum komme ?Oder ist das knallhart und mit 41km/h drüber gibt es das Verbot :-(Paar Erfahrungen oder Meinungen wären super nett.LGLivia Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted September 2, 2014 Report Share Posted September 2, 2014 Habe ich da irgendeine Chance ? Kann ich diesen 1 km/h irgendwie anzweifeln das ich um das Fahrverbot herum komme ? Oder ist das knallhart und mit 41km/h drüber gibt es das Verbot :-(1. keine Chance, den 1 km/h weg zu bekommen. Das wäre ja sonst wie auf einem Basar oder bei "wünsch Dir was". 2. genau so ist es. Du hast die Grenze überschritten und wirst daher auch ein FV bekommen. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted September 2, 2014 Report Share Posted September 2, 2014 Laut meiner Info droht mir nun ein 1 monatiges Fahrverbot wegen dem 1 km/h zu viel.Bei 40 km/h zuviel wäre es nur 2 Punkte und Geld....Das FV bekommst Du wg 41 zuviel und nicht wg 1 km/h zuviel. Das ist ein Unterschied. Die Frage ist nun: Halter = Fahrer? Anhörungsbogen oder Zeugenbefragungsbogen erhalten? Quote Link to post Share on other sites
m3_ 436 Posted September 2, 2014 Report Share Posted September 2, 2014 @livia: Die 41 km/h stehen erstmal, knallhart. Alle Toleranzen sind abgezogen. Die 41 km/h bzw. 31 km/h sind halt die magischen FV-Grenzen, ebenso wie die 21 km/h für Anzeigen...Wenn Du ein unbeschriebenes Blatt bist, k a n n je nach Situation auch die Umwandlung in ein erhöhtes Bußgeld erfolgen. Idealerweise verhandelt ein RA mit der Bußgeldstelle. Die Frage vorher ist auch, ob Du überhaupt identifizierst bist? Desweiteren können auch Fehler vorhanden sind, die erst bei Falldurchleuchtung von RA ggf. Gutachter (am besten mit RSV) dann ans Tageslicht kommen. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted September 2, 2014 Report Share Posted September 2, 2014 Das wäre ja sonst wie auf einem Basar oder bei "wünsch Dir was". Nach "Wünsch Dir was" (nämlich Euros) hört sich eher die Kombination "außerorts + + Fest-Blitze" an. 1 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 3, 2014 Report Share Posted September 3, 2014 Nö, gerade die Tatsache, dass es sich um einen festen Blitzer handelt spricht eher dafür, dass die 60 dort nicht grundlos gelten... Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted September 3, 2014 Report Share Posted September 3, 2014 Das ist aber eine gewagte These. 1 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 3, 2014 Report Share Posted September 3, 2014 Macht nichts... Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted September 3, 2014 Report Share Posted September 3, 2014 Blitzer stehen nie "grundlos" rum, egal ob mobil oder fest. Auch sind die kleinen runden Täfelchen mit den Zahlen drin nicht "grundlos" aufgestellt worden. Die Frage ist nur ob die Fahrer das so akzeptieren, oder meinen das wäre alles Quatsch. Quote Link to post Share on other sites
Livia 1 Posted September 3, 2014 Author Report Share Posted September 3, 2014 Laut meiner Info droht mir nun ein 1 monatiges Fahrverbot wegen dem 1 km/h zu viel.Bei 40 km/h zuviel wäre es nur 2 Punkte und Geld....Das FV bekommst Du wg 41 zuviel und nicht wg 1 km/h zuviel. Das ist ein Unterschied. Die Frage ist nun: Halter = Fahrer? Anhörungsbogen oder Zeugenbefragungsbogen erhalten? Hallo,und vielen Dank für die Antworten.Es ist ein Leasing Fahrzeug. Ich bin also nicht der Halter, laut Leasingvertrag darf aber nur ich das fahrzeug fahren.Anhörungsbogen habe ich erhalten mit einem Foto von mir drauf. Traffiphot-S steht drauf.Habe ich aber noch nicht zurück geschickt. Ich bin allein erziehende Mutter von 2 Kindern und bin sehr auf den Führerschein angeweisen.Kann ich vielleicht direkt die Bussgeldstelle anschreiben und Fragen ob eine Bussgeld Erhöhung möglich ist um das Fahrverbot zu umgehen.Es ist das erste mal das mir sowas passiert. LGLivi Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 3, 2014 Report Share Posted September 3, 2014 Daran sind sehr hohe Hürden geknüpft, guck mal hier: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/25059-abweichungen-vom-regelfahrverbot/ Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted September 3, 2014 Report Share Posted September 3, 2014 Blitzer stehen nie "grundlos" rum, egal ob mobil oder fest. Auch sind die kleinen runden Täfelchen mit den Zahlen drin nicht "grundlos" aufgestellt worden.Der Grund kann z.B. Interesse an finanziellen Einnahmen, bürokratische Regulierwut oder ein irrationaler Haß auf "Raser" sein. Genau genommen ist es jedoch kein sachlich fundierter Grund, sondern ein Motiv, das Beamte zum aufstellen von TL-Schildern und Blitzern veranlaßt. @Livia: Den Antritt eines Fahrverbots kannst Du um 4 Monate aufschieben, mit einem taktischen Einspruch möglicherweise um mehr, und dann bis dein Urlaub anfängt. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted September 3, 2014 Report Share Posted September 3, 2014 Daran sind sehr hohe Hürden geknüpft, guck mal hier: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/25059-abweichungen-vom-regelfahrverbot/Naja, in MV sind die Hürden so flach wie das Land ... alles ne Frage der € Die Aussage, daß es einem einfach nur lästig wäre, mit ÖNV oder dem Rad zum Strand!! fahren zu müssen, reicht da schon aus Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted September 10, 2014 Report Share Posted September 10, 2014 Hallo zusammen, ich hier kurz meine Erfahrung zum Besten geben. Ich wurde vor ca. 1. Jahr mit 35 km/h zuviel innerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt -> 160€ + 3 Punkte + 1 Monat ... auf Grund der Entfernung Wohnort - Arbeitbeitsplatz und der schlechten Verkehrsanbindung, bin ich auf das Auto angewiesen. Ich habe den zuständigen Sachbearbeiter angerufen und ihn gefragt, ob die Umwandlung des Fahrverbotes in ein erhöhtes Bußgeld (doppelter Betrag) möglich sei. Die klare Antwort -> da "Ersttäter" ist dies per Gesetz / Verordnung möglich. Ein ordentlicher Umgangston (kein drohen mit nem Anwalt) und nachvollziehbare Gründe (keine Gründe fur's Rasen!!!) warum man den Führerschein benötigt, sind für Jedermann der Schlüssel, hier noch einmal mit blauem Auge davon zu kommen ... das Bußgeld kann auch dann (wenn verdoppelt) in Raten beglichen werden!!! Ich hoffe ich konnte hiermit helfen. ... hatte jetzt allerdings (innerhalb eines Jahres) das 2. Mal das "Glück" 33km/h drüber zu sein (Dorfstrasse die als Umleitung fungiert - Tempo 30) ... Montag werde ich nochmals beim Landratsamt vorsprechen und hoffen ... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 10, 2014 Report Share Posted September 10, 2014 Da musst Du aber verdammt gut reden können aufgrund der 2x26 km/h.Regel.. Ansonsten bestätigst Du nur das, was ich hier im Forum auch so praktiziere... die Einhaltung der "Waldformel"... Ach ja, willkommen hier im RF. Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted September 10, 2014 Report Share Posted September 10, 2014 Danke fur's willkommen heißen 2 * 26 km/h "Formel" ... in der Regel kommt in Betracht, so gibt es der Gesetzes Text wieder ... das läßt Spielraum für Interpretation Grundsätzlich sollte gelten -> an die vorgeschriebenen Regeln halten, dann braucht man hierüber nicht nachzudenken. §4 Regelfahrverbothttp://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes kommt die Anordnung eines Fahrverbots (§ 25 Absatz 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes) wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers in der Regel in Betracht, wenn ein Tatbestand der Nummern 9.1 bis 9.3, der Nummern 11.1 bis 11.3, jeweils in Verbindung mit Tabelle 1 des Anhangs, der Nummern 12.6.3, 12.6.4, 12.6.5, 12.7.3, 12.7.4 oder 12.7.5 der Tabelle 2 des Anhangs, Tabelle 2 des Anhangs, der Nummern 19.1.1, 19.1.2, 21.1, 21.2, 83.3, 89b.2, 132.1, 132.2, 132.3, 132.3.1, 132.3.2, 152.1 oder der Nummern 244 oder 248 des Bußgeldkatalogs verwirklicht wird. Wird in diesen Fällen ein Fahrverbot angeordnet, so ist in der Regel die dort bestimmte Dauer festzusetzen.http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (3) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes ist ein Fahrverbot (§ 25 Absatz 1 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes) in der Regel mit der in den Nummern 241, 241.1, 241.2, 242, 242.1 und 242.2 des Bußgeldkatalogs vorgesehenen Dauer anzuordnen.http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (4) Wird von der Anordnung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen, so soll das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 10, 2014 Report Share Posted September 10, 2014 Zu zitierst zwar das richtige, ziehst aber die falschen Schlüsse daraus...Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. Somit gilt diese "Regel" und lässt erstmal keine Interpretationen zu. Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted September 10, 2014 Report Share Posted September 10, 2014 Ich weiß, einer Frau widerspricht man besser nicht, an der Stelle tue ich es trotzdem mal "in der Regel" heißt (grob übersetzt) in den meisten Fällen passiert genau das, es gibt Ausnahmen. Somit "obliegt" es dem Sachbearbeiter, sich auch für ein höheres Bußgeld und gegen ein Fahrverbot zu entscheiden. Dies wird er natürlich nur dann tun, wenn man ihn darum bittet und er sich in die Lage versetzt sieht, dieses "ruhigen Gewissens" tun zu können, ansonsten geht er den Weg des geringsten Widerstandes und folgt der "Regel". Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted September 10, 2014 Report Share Posted September 10, 2014 "in der Regel" heißt (grob übersetzt) in den meisten Fällen passiert genau das, es gibt Ausnahmen. Somit "obliegt" es dem Sachbearbeiter, sich auch für ein höheres Bußgeld und gegen ein Fahrverbot zu entscheiden. Dies wird er natürlich nur dann tun, wenn man ihn darum bittet und er sich in die Lage versetzt sieht, dieses "ruhigen Gewissens" tun zu können, ansonsten geht er den Weg des geringsten Widerstandes und folgt der "Regel". Ob Du es nun glauben willst oder nicht, aber @QTreiberin hat Recht. "In der Regel" heißt rechtlich betrachtet, daß es nur in begründeten Ausnahmefällen auch mal anders laufen kann, "in der Regel" aber ist so wie geschrieben zu verfahren. Begründete Ausnahmefälle sind nicht solche, wo sich der SB in die Lage irgendeines Betroffenen zu versetzen versucht oder "ruhigen Gewissens" etwas entscheidet. Er braucht stichhaltige Argumente, um vom FV absehen zu können. Die aber muß der Betroffene liefern. Jammern oder Heulen gehört jedenfalls nicht dazu. Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted September 10, 2014 Report Share Posted September 10, 2014 Hier stimme ich Dir zu, dies wird allerdings auch GENAUSO vom SB eingefordert. Kein "es tut mir so unendlich leid" oder ähnliches, sondern mit Fakten belegt, warum das FV in ein erhöhtes BG umgewandelt werden soll. Da Du quasi vom Fach bist. Wie wahrscheinlich ist es, dies auch beim 2. Mal zuzulassen? Dazu wäre zu sagen, die Jahresfrist ist noch nicht verstrichen. Wobei ich diese als unerheblich erachte, denn ich war zu schnell und dafür sieht der Gesetzgeber "Strafen" vor. Mir geht es lediglich darum, KÖNNTE der SB auch gesetzeskonform, ein zweites mal vom FV absehen und dafür den erhöhten Bußgeldbetrag "verlangen"? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted September 10, 2014 Report Share Posted September 10, 2014 Ich halte es für ausgeschlossen, daß der SB - vor allem innerhalb einer so kurzen Zeit - ein 2. Mal auf ein FV verzichtet. Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted September 10, 2014 Report Share Posted September 10, 2014 Ok, danke für Dein Feedback (die Jahresfrist ware Mitte Oktober vorüber gewesen) ... Montag weiß ich dann ggf. mehr. Fahrverbot splitten geht nicht nehme ich an? Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted September 10, 2014 Report Share Posted September 10, 2014 Ok, danke für Dein Feedback (die Jahresfrist ware Mitte Oktober vorüber gewesen) ... Montag weiß ich dann ggf. mehr. Fahrverbot splitten geht nicht nehme ich an? Doch klar. 30 Sonntage z.B. . Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 10, 2014 Report Share Posted September 10, 2014 Fahrverbot splitten geht nicht nehme ich an?Das nimmst Du richtig an. Wie wahrscheinlich ist es, dies auch beim 2. Mal zuzulassen? Unter 2% Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted September 10, 2014 Report Share Posted September 10, 2014 Die klare Antwort -> da "Ersttäter" ist dies per Gesetz möglich sagtest Du, Diablo. Nun bist Du aber kein "Ersttäter" mehr, was schliesst Du daraus? Quote Link to post Share on other sites
Livia 1 Posted September 11, 2014 Author Report Share Posted September 11, 2014 Hallo zusammen, habe jetzt eine Antwort bekommen. Undzwar genau wie oben in dem bereits gepostetn Link beschrieben : http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/25059-abweichungen-vom-regelfahrverbot/Da meine Probleme aber nicht beruflicher Natur sind sondern ehr bezügliche meiner Kinder die in die Kita und Schule müssen kann ich leider keinerlei belege einreichen :-(. Nun kann ich ja mir aussuchen wann ich den Führerschein abgeben möchte.Ab wann gelten denn diese 4 Monate ? Ab dann wann der Anhörungsbogen per Post eingetroffen ist ?Ich habe jetzt nur die Info bekommen das es innerhalb von 4 Monaten möglich ist und es ausnahmefälle gibt bezüglich Jobverlust usw wie oben im Link. Ab wann gilt eigentlich diese verjährung von 3 Monaten ? LGLivi Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted September 11, 2014 Report Share Posted September 11, 2014 (edited) Soweit mir bekannt ist, gibt es diese 3 monatige Verjährungsfrist nicht mehr. Vorschlag wäre, den Sachbearbeiter anzurufen und den Fall zu schildern, mit der Bitte aus beschriebenen Gründen, auf den Führerscheinentzug zu verzichten, stattdessen die doppelte Strafe zu zahlen. Kleine Anmerkung am Rande, Asche auf's Haupt, etc. kann man sich da schenken. DENN man weiß ja vorher was passiert, wenn man sich nicht an die Regeln hält, auch unwissen über die an der "Blitzstelle" zu fahrende Geschwindigkeit ist keine Begründung. Sachlich und nett mit dem Kollegen reden, dann sollte es IN AUSNAHMEFÄLLEN!!! kein Problem sein. Sollte da kein Weg reinführen, kannst Du innerhalb einer Frist frei wählen, wann Du den Führerschein für die 4 Monate bei der Führerscheinstelle verwaren läßt. Hoffe ich konnte helfen Edited September 11, 2014 by Gast225 Schriftgröße angepasst Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted September 11, 2014 Report Share Posted September 11, 2014 @Zorro ... ich schliesse daraus, das Du einer derjenigen bist, die früher in der Schule alles wußten und beim Lehrer sehr beliebt waren ... und natürlich machst Du nie Fehler und schon gar nicht 2 Mal ... alle ausser Dir fahren absichtlich in Radar"fallen" um nachher von Leuten wie Dir geleutert zu werden ... *sarkasmus ende* Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 11, 2014 Report Share Posted September 11, 2014 Die vier Monate beginnen mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheides zu laufen. Rechtskräftig wird der Bußgeldbescheid 14 Tage nach Zustellung. Die Rechtskraft kannst Du durch einen fristgemäßen Einspruch herausschieben um ggf. noch Zeit zu schinden. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 11, 2014 Report Share Posted September 11, 2014 Soweit mir bekannt ist, gibt es diese 3 monatige Verjährungsfrist nicht mehr Dann ist Dir nicht viel bekannt. Vorschlag wäre, den Sachbearbeiter anzurufen und den Fall zu schildern, mit der Bitte aus beschriebenen Gründen, auf den Führerscheinentzug zu verzichten, stattdessen die doppelte Strafe zu zahlen. Bitte lesen, das hat die TE bereits getan. wann Du den Führerschein für die 4 Monate bei der Führerscheinstelle verwaren läßt. Wo siehst Du bitte ein viermonatiges Fahrverbot? Hoffe ich konnte helfen Nö, mit der Aussage war der Hilfewert = Null. Quote Link to post Share on other sites
Livia 1 Posted September 11, 2014 Author Report Share Posted September 11, 2014 Rechtskraft des Bußgeldbescheides ist aber nicht der Anhörungsbogen oder das Infoschreiben von ihr wo drin stand wann es die Ausnahmefälle gibt wo man um ein Fahrverbot herum bekommt ?! Bußgeldbescheid ist nochmal ein Schreiben wo man dann sozusagen "verurteilt" wird und ab da gelten dann die 4 Monate ? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 11, 2014 Report Share Posted September 11, 2014 Richtig. Erst kommt die Anhörung (mit normaler Post), da bekommst Du Gelegenheit zum rechtlichen Gehör. Dann kommt danach der BGB, der wird förmlich zugestellt. Gegen den kannst Du dann Einspruch einlegen und das innerhalb von 14 Tagen. Danach ist er rechtskräftig und die vier Monate beginnen zu laufen. Legst Du Einspruch ein verhinderst Du bis zu einer gerichtlichen Entscheidung die Rechtskraft. Heißt, Einspruch einlegen >> Behörde prüft >> Behörde akzeptiert Einspruch nicht >> Behörde gibt ans Geicht ab >> Gericht beraumt Hauptverhandlung an >> Du ziehst Einspruch zurück >> 4-Monats-Frist beginnt. So kann man Zeit z.B. bis zu einem Urlaub o.ä. überbrücken. Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted September 11, 2014 Report Share Posted September 11, 2014 Soweit mir bekannt ist, gibt es diese 3 monatige Verjährungsfrist nicht mehr Dann ist Dir nicht viel bekannt. Vorschlag wäre, den Sachbearbeiter anzurufen und den Fall zu schildern, mit der Bitte aus beschriebenen Gründen, auf den Führerscheinentzug zu verzichten, stattdessen die doppelte Strafe zu zahlen. Bitte lesen, das hat die TE bereits getan. wann Du den Führerschein für die 4 Monate bei der Führerscheinstelle verwaren läßt. Wo siehst Du bitte ein viermonatiges Fahrverbot? Hoffe ich konnte helfen Nö, mit der Aussage war der Hilfewert = Null. 4 Wochen / 1 Monat ... verschrieben (Asche auf mein Haupt) Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 11, 2014 Report Share Posted September 11, 2014 Vier Wochen sind aber nur 28 Tage, ein Fahrverbot gilt aber einen Monat. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted September 11, 2014 Report Share Posted September 11, 2014 Kinder können die Schule zu Fuss oder mit dem Fahrrad ereichen, Das stärkt auch die Gesundheit. zur Kita kann gilt eigentlich dasselbe. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted September 11, 2014 Report Share Posted September 11, 2014 Kinder können die Schule zu Fuss oder mit dem Fahrrad ereichen, Das stärkt auch die Gesundheit. zur Kita kann gilt eigentlich dasselbe.Kolbenfeder, bist Du das? 1 Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted September 12, 2014 Report Share Posted September 12, 2014 Vier Wochen sind aber nur 28 Tage, ein Fahrverbot gilt aber einen Monat. ... Nachts ist es auch dunkler als draußen!!! Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted September 12, 2014 Report Share Posted September 12, 2014 Kinder können die Schule zu Fuss oder mit dem Fahrrad ereichen, Das stärkt auch die Gesundheit. zur Kita kann gilt eigentlich dasselbe. 1. Meine Kinder sind 5 bzw. 32. Wenn Du die Schule / Kita direkt vor der Haustür hast, schön, ist hier etwas anders.3. Es laufen genügend gestörte durch die Gegend, da lasse ich meine Kinder nicht allein (in ihrem Alter ohnehin noch nicht) in die Kita 4. Nimm's mir nicht übel, aber wenn Du NUR so geistreiche Ergüsse hast, dann einfach mal Fr**** halten. Das ist nicht nur unangebracht, das zeugt auch von wenig Sozialkompetenz ... Gründe eine "Ich weiß was Herr Lehrer" Seite ... finden sich mit Sicherheit genügend andere, die da einen Betrag zu leisten können! Habe fertig! Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 12, 2014 Report Share Posted September 12, 2014 Trotzdem: die Gründe 1-3 sind unerheblich, was den Verzicht auf ein FV betrifft. Das Wichtigste hat @m_3 bereits im 4. Posting gesagt - da gibt es eigentlich nichts zu ergänzen. GrußHaWeThie (ich wunder mich immer über den Pawlowschen Effekt: sobald von der Überschreitung einer Geschwindigkeitsbegrenzung die Rede ist, gibt es Leute die grds. die Korrektheit bzw. Begründetheit derselben hinterfragen, was dem/der TE überhaupt nicht in der Sache hilft) Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 12, 2014 Report Share Posted September 12, 2014 Nachts ist es auch dunkler als draußen!!!Wir beraten hier Hilfesuchende, und da brauchen wir solche dummen Sprüche nicht.Schreib was wenn Du helfen kannst, halt die Finger einfach still wenn Du keine Ahnung hast! wenn Du NUR so geistreiche Ergüsse hast, dann einfach mal Fr**** halten. Wäre schön, wenn Du Dich erstmal selber an Deine Forderungen halten würdest... Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted September 12, 2014 Report Share Posted September 12, 2014 4 Wochen sind in der Regel 1 Monat, der gesunde Menschenverstand gibt das schon her ... nur mal dazu. Niemand braucht hier jemanden der klugscheißerisch um die Ecke kommt und mir erzählt das es gesundheitsfördernd ist, meine Kinder zu Fuß in die Kita zu begleiten, ohne die Umstände oder örtlichen Gegebenheiten zu kennen. Auch soetwas: QuoteSoweit mir bekannt ist, gibt es diese 3 monatige Verjährungsfrist nicht mehr Dann ist Dir nicht viel bekannt. ... zählt dazu. Dann stelle es richtig und gut. Das hier ist ein Forum, keine Anstalt für Weltverbesserer. Ich möchte nur helfen und wenn ich da mal mit Halbwissen um die Ecke komme, ist es sicher besser als auf FAQ's zu verweisen wie Kollege Zorro. Und hierzu: QuoteWie wahrscheinlich ist es, dies auch beim 2. Mal zuzulassen? Unter 2% Falsch. Es kann in Ausnahmefällen auch beim 2. Mal funktionieren. Tut es in meinem Fall (ich habe es heut SCHRIFTLICH bekommen!) Bitte lasst mal die Kirche im Dorf, denkt daran das auch Ihr nur Menschen seid und hört auf immer mit erhobenen Zeigefinger durch die Gegend zu laufen. Danke! Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted September 12, 2014 Report Share Posted September 12, 2014 4 Wochen sind in der Regel 1 Monat, der gesunde Menschenverstand gibt das schon her. 0.75/12 ist "in der Regel"? Niemand braucht hier jemanden der klugscheißerisch um die Ecke kommt und mir erzählt das es gesundheitsfördernd ist, meine Kinder zu Fuß in die Kita zu begleiten, ohne die Umstände oder örtlichen Gegebenheiten zu kennen. Besser ist es schon. Und ab der ersten Klasse sollten sie das auch alleine können (zur Schule). War bei Dir doch wahrscheinlich auch so, oder? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 12, 2014 Report Share Posted September 12, 2014 4 Wochen sind in der Regel 1 Monat, der gesunde Menschenverstand gibt das schon herLediglich ein einziger Monat im Jahr hat meistens 28 Tage und das ist der Februar.Alle anderen Monate habe 30 bzw. 31 Tage, das ist Fakt und nicht Dein Rumgeeiere im Moment. Genauso Fakt ist, dass ein Fahrverbot einen Monat dauert und nicht 28 Tage (außer meist im Februar). Es kann in Ausnahmefällen auch beim 2. Mal funktionieren. Tut es in meinem Fall (ich habe es heut SCHRIFTLICH bekommen!) Kannst Du das mal einscannen, die Begründung würde mich interessieren... Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted September 12, 2014 Report Share Posted September 12, 2014 gelöscht Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 12, 2014 Report Share Posted September 12, 2014 4 Wochen sind in der Regel 1 Monat, Stimmt und zwar jeden Februar (außer alle vier Jahre, da stimmts dann wieder nicht) Das hier ist ein Forum, keine Anstalt für Weltverbesserer aber wenn man antwortet, sollte es schon Hand- und Fuß haben. (und die angesprochene Behauptung stimmte eindeutig nicht)Unter 2% Falsch. Es kann in Ausnahmefällen auch beim 2. Mal funktionieren wenn etwas in zwei % aller Fälle klappt ist das kein Ausnahmefall?Gut - es hat bei dir geklappt - dann fällst du unter die Ausnahme, das ist aber kein Grund für einen Allgemeinplatz "Es klappte bei mir, also auch bei euch" Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted September 12, 2014 Report Share Posted September 12, 2014 4 Wochen sind in der Regel 1 Monat, der gesunde Menschenverstand gibt das schon her.0.75/12 ist "in der Regel"? Niemand braucht hier jemanden der klugscheißerisch um die Ecke kommt und mir erzählt das es gesundheitsfördernd ist, meine Kinder zu Fuß in die Kita zu begleiten, ohne die Umstände oder örtlichen Gegebenheiten zu kennen.Besser ist es schon. Und ab der ersten Klasse sollten sie das auch alleine können (zur Schule). War bei Dir doch wahrscheinlich auch so, oder? Nochmal ... wenn die Schule in DIREKTER Nähe der Wohnung ware, kein Thema, aber nicht wenn man dafür ca. 3 Kilometer Fußweg in kauf nehmen muß ... Kita ist nicht Schule Und zu meiner Schulzeit hätte man das beruhigt tun können, heut nichtmehr! Ist aber nicht gegenstand dieses Forums. QuoteEs kann in Ausnahmefällen auch beim 2. Mal funktionieren. Tut es in meinem Fall (ich habe es heut SCHRIFTLICH bekommen!) Kannst Du das mal einscannen, die Begründung würde mich interessieren... Ich hatte angerufen, der SB hatte mir offeriert, das mir auf Grund der 26 - 26 "Regel" ein Monat extra blüht, sein Vorschlag war : O-Ton "... es ist keinem geholfen hier den Job zu verlieren wegen des 2 monatigen FV, deswegen kann hier für Monat 2 Ersatzweise die Erhöhung des BG greifen". Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted September 12, 2014 Report Share Posted September 12, 2014 Aktionstage zu Fuss zu Schule ach, wenns drei Kilometer sind, kann man auch das Fahrrad nehmen. Man muss ja nicht die stark befahrene Strecke nutzen. Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted September 12, 2014 Report Share Posted September 12, 2014 Es macht Spaß, deshalb gehe ich mal hierauf ein: QuoteUnter 2% Falsch. Es kann in Ausnahmefällen auch beim 2. Mal funktionieren wenn etwas in zwei % aller Fälle klappt ist das kein Ausnahmefall?Gut - es hat bei dir geklappt - dann fällst du unter die Ausnahme, das ist aber kein Grund für einen Allgemeinplatz "Es klappte bei mir, also auch bei euch" Wenn Du nicht nur tanzen und klatschen in der Schule gehabt hast, wird Dir sicher auch die Wahrscheinlichkeitsrechnung untergekommen sein?! Ja, 2% bedeutet, man kann "Glück" haben ... es gibt aber nur eine 2%ige Wahrscheinlichkeit, das Du verstehst was ich Dir damit sagen möchte ... ^^ Schön hier alle Gutmenschen auf den Plan gerufen zu haben ... Die sicher wissen das eine Woche aus 7 Tagen besteht, der Monat hat im "Extrem"fall 31 Tage, bedeutet 4,42857... Wochen, wer in Mathe, wie auch hier richtig gut war, hat gelernt, das bei kleiner 5 abgerundet wird ... somit sollten die GANZ KLUGEN hier Wissen, das die Aussage "4 Wochen" nicht ganz den 31 Tagen entspricht, aber jeder der auch ein Stück logisch denken kann den Monat vermuten läßt. Man, man, man ... Ihr habt keine Hobbies oder? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 12, 2014 Report Share Posted September 12, 2014 Ich hatte angerufen, der SB hatte mir offeriert, das mir auf Grund der 26 - 26 "Regel" ein Monat extra blüht, sein Vorschlag war : O-Ton "... es ist keinem geholfen hier den Job zu verlieren wegen des 2 monatigen FV, deswegen kann hier für Monat 2 Ersatzweise die Erhöhung des BG greifen".Ah ja..... Man, man, man ... Ihr habt keine Hobbies oder?Oh doch... Usern mit Wissen zu helfen und nicht Dummtüch herauszuposten... Dazu gehört im übrigen auch so zu zitieren, dass man den Text noch lesen und verstehen kann... was im Umkehrschluss bedeutet, dass Deine Ergüsse kaum zu verstehen sind.... Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted September 12, 2014 Report Share Posted September 12, 2014 Aktionstage zu Fuss zu Schule ach, wenns drei Kilometer sind, kann man auch das Fahrrad nehmen. Man muss ja nicht die stark befahrene Strecke nutzen. Lass gut sein Zorro ... bin leider kein Vorschullehrer, dass ich es halbwegs verständlich für Dich erklärt bekomme. Ich hab's versucht, Du verstehst mich nicht, also Haken dahinter Quote Link to post Share on other sites
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