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Section-Control Wird Getestet....


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@Sobbel, ich bewundere deine Geduld!

Hi, das Wichtigste ist doch, dass Jenoptik ihr Geld im Säckel haben. Waren doch nur Steuergelder.... Grüße Wolle

Viel interesanter sind die Fallzahlen. In 12 Monaten wurden doch tatsächlich 1750 Verstöße registriert bei 15.000 Fahrzeugen pro Tag.   Davon 85 Prozent mit Verwarngeld, Spitzenreiter 1

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Eine Klage ist frisch raus :cool: , dabei auch mit "Eilverfahren" :cool: :

http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Erste-Klage-gegen-Section-Control

 

 

Boris bleibt stur

Ich helf Dir mal wieder: Der Niedersächsische Innenminister vertritt eine andere Rechtsauffassung als Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen.

 

@biber: Toll, Troll :wand: ! Das war eine unnötige Luftnummer. Das kann und konnte doch jeder lesen. Die Verhaltensbewertung mit "stur" ist noch human ausgedrückt. Wie bewertest denn DU das Verhalten von Boris Pistorius? Beispielsweise:

a) dickköpfig

b) holzköpfig

c) SC-vernarrt

d) SC-Lobby-gesponsert

e) infantil

f) geschichtliches-Verkehrsüberwachungsdenkmal-geil

g) SC-Lobby-Applaus-geil

h) SC-Wettlauf-Sieger-geil (gegen Winne)

i) ermächtigungsgesetzesgeil

j) Heiligenscheingeilheit für gerechte Abzocke

k) Steuergeldsparerattitüde (zukünftig ausgesonderte Meßbeamte "Mobilmessung")

l)....

:nolimit:

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Nicht vergessen, in unserer Nachbarschaft gibt es Section Control sèit längerer Zeit. Das sind auch keine "Unrechtsstaaten".

@rth: Mach mich nicht schwach :schreck: und wiederhole doch nicht dieses unsägliche Dauergeblubbere der SC-Lobbyisten :doofwinkt: . Bitte mehr Tiefgang von Dir hier als RF-Teilnehmer! Andere Länder, andere Sitten / Gesetze. In D muß ein Beschuldigter nachweislich überführt werden, die Kennzeichenanzeigen in anderen Länder gehen hier zurecht nicht. Weitere Grundprobleme sind in D doch der Datenschutz und die Verfassung! Selbst in Österreich wurde SC mal obergerichtlich für längere Zeit vom Verfassungsgerichtshof still gelegt :whistling: .

:nolimit:

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wiederhole doch nicht dieses unsägliche Dauergeblubbere der SC-Lobbyisten

Warum gibst Du denn ständig das dumme Geblubbere der BLÖD u.ä. wieder?

 

Bitte mehr Tiefgang von Dir hier als RF-Teilnehmer!

Au ja, bitte!!! Wann setzt Du das selbst in die Tat um?

 

Andere Länder, andere Sitten / Gesetze.

Aha. Jetzt wird's wenigstens etwas interessant. Warst nicht Du derjenige, der kürzlich auf genau so eine Bemerkung von mir meinte, man könne von anderen Ländern schließlich auch etwas lernen?

 

In D muß ein Beschuldigter nachweislich überführt werden, die Kennzeichenanzeigen in anderen Länder gehen hier zurecht nicht.

Das Gegenteil hat auch niemand behauptet. Auch die SC ändert daran rein gar nichts.

 

Weitere Grundprobleme sind in D doch der Datenschutz und die Verfassung!

Genau. Aber immer nur so, wie's dem Einzelnen gerade in den Kram paßt, gell?!

 

Selbst in Österreich wurde SC mal obergerichtlich für längere Zeit vom Verfassungsgerichtshof still gelegt

"Mal"..... also kalter Kaffee von gestern, gell?!
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@m3, ganz allgemein, für mich ist es schlicht Arroganz zu glauben, deutsche Regeln sind allein seligmachend.

Die österreichische Regeln zur Fahrerfeststellung halte ich z. B. für sehr pragmatisch. Die ständige Lüge, ich weiß nicht mehr wer gefahren ist, ist doch nur peinlich und unwürdig.

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Das Verbot der sogenannten Halterhaftung ergibt sich aus dem Grundsatz "nulla poena sine culpa", vgl. Art 20 Absatz 3, 79 Absatz 3 GG. Deshalb ist im Gegensatz zu A zwingend die Feststellung der Fahreridentität erforderlich, wofür je nach Fallkonstellation Fahrerfotos auch an den Eingangsquerschnitten "auf Verdacht" erforderlich werden könnten, womit man alle unter Generalverdacht stellt. Jüngst hat sich die Rechtsprechung zu dieser Thematik im Zusammenhang mit der Praxis der Kennzeichenerfassung in einigen Bundesländern ausgelassen. Und nun komme mir bitte niemand mit dem 25a StVG...

 

Ich habe übrigens mal gehört, die 100 auf der Versuchsstrecke seien nur aus politischen Gründen angeordnet worden...

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Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt dort schon seit Ewigkeiten.

Pah. Dann wurde die eben schon vor Ewigkeiten nur aus politischen Gründen angeordnet. Wo kämen wir denn hin, wenn hier die schönen Verschwörungstheorien durch Fakten zerstört würden?

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Von Ewigkeiten in welcher Größenordnung sprechen wir hier?

Interessanter Ansatz. Ich hätte ja erwartet, Du nennst Deine Quelle, von der Du mal was gehört haben willst, und überrascht uns alle auch gleich noch mit dem Datum des Beschlusses, aus dem die politischen Gründe für die Anordnung hervorgehen. Aber wie bei allen VT's wird auch diese Erwartung wohl enttäuscht werden.

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Selbst in Österreich wurde SC mal obergerichtlich für längere Zeit vom Verfassungsgerichtshof still gelegt

"Mal"..... also kalter Kaffee von gestern, gell?!

@bluey: Du triffst einfach wieder nicht den Punkt :doofwinkt: . Das "kalter-Kaffee"-Beispiel "Oberstes Verfassungsgericht Österreich" blüht uns doch noch als ganz frisch gebrühter Kaffee!

Es wird seine Zeit dauern, bis ggf. Karlsruhe entscheidet, falls Boris P. inkl. seiner Anlage nicht vorher politisch und/oder verwaltungsrechtlich "abgeschossen" wird :smack: .

Aktuell sind wir noch auf Verwaltungsrecht-Ebene, das kann ggf. bis Leipzig gehen. Mal sehen, wie jetzt das VG Hannover bezüglich Klage und dem Eilverfahren entscheiden wird:

 

7. Kammer verhandelt im März über Verkehrsüberwachung mit section control Klage und Eilverfahren sind parallel terminiert

Am 12. März 2019 wird sich die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts im Rahmen einer mündlichen Verhandlung mit der Klage und dem Eilantrag eines Bürgers gegen den Betrieb der in dem Streckenabschnitt der Bundesstraße B 6 zwischen Gleidingen und Rethen errichteten Geschwindigkeitsmessanlage "section control" befassen.

Die öffentliche Sitzung beginnt um 12.00 Uhr in Saal 4 des Fachgerichtszentrums.

Az.:

7 A 849/19 (Klage)

7 B 850/19 (Eilverfahren)

Pressemitteilung VG Hannover, 28.02.2019; https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/7-kammer-verhandelt-im-maerz-ueber-verkehrsueberwachung-mit-section-control-174461.html

:nolimit:

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Und extra für @sobbel das Geblubbere von Disharmonie :dribble: -Bekämpfer Boris P., daß punktuelle Messungen nichts bringen, auch nicht mehrere punktuelle Messungen und sogar auch Auffahrunfälle entstehen :whistling: ! Köstlich :lol: !

 

https://www.sat1regional.de/section-control-blitzer-pilotprojekt-gestartet/

www.sat1.de, Video "Section Control: Blitzer-Pilotprojekt gestartet", 19.12.18

:nolimit:

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Verwaltungsgericht Hannover entscheidet am kommenden Dienstag über den weiteren Betrieb.

Auch die Landesdatenschutzbeauftragte hatte ein Abschalten der als Section Control bezeichneten Radaranlage gefordert

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Verwaltungsgericht Hannover entscheidet am kommenden Dienstag über den weiteren Betrieb.Auch die Landesdatenschutzbeauftragte hatte ein Abschalten der als Section Control bezeichneten Radaranlage gefordert

Bis Dienstag kannst du sicher warten.

Dann ersetzen Richter Meinungen und Überzeugungen durch ein Urteil.

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@rth: Das "Urteil" steht jetzt schon fest. Und die Verwaltungsrichter (m/w/d) sind ja soetwas von gelangweilt, weil sie lieber aufregende Massenasylklagen auf dem Tisch haben wollen, bei denen man keine langweiligen Ankündigungspressemitteilungen benötigt und man keine langweilige bundesweite Medienaufmerksamkeit haben möchte. Lieber würde man dem aufregenden Mauerblümchen-Untergericht-Daseins weiter frönen, als so ins Rampenlicht zu kommen ;) .

 

@Braun-Kleinstspuren-Detektor-Mann 'biber': Ich schätze ja außerordentlich deine profanen Kenntnisse für die Befindlichkeiten in der Verwaltungsrichterszene, sodaß Du sicherlich exakt das morgige Ergebnis prognostizieren kannst. Wie schätzt Du das heutige Gefühlskostüm von Boris P. beim zu Bette gehen ein?

 

Die FDP hat ein großes SC-Werbeplakat aufstellen lassen: http://www.haz.de/Umland/Laatzen/Laatzen-FDP-macht-Werbung-gegen-Section-Control

:nolimit:

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@m3, wenn das Urteil bereits feststeht warum verhandeln die dann noch?

@rth: Damit der sat1-Zuschauer sehen kann ;) , wie plump das IM NDS denkt :whistling: , siehe hier die Sprecherin Svenja Mischel:

https://www.sat1regional.de/gericht-erklaert-streckenradar-section-control-fuer-unrechtmaessig/

Boris und sein Dunstkreis rafft es einfach nicht. Sie brauchen für eine vermeintliche Verkehrssicherheit doch nur drei ungerecht messende @sobbel-Typen auf der Strecke verteilen. Desweiteren können sie @sobbel zwecks Amtshilfe kontaktieren, wie ein verdeckter 24h-Marathon läuft. Oder sie wälzen mal pseudo-wissenschaftliche Abzockliteratur über Linienüberwachung (Starenkastenlinie in Brandenburg). Oder sie lassen Videowagen kreisen. Oder sie erhöhen auf angemessenere :120:.

:nolimit:

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Nur weil m3 was meint, denkt oder äußert muss das nich lange nichts für irgendwas bedeuteten... ist so wie mit dem berühmtesten Sack Reis aus China...

@blaulicht. Du schnallst auch nix, echt peinlich für einen langjährigen RF-Teilnehmer :schreck: . Wenn ich etwas schreibe, dann hat es meistens sogar mehrschichtigen Substanz-Tiefgang, sprich der Tsunami-Ursprung in D läßt in China alle Reissäcke umfallen :doofwinkt: .

 

 

Das wundert mich jetzt...

....

Die Auffassung des Gerichtes

Die schallende Ohrfeige war doch mit Ansage, so einen einfachen Fall kriegt auch ein zukünftiges Robotergericht hin. Boris P. hat mehrfach vorsätzlich rechtswidrig gehandelt. Ist die Frage (siehe Möglichkeiten in #406), was ihn da geritten hat (außer die Ex vom Altbundeskanzler ;) , war neulich ein erzählter Witz auf einem Stammtisch :lol: ).

Boris P. ist als IM eigentlich nicht mehr tragbar :smack: .

Auch der ewiggestrige, selbsternannte Experte Karsten Becker / SPD spielt beleidigte Leberwurst und tritt mit der vermeintlich "legitimierten Generalklausel" unwürdig nach. Auch für ihn wäre der sofortige Ruhestand mehr als empfehlenswert.

:nolimit:

:

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Wenn ich etwas schreibe, dann hat es meistens sogar mehrschichtigen Substanz-Tiefgang, sprich der Tsunami-Ursprung in D läßt in China alle Reissäcke umfallen

:lol2:

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Wenn ich etwas schreibe, dann hat es meistens sogar mehrschichtigen Substanz-Tiefgang, sprich der Tsunami-Ursprung in D läßt in China alle Reissäcke umfallen

 

Normalerweise beurteilen andere das. Aber was ist schon normal an deinen Beiträgen.

 

Würdest du fragen, ob andere den Tiefgang in deinen Beiträgen sehen, würdest du mit der Realität konfrontiert. Der Empfänger bestimmt die Nachricht

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Warum?

Weil es doch eine Rechtsgrundlage gibt.

 

@blaulicht: Bist Du Karsten Becker :rofl:;) ? Du heulst genauso wie er, wie die Heulsusen im SPON-Forum und wie der Geschwindigkeitsverteufeler Christian Kellner vom fragwürdigen DVR mit "Rückschlag für die "Abzocke"" ;) . Melde Dich halt kurzfristig beim IM NDS, Du würdest noch eine Rechtsgrundlage kennen, welche das VG Hannover übersehen hätte und das IM solle unbedingt beim Oberwaltungsgericht Lüneburg antanzen.

:nolimit:

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Hi,

 

ich finde es ja immer wieder toll, wie sich hier im RF hinterher über gefallene Entscheidungen noch gefetzt wird und trotzdem beide Seiten der Meinung sind, Recht zu haben.

Das ist wie beim Fußball, wenn hinterher die Hooligans beider Mannschaften den Ausgang des Spiels per "Klopperei" ändern wollen.....

 

Grüße

Wolle

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Nein, da es andere Methoden gibt und es sich eben nicht nur um Betroffenen handelt die abgelichtet werden.

 

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 100h Weitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum
(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen dürfen außerhalb von Wohnungen 1.
Bildaufnahmen hergestellt werden,
2.
sonstige besondere für Observationszwecke bestimmte technische Mittel verwendet werden,
wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten auf andere Weise weniger erfolgversprechend oder erschwert wäre. Eine Maßnahme nach Satz 1 Nr. 2 ist nur zulässig, wenn Gegenstand der Untersuchung eine Straftat von erheblicher Bedeutung ist.
(2) Die Maßnahmen dürfen sich nur gegen einen Beschuldigten richten. Gegen andere Personen sind 1.
Maßnahmen nach Absatz 1 Nr. 1 nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten auf andere Weise erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre,
2.
Maßnahmen nach Absatz 1 Nr. 2 nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie mit einem Beschuldigten in Verbindung stehen oder eine solche Verbindung hergestellt wird, die Maßnahme zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten führen wird und dies auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.
(3) Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar mitbetroffen werden.
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Das wundert mich jetzt...

Mich nicht. Wenn m3_ bedeutungsschwanger munkelt, das "Urteil" stehe schon fest (und mit den " " doch wohl implizieren möchte, daß es nicht nach seinen Vorstellungen ausgefallen ist), dann ist es quasi zwangsläufig so, daß das Urteil genau gegenteilig ausfällt.

 

100 h StPO

Absatz 2 hat auch einen zweiten Satz.... „Gegen andere Personen“

Alter Schwede. Bei euch auf der Dienststelle war heute schon ziemlich früh TGIF-Party, gell? Und da hat Dir dann irgendjemand irgendwas in den Tee getan, richtig? Hoffe ich zumindest. Weil mit klarem Kopf kann man sowas nicht ernsthaft meinen.

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@blaulicht: In ganz Asien hat sich kein einziges Reiskorn bewegt :doofwinkt: .

 

@biber: Da das Urteil nicht deinen Vorstellung entspricht, melde Dich fragend(1) beim IM NDS, ob Boris den Vertrag "wissenschaftliche Begleitung" durch "unabhängige" Mitarbeiter von der PTB weiter aufrecht erhalten muß oder ob die PTB kündigen kann, weil die Grundlage gerichtlich entzogen wurde und die Abzockphase zeitlich zu gering war, insbesondere falls die PD Hannover wieder ein Rückgrat findet und die bisher 180 Fälle in der Anhörungsphase von sich aus einstellt.

:nolimit:

(1) @biber'sche Mülleimerrhetorik

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Moin Moin

 

 

Es bringt nichts, wenn du nur Teile markierst. Absatz 2 hat auch einen zweiten Satz.... „Gegen andere Personen“

Du weisst aber schon, dass die Polizeigesetze und die StPO völlig andere Zielrichtung haben?

 

 

 

... „Gegen andere Personen“

.... sind Maßnahmen nur zulässig, wenn ... eines Beschuldigten ....

 

finde deinen Fehler.

 

 

 

Gruß

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Du weißt schon, dass es um Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten geht und durch das OWiG §46 die Befugnisse der StPO zur Anwendung kommen?

Blaulicht, bitte. Der erste Versuch war schon peinlich genug. Mach es jetzt nicht noch schlimmer. Es ist doch allgemein bekannt, daß sich Deine juristischen Kenntnisse in sehr überschaubaren Grenzen halten. Also lass es einfach.

 

Deswegen halte ich Section Controll im Polizeigesetz für thematisch falsch platziert

Teil das doch bitte dem niedersächsischen Innenminister mit. Da Du Bundesbeamter bist, mußt Du Dir auch keine Sorgen um Deinen Job machen. Ich bin sicher, die Niedersachsen werden Seehofer nicht informieren, welch offensichtlich hochqualifizierten Juristen der in seinen Reihen bei irgendwelchen niederen Tätigkeiten versauern lässt.

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Du hast völlig recht. Ich habe in der Tat keinerlei Argumente, mit denen ich Deiner ausführlichen, nachvollziehbaren und gelungenen juristischen Herleitung entgegentreten könnte. Mein Fehler. Soll möglichst nicht wieder vorkommen.

 

Informierst Du uns, wenn Du den Amateuren im niedersächsischen Innenministerium erklärt hast, was sie für Versager sind?

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Moin Moin

 

 

 

Du weißt schon, dass es um Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten geht und durch das OWiG §46 die Befugnisse der StPO zur Anwendung kommen?

Hier steht nicht zur Diskussion was ich weiß - sondern das, was du alles nicht weißt.

Möchtest du mich belehren? DU?

 

 

 

Da 100h neben 163b und 81b ... der StPO

Es ist für mich immer wieder erschreckend, deine Beiträge zu lesen und dann herauslesen zu müssen, wie wenig du von deinem Beruf verstehst.

Schon mal drüber nachgedacht morgens Zeitungen auszutragen? oder kannst du das auch nicht?

 

Um welchen Personenkreis geht es denn in den von dir genannten §§ ?

Naaa? dämmerts?

Und welcher Personenkreis durchfährt das SC sonst noch? außer Beschuldigte oder Verdächtige? (auf Owi Ebene: Betroffene)

Jetzt hab ich dir ne goldene Brücke gebaut und schon die Antwort gegeben.

 

Da fährt zum Beispiel Opa Kasulke und möchte Sonntag morgens seinen alten 200D spazieren fahren.

Irgendwann fährt er in das SC ein.

Ist er da schon "Verdächtiger, Beschuldigter oder Betroffener" für irgendetwas? - Natürlich nicht. Zu diesem Zeitpunkt werden aber schon Aufnahmen gemacht.

Und wenn Opa Kasulke dann das SC verlässt, ohne als "Raser" aufgefallen zu sein, was ist er dann? genau - immer noch kein Verdächtiger oder Betroffener.

Bist du immer noch der Meinung es gehe in so einem Fall um die StPO?

Du hast bei der Antwort nur einen einzigen Versuch. Streng dich an.

 

Und selbst wenn Opa Kasulke bei der Ausfahrt aus SC als "Raser" aufgefallen ist, war er bei der Einfahrt zunächst unverdächtig.

Da greift immer noch nicht die StPO.

 

Du stellt mit deiner Argumentation jeden Autofahrer dort unter Generalverdacht.

 

 

 

Deswegen halte ich Section Controll im Polizeigesetz für thematisch falsch platziert

Ich bin immer wieder froh, dass deine Meinung keinen interessiert.

 

 

 

 

Gruß

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Ziel der Section Control ist die Aufklärung von Geschwindigkeitsverstößen. Dadurch denke ich, dass die Zuordnung zu materiellem Polizeirecht falsch ist. Thematisch müsste diese Maßnahme in der StVO, im StVG oder im OWiG (somit der StPO vergl 46 OWiG) verankert sein.

 

 

Derzeitig könnte man tatsächlich SC mit 100h begründen. Maßnahmen aus 100h dürfen auch den Nichtverdächtigen betreffen, wenn das zur Sachverhaltserforschung erforderlich ist. Durch den kurzfristigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung denke ich, dass das passen dürfte.

Unstrittig ist der 100h nicht. Vergl. unterschiedliche Rechtsprechung zur Abstandsamessung an Brücken.

 

Worauf begründet sich eigentlich Lasern? Bzw die Messung beim Blitzen? Das Foto sehe ich bei 100h, jedoch die Messung sollte auch eine Grundlage haben.

 

 

 

Einfach sagen: „100h. BL du bist doof.“ ist zu einfach und passt nicht ...interessant wird es, wenn man sich am Thema austauscht.

Aber interessant ist es hier im Forum schon länger nicht mehr, weil nicht das Thema im Vordergrund steht, sondern es darum geht die Einzelnen nur irgendwie persönlich zu diskreditieren. Schade Sobbel, dass das jetzt auch dein Stil geworden ist.

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Es regnet seit längerem, also doch noch...:

Ziel der Section Control ist die Aufklärung von Geschwindigkeitsverstößen.

Nö. Ziel ist deren Feststellung.

Dadurch denke ich, dass die Zuordnung zu materiellem Polizeirecht falsch ist.

Du meinst deshalb, nehme ich an. Ist aber auch falsch. Das muß jetzt auch hier niemand großartig auseinanderfummeln, dafür reicht die 99,999-%-ige Sicherheit, daß die juristisch bewanderten Herrschaften im niedersächsischen Innenministerium beim nachdenken über juristische Sachverhalte deutlich mehr Grundlagenwissen haben als Du.

Thematisch müsste diese Maßnahme in der StVO, im StVG oder im OWiG (somit der StPO vergl 46 OWiG) verankert sein.

Du hast wieder die praktische juristische Herleitung zu Deiner theoretischen Thematikverankerung vergessen. Du weißt, warum, nehme ich an.

Derzeitig könnte man tatsächlich SC mit 100h begründen.

Natürlich. Man könnte es auch mit Art. 91 GG begründen. Wäre beides falsch.

Maßnahmen aus 100h dürfen auch den Nichtverdächtigen betreffen, wenn das zur Sachverhaltserforschung erforderlich ist.

Stimmt. Und? Wo siehst Du den Beschuldigten?

Durch den kurzfristigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung denke ich, dass das passen dürfte.

Ich will jetzt nicht noch mal erwähnen, daß Deine juristischen Kenntnisse eher recht ungetrübt sind von jeglicher Realität. Also formuliere ich es mal so: Du hast nicht wirklich Glück beim denken.

Einfach sagen: „100h. BL du bist doof.“ ist zu einfach und passt nicht

Ääh - also - najaaa - doch, eigentlich schon.

...interessant wird es, wenn man sich am Thema austauscht.

Wenn man den Austausch als solches schon für interessant hält, hast Du natürlich völlig recht. Wenn man allerdings wenigstens eine halbwegs realistische Annahme als Grundlage für den Austausch nimmt, nicht. Oder würdest Du Dich auch über das Thema Die Erde ist eine Scheibe austauschen wollen?

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