Emuecheker 1 Posted August 30, 2014 Report Share Posted August 30, 2014 Hey Leute, ich wurde am 17.08 um 0:44 in einer 70er Zone mit 92kmh nach Abzug aller Toleranzen gemessen. Problem an der Sache ist, dass ich noch in der Probezeit bin..:-/ Das Auto ist auf meine Mutter zugelassen. Wie ich in anderen Beiträgen gelesen habe, wäre es möglich, dass meine Mutter angibt gefahren zu sein, jedoch muss man den Zeugenfragebogen ja innerhalb von einer Woche zurückschicken, um weiteren Ermittlungen entgegenzuwirken. Allerdings sind meine Eltern noch bis zum 7.09 im Urlaub, auf dem Bogen ist aber der 27.08 als Erstellungsdatum vermerkt. Wenn wir ihn also erst am 8.09 abschicken würden, wäre ja die Dauer von 7 Tagen überschritten. Meint ihr die würden deswegen das Foto anschauen? Weil das mit meiner Mutter klappt ja nur, wenn der Sachbearbeiter das Foto nicht anschaut, da ich männlich bin und meiner Mutter definitiv nicht ähnlich sehe... Vielleicht könnt ihr mir ja noch ein paar Ratschläge geben... 1 Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted August 30, 2014 Report Share Posted August 30, 2014 Hey Leute,ich wurde am 17.08 um 0:44 in einer 70er Zone mit 92kmh nach Abzug aller Toleranzen gemessen. Problem an der Sache ist, dass ich noch in der Probezeit bin..:-/ Das Auto ist auf meine Mutter zugelassen. Wie ich in anderen Beiträgen gelesen habe, wäre es möglich, dass meine Mutter angibt gefahren zu sein, jedoch muss man den Zeugenfragebogen ja innerhalb von einer Woche zurückschicken, um weiteren Ermittlungen entgegenzuwirken. Allerdings sind meine Eltern noch bis zum 7.09 im Urlaub, auf dem Bogen ist aber der 27.08 als Erstellungsdatum vermerkt. Wenn wir ihn also erst am 8.09 abschicken würden, wäre ja die Dauer von 7 Tagen überschritten. Meint ihr die würden deswegen das Foto anschauen? Weil das mit meiner Mutter klappt ja nur, wenn der Sachbearbeiter das Foto nicht anschaut, da ich männlich bin und meiner Mutter definitiv nicht ähnlich sehe...Vielleicht könnt ihr mir ja noch ein paar Ratschläge geben... Ja, vergiss es.So geht es nicht. Quote Link to post Share on other sites
Emuecheker 1 Posted August 30, 2014 Author Report Share Posted August 30, 2014 Und meinen Vater kann sie ja auch nicht beschuldigen, weil sie sich ja sonst nach § 164 StGB strafbar machen würde. Geht es, dass mein Vater den Fragebogen ausfüllt? Auch nicht oder?Gibt es denn überhaupt irgendeine Möglichkeit, dass die Strafe nicht auf mich angewendet wird?Allerdings hat in dem anderen Beitrag der User gemeint, dass es so geklappt hat wie ich es oben angegeben habe... Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted August 31, 2014 Report Share Posted August 31, 2014 Problem an der Sache ist, dass ich noch in der Probezeit binDas ist doch kein Problem, sondern eher positiv.Gibt dir die Chance, gegen einen Obulus an eine Fahrschule, dich an die Verkehrsregeln zu erinnern.Du hättest nach der Nachschulung also einen Gedächtnis- und Wissensvorsprung. Und meinen Vater kann sie ja auch nicht beschuldigen, weil sie sich ja sonst nach § 164 StGB strafbar machen würdeSie macht sich nicht nur strafbar, wenn sie deinen Vater beschuldigt. Auch wenn sie jemand anderen falsch verdächtigt ist das so. Deine Mutter hat als Halterin einen Zeugenbogen erhalten, weil sie schon jetzt als "Fahrer" zur Tatzeit (als Betroffene also) ausscheidet, andernfalls hätte sie nämlich einen Anhörungsbogen erhalten. Der SB hat sich das Foto schon angeschaut.Als Zeugin ist deine Mutter aber zur Wahrheit verpflichtet und darf nicht lügen.Was sie darf ist schweigen weil du ja ihr Sohn bist. Das aber führt den SB in unmittelbare Nähe zur Familie, denn der Personenkreis bei denen sie berechtigt schweigen darf ist begrenzt. Wenn du jetzt auch noch im Haushalt deiner Eltern wohnst, hast du schon fast den Jackpot.Diesen EMA Lichtbildvergleich macht der SB wohl zuerst. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Emuecheker 1 Posted August 31, 2014 Author Report Share Posted August 31, 2014 Problem an der Sache ist, dass ich noch in der Probezeit binDas ist doch kein Problem, sondern eher positiv.Gibt dir die Chance, gegen einen Obulus an eine Fahrschule, dich an die Verkehrsregeln zu erinnern.Du hättest nach der Nachschulung also einen Gedächtnis- und Wissensvorsprung. Teilweise muss ich dir da zustimmen, dass die Sache etwas positives hat, so war der Lerneffekt doch schon ziemlich groß bei mir. Und ich kann eigentlich auch froh sein, dass es "nur" ein Blitzer war und da nicht gerade ein Betrunkener dort die Straße überqueren wollte... Und meinen Vater kann sie ja auch nicht beschuldigen, weil sie sich ja sonst nach § 164 StGB strafbar machen würdeSie macht sich nicht nur strafbar, wenn sie deinen Vater beschuldigt. Auch wenn sie jemand anderen falsch verdächtigt ist das so. Deine Mutter hat als Halterin einen Zeugenbogen erhalten, weil sie schon jetzt als "Fahrer" zur Tatzeit (als Betroffene also) ausscheidet, andernfalls hätte sie nämlich einen Anhörungsbogen erhalten. Der SB hat sich das Foto schon angeschaut.Als Zeugin ist deine Mutter aber zur Wahrheit verpflichtet und darf nicht lügen.Was sie darf ist schweigen weil du ja ihr Sohn bist. Das aber führt den SB in unmittelbare Nähe zur Familie, denn der Personenkreis bei denen sie berechtigt schweigen darf ist begrenzt. Wenn du jetzt auch noch im Haushalt deiner Eltern wohnst, hast du schon fast den Jackpot.Diesen EMA Lichtbildvergleich macht der SB wohl zuerst. Gruß Und wenn einfach mein Vater anstelle von meiner Mutter den Fragebogen ausfüllt und sich selbst belastet? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted August 31, 2014 Report Share Posted August 31, 2014 Und wenn einfach mein Vater anstelle von meiner Mutter den Fragebogen ausfüllt und sich selbst belastet? Wenn der SB sich die Hose mit der Kneifzange anzieht kann das klappen.Andererseits: Der Versuch ist nicht strafbar. Dein Vater muss den Bogen nur selbst ausfüllen. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted August 31, 2014 Report Share Posted August 31, 2014 Wenn der SB den Vater (der sich selber in den Zeugenbefragungsbogen eingetragen hatte!) als Fahrer akzeptiert, bekommt der Vater den Bussgeldbescheid. Dem kann er dann fristgemäss widersprechen ( Begründung wird nachgereicht dazuschreiben) und wenn die drei Monate nach der Tat herum sind, und der echte Fahrernoch in keinem Schreiben erwähnt wurde, ist die Sache verjährt. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted August 31, 2014 Report Share Posted August 31, 2014 Moin Moin Und wenn einfach mein Vater anstelle von meiner Mutter den Fragebogen ausfüllt und sich selbst belastet? Versuch macht kluch. Schon vergessen:Der SB hat anhand des Fotos deine Mutter als "Täterin" bereits ausgeschlossen.Vielleicht wundert sich dieser SB jetzt nur wie jung dein Vater aussieht und winkt die Sache durch - vielleicht. Gruß Quote Link to post Share on other sites
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