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Vermeidungstaktiken


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Ich schreibe dies mal in "Off-Topic", weil ich mir nicht sicher bin, in welchen Bereich es wirklich passt:

 

Trotz meiner notorischen Ignoranz gegenüber behördlichen Empfehlungen in Form von Blechtäfelchen et al. habe ich in den letzten zehn Jahren weder einen Punkt kassiert noch ein Ticket bezahlt (ausser Kleinkram) noch eine FB-Auflage bekommen.

 

Gelungen ist dies mit relativ einfachen Mitteln:

 

- Meine Fahrzeuge sind grundsätzlich auf eine Firma angemeldet, die mir gehört (eine UG oder GmbH kostet im Grunde nix).

- Mein "Wohnsitz" ist im Ausland.

- Mein (deutscher) Pass wurde im Ausland ausgestellt.

- Bettelbriefe an die ausländische Adresse werden grundsätzlich nicht beantwortet. (Danke nochmals an hartmut und HarryB. Hat alles prima geklappt.)

- FB et al. meide ich wie die Pest.

- Fleißiges RF-Lesen ;).

 

All das hilft natürlich nicht gegen Anhaltekommandos - denen bin ich aber in der letzten Dekade glücklicherweise nicht begegnet.

 

Möglicherweise hatte ich einfach nur Glück, aber vielleicht hilft das Beschriebene ja dem einen oder anderen dabei, sich dümmlicher, behördlicher Bevormundung zu entziehen.

 

Herzliche Grüße an alle, Pedro.

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Deine Firma hat ihren Sitz in Deutschland, Du selber wohnst aber im Ausland?

Du fährst also mit deutschem Kennzeichen im Ausland, bist Du überhaupt mit dem Fahrzeug in Deutschland?

Der Hauptwohnsitz wird wohl im Ausland sein, der zweite Wohnsitz ist in D'land. Wie auch immer, wenn die Firma auf 'PedroK' eingetragen ist, der laut Angaben im Ausland wohnt und das Fahrzeug ist auf die Firma in D'land zugelassen, dann hat die Behoerde wenig Chancen. Sie koennten dann den Firmeninhaber im Ausland anschreiben - oder aber die Firma in D'land, der Erfolg ist der gleiche....

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Es ist gar nicht so klandestin wie es scheint. Das Fahrzeug ist regelmäßig in D, weil ich da häufig zu tun habe. Der Wohnsitz hilft hauptsächlich beim verkehrsgerechten Bewegen von Mietwagen. Ich habe gerade einen Einstellungsbescheid zu dem jüngst erwähnten Bettelbrief aus Brandenburg bekommen.

 

Die Firma ist selbstverständlich immer kooperationsbereit und gibt gern die ausländische Adresse des pösen Pedro an, wenn er denn gefahren ist.

 

Meine elf Punkte bin ich jedenfalls seit Jahren los, ohne meinen Fahrstil großartig geändert zu haben.

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Leider funktioniert dieser Ansatz nicht für Österreich, weil für Binnenverstöße gilt Halterhaftung und für arge Taten in D das Rechtshilfeabkommen zwischen D und AT, das tatsächlich bestens funktioniert.

In meinem Fall (vor ein paar Jahren) haben zwei österr. Mitglieder des staatlichen Trachtenvereins tatsächlich bei mir angeklingelt (und ich Dodel habe auch noch geöffnet, passiert mir jedoch nicht mehr) und festgestellt, dass das Portraitfoto aus D die Person an der Haustüre zeigt.

Ergebnis: eine saftige Geldstrafe (den Betrag habe ich verdrängt) und drei Monate Fahrverbot in Teutonien.

 

Und die Vermeidungsstrategie in AT (Halter ungleich Fahrer) funktioniert auch nicht mehr so geschmeidig wie bisher, weil mir für die nächste Male eine Fahrtenbuchauflage (ja, gibt es auch in AT) angekündigt wurde.

 

So bleibt nur eines: geschützter Verkehr mit dem Bimmer, was ja tatsächlich und tadellos funktioniert.

 

Und nein, die Einhaltung der Geschwindigkeitsempfehlungen agO ist (für mich) keine Handlungsalternative.

 

Andererseits, wenn Anfang / Mitte Sept. der TR3 Bj. 1956 (Rechtslenker, eh klar) geliefert ist, sind 100 Km/h agO eine Geschwindigkeit, bei der es Dir die Tränen in die Augen treibt, und zwar nicht nur aus Freude.....

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Leider funktioniert dieser Ansatz nicht für Österreich, weil für Binnenverstöße gilt Halterhaftung ...

Ich verstehe immer noch nicht, wie ein "Rechtsstaat" innerhalb der EU mit dem Mist durchkommt. Österreich ist bestimmt ein wunderbares Land voller entspannter Menschen. Aber diese Verkehrs-Scharia ist echt seltsam.

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Ja, stimmt, verstößt wohl gegen den §6(?) des MRG, juckt die lokalen (Straf-)Behörden jedoch nicht sonderlich. Mich jucken dafür irgendwelche sinnbefreiten straßenverkehrsbezogenen Ver- und Gebote nicht und dann passt es wieder, irgendwie.

 

Bin schon gespannt, wie die Rennleitung auf die (ziemlich sehr kleine) Kennzeichenfolie auf der Motorhaube (ist auch in AT nicht erlaubt) reagieren wird. Meine Vermutung: ziemlich entspannt, um Deine Worte zu verwenden.

 

P.S.: Das Zitieren funktioniert beim IE11 immer noch nicht, trotz BBCode Modus.

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Ja, stimmt, verstößt wohl gegen den §6(?) des MRG, juckt die lokalen (Straf-)Behörden jedoch nicht sonderlich. Mich jucken dafür irgendwelche sinnbefreiten straßenverkehrsbezogenen Ver- und Gebote nicht und dann passt es wieder, irgendwie.

Das würde ich anders sehen. Der Staat muss sich schon eher an Gesetze halten als die Bürger.

 

P.S.: Das Zitieren funktioniert beim IE11 immer noch nicht, trotz BBCode Modus.

Das ist wirklich ärgerlich. Versuche es doch mal mit dem Firefox. Du musst den IE deswegen ja nicht wegwerfen.

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Guten Morgen,

 

 

Gelungen ist dies mit relativ einfachen Mitteln:

- Meine Fahrzeuge sind grundsätzlich auf eine Firma angemeldet, die mir gehört (eine UG oder GmbH kostet im Grunde nix).
- Mein "Wohnsitz" ist im Ausland.
- Mein (deutscher) Pass wurde im Ausland ausgestellt.
- Bettelbriefe an die ausländische Adresse werden grundsätzlich nicht beantwortet. (Danke nochmals an hartmut und HarryB. Hat alles prima geklappt.)
- FB et al. meide ich wie die Pest.
- Fleißiges RF-Lesen ;).

 

 

Wieso reicht es nicht aus das Auto auf jemanden anzumelden, der nicht mit dir verwandt, verschwägert oder liiert ist?

 

Durch den neuen Bußgeldkatalog ist doch das Fahrtenbuch nur noch ein Witz :D

 

LG f1f2

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Hier verstehe ich etwas nicht ganz. Ich dachte in AT gilt immer Halterhaftung!? Deutschland vollstreckt doch bei einem Verstoß ab 70€ die Bussen aus Österreich auch wenn diese möglichweise ungrechtfertigt an den Halter gehen oder nicht?

 

Des weiteren gibt es doch mitterweile mit fast allen Mitgliedsstaaten der EU ein ich nenne es mal Strafverfolgungsabkommen, oder?

 

Gruß

 

only Diesel

 

P.S. Befindet sich dein Wohnsitz in einem EU Mitgliedstaat?

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Hier verstehe ich etwas nicht ganz. Ich dachte in AT gilt immer Halterhaftung!?

 

Ja, schon oder irgendwie auch nicht ganz. Wenn Du als Halter z.B. einen Südafrikaner (mit Wohnortangabe und Führerscheinnr.) namhaft machst, obliegt es der Behörde, ihr finanzielles Begehr ebendort zu kommunizieren, was jedoch ein ziemlich sinnloses Unterfangen ist, zumal es in RSA keine Meldepflicht gibt und außerdem die Postzustellung tw. nicht ganz so zuverlässig ist. In der Regel funktioniert die Überseelösung zwei- bis dreimal, bis eine Fahrtenbuchauflage angekündigt wird.

Die für mich zuständige Strafbehörde ist als besonders grausam bekannt, da kann es dann schon mal vorkommen, dass Du EUR 150,00 ablegen darfst, weil Du (angeblich) einen anderen VT zum "Bremsen genötigt" hast. Glücklicherweise gibt es jedoch Mittel und Wege, anschließend angemessen danke zu sagen und damit das emotionale Gleichgewicht wieder herzustellen.

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