heavyguenni 11 Posted August 26, 2014 Report Share Posted August 26, 2014 Im vorliegenden Fall wurde der bisherige Beifahrer bei einem Tausch zum Fahrer und missachtete ein Überholverbot, was zuletzt vor dem Wechsel ausgeschildert war. Hoffentlich erfahren wir den Ausgang. http://m.spiegel.de/auto/aktuell/a-988191.html#spRedirectedFrom=www&referrrer= Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted August 26, 2014 Report Share Posted August 26, 2014 ... Interessant ist IMO auch das: So sei etwa herauszufinden, ob die Gegebenheiten auf der Straße ein Überholverbot nahelegten. Da das überwiegend nicht der Fall ist, bin ich auch gespannt, was daraus wird. Quote Link to post Share on other sites
F1F2 33 Posted August 29, 2014 Report Share Posted August 29, 2014 Ahoihoi, So sei etwa herauszufinden, ob die Gegebenheiten auf der Straße ein Überholverbot nahelegten.Da das überwiegend nicht der Fall ist, bin ich auch gespannt, was daraus wird. In der Tat´wäre es spannend zu erfahren, ob an der besagten Stelle ein Überholverbot angebracht ist oder nicht. Interessant ist auch die Tatsache, dass der Umstand des Fahrerwechsels hingenommen wird. Das erschließt völlig neue Dimensionen. Es geht im konkreten Fall zwar nur um ein Überholverbot, aber was passiert bei Tempolimits? LG f1f2 Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 29, 2014 Report Share Posted August 29, 2014 In der Tat´wäre es spannend zu erfahren, ob an der besagten Stelle ein Überholverbot angebracht ist oder nicht. Warum sollte das erstens spannend und zweitens, warum sollte keines angebracht gewesen sein? Waere keines angebracht, waere es erst gar nicht zum Verfahren gekommen - ist doch einigermassen logisch, oder? Interessant ist auch die Tatsache, dass der Umstand des Fahrerwechsels hingenommen wird. Das erschließt völlig neue Dimensionen. Es geht im konkreten Fall zwar nur um ein Überholverbot, aber was passiert bei Tempolimits? Im Falle des Tempolimits wird dir wohl ein jeder Richter erklaeren, dass du dich dazu an den anderen Fahrzeugen auf deiner Fahrbahn orientieren koenntest/solltest/muesstest. Aber auch das ist einigermassen logisch. Darf ich im Fazit daraus schliessen, dass das Ding mit der Logik nicht so sehr das deinige ist? Quote Link to post Share on other sites
F1F2 33 Posted August 29, 2014 Report Share Posted August 29, 2014 In der Tat´wäre es spannend zu erfahren, ob an der besagten Stelle ein Überholverbot angebracht ist oder nicht.Warum sollte das erstens spannend und zweitens, warum sollte keines angebracht gewesen sein? Waere keines angebracht, waere es erst gar nicht zum Verfahren gekommen - ist doch einigermassen logisch, oder? Ist als naiver Mensch sehr logisch, ja durchaus. Man sollte über Dinge auch Nachdenken und sie ggf. in Frage stellen können. Im Falle des Tempolimits wird dir wohl ein jeder Richter erklaeren, dass du dich dazu an den anderen Fahrzeugen auf deiner Fahrbahn orientieren koenntest/solltest/muesstest. Aber auch das ist einigermassen logisch.Darf ich im Fazit daraus schliessen, dass das Ding mit der Logik nicht so sehr das deinige ist? Wenn auf einer Autobahn nur LKW unterwegs sind, was durchaus vorkommen kann über einen längeren Abschnitt und ich vergessen habe welches Limit galt oder ob überhaupt eines gegolten hat, dann ist auch 80 km/h für PKW? Da ich die Meinung eines jeden Richters nicht kenne, kann ich die Aussage auch nicht bewerten von Dir, aber irgendwie ergibt sie nicht besonders viel Sinn. Nachdenken und Hinterfragen sollte man. Aber ich sehe reflektieren ist nicht so Deine Stärke Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 29, 2014 Report Share Posted August 29, 2014 Du moechtest jetzt also allen Ernstes deine hanebuechenen Annahmen/Behauptungen als "Nachdenken und Hinterfragen" deklarieren? Ich meine, du machst dich laecherlich....... Lies dir doch mal den Artikel zum Urteil durch, kam da irgendjemand auch nur ansatzweise auf die Idee, dass es gar kein Ueberholverbot auf der Strecke gab? Und jetzt kommst du daher und "hinterfragst" unter der Behauptung, "nachgedacht" zu haben - wie witzig ist das denn? Aber vielleicht finden dich die Maedchen in deiner 8. Klasse ja so richtig toll - wer weiss? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted August 29, 2014 Report Share Posted August 29, 2014 Ich denke, mit "angebracht" meinte er den Sinn eines dortigen Überholverbots, nicht die physische Existenz. Aber so verhält es sich ja offenkundig auch bei einigen in Sachen "Tempolimit". Manche meinen scheinbar, sie hätten die Intelligenz mit Schubkarren gefressen und könnten alles besser beurteilen als andere. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted August 29, 2014 Report Share Posted August 29, 2014 HarryB: Ein Überholverbot oder ähnliches Verbotsschild ist immer angebracht, entweder an einer Wand oder einem Pfosten. Und wenn der Pfosten massiv, also voll ist kann das Schild sowohl an als auch von einem solchen angebracht worden sein.Bluey: Angebracht im Sinn von notwendig, sinnvoll, zweckmäßig. Ob ein Verbot oder TL angebracht ist unterliegt einem subjektiven Urteil, wobei ein jeder sein eigenes jetziges Urteil für richtig hält. Trotzdem findet man objektive Kriterien, ob ein Verbot angebracht ist, indem man z.B. Länder mit vielen und wenigen Verboten vergleicht oder die Berechtigung eines Verbotes an Straßenverlauf, -zustand und Verkehrssituation mißt. F1F2 kennt wohl auch die Strecke, auf der ein Überholverbot auf einer längeren gut überschaubaren Geraden gilt und dann abrupt zwischen zwei Kurven endet. 1 Quote Link to post Share on other sites
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