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Geblitzt Am Berg Bei Spurwechsel Und In Der Kurve


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Hi Jungs,

 

der Urlaub war zu günstig, also dachte ich mir ich lasse mich in Passau mit dem Auto mal blitzen (B12 Richtung Freyung stadtausärt). Da ein Punkt dran hängt, und Punkte nicht fetzen, wollte ich euch Wissende mal fragen ob ich da irgendwie drum rum kommen kann, denn das Foto-Setup ist - eventuell, ihr wisst da sicher mehr - nicht eindeutig wie ich finde.

 

Ort war ungefähr dort:

https://www.google.de/maps/place/Passau/@48.5830519,13.4767262,316m/data=!3m1!1e3!4m2!3m1!1s0x4774587943a0a065:0x41d25a40937af30

in Passau, Bayerwaldstraße, ggü. Abzwg. Hals, Ri. Freyung

 

Warum es sein könnte das ich eventuell drum rum kommen könnte:

 

- der Blitz erfolge am Berg (ok sowas geht sicher), Blitzer stand rechts, mobil

- ich war in einer Kurve (Linkskurve) und

- gerade beim Spurwechsel (zweispurig bergauf) (Straße war frei, hab ich quasi "abgekürzen" wollen)

 

Auf dem Foto sieht man sogar den Anhänger am Innenspiegel schief hängen, was auf die Kurve schießen lässt.

 

Ich finde das es ein paar Faktoren sind die zu einer ungenauen Messung führen könnten. Was meint ihr dazu? Lohnt sich ein Einspruch? Wie genau so ein Blitzer funzt habe ich keine Ahnung. Aber Kurve, Spurwechsel und bergauf ... sowas kann der doch nicht abdecken oder wenn dann falsch, oder?

 

Danke :)

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Stell Dir vor, Du wärst der Verantwortliche, der einen Messtrupp losschickt, und überlegst, wo man denn heute blitzen könnte.

 

Würdest Du einen Standort wählen, an dem die Messungen unmöglich, ungültig wären?

 

Hattest Du einen Anhänger am Haken?

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@zorro69 ... hab nicht von mutwillig gesprochen. man ließt/hört/sieht ja öfter von Messfehler (Blitzer stand schief, Blitzer stand im Graben ... etc.). Deswegen meine Frage an euch.

Nein, kein Hänger am Auto

 

@handysammler ... korrekt, ich rede von einer Kette am Innenspiegel.

 

Messgerät: PoliScanSpeed

 

Hilft das weiter?

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Wenn Du einen vierstelligen Betrag locker machen willst, kannst Du ja einen "Sachverständigen" beauftragen, der wird bestimmt ein Krümel finden, was angeblich an der Messung falsch gemacht wurde. Nur, ob erstens das Gericht dann auch glaubt, und zweitens die Sache dann nicht teuerer kommt, kannst Du selber entscheiden.

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Wenn Du einen vierstelligen Betrag locker machen willst, kannst Du ja einen "Sachverständigen" beauftragen, der wird bestimmt ein Krümel finden, was angeblich an der Messung falsch gemacht wurde. Nur, ob erstens das Gericht dann auch glaubt, und zweitens die Sache dann nicht teuerer kommt, kannst Du selber entscheiden.

Das ist zwar sachlich richtig, im Grunde aber eine Sauerei im deutschen Rechtssystem: Wem der vierstellige Betrag Wurscht ist, kann es versuchen - und vielleicht Recht bekommen. Wer sich das nicht leisten kann, zahlt, obwohl er u.U. Recht hat.

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für sowas gibts ja dann eignetlich ne Rechtsschutz-Versicherung (Verkehr), oder nicht?

 

Wie gesagt, ich bin Tecci und habe technische Know-How. Sicher aber nicht von Blitzern und deswegen ist mir schleierhaft wie ein mobil aufgestellter Blitzer mich korrekt messen kann wenn ich am berg in ner Kurve beim Spurwechel zu schnell fahre. Gerade die Kurve ... für mich kann sowas nicht funktionieren. Deswegen hab ich mich ja an euch gewendet. geldlich dreht es sich um knapp 100 € und eben 1 Punkt, den ja bekanntlich niemand braucht.

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Moin Moin

 

 

... im Grunde aber eine Sauerei im deutschen Rechtssystem:

Das ist keine Sauerei im Rechtssystem.

Die Raser sind nicht mehr ehrlich zu sich selber.

Da werden (meine RV wirds schon richten) vielfach unnötige Prozesse in Gang gesetzt.

 

 

 

... deswegen ist mir schleierhaft wie ein mobil aufgestellter Blitzer mich korrekt messen kann wenn ich am berg in ner Kurve beim Spurwechel zu schnell fahre.

Dieser Satz sagt mir, daß du dort zwar zu schnell warst, es nur nicht fassen kannst, dass du bei ungünstigen Umständen korrekt gemessen wurdest.

 

Fang doch mal bei dir an und sei ehrlich zu dir selber.

Warst du da zu schnell oder warst du das nicht?

Ob du das Forum ankrückst oder nicht ist vermutl. allen hier egal.

Wenn du für dich zum Ergebnis kommst, ja ich war da zu schnell, dann wird das Gerät wohl richtig gemessen haben.

Was also wird oder soll ein Gutachter feststellen?

Selbst den Gerichten -zumindest dem OLG Schleswig- ist es egal was da im Inneren ganz genau passiert.

Kurvenmessungen und auch Spurwechsel sind für das PSS, ein Laser System, kein Problem.

 

 

Gruß

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Das ist keine Sauerei im Rechtssystem.

Doch, natürlich. Die zu Unrecht bemaßnahmte alleinerziehende Mutter kann es sich nicht leisten, gegen polizeilichen Dummfug vorzugehen; ich schon. Das ist nicht fair.

 

Die Raser sind nicht mehr ehrlich zu sich selber.

Das kann man so allgemein nicht stehen lassen. Ich z.B. bin "Raser" und ehrlich zu mir selber.

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Gerade die Kurve ... für mich kann sowas nicht funktionieren.

Beim Poliscan Speed erfolgt eine Verfolgung des Messzieles (Verkehrsteilnehmer) anhand mehreren Hundert x- und y- Koordinaten. Für die Berechnung des Messergebnisses werden nur die Koordinaten in Längsrichtung herangezogen. Dadurch entsteht beispielsweise bei einem Fahrspurwechsel oder in einer Kurve, eine Messwertverfälschung zu Gunsten des Verkehrsteilnehmers.

 

Quelle: DAR 10/2013, Seite 597 – 600 und DAR 12/2013 Seite 726 – 729

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Selbst den Gerichten -zumindest dem OLG Schleswig- ist es egal was da im Inneren ganz genau passiert.

 

 

Naja was man so von den Gerichten in SH von Kollegen hört und auch liest, da rollt man doch recht häufig mit den Augen und schüttelt den Kopf. Dies gilt insbesondere im Fachberech der Sozialgerichte.

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Doch, natürlich. Die zu Unrecht bemaßnahmte alleinerziehende Mutter kann es sich nicht leisten, gegen polizeilichen Dummfug vorzugehen; ich schon. Das ist nicht fair.

 

Hier liegt nach Aussagen aber weder ein "Unrecht" vor, noch "polizeilicher Dummfug" und somit auch keine Unfairnis.

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Doch, natürlich. Die zu Unrecht bemaßnahmte alleinerziehende Mutter kann es sich nicht leisten, gegen polizeilichen Dummfug vorzugehen; ich schon. Das ist nicht fair.

Die "alleinerziehende Mutter" kann bei nachgewiesener Bedürftigkeit Beihilfe beantragen, wobei aber dann noch zu klären wäre, warum sich diese Person überhaupt ein Auto leisten kann. Immerhin besteht in jedem Moment des Betriebs des Fahrzeuges die Gefahr eines Totalverlustes und der Unterhalt eines Fahrzeuges muß ja auch irgendwo herkommen.

 

"Unfair" ist wohl eher, dass i.d.R. genau ein Mensch names Richer über Wohl und Weh entscheidet. Dessen Befähigung kann aber i.d.R. nicht in Zweifel gezogen werden, was insbesondere dann sauer aufstößt, wenn der dann noch nicht mal bestimmte Tendenzen beim SV und/oder dessen Fähigkeiten erkennen kann. Und da genau diese 'kleinen' Fälle eben Massenware sind, besteht hier - in meinen Augen - ein hohes Fehlerpotential. Da sitzt dann eben nicht der - für den Staat - teure Fachrichter´.

 

Gruß,

AnReRa

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Die "alleinerziehende Mutter" kann bei nachgewiesener Bedürftigkeit Beihilfe beantragen, wobei aber dann noch zu klären wäre, warum sich diese Person überhaupt ein Auto leisten kann. Immerhin besteht in jedem Moment des Betriebs des Fahrzeuges die Gefahr eines Totalverlustes und der Unterhalt eines Fahrzeuges muß ja auch irgendwo herkommen.

Diese 'Person' kann sich das Auto leisten, weil sie arbeitet. Gerüchteweise soll es solche 'Personen' geben. Und wer nicht seit Jahren in einer Höhle lebt, weiß: arbeiten schützt nicht vor 'Bedürftigkeit'.

 

Oder diese 'Person' muß sich ein Auto leisten, weil sie sonst nicht arbeiten kann. Oder - so sie denn arbeitssuchend ist - noch wesentlich schlechtere als sowieso schon bzw. gar keine Chancen auf eine Stelle hat.

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wie wir alle wissen, sind nicht alle Fahrer auch gleichzeitig die Halter der Fahrzeuge, also die "bedürftige Person" kann auch das Auto von anderen, zB aus der Familie in weiteren Sinne fahren.

 

Warum eine Person bedürftig ist, kann viele Gründe haben. Personen, die von minijobs leben müssen, Personen, deren das normale Einkommen nicht reicht, da die Mieten in den Metropolen ständig steigen... es gibt viele Gründe.

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Warum eine Person bedürftig ist, kann viele Gründe haben

 

Klar, man überschriebt einfach sein komplettes Vermögen auf die Frau und kann fürderhin brettern wie man will, weil man ist ja 'bedürftig'. :doofwinkt:

 

Außerdem habe ich ja auch ganz klar gesagt, dass man genauer hinsehen sollte.

 

 

wie wir alle wissen, sind nicht alle Fahrer auch gleichzeitig die Halter der Fahrzeuge, also die "bedürftige Person" kann auch das Auto von anderen, zB aus der Familie in weiteren Sinne fahren.

Selbst für das geliehen Fahrzeug gilt: Wer ersetzt den dem Halter den Schaden, wenn der 'bedürftige' Fahrer das Auto durch Eigenverschulden in den Graben setzt ?

Die Frage ob es mehr eigenverschuldete Unfälle oder teure Gerichtsverfahren wegen wirklichem "polizeilicher Dummfug" gibt soll jeder für sich beantworten.

 

Gruß,

AnReRa

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Vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Was mich stört ist, dass u.U. Geld darüber entscheidet, ob jemand sein Recht durchsetzen kann oder nicht. Das sollte IMO nicht so sein.

Das ist aber kein verkehrsrechtliches Problem, dass ist ein gesellschaftliches Problem.

 

Wer viel Geld hat, kann sich Anwälte und Sachverständige kaufen, die sein Interesse durchsetzen (wollen).

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Viel schlimmer ist es, wenn man mit Geld Unrecht durchsetzen kann.

Stimmt auch. Wobei mir das eine mit dem anderen recht eng verwoben zu sein scheint. Ich frage mich manchmal, wie man dem Grundsatz, dass vor dem Gesetz - und damit auch vor Gericht - alle gleich sein sollten, zu mehr Geltung verhelfen könnte. Das wird jetzt aber sehr OT. Sorry.

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Vor Jahren war ich einmal bei einer Gerichtsverhandlung bei einem AG dabei, wo es um massive Geschwindigkeitsüberschreitung auf der AB (statt 100 km/h 185 km/) ging. Der Unternehmer erklärte, dass er im Falle eines Fahrverbotes für ihn seine Firma für vier Wochen schließen würde und ca. 60 Arbeitnehmer nach Hause gehen könnten. Als es Richtung Fahrverbot für den Unternehmer ging, bat der Anwalt um eine kurze Besprechung, an der auch der Anklagevertreter teilnahm. Die steckten die köpfe zusammen und der Richter verkündete anschliessend: "Tausend Mark."

Der Unternehmer fragte, ob er das gleich zahlen könne, das Geld hätte er dabei. Konnte er aber nicht sofort zahlen, er bekäme eine Zahlungsaufforderung, so das Gericht.

Auch das habe ich seinerzeit als ungerecht empfunden, muss nach Prüfung aber sagen, es lag damals im Rahmen dessen, was der Richter entscheiden konnte.

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danke Zöllner, das ist ein schönes Beispiel, wie verwoben die Rechtsfindung sein kann. Da hilft kein schwarz-weiss-Denken.

 

Hätte der Unternehmer wirklich zugemacht? vermutlich nicht, er hätte ja einen Fahrer einstellen können.

was hätten die AN gesagt, wenn der Unternehmer aber doch zugemacht hätte?

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