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Überholverbot Und Überholen Von Fahrzeugen Auf Randstreifen


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Hallo, PedroK,

Mit Berufspetze oder mit übertriebenem Verfolgungseifer hat diese Anzeige m. E. auch nichts zu tun, sondern damit, dass die Unfallzahlen bei Kradfahrern eingedämmt werden sollen.

 

Allein in BW haben wir in diesem Jahr einen erheblichen Anstieg an schweren und tödlich verlaufenen Unfällen mit Zweiradfahrern zu verzeichnen und nicht wenige davon basieren auf einem Fehler der Kradlenker beim Überholen.

 

So mancher Kradlenker war vor dem Überholvorgang überzeugt, dass das vorausfahrende Fahrzeug auf seiner Spur bleibt und wurde dann eines schlechteren belehrt.

Hi Nachteule,

 

mir erschließt sich die Logik Deiner Argumentation nicht so ganz. Natürlich könnte man grundsätzlich annehmen, dass sich Vorausfahrende unberechenbar verhalten. Das müsste einen Nanny-Staat dann aber dazu zwingen, das Überholen gänzlich zu verbieten (Man weiß ja nie ...) - und das kann es doch nicht sein.

 

Wenn ein langsam fahrender Autofahrer nachfolgenden Fahrzeugen im Überholverbot eindeutig Platz macht, halte ich es für ziemlich gaga, denjenigen, die das rücksichtsvolle Angebot annehmen, einen reinzuwürgen, weil vielleicht noch ein Rad des "Vorbeilassenden" auf der Fahrspur der "Überholer" rollt - zumal wenn die Überholenden die Gegenfahrbahn überhaupt nicht benutzen.

 

Für mich hört sich das Ganze eher nach blaulichteskem Beanzeigungswahn an.

 

Gruß, Pedro.

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@Nachteule

  • Ob du mit Sachargumenten tatsächlich überzeugen kannst, dass es kein Petzen ist?
  • Stimmt, den Aspekt der bedeutenden Owi hatte ich beim Schreiben gar nicht weiter erwähnt. Dann hat der Cop nämlich gar kein Auswahlermessen mehr und muss den Bußgeldbescheid machen. Das was ich über Augenmaß sagte, war dann eher grundsätzlich und auch im Bezug auf das Einschreitermessen.
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dann aber mit der Einschränkung, daß "landwirtschaftliche Fahrzeuge" überholt werden dürfen. Preisfrage: Was ist, wenn ein Pkw oder Lkw dort so langsam fährt wie ein Ackerschlepper?

 

Erstmal heißt das nicht landwirtschaftliche Fahrzeuge...

Genausowenig wie das Auto Symbol Auto heißt...

 

Es heißt:

Kraftfahrzeuge und Züge,

die nicht schneller als

25 km/h fahren können

oder dürfen

 

 

Also erstmal Kraftfahrzeuge und Züge

2. steht da 25 km/h

3. steht da können oder dürfen.

 

Was folgt daraus für deinen PKW der so langsam fährt?

 

Er kann schneller - und er darf schneller.

 

Also darfst du nicht überholen.

 

 

Möglicher Fall:

Selbst wenn dein PKW hinter einem Kraftfahrzeug fährt das nur 25 darf oder kann - dann kannst du nicht überholen.

 

Der nichtüberholende PKW blockt dich.

Kein "ich könnte doch in einem Rutsch überholen"...

 

 

Was geht ist "Fahrzeuge" überholen.

 

Und einspurige Kraftfahrzeuge.

 

(das findet man in der StVO oder hat man gelernt in der Fahrschule - wobei da hat man auch das mit 25 km/h gelernt...)

 

Einspurige Kraftfahrzeuge dürfen aber keine mehrspurigen Kraftfahrzeuge überholen.

Auch wenn mehrspurige die einspurigen überholen dürfen.

Einspurige dürfen natürlich einspurige Kraftfahrzeuge überholen.

 

 

Weil wir schon dabei sind:

durchgezogene Linie.

 

Die ist bitter, da geht eigentlich gar nix.

Denn sie darf nicht überfahren werden.

 

Im Gegensatz zum Überholverbot per Schild ist es also kaum möglich ein Mofa zu überholen.

Oder gar ein Fahrrad.

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Ja, ist klar, mal wieder nen Beweis für das schöne Forum hier. Wie das Kennzeichenthema so richtig schön warum das hier tot ist. :D

 

 

Mal ne Frage an dich:

Was wäre wenn ein Zug (also ein Kraftfahrzeug mit Anhänger(n) ) mit 25 Kennzeichnung am Hänger vor dir mit 40+ km/h fährt.

 

Darfst du im Überholverbot mit diesem Zusatzzeichen überholen?

 

Denk an das was du in der Fahrschule gelernt hast.

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Mal ne Frage an dich:

Was wäre wenn ein Zug (also ein Kraftfahrzeug mit Anhänger(n) ) mit 25 Kennzeichnung am Hänger vor dir mit 40+ km/h fährt.

 

Darfst du im Überholverbot mit diesem Zusatzzeichen überholen?

Das ist mir - ehrlich gesagt - egal. Ich überhole, wenn es passt.

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Hier wo ich gerade bin scheint die Sonne seit 2 Wochen von 7h-20h durchgehend, die Menschen hier sind extrem offen und freundlich, die Polizisten halten einen an nur um mit einem einen kurzen Plausch in gebrochenem Englisch zu versuchen, und ja, was ich eigentlich mitteilen möchte ist, dass einem hier klar wird, was man im Verkehr sicher nicht braucht : Deutsche Engstirnigkeit und Provida-Cops :P

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@Nachteule

  • Ob du mit Sachargumenten tatsächlich überzeugen kannst, dass es kein Petzen ist?
  • Stimmt, den Aspekt der bedeutenden Owi hatte ich beim Schreiben gar nicht weiter erwähnt.
  • Dann hat der Cop nämlich gar kein Auswahlermessen mehr und muss den Bußgeldbescheid machen.
  • Das was ich über Augenmaß sagte, war dann eher grundsätzlich und auch im Bezug auf das Einschreitermessen.

 

Soso, jetzt macht der Cop auch gleich den Bußgeldbescheid :geil:

 

Dann können die Bußgeldstellen ja geschlossen werden :abwarten:

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ja er 'macht' ihn. Und wir beide wissen wie. Also locker durch die Hose atmen.

Deine Beiträge lassen in der Tat regelmäßig den Verdacht zu, daß Du durch Deine Hose atmest. Anscheinend ist dabei der Sauerstoffanteil eher gering, der sonstiger - nunja, 'Aromen' dafür wohl um so höher.

 

Um Deinen Allmachtsphantasien abzuhelfen: nein, ein Polizist 'macht' keinen Bescheid. Er anbegezeigt bei der zuständigen Behörde, was er für strafwürdig hält, mehr nicht. Alles weitere erledigen dann Fachleute.

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Ich dachte [...]

@Porscheturbo, ja er 'macht' ihn. Und wir beide wissen wie. Also locker durch die Hose atmen.

Ich dachte, du haettest dir mal die Definition "Dummschwaetzer" des Duden - ich hatte sie dir mal per PN mitgeteilt und kurz danach auch noch einmal im Forum verlinkt - durchgelesen und eventuell auch verstanden. Offensichtlich ist das nicht der Fall, weil du, gerade hier im Thread, einmal mehr alle Kriterien dazu erfuellst.

 

Bedeutung

 

jemand, der viel, aber ohne Sachverstand von etwas redet

Eigentlich ist es nicht schwer, die Bedeutung zu verstehen, oder? Nun muss man das halt bloss noch richtig umsetzen......

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Ach. Sachbearbeiter sind keine Fachleute? :schreck:

Es gibt solche und solche. Allerdings wollte ich mehr auf den von Dir suggerierten Aspekt eingehen, daß die Polizei, die ja den Verstoß erstmal feststellt, kein entsprechendes Fachpersonal sei, der Sachbearbeiter hingegen schon. Fakt ist vielmehr (aus eigenen Erfahrungen), daß idR die Polizei wesentlich mehr Ahnung von der (Verkehrsrechts-)Matierie hat als der SB der Bußgeldstelle.
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Fakt ist vielmehr (aus eigenen Erfahrungen), daß idR die Polizei wesentlich mehr Ahnung von der (Verkehrsrechts-)Matierie hat als der SB der Bußgeldstelle.

Ich versuche mir gerade vorzustellen, dass ein SB einer Bußgeldstelle weniger Ahnung von der Materie hat als z.B. @Blaulicht.

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@PedroK, da du anscheinend keine Ahnung von der Materie Polizei hast und vermutlich auch nicht von dem Aufgabenbereich der SB auf den Bußgeldstellen, wird es dir nicht gelingen, dass du dir irgendetwas vorstellst

 

(nebenbei: damit wollte Bluey mit Sicherheit nicht die SB der Bußgelstellen schlecht darstellen, die machen gute Arbeit, die sind bestimmt Fachleute in ihrem Bereich - primär ging es darum, dass er sich gegen ein unterschwelliges Schlechtreden der Polizei durch Biber auflehnte, sekundär hat er nicht ganz unrecht, dass einige Schutzleute im Verkehrsrecht weitgefächert sind und eine wesentlich größere Spannweite abdecken und eine hohe Entscheidungskompetenz im Verkehrsrecht haben, als manche SB an Bußgeldstellen)

Edited by Gast225
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@PedroK, da du anscheinend keine Ahnung von der Materie Polizei hast und vermutlich auch nicht von dem Aufgabenbereich der SB auf den Bußgeldstellen, wird es dir nicht gelingen, dass du dir irgendetwas vorstellst.

 

Ich habe nicht das Gefühl, dass er weniger Ahnung hast als Du.

 

Und schön wäre es auch, wenn Du Bluey selber schreiben lassen würdest was und wen er meinte (das kann er nämlich ausgezeichnet)... es wäre schade, wenn er jetzt psychische Probleme bekommen würde, weil gerade jemand wie Du seinen Fürsprecher spielt..

 

 

 

@PedroK, solche Sachbearbeiter gibt es in keiner Dienststelle...

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@PedroK, da du anscheinend keine Ahnung von der Materie Polizei hast und vermutlich auch nicht von dem Aufgabenbereich der SB auf den Bußgeldstellen, wird es dir nicht gelingen, dass du dir irgendetwas vorstellst.

 

(nebenbei: damit wollte Bluey mit Sicherheit nicht die SB der Bußgelstellen schlecht darstellen, die machen gute Arbeit, die sind bestimmt Fachleute in ihrem Bereich - primär ging es darum, dass er sich gegen ein unterschwelliges Schlechtreden der Polizei durch Biber auflehnte, sekundär hat er nicht ganz unrecht, dass einige Schutzleute im Verkehrsrecht weitgefächert sind und eine wesentlich größere Spannweite abdecken und eine hohe Entscheidungskompetenz im Verkehrsrecht haben, als manche SB an Bußgeldstellen)

Du solltest vielleicht weniger rektal ventilieren (so, wie du es anderen Usern empfiehlst), dann braeuchten wir uns nicht ueber den Unfug, den du staendig verfasst, aufregen. Tatsache ist, dass der Sachbearbeiter auf der Bussgeldstelle - ob er nun Fachmann ist oder nicht - den Bussgeldbescheid "macht" - und nicht, wie du nach der Rektalventilation (liegt wahrscheinlich daran, dass du den Sauerstoff, auch wenn es weniger ist, auf dem kuerzesten Wege zu deinem Gehirn transportieren moechtest) behauptetest, der Polizist..... Aber ich nehme an, auch du bist einer der "weitgefaecherten" Schutzleute.....

 

Edit: Und ja, du musst dich schon mal fragen lassen, warum du dich bemuessigt fuehlst, hier Erklaerungen zu den Beitraegen anderer User ab zu geben. Kann es sein, dass du dich selbst ein wenig zu sehr ueberbewertest?

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@PedroK, da du anscheinend keine Ahnung von der Materie Polizei hast und vermutlich auch nicht von dem Aufgabenbereich der SB auf den Bußgeldstellen, wird es dir nicht gelingen, dass du dir irgendetwas vorstellst.

Tsss. Wenn er fällt, dann schreit er.

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Aber ich nehme an, auch du bist einer der "weitgefaecherten" Schutzleute.....

 

Harry, ich nehme eher an, sein Fächer ist zu 100% geschlossen... selbst der dümmste SB einer BG-Stelle dürfte mehr Ahnung haben als der User @Blaulicht.

 

 

Er meint vielleicht ein weitgefächertes Wissen zu haben, beweist hier aber mit 99,99999999% seiner Beiträge, dass dieses äääähhh "Wissen" nicht vorliegt bzw. vermeintliches "Wissen" wohl höchstens kurz ergoogelt wurde.

 

 

Ach ja Blaulicht, ein perdoK ist hier nicht registriert, meintest Du vielleicht einen PedroK (nicht mal bloßes abtippen funktioniert bei Dir)?

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Doch, aber im Gegensatz zu Dir kenne ich die Regeln der Rechtschreibung, wobei Du keinen fehlerfreien Satz hinbekommst.... wie man an Deinem letzten Post auch wieder sieht...

 

Somit sind das bei Dir keine "Vertipper", sondern Unfähigkeit und fehlendes Wissen (wobei wir auch wieder inhaltlich bei Deinen Postings sind).

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Och @Blaulicht, mit welcher Größe des Buchstabens beginnt man einen Satz (zumindest wenn man im Deutschunterricht der Grundschule zumindest anwesend war)?

 

Ach ja, und in Deinem nächsten Post fehlt ein "t"... aber war ja auch der (gescheiterter) Versuch eines ganzen Satzes von Dir, da muss man bei Dir und Deinen Deutschkenntnissen wohl noch mehr Nachsicht haben...manche haben es eben nie richtig gelernt.

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Es gibt solche und solche. Allerdings wollte ich mehr auf den von Dir suggerierten Aspekt eingehen, daß die Polizei, die ja den Verstoß erstmal feststellt, kein entsprechendes Fachpersonal sei, der Sachbearbeiter hingegen schon.

'Die' Polizei ist definitiv kein Fachpersonal für Bußgeldbescheide. 'Der' Sachbearbeiter hingegen regelmäßig schon.

 

Fakt ist vielmehr (aus eigenen Erfahrungen), daß idR die Polizei wesentlich mehr Ahnung von der (Verkehrsrechts-)Matierie hat als der SB der Bußgeldstelle.

Ich frage mich gerade, woran Du das festmachst. Sofern Du das im wesentlichen auf Deine Ansicht zu einem Sachverhalt zurückführst, die dann wohl eben eine andere ist als die des Sachbearbeiters: kein Maßstab, weil Ansicht.

 

Nun ist es ja auch bekanntlich nicht in jedem Fall so, daß eine Beanzeigung zu einem Bußgeld führt. Bedeutet das dann, daß der beanzeigende Polizist von der verkehrsrechtlichen Materie nicht genug Ahnung hatte? Oder hat der Polizist auf jeden Fall Recht und z.B. der Richter ist der Ahnungslose?

 

@PedroK, da du anscheinend keine Ahnung von der Materie Polizei hast und vermutlich auch nicht von dem Aufgabenbereich der SB auf den Bußgeldstellen, wird es dir nicht gelingen, dass du dir irgendetwas vorstellst

Ich weiß, ist schwierig für Dich, aber ich helfe Dir gern: aus der angeblichen Unkenntnis (die Du nicht ausreichend beurteilen kannst, aber das weißt Du ja, wie man aus den ganzen Einschränkungen erkennen kann) auf zwei Gebieten auf mangelnde Vorstellungskraft ganz allgemein zu schließen, ist sowas von komplett unzulässig, daß wohl nur Du das bringen konntest.

 

primär ging es darum, dass er sich gegen ein unterschwelliges Schlechtreden der Polizei durch Biber auflehnte, sekundär hat er nicht ganz unrecht, dass einige Schutzleute im Verkehrsrecht weitgefächert sind und eine wesentlich größere Spannweite abdecken und eine hohe Entscheidungskompetenz im Verkehrsrecht haben, als manche SB an Bußgeldstellen

Du wirst nicht erklären können, was weitgefächerte Schutzleute sind, also frage ich gar nicht erst danach. Und das mit der Spannweite war wahrscheinlich wieder diese verdammte Autokorrektur, gell? Aber eins wollen wir dann doch festhalten: egal, wie weitgefächert die Spannweite des Schupos ist, seine Entscheidungskompetenz im Verkehrsrecht (sprich: in Bußgeldverfahren) ist ein Kreis mit dem Radius null.

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'Die' Polizei ist definitiv kein Fachpersonal für Bußgeldbescheide. 'Der' Sachbearbeiter hingegen regelmäßig schon.

Stimmt. Aber weder in Deinem noch in meinem Beitrag stand was von "Polizei .... Fachpersonal für Bußgeldbescheide". Es ging zunächst und primär um den Verstoß als solchen. Und da ist die Polizei

a) in der ersten Reihe und

b) ganz sicher sogar das Fachpersonal.

 

Ich frage mich gerade, woran Du das festmachst.

a) anhand der Nachfragen, die oftmals seitens der Bußgeldstellen kommen

b) anhand späterer Gerichtsverfahren, wo die Bußgeldstellen den Bußgeldbescheid anders ausgestellt haben, als es der Richter für korrekt befindet.

c) und nicht zuletzt auch daran, daß auch uns Fehler unterlaufen, diese aber idR vom SB der Bußgeldstelle nicht bemerkt werden.

 

Nun ist es ja auch bekanntlich nicht in jedem Fall so, daß eine Beanzeigung zu einem Bußgeld führt. Bedeutet das dann, daß der beanzeigende Polizist von der verkehrsrechtlichen Materie nicht genug Ahnung hatte? Oder hat der Polizist auf jeden Fall Recht und z.B. der Richter ist der Ahnungslose?

Was hat das eine nun mit dem anderen zu tun? Der Richter ist letztlich so ziemlich frei in seiner Entscheidung, muß allenfalls ggf. damit rechnen, daß die StA ihm später einen Strich durch die Rechnung macht. Und manchmal hat eine richterliche Entscheidung auch einen gewissen "taktischen" Hintergrund.

 

Du wirst nicht erklären können, was weitgefächerte Schutzleute sind, also frage ich gar nicht erst danach. Und das mit der Spannweite war wahrscheinlich wieder diese verdammte Autokorrektur, gell? Aber eins wollen wir dann doch festhalten: egal, wie weitgefächert die Spannweite des Schupos ist, seine Entscheidungskompetenz im Verkehrsrecht (sprich: in Bußgeldverfahren) ist ein Kreis mit dem Radius null.

1. "weitgefächert" ist das verkehrsrechtliche Wissen eines Cops im VD.

2. eine recht große "Spannweite" umfaßt der Aufgabenbereich im Verkehrswesen.

3. von letzterem war IMO nie die Rede bzw. wurde nicht behauptet / in Abrede gestellt.

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Es ging zunächst und primär um den Verstoß als solchen.[....]

Hier muss ich mal korrigierend eingreifen: Es ging darum - ganz primaer - dass der rektalventilierende Oberlehrer "Petze 'Blaulicht'" behauptete, der Polizist "mache" den Bussgeldbescheid.

 

Was hat das eine nun mit dem anderen zu tun? Der Richter ist letztlich so ziemlich frei in seiner Entscheidung, muß allenfalls ggf. damit rechnen, daß die StA ihm später einen Strich durch die Rechnung macht. Und manchmal hat eine richterliche Entscheidung auch einen gewissen "taktischen" Hintergrund.

Bussgeldbescheide werden aber auch oftmals von der Bussgeldstelle selbst eingestellt, ohne dass da jemals ein Richter etwas mit zu tun haette.....

 

3. von letzterem war IMO nie die Rede bzw. wurde nicht behauptet / in Abrede gestellt.

Aehem.... doch. S.o.

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Der Streifenpolizist 'macht' seinen BGB in dem er eine OwiAnzeige verfasst. Er hat ja auch andere Optionen im Ordnungswidrigkeitenrecht. Dass er ihn nicht erlässt wissen wir und wenn du nicht in der Lage bist im Rahmen der Kommunikation den Beitrag so zu lesen, wie es gemeint ist, dann tust du mir echt leid - bzw das Forum, da du doch nur stänkern willst. Ich hatte das MACHT extra in Tütelchen geschrieben. 'der Polizist verwarnt, macht nichts oder macht ein Bußgeld...' eigentlich könnte man das verstehen... aber wenn man nicht will und sich lieber profilieren muss... naja... zumindest hast du sogar in der Sache unrecht... aber darum ging es eigentlich gar nicht.

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Wenn du - vielleicht bedingt durch rektales Ventilieren - nicht in der Lage bist, so zu formulieren, dass es allgemein verstaendlich ist, dann ist das einzig und allein dein Problem. Du kannst nicht verlangen, dass man deine wirren Gedankenspiele, die auch noch aeusserst schlecht (und wenig intelligent) formuliert sind, versteht. Es mag sein, dass Mami dir immer den Kopf gestreichelt und gesagt hat, dass ja alles nicht so schlimm sei, wenn du dich mal wieder hilflos und dumm artikuliert hast, im wahren Leben aber sieht das anders aus. Insofern - da kannst du "Tuetelchen" benutzen, so haeufig du magst - ist es schlicht und einfach falsch, dass der Streifenpolizist seinen BuGeBe macht. Er schreibt eine OWI-Anzeige, ob daraus tatsaechlich ein BuGeBe wird, entscheidet jemand anderes, zum Beispiel die Leute, die bei der Bussgeldstelle sitzen.

 

Man koennte sich natuerlich auch Muehe mit den Formulierungen in den Beitraegen geben, sodass man tatsaechlich verstanden wird. Dazu aber muss man nicht vor Selbsteinschaetzung ueberlaufen und von sich selbst denken, der Groesste und Beste zu sein. Die Profoilierungssucht ist doch ausserdem wohl eher dir gegeben, warum sonst schaffst du es, innerhalb relativ kurzer Zeit fast sechseinhalbtausend Beitraege zu verfassen, von denen eine Vielzahl - man koennte auch sagen, die absolute Mehrzahl - auch noch dem rhetorischen Muell zu zu ordnen sind?

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Der Streifenpolizist 'macht' seinen BGB in dem er eine OwiAnzeige verfasst.

 

1) Der Polizist macht keinen BGB in dem er eine Owi-Anzeige verfasst.

2) Der Polizist schreibt, wie von Harry richtig formuliert, eine Anzeige, mehr nicht. Ob und in welche Höhe dafür letztendlich ein BGB erlassen wird, steht nicht (mehr) in seiner Macht.

3) Da ihm ein BGB nie gehört, macht er sowieso keinen eigenen.

 

4) Glückwunsch zu Deinem Post, waren kaum Rechtschreibfehler drin (auf die Schnelle lediglich sechs Stück gfunden... in einem Post!).... wer hat ihn für Dich überprüft?

5) Glückwunsch, zwei Beiträge mehr auf Deinem Zähler für nichts bzw. gefüllt mit Müll.

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Aber weder in Deinem noch in meinem Beitrag stand was von "Polizei .... Fachpersonal für Bußgeldbescheide".

Wenn Du Dir die einzelnen Beiträge im Zusammenhang durchliest (angefangen mit dem Deines Kollegen), wirst Du unschwer erkennen, worauf ich mich bezog.

 

Was hat das eine nun mit dem anderen zu tun? Der Richter ist letztlich so ziemlich frei in seiner Entscheidung, muß allenfalls ggf. damit rechnen, daß die StA ihm später einen Strich durch die Rechnung macht. Und manchmal hat eine richterliche Entscheidung auch einen gewissen "taktischen" Hintergrund.

Geschickte Antwort, mit der Du Dich um eine Antwort herummanövrierst.

 

"weitgefächert" ist das verkehrsrechtliche Wissen eines Cops im VD.

Nein. Das wäre breitgefächert.

 

eine recht große "Spannweite" umfaßt der Aufgabenbereich im Verkehrswesen.

Nein. Das wäre Spannbreite.

 

von letzterem war IMO nie die Rede bzw. wurde nicht behauptet / in Abrede gestellt.

Trotz fehlerhaftem Komparativs doch eigentlich klar erkennbar:

dass einige Schutzleute (...) eine hohe Entscheidungskompetenz im Verkehrsrecht haben, als manche SB an Bußgeldstellen

 

 

Der Streifenpolizist 'macht' seinen BGB in dem er eine OwiAnzeige verfasst.

Nein. Er 'macht' (um in Deinem Jargon bzw. auf Deinem Niveau zu bleiben) eine Anzeige. Sonst nichts.

 

Dass er ihn nicht erlässt wissen wir

Ach. Du weißt das auch? Warum schreibst Du denn den Blödsinn von 'machen'?

 

(...)

Du bist wieder im Ruderboot, allein auf hoher See.

 

 

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Nein. Das wäre breitgefächert.

 

Nein. Das wäre Spannbreite.

Das ist Wortklauberei. Ich denke, es wurde klar, was gemeint war. Und darum geht es letztlich. Man kann aber auch vieles mit eben solcher Wortklauberei zerreden.
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Hallo, PedroK,

Natürlich könnte man grundsätzlich annehmen, dass sich Vorausfahrende unberechenbar verhalten. Das müsste einen Nanny-Staat dann aber dazu zwingen, das Überholen gänzlich zu verbieten (Man weiß ja nie ...) - und das kann es doch nicht sein.Wenn ein langsam fahrender Autofahrer nachfolgenden Fahrzeugen im Überholverbot eindeutig Platz macht, halte ich es für ziemlich gaga, denjenigen, die das rücksichtsvolle Angebot annehmen, einen reinzuwürgen, weil vielleicht noch ein Rad des "Vorbeilassenden" auf der Fahrspur der "Überholer" rollt - zumal wenn die Überholenden die Gegenfahrbahn überhaupt nicht benutzen.

die Erfahrung, insbesondere mit überholenden Kradfahrern, zeigt, dass man immer damit rechnen muss, dass sich Verkehrsteilnehmer unberechenbar verhalten.

 

Es kommt leider immer wieder zu Unfällen, bei denen sich der Überholende darauf verlassen hat, dass sein Vordermann ihn gesehen hat und trotzdem ist dieser abgebogen.

 

Gerade dann, wenn ein Überholverbot besteht, verlassen sich viele Kraftfahrer darauf, dass dieses eingehalten wird und biegen ab, ohne nach hinten zu schauen.

 

Vielleicht hast Du selber sogar schon beobachtet, dass so mancher PKW - Lenker dabei zuerst nach rechts oder links (je nachdem, wohin er abbiegen will) ausholt, so, als würde er nicht mit einem PKW, sondern mit einem überlangen LKW mit Anhänger fahren. :wand:

 

Zum Thema mit dem "eindeutig Platz machen": Hier kann ich weniger Erfahrungen mit Motorradfahrern beisteuern, dafür aber haufenweise Kommentare von PKW - Lenkern, die sich z. B. ganz sicher waren, dass der LKW - Fahrer, der sich im Stau an der Anschlussstelle links hinter ihnen auf der rechten Fahrspur befand, den vom Beschleunigungsstreifen einfahrenden PKW gesehen hat und dass der LKW - Fahrer diesen PKW auch hereinlassen würde.

 

Diese PKW - Lenker sind dann immer ganz verwundert, wenn sich ihr Fahrzeug plötzlich verformt und werfen dann nicht selten dem LKW - Fahrer vor, dass er sie absichtlich gerammt hat.

 

Erst, wenn man ihnen die Möglichkeit bietet, sich die Situation mal aus Sicht des LKW - Fahrers anzuschauen, sehen sie, dass sie sich mit ihrem Gefühl, der LKW würde ihnen ganz bewusst Platz lassen, geirrt haben.

 

Ein PKW - Lenker kommt bei so einem Irrtum nicht selten nur mit einem Blechschaden davon, während es für einen Kradfahrer nicht selten mit schwersten oder gar tödlichen Verletzungen endet, wenn er sich irrt.

 

Warum steht wohl so oft bei schweren Unfällen in der Zeitung, dass einer der Unfallbeteiligten "uns ungeklärter Ursache" in den Gegenverkehr kam?

 

Man kann fast immer davon ausgehen, dass es sich dabei um ein missglücktes Überholmanöver handelte, nur lässt sich dies oftmals nicht beweisen, weil derjenige, der überholt werden sollte, oftmals nicht mehr an der Unfallstelle zu finden ist.

Hallo, Blaulicht,

@Nachteule

  • Stimmt, den Aspekt der bedeutenden Owi hatte ich beim Schreiben gar nicht weiter erwähnt. Dann hat der Cop nämlich gar kein Auswahlermessen mehr und muss den Bußgeldbescheid machen. Das was ich über Augenmaß sagte, war dann eher grundsätzlich und auch im Bezug auf das Einschreitermessen.

mein Hinweis darauf, dass Du vor einiger Zeit mal etwas ganz anderes geschrieben hast, als in Deinem aktuellen Beitrag, sollte keine Bestätigung dafür sein, dass der Unsinn richtig ist.

 

Es liegt ganz allein im Ermessen des Polizeibeamten, ob er diese oder jene Verkehrsordnungswidrigkeit zur Anzeige bringt oder nicht.

 

Hätte der Polizeibeamte hier über das Fehlverhalten des Kradfahrers hinweggesehen, z. B., weil noch andere Kradfahrer in dem Bereich unterwegs waren und er es auf "größere" Verstöße als diesen abgesehen hätte, hätte ihm niemand einen Vorwurf machen können und noch weniger hätte dies dienst -, straf - oder bußgeldrechtliche Folgen.

 

Das einzige, was er nicht oder nur in sehr beschränktem Rahmen machen kann: Er kann nicht einfach einen Bußgeldtatbestand in einen Verwarnungstatbestand umändern.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Vielleicht hast Du selber sogar schon beobachtet, dass so mancher PKW - Lenker dabei zuerst nach rechts oder links (je nachdem, wohin er abbiegen will) ausholt, so, als würde er nicht mit einem PKW, sondern mit einem überlangen LKW mit Anhänger fahren. :wand:

 

 

 

Ja, da gibt es auch in unserem Städtle (© Hartmut) ein paar Kreuzungen, an denen das heftige Rechts- bzw. Linksausholen ausgiebig praktiziert wird. Und wenn der/die Fahrer_in dann noch mit ausgestreckten Armen, d.h. viel zu weit vom Lenkrad weg sitzt, dann habe ich schon genug gesehen, um äußerst vorsichtig zu sein.

 

Überhaupt sitzen die meisten Fahrer_innen viel zu weit von der Lenkung / den Pedalen entfernt, um ordentlich lenken (und bremsen) zu können. Und wenn ich dann einen älteren Herrn (gerne auch eine ältere Dame) sehe, der/die in seinem / ihrem AMG oder auch Neunelfer mit schön angewinkelten Armen das Lenkrad hält, dann freue ich mich, dass es sie (vereinzelt) noch gibt, die richtige Sitz- und Lenkradhaltung.....

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die Erfahrung, insbesondere mit überholenden Kradfahrern, zeigt, dass man immer damit rechnen muss, dass sich Verkehrsteilnehmer unberechenbar verhalten.

 

Es kommt leider immer wieder zu Unfällen, bei denen sich der Überholende darauf verlassen hat, dass sein Vordermann ihn gesehen hat und trotzdem ist dieser abgebogen.

Das mag durchaus zutreffen, ist jedoch im hier diskutierten Fall nicht von Relevanz. Hier hat der Autofahrer den Motorradfahrer ganz offensichtlich gesehen und Platz zum Ueberholen gemacht, trotzdem kriegt der Motorradfahrer eine Anzeige. Schuld daran ist der Anachronismus in der StVO, der da besagt, dass man nur einspurige Fahrzeuge - abgesehen von den Sonderfaellen - im Ueberholverbot ueberholen darf, waehrend den einspurigen Fahrzeugen selbst das Ueberholen verwehrt wird.....

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