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Überholverbot Und Überholen Von Fahrzeugen Auf Randstreifen


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Hallo,

 

ich habe eine grundsätzliche Frage. Wir befuhren mit zwei Krads eine Landstraße auf der 70 km/h erlaubt waren.Es war Überholverbot ausgeschildert.

 

Wir liefen auf einen etwa 40-50 km/h fahrenden PKW auf.Als uns dieser im Rückspiegel sieht,fährt er auf den Randstreifen um uns vorbei zu lassen , wie dies auch oft von LKW oder sonstigen langsam fahrenden Fahrzeugen praktiziert wird.

 

Ohne unsere Spur zu verlassen oder den Mittelstreifen zu überfahren , fahren wir an diesem vorbei.

 

Kurz danach werden wir von einem Zivielkrad angehalten wegen dieser Geschichte.

 

Gestern kam dann der Bußgeldbescheid......

 

Nun die grundsätzliche Frage:

 

Ist das vorbeifahren an Fahrzeugen die aufgrund ihrer geringeren Geschwindigkeit "Platz" machen grundsätzlich verboten ?

 

Ich kannte das so nicht,aber wenn es geltendes Recht ist , zahle ich das natürlich auch.

 

 

 

Gruß Jörg

 

 

 

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Hallo, Quadras,

 

weder im § 5 StVO noch in den Verwaltungsvorschriften zu den VZ 276, 277 StVO ist etwas davon zu lesen, dass ein Überholen auf dem gleichen Fahrstreifen erlaubt ist.

 

Hier http://www.bernd-huppertz.de/FHS%20Download/StVO%20Download/%C3%9Cberholen.pdf aml ein paar Informationen zum Überholen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Der hatte doch den Blinker rechts gesetzt um ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand anzuhalten... also kann doch von überholen keine Rede sein oder darf man jetzt nicht einmal mehr an haltenden Fahrzeugen vorbeifahren und muß den Stop zwangsweise auch mitmachen.

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Der hatte doch den Blinker rechts gesetzt um ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand anzuhalten... also kann doch von überholen keine Rede sein oder darf man jetzt nicht einmal mehr an haltenden Fahrzeugen vorbeifahren und muß den Stop zwangsweise auch mitmachen.

Tja leider bin ich mit dieser Argumentation damals vor 10-12 Jahren nicht durchgekommen. Autobahnende und 60 erlaubt; mein Vordermann bremst auf 20 ab und fährt bereits auf dem Standstreifen. Ich auf dem normalen fahrstreifen an ihm mit 60 vorbei und an der Ausfahrt kam die Kelle.

Machte damals 40 Euro und einen Punkt.

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Moin Moin

 

 

Ist das vorbeifahren an Fahrzeugen die aufgrund ihrer geringeren Geschwindigkeit "Platz" machen grundsätzlich verboten ?

 

Grundsätzlich nicht - aber von grundsätzlich gibt es halt ausnahmen.

 

 

Wie gesagt , er befuhr den Seitenstreifen , machte dort also seine eigene Spur auf,was an sich ja wohl schon nicht zulässig ist.

Recht im Unrecht gibt es nicht.

 

Laut dem verlinkten PDF ist das Überholen nur auf demselben Strassenteil möglich.

Die Rechtsprechung (z.b. OLG Hamm 4 Ss 1165/02) sagt, daß der Seitenstreifen/Mehrzweckstreifen nicht Teil der Fahrbahn ist, auf ihm kann daher nicht rechts überholt werden.

 

Daher auch der Klimmzug im Tatbestandskatalog mit dem schnelleren Vorwärtskommen.

 

Meine Auslegung ist:

Analog zu dieser Rechtsprechung überholt auch ein Fahrstreifenbenutzer den Seitenstreifenbenutzer nicht (anderer Strassenteil).

Der Seitenstreifenbenutzer muss dazu aber vollständig auf dem Seitenstreifen fahren. Befährt er auch nur teilweise den Fahrstreifen, greift das Überholverbot.

 

 

... oder darf man jetzt nicht einmal mehr an haltenden Fahrzeugen vorbeifahren und muß den Stop zwangsweise auch mitmachen.

An haltenden also stehenden Fahrzeugen sicher.

Aber der hielt ja (noch) nicht und 40-50 ist bei erlaubten 70 nicht wirklich langsam.

 

 

Gruß

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Er befuhr den Seitenstreifen nicht komplett , sondern fuhr noch mit einem Rad auf der eigentlichen Fahrbahn weil der Seitenstreifen nicht ganz so breit war.

 

Wie gesagt,mir geht es nur um die grundsätzliche Frage , da das "Platz machen" ja z.B. bei LKW gang und gebe ist auch im Überholverbot.

 

Und da sollte man dann wissen was erlaubt ist und was nicht.....

 

 

Gruß Jörg

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Es war Überholverbot ausgeschildert.

Genau das ist doch entscheidend. Du darfst bei VZ 276 auch mit einem Krad kein mehrspuriges Kfz. überholen. Und ein Überholen lag ja nun definitiv vor.

 

Ohne unsere Spur zu verlassen oder den Mittelstreifen zu überfahren , fahren wir an diesem vorbei.

Nö. Ihr habt überholt. Das ist schon ein kleiner Unterschied.

 

Kurz danach werden wir von einem Zivielkrad angehalten wegen dieser Geschichte.

Durchaus zurecht.

 

Ist das vorbeifahren an Fahrzeugen die aufgrund ihrer geringeren Geschwindigkeit "Platz" machen grundsätzlich verboten ?

Das Überholen ist verboten, wenn z.B. VZ 276 aufgestellt ist. Vorbeifahren würdest Du, wenn der andere rechts (und nicht verkehrsbedingt) angehalten hätte.
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Wie gesagt,mir geht es nur um die grundsätzliche Frage , da das "Platz machen" ja z.B. bei LKW gang und gebe ist auch im Überholverbot.

Auch da sollte man lieber dahinter bleiben und erst dann überholen, wenn das Überholverbot aufgehoben ist.
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Moin Moin

 

 

Er befuhr den Seitenstreifen nicht komplett , sondern fuhr noch mit einem Rad auf der eigentlichen Fahrbahn weil der Seitenstreifen nicht ganz so breit war.

Das ist es, was das Überholen bei VZ 276 verboten verboten macht.

Seitenstreifen bei Landstrassen sind selten breit genug.

 

... das "Platz machen" ja z.B. bei LKW gang und gebe ist auch im Überholverbot.

Auch wenns verlockend ist, muß man diese Angebote nicht wahrnehmen.

 

Gruß

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Gute Güte. Wilhelm Tell sagt Dir nichts? Schillers Werk ist an Dir vorbeigegangen? Bist Du Migrant?

Nun, auch als Deutscher muss man nicht unbedingt alles wissen, von daher finde ich den Beitrag etwas ueberzogen. Folgendes haette auch gereicht und waere weniger provozierend: Das isser.

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Nun, auch als Deutscher muss man nicht unbedingt alles wissen, von daher finde ich den Beitrag etwas ueberzogen. Folgendes haette auch gereicht und waere weniger provozierend: Das isser.

Naja, aber als deutscher Abiturient vom Tell nichts gehört zu haben ist schon seltsam, oder? Sooo provozierend war das übrigens gar nicht gemeint. Ich bin ja selbst Migrant und kenne dementsprechend den Cervantes nicht so gut wie manch Spanier.

 

BTT: Hartmut hat IMO Recht.

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Naja, aber als deutscher Abiturient vom Tell nichts gehört zu haben ist schon seltsam, oder?

Nun ist erstens der Tell ein Schweizer und zweitens war es auch mir neu, dass der Apfelschuss beim Tell durch die Legende vom Gesslerhut iniziiert wurde. Das mag aber daran liegen, dass ich kein Abitur, sondern nur das Fachabitur gemacht habe. :whistling:

 

Uebrigens, gibt man W. Tell bei der Wikipedia ein, dann steht dort im Beitrag kein Bezug zum Gesslerhut, waehrend andersherum beim Gesslerhut eben der Bezug zum W. Tell steht.....

 

BTT: Hartmut hat IMO Recht.

Das moechte ich auch nicht bestreiten.

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ganz ehrlich.... dumm gelaufen.... wir alle wissen, dass man dann hinter dem langsamen KFZ herfahren muss, wenn man nicht überholen kann oder darf.... wir alle wissen, dass ein Motorrad schnell ist, schnell überholen kann und der gemeine Autofahrer ist froh, wenn das Krad vorbei und weg ist. Der KFZ-Fahrer wollte nett sein, er wollte das Krad vorbei lassen. Mache ich auch gerne. Das Annehmen dieser "Einladung" ist jedoch ein Ordnungsverstoß.

 

 

Vielleicht kannst du Glück haben und das Ordnungsamt hat ein Einsehen, wenn du erklärst, was du hier erklärt hast; dass das Fahrzeug sehr langsam war, sehr weit nach rechts gefahren ist und dich vorbei lassen wollte.

Vielleicht hast du Pech und begründest damit Vorsatz.

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Nun ist erstens der Tell ein Schweizer und zweitens war es auch mir neu, dass der Apfelschuss beim Tell durch die Legende vom Gesslerhut iniziiert wurde. Das mag aber daran liegen, dass ich kein Abitur, sondern nur das Fachabitur gemacht habe. :whistling:

Dann läuft irgendwas in deutschen Schulen falsch. Der ganze Sinn des Schillerschen Tell oder des Don Carlos ("Geben Sie Gedankenfreiheit!") ist doch der Freiheitsgedanke und die Auflehnung gegen dusselige oder anmaßende Obrigkeiten. Vielleicht verdrängen Cops so was?

 

BTT: Wer das Überholen in dieser Situation

"Er befuhr den Seitenstreifen nicht komplett , sondern fuhr noch mit einem Rad auf der eigentlichen Fahrbahn weil der Seitenstreifen nicht ganz so breit war."

zu ahnden bereit ist, ist IMO wirklich ein "Gesslerhut-Gruß-Überwacher" - oder 'ne Berufs-Petze ;).
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Oder der Krad-Fahrer hat sich grds und noch viel mehr falsch verhalten und es gab keine verwertbare Messung des zu schnelle fahren, des vorher überholen, wo es verboten war oder oder oder

Es gibt auch Cops die nutzen ihre Arbeitszeit dafür Linke-Spur-Blockierer, Gurtmuffel, Blinker-nicht-nutzer, Falschparker, Verbot-für-Fahrzeuge-aller-Art-Durchfahrer, etc zu ahnden.

 

Ein guter Schritt für die Verkehrssicherheit - jedoch auf Grund fehlenden Personals wird diese Aufgabe oft vernachlässigt und es bleibt beim Verfolgen von Rasern, Dränglern und Trunkenbolden.

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Oder der Krad-Fahrer hat sich grds und noch viel mehr falsch verhalten und es gab keine verwertbare Messung des zu schnelle fahren, des vorher überholen, wo es verboten war oder oder oder

Ach so geht das: Wenn man etwas nicht belegen kann, zieht man irgendwelchen Unsinn an den Haaren herbei, damit man dem, der sich "noch viel mehr falsch verhalten" :schreck: hat, doch noch einen reinwürgen kann. Toll!

 

Mir ist zwar Wilhelm Tell und der Apfelschuss ein Begriff, nicht aber der Gesslerhut..

Dann bin wohl eher ich seltsam.

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Gute Güte. Wilhelm Tell sagt Dir nichts? Schillers Werk ist an Dir vorbeigegangen? Bist Du Migrant?

Es gibt keine dummen Fragen, dafür umso mehr dumme Antworten!

Wilhelm Tell sagt mir was. Genauso wie Schiller. Aber Du wirst schon entschuldigen müssen, daß mir nach über 25 Jahren nach Beendigung meiner Schulzeit deren Werke nicht mehr in Erinnerung sind, zumal ich auch nicht Deutsch-LK hatte, und mir das Lesen und vor allem Analysieren solcher Werke auch höchst zuwider war. Wenn Du mir schon keine vernünftige Antwort geben möchtest, könntest Du sie Dir beim nächsten Mal auch ganz sparen. Danke.

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Mir ist zwar Wilhelm Tell und der Apfelschuss ein Begriff, nicht aber der Gesslerhut..

Genauso ist es auch bei mir, weshalb ich höflich fragte, was es mit dem Gesslerhut auf sich habe. Aber offensichtlich darf man hier nichtmal mehr etwas fragen, ohne gleich von irgendwem blöd angepampt zu werden.
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Vielleicht kannst du Glück haben und das Ordnungsamt hat ein Einsehen, wenn du erklärst, was du hier erklärt hast; dass das Fahrzeug sehr langsam war, sehr weit nach rechts gefahren ist und dich vorbei lassen wollte.

Vielleicht hast du Pech und begründest damit Vorsatz.

Nun, du zumindest hast damit den Dummschwaetzer begruendet......

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Oder der Krad-Fahrer hat sich grds und noch viel mehr falsch verhalten und es gab keine verwertbare Messung des zu schnelle fahren, des vorher überholen, wo es verboten war oder oder oder

Mein Gott.... :wand: Bist du der, der den Gesslerhut aufhat? Wie kann man denn nur soviel Bloedsinn an einem Montagmorgen schreiben, da muss doch am Wochenende gewaltig was an die Wand gehaemmert sein?

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  • Sach mal HarryB, warum hälst du nicht einfach den Mund? Der der hier dummschwätzt bist nämlich du.
  • PedroK, ja so geht das (manchmal). Wenn das eine Fehlverhalten nicht geahndet werden kann, dann greift man zu einem 'Hilfskonstrukt'. Natürlich muss das auch rechtens sein. Aber hier lag ja ein Verstoß vor. Also kann das so gewesen sein.
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Das ist für mich "Unmöglich".

Im Tell kommt nur der Hut zur Sprache und der Landvogt Gessler. Der Begriff Gesslerhut ist erst irgendwann später entstanden. Tell kennt jeder, aber wer weiß schon wer Gessler war, oder wie der Bub hieß der den Apfel auf dem Kopf hatte. Na wer weiß es ohne nachzusehen?

 

MfG.

 

hartmut

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Der Begriff fiel schon einmal vor einigen Wochen / Monaten und ich musste damals nachschauen, weil mir der Ausdruck auch nicht geläufig war.

Und solange ich (dazu)lernen kann, lebe und freue ich mich.

 

P.S. beim IE 11 funktioniert die Zitieren-Funktion nicht, auch nicht beim Vollwert-Editor..... Wer könnte mir bitte helfen, zumal F12 jetzt ebenfalls eine andere Funktion hat? Danke im Voraus.

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Der Begriff fiel schon einmal vor einigen Wochen / Monaten und ich musste damals nachschauen, weil mir der Ausdruck auch nicht geläufig war.

Wie gesagt: Wahrscheinlich bin ich seltsam. Der Vogt Gessler war für mich von Kindeszeiten an der Inbegriff des widerwärtigen Tyrannen.

 

P.S. beim IE 11 funktioniert die Zitieren-Funktion nicht, auch nicht beim Vollwert-Editor..... Wer könnte mir bitte helfen, zumal F12 jetzt ebenfalls eine andere Funktion hat? Danke im Voraus.

Ich kann Dir dazu immer nur das Gleiche raten: Firefox. IE ist unsicher und weit weg vom Standard. Ansonsten: Oben links im Editor gibt es einen Button "BBCode Modus". Der sollte helfen.

 

Gruß, Pedro.

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Fakt ist doch, nach StVO war die Aktion nicht erlaubt.

 

Aber ich denke, hier war man wieder mal päpstlicher als der Papst. Warum werden Überholverbote eingerichtet? Weil es dort gefährlich ist zu überholen, meist, weil es sich um unübersichtliche Bereiche handelt.

 

Hier hat der Überholende aber garnicht seine Fahrspur verlassen, sondern ist in seiner Spur weitergefahren, da ihm Platz gemacht wurde. Die Gefährdungs des Gegenverkehrs war also nicht höher als ohne diesen "Überholvorgang". Daß die Sache an sich verboten ist, ist natürlich (jetzt) auch klar, man kann nicht für alle Eventualitäten Ausnahmen in die StVO schreiben. Aber Leute, ein bißchen Augenmaß der Polizei wäre hier doch sicher nicht verkehrt gewesen?

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Wenn man es wirklich genau nimmt dürfte jemand in dieser Konstellation überhaupt nicht vorbeifahren. Selbst wenn der Überholte rechts anhält, wäre es verkehrsbedingtes halten, ähnlich wie bei einem Linksabbieger der wird ja auch rechts überholt auch wenn er steht.

 

Ich stelle mir jetzt gerade vor, was ist wenn die Straßenwacht gerade den Straßenrand mäht oder einer die Leitpfosten reinigt. Da dürfte auch keiner vorbei.

 

MfG.

 

hartmut

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Aber Leute, ein bißchen Augenmaß der Polizei wäre hier doch sicher nicht verkehrt gewesen?

 

Was macht dich so sicher, dass dort kein Augenmaß vorlag? Zur Zeit kennst du nur das was der TE schrieb. Es gibt zig Konstellationen, wo die Ahndung gut und richtig ist und zig andere, wo es nicht angebracht wäre. Da wir nicht dabei waren, keine weiteren Zeugenberichte hörten und auch die Sichtweise des einschreitenden Beamten nicht kennen, können wir das auch nicht werten.
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Sach mal HarryB, warum hälst du nicht einfach den Mund?

Weil man manchen Blödsinn einfach nicht unkommentiert stehen lassen darf. Was sollen denn zufällige Besucher denken - stell Dir mal vor, die nehmen Dich ernst! :schreck:

 

Was macht dich so sicher, dass dort kein Augenmaß vorlag?

Der Bußgeldbescheid.

 

wayko hat Recht: formal ist alles korrekt, aber eben auch nur formal.

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... oder darf man jetzt nicht einmal mehr an haltenden Fahrzeugen vorbeifahren und muß den Stop zwangsweise auch mitmachen.

An haltenden also stehenden Fahrzeugen sicher.

Aber der hielt ja (noch) nicht und 40-50 ist bei erlaubten 70 nicht wirklich langsam.

Damit darf man an einem Fahrzeug erst vorbeifahren, wenn es zum Stillstand gekommen ist, müßte eventuell selbst anhalten und dürfte erst danach wieder anfahren, um das Fahrzeug zu passieren. :kotz: Ein flüssiger, leistungsfähiger Verkehr ist für Beamte (und den Gesetzgeber) wohl nicht so wichtig, ihnen reicht es, wenn ihre Pension pünktlich überwiesen wird.

 

Warum werden Überholverbote eingerichtet? Weil es dort gefährlich ist zu überholen, meist, weil es sich um unübersichtliche Bereiche handelt.

Nicht nur! Im Südwesten Deutschlands werden Überholverbote auch in übersichtlichen Bereichen eingerichtet, dann aber mit der Einschränkung, daß "landwirtschaftliche Fahrzeuge" überholt werden dürfen. Preisfrage: Was ist, wenn ein Pkw oder Lkw dort so langsam fährt wie ein Ackerschlepper?

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Das mag aber daran liegen, dass ich kein Abitur, sondern nur das Fachabitur gemacht habe. :whistling:

Da geht es Dir nicht schlechter als einem mit Abitur. Ich habe zwar Wilhelm Tell im Deutschunterricht gelesen, aber Heinrich Heine kam dort nicht vor. Und das war nach dem Kriegsende, nicht davor! Trotzdem hatten die meisten von uns schon einmal von der Loreley gehört, aber nur einer wußte 1965, wer Carl von Ossietzky war.

Eine Lehre habe ich von damals mitgenommen: Glaube nie, was Behörden dir eintrichtern wollen. Es ist zwar nicht immer (aber oft) falsch, was sie äußern, aber vollständig ist es fast nie.

Und Heines "Deutschland, ein Wintermärchen" wurde mir von einem linksradikalen Aktivisten eröffnet.

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Hallo Hartmut,

Ob der Tell damals schon "Mein Gott, Walter!" gerufen hat?

Aber den zweiten Pfeil hatte er für den Geßler selbst bereit.... und diesem das freimütig sagte. Das kostete ihm dann wohl die Freiheit.

Interessant finde ich noch, dass Schiller nie in der Schweiz war und doch so exzellent alles beschreiben konnte.

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Hallo, PedroK,

BTT: Wer das Überholen in dieser Situation

"Er befuhr den Seitenstreifen nicht komplett , sondern fuhr noch mit einem Rad auf der eigentlichen Fahrbahn weil der Seitenstreifen nicht ganz so breit war."

zu ahnden bereit ist, ist IMO wirklich ein "Gesslerhut-Gruß-Überwacher" - oder 'ne Berufs-Petze ;).

 

im vorliegenden Fall handelte es sich laut TE um einen Polizeibeamten mit einem dienstlichen Zivilkrad.

 

Mit Berufspetze oder mit übertriebenem Verfolgungseifer hat diese Anzeige m. E. auch nichts zu tun, sondern damit, dass die Unfallzahlen bei Kradfahrern eingedämmt werden sollen.

 

Allein in BW haben wir in diesem Jahr einen erheblichen Anstieg an schweren und tödlich verlaufenen Unfällen mit Zweiradfahrern zu verzeichnen und nicht wenige davon basieren auf einem Fehler der Kradlenker beim Überholen.

 

So mancher Kradlenker war vor dem Überholvorgang überzeugt, dass das vorausfahrende Fahrzeug auf seiner Spur bleibt und wurde dann eines schlechteren belehrt.

 

Hatte der Kradlenker im vorliegenden Fall eine Garantie, dass der PKW - Lenker ihm tatsächlich bewusst Platz gemacht hat und dass dieser nicht nur aus Versehen nach rechts von der Fahrbahn abgekommen ist, weil er z. B. durch ein Telefonat abgelenkt oder weil er müde war?

 

Was wäre gewesen, wenn der Kradlenker hier überholt und der PKW - Lenker durch dieses Manöver erschrickt und das Lenkrad nach links verreißt?

 

Klar: Es mag viele Male gut gehen, aber letztendlich handelt es sich hier um einen verbotenen Vorgang und es ist Aufgabe der Polizei, Verkehrsverstöße dementsprechend zu ahnden.

Hallo, Blaulicht,

 

Aber Leute, ein bißchen Augenmaß der Polizei wäre hier doch sicher nicht verkehrt gewesen?

Was macht dich so sicher, dass dort kein Augenmaß vorlag? Zur Zeit kennst du nur das was der TE schrieb. Es gibt zig Konstellationen, wo die Ahndung gut und richtig ist und zig andere, wo es nicht angebracht wäre. Da wir nicht dabei waren, keine weiteren Zeugenberichte hörten und auch die Sichtweise des einschreitenden Beamten nicht kennen, können wir das auch nicht werten.

 

hier handelt es sich um eine bedeutende Verkehrsordnungswidrigkeit.

 

Irre ich mich oder warst nicht u. a. Du derjenige, der selbst bei einem Verwarnungstatbestand darauf besteht, dass dieser gebührenpflichtig geahndet wird und dass bei einer bedeutenden Owi für den Polizeibeamten kein Ermessensspielraum bleibt?

 

Woher der plötzliche Sinneswandel?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

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Selbst wenn der Überholte rechts anhält, wäre es verkehrsbedingtes halten, ähnlich wie bei einem Linksabbieger der wird ja auch rechts überholt auch wenn er steht.

Nö, es wäre kein verkehrsbedingtes Halten.

 

Ich stelle mir jetzt gerade vor, was ist wenn die Straßenwacht gerade den Straßenrand mäht oder einer die Leitpfosten reinigt. Da dürfte auch keiner vorbei.

Doch.

 

 

Böse SuFu ;)!

Kein Problem. Ausnahmen bestätigen halt die Regel. ^_^
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Sach mal HarryB, warum hälst du nicht einfach den Mund? Der der hier dummschwätzt bist nämlich du.

Du wirst mir hier garantiert nicht den Mund verbieten, dazu hast Du weder die Kompetenz noch das Format (letzteres schon ganz und gar nicht!). Das solltest du endlich einmal begreifen! Und nun zur Begruendung:

 

Weil ich deinen Bloedsinn einfach nicht mehr ertragen kann und ich der Meinung bin, dass man dir deine Dummheit explizit vor Augen halten muss, damit, wenn du es schon nicht begreifst, wenigstens andere Mitglieder mit bekommen, dass du beinahe ausschliesslich Muell verzapfst. Hier in diesem Thread einmal mehr verstaerkt, denn von all dem, was du hier fabulierst, ist nicht im Geringsten die Rede. Der Vorsatz, den du da herbei fantasieren moechtest, ist an Dummheit beinahe schon gar nicht mehr zu ueberbieten und dann erklaerst du auch noch, dass du gerne etwas konstruieren wuerdest, um einen VT angemessen zu bestrafen. Warum eigentlich bewachst du nicht weiterhin Bahnhofstoiletten und laesst uns hier mit deinem dummen Geschwafel in Ruhe?

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...Warum eigentlich bewachst du nicht weiterhin Bahnhofstoiletten und laesst uns hier mit deinem dummen Geschwafel in Ruhe?

Bitte keine Verunglimpfung von Bahnhofstoiletten. Sie sind enorm wichtig! :angry2:

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