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Höchstgeschwindigkeit 17 Km/h Überschritten 188,50 Euro ?


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Witz der Woche

Ich wurde mit einem VW Caddy mit 750 kg Anhänger mit 17 km/h zuschnell geblitzt . Also in einer 30 Zone mit 47 km/h .

Heute kam die Rechnung 188,50 Euro und 1 Punkt .

Nachdem ich die unfreundliche Dame dort angerufen habe und sie gefragt habe wie sie auf die Summe denn so käme " Na da sie schon einen Punkt im Feb. dieses jahres bekommen hatte wird diese Strafe verdoppelt !

 

Kann es das geben ? Achja der Punkt im Feb ist der einzigeste seit 20 Jahren

 

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Basis ist 80.- und ein Punkt. Verdoppelt ist 160.-, Bearbeitungsgebühr 20.- und 8,50 für (?). Also bis 180.- kann ich es nachvollziehen, wofür die 8,50 sind, weiß ich aber nicht. Evtl. Zustellgebühr?

 

Hier mal die Gebühren für PKW mit Anhänger:http://www.bussgeld-rechner.com/cgi-bin/bussgeld-rechner/index-59-geschwindigkeitsverstoesse-kraftfahrzeuge-pkw-mit-anhaenger.html. Gemessene 56 bei 30 igO und man ist den Lappen los.

Ich wette, 90% der Anhängerfahrer haben keine Ahnung, daß sie sich außerhalb der reinen PKW-Tarife bewegen...

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ah jetzt ja, die bearbeitungsgebühr ist wohl 28,50 und nicht 20,-

Rischtisch, und somit sind es 160 Euro Bußgeld, plus 25.- Euro Gebühren plus 3,50 Euro Auslagen, macht summasumarum 188,50 Euro.

 

Rechnerisch also korrekt, inhaltlich... naja.

 

Für "nur" einen Punkt Vorbelastung finde ich diese Entscheidung zu hart.

 

 

@Zöllner, hier ging es nicht um 80 zu 120, sondern innerorts um 17 km/h zuviel..

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Witz der Woche

Ich wurde mit einem VW Caddy mit 750 kg Anhänger mit 17 km/h zuschnell geblitzt . Also in einer 30 Zone mit 47 km/h .

Heute kam die Rechnung 188,50 Euro und 1 Punkt .

Nachdem ich die unfreundliche Dame dort angerufen habe und sie gefragt habe wie sie auf die Summe denn so käme " Na da sie schon einen Punkt im Feb. dieses jahres bekommen hatte wird diese Strafe verdoppelt !

 

Kann es das geben ? Achja der Punkt im Feb ist der einzigeste seit 20 Jahren

 

 

Und das in dem Land, wo Geschwindigkeitsverstöße doch so billig wie fast nirgendwo sein sollen.

 

Wieder einmal ein perfektes Beispiel dafür, wozu Ermessensspielraum bei Exekutiv-Sachbearbeitern führen kann.

 

Ermessen bzgl. Beharrlichkeit, Vorsatzannahme oder Fahrtenbuch/MPU-Auflagen in Bußgeldsachen fördern vieles, aber bestimmt keine Gleichbehandlung oder Gerechtigkeit.

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@hanibal999: Leider hat wieder die klamm und heimlich stetig expandierende Schattenwirtschaft der Bußgeldbehörde zugeschlagen.

 

Die Thematik, dass Pkw mit Anhänger in den Lkw-Bußgeldkatalog fallen, hatten wir schon mehrfach und kann auch als Wiederholung nicht schaden. Ich bin selbst jahrelang mit "falscher Sicherheit" rumgefahren.

:nolimit:

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@hanibal999: Leider hat wieder die klamm und heimlich stetig expandierende Schattenwirtschaft der Bußgeldbehörde zugeschlagen.

*plonk*

 

Ich bin selbst jahrelang mit "falscher Sicherheit" rumgefahren.

Und das Dir als (selbsternanntem) Experten. Tss tss tss.... :whistling:
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