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3X Geblitzt Innerhalb Von 4 Monaten


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Grüßt euch!

 

Zu meiner Untat:

 

Fahrer & Halter: Ich

Zeit: März mit 22 zu viel außerorts
Mai mit 31 zu viel außerorts
Juli mit 28 zu viel innerorts

 

Das ganze hat natürlich zu 3 Punkten geführt in 3 verschiedenen Bundesländern. Ich habe bis auf die letzte Anhörung immer den Tatbestand zugegeben und recht zügig überwiesen.

 

Frage jetzt dazu:
Ich habe den Bußgeldbescheid für die letzte Tat jetzt bekommen. Dabei wird allerdings nur eine Geldbuße sowie 1 Punkt festgesetzt. An sich sollte doch jetzt schon ein Regelfahrverbot gelten, nicht wahr? Kann noch etwas in dem Fall nachkommen oder hat die Zustellungsbehörde des Landkreises Zugriff auf die letzten Verstöße und hätte ein Fahrverbot aussprechen können?

 

Ich bin mir bei der Geschichte sehr unsicher. Danke für die Antworten!

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Puuuh...schwer zu sagen. Es kann gut sein, dass er noch nicht rechtskräftig gewesen ist. Die Anhörung hat sich etwas gezogen. Was hätte das in dem Fall für Auswirkungen?

 

stealth edit:

Könnten denn nach der Festsetzung jetzt überhaupt noch etwas kommen?

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Moin Moin

 

Es kann gut sein, dass er noch nicht rechtskräftig gewesen ist.

Hast du das Ding aus Mai denn vor dem letzten Fall schon bezahlt?

Dann wär das rechtskräftig und für ein Fahrverbot maßgeblich.

 

Da kann wegen der 2 x 26 Geschichte noch was kommen.

Wenn die Verstöße in unterschiedlichen Kreisen waren, laufen die Fäden ja erst beim KBA zusammen.

Das KBA wird dann wohl der Führerscheinstelle am Wohnsitz Kenntnis geben.

 

Gruß

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  • 3 weeks later...

Versäumnisse der Behörde können NICHT zu Lasten des Beschuldigten gehen!!

 

Verhängt die Behörde ein Bußgeld und Du überweist, dann ist die "Tat" von Dir akzeptiert und der Beschluss rechtskräftig.

 

In der Regel (wenn Punkte fällig werden) holt die Behörde Informationen in Flensburg ein. Es ist KEINE Pflicht des Sachbearbeiters zwingend bei 2 * 26km/h zu viel innerhalb eines Jahres ein Fahrverbot zu verhängen, es liegt in seinem Ermessen!!! Mit einer ANGEMESSENEN Erhöhung des Bußgeldes darf / muss man dann aber grundsätzlich ausgehen und im schlimmsten Fall vom Fahrverbot.

 

3 * 20 km/h zu viel finde ich zumindest in keinem Gesetzestext und hier gilt umgedreht, das ist kein Basar auf dem man je nach "Glück" den "gewünschte" Tatbestand ergo die daraus resultierende Strafe würfelt!

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Es ist KEINE Pflicht des Sachbearbeiters zwingend bei 2 * 26km/h zu viel innerhalb eines Jahres ein Fahrverbot zu verhängen, es liegt in seinem Ermessen!!!

Nein, die 2x26-Regel beinhaltet ein Regelfahrverbot für die erstmal kein Ermessenspielraum besteht.

 

Der Ermessensspielraum kommt erst beim evtl. Absehen vom Fahrverbot zum tragen.

 

 

Einige Entscheidungen und Beschlüsse dazu kannst Du hier http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2334 nachlesen... auch zu der 3 x 20-"Regel"..

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