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Geblitzt Vor 3 Monaten, Fahrer Noch Nicht Identifiziert


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Hey entschuldigt schonmal das die frage wiederholt wird aber in etwas veränderter form

 

also

fahrer: Sohn

halter: stiefvater

tattag: 16.5

tat: 24 kmh zu schnell

 

es ist so dass der fahrer des wagens noch nicht identifiziert, wurde weil mein stievvater auf den brief nicht reagiert hat. Allerdings wurde der brief an ein anderes familien mitglied von ihm gesendet,

soweit ich gelesen habe verjahrt die tat nach 3 monaten , selbst wen briefe versendet werden und wenn diese briefe nicht den richtigen fahrer betreffen.

also wie ich verstanden habe, ist das verjährt. stimmt das ?

ich habe nur noch 5 monate probezeit vor mir, wäre halt unschön kurz vor ende eine verlangerung und mpu zu machen .

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Hallo sawyerger,

 

schön, dass Dir Dein Beitrag gefällt.

Ebenso wird Dir gefallen, dass für den (Fahrer:Sohn) die Verjährung eingetreten ist, so denn die Anordnung der Anhörung gegen (Fahrer:Sohn) nicht vor dem 16.8 erfolgte. Allerdings muss den (Fahrer:Sohn) diese Anhörung nicht erreichen, da mit normaler Post gesendet.

 

Trotzdem darf mit der kostenpflichtigen Androhung der Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches gerechnet werden. Dies ist jedoch im Hinblick auf die Probezeit hinnehmbar.

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Trotzdem darf mit der kostenpflichtigen Androhung der Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches gerechnet werden. Dies ist jedoch im Hinblick auf die Probezeit hinnehmbar.

Die Anordnung des Fahrtenbuchges ist sicherlich nicht komplett aus zu schliessen, jedoch auch relativ unwahrscheinlich. Deine Begruendung mit der Probezeit jedoch ist absolut unsinnig, es sei denn, der Stiefvater waere noch in derselben. Woher soll die Behoerde wissen, dass da ueberhaupt eine Probezeit mit im Spiel ist, wenn doch der tatsaechliche Fahrer voellig unbekannt ist?

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Na ja, das hier....

 

es ist so dass der fahrer des wagens noch nicht identifiziert, wurde weil mein stievvater auf den brief nicht reagiert hat. Allerdings wurde der brief an ein anderes familien mitglied von ihm gesendet,....

...kann man so verstehen, dass der Stiefvater (=> Halter) gar kein Schreiben erhalten hat. Wie ihm dann die Behoerde ein Fahrtenbuch auferlegen moechte, wuerde ich gerne mal wissen. Es ist ja auch so, dass gar nicht bewiesen ist, dass ueberhaupt ein Brief bei irgendwem in der Familie an kam, wenn der nicht ordentlich zugestellt wurde. Von daher halte ich eine Fahrtenbuchanordnung schon fuer recht unwahrscheinlich, jedenfalls nach dem, was hier so bekannt ist.

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Deine Begruendung mit der Probezeit jedoch ist absolut unsinnig, es sei denn, der Stiefvater waere noch in derselben. Woher soll die Behoerde wissen, dass da ueberhaupt eine Probezeit mit im Spiel ist, wenn doch der tatsaechliche Fahrer voellig unbekannt ist?

Aber @HarryB, dieser Satz bezog sich doch darauf, dass, wenn der (Fahrer:Sohn) als verantwortlicher Fahrer ausgemacht wird, zusätzlich zum finanziellen Umverlagern noch die Regelung der Probezeit greifen.

 

Interessant ist auch die geplante Halterhaftung in solchen Fällen.

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Aber @HarryB, dieser Satz bezog sich doch darauf, dass, wenn der (Fahrer:Sohn) als verantwortlicher Fahrer ausgemacht wird, zusätzlich zum finanziellen Umverlagern noch die Regelung der Probezeit greifen.

Ooops, da habe ich wohl etwas fehlinterpretiert - Asche auf mein Haupt..... :blush:

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