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Nummernschild Gestohlen?


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Ich weiß, was Du meinst. Aber: Du petzt offensichtlich nicht nur. Wenn Du dumm Tüch erzählst, liegt es auch noch an anderen (obwohl Du bereits in #2 ein "neues Kennzeichen" favorisiertest).

 

Mir scheint, sie hätten Dir beide genannten Verhaltensweisen auf dem Schulhof nicht nachdrücklich genug ausgetrieben.

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@PedroK, sonst immer so genau, nur hier nicht? Ich schrien 'neues Kennzeichen' kaufen. Nicht ein oder zwei Kennzeichen. In dem Fall, wie ergänzt wurde, ging es noch um ein Paar Kennzeichen. Später kam der Hinweis von @Nachteule, dass es auch einzelne Kennzeichen gäbe und von mir dann die Fortführung, dass das dann meine Wahl wäre.

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@PedroK, sonst immer so genau, nur hier nicht? Ich schrien 'neues Kennzeichen' kaufen.

Genau. Du schriest "neues Kennzeichen kaufen". Und zwar gleich als Erster.

 

In dem Fall, wie ergänzt wurde, ging es noch um ein Paar Kennzeichen. Später kam der Hinweis von @Nachteule, dass es auch einzelne Kennzeichen gäbe und von mir dann die Fortführung, dass das dann meine Wahl wäre.

Mit anderen Worten: Du hast mal wieder vorlaut losgeschrien, obwohl Du - wie meistens - keine Ahnung hattest. Toll! Ein Hurra auf den deutschen Schutzmann. Der hat immer einen guten Rat parat.

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Hallo, HarryB,

Das mag ich ja nun gar nicht glauben, schon gar nicht, wenn das Kennzeichen nicht wieder auftaucht....... Selbst bei Wunschkennzeichen duerfte wohl die Sperre nach dem Verschwinden ein unbedingtes MUSS sein......

der Ansicht war ich auch mal und vor einigen Jahren war es auch noch so, dass man keine Chance hatte, die selbe Kennzeichenkombination wieder zu bekommen.

 

Die Praxis hat mir jedoch in den letzten paar Jahren gezeigt, dass immer mehr Zulassungsstellen das ausgegebene Kennzeichen wieder direkt ausgeben, wenn man "nur" von einem Verlust des Kennzeichens und nicht von einem Diebstahl ausgeht.

 

Egal wie, wenn das Teil nicht am selben Tag wieder auftaucht, muss er das der Polizei offiziell melden und der Zulassungsbehoerde sowieso. Er bekommt auf jeden Fall neue Kennzeichen (im Sinne von neuer Nummer) - siehe dazu die eingestellten Links, die eigentlich eine recht deutliche Sprache sprechen......

Eine Meldung bei der Polizei ist nicht zwingend notwendig, denn wenn man von einem Verlust des Kennzeichens ausgeht, reicht die Meldung bei der Zulassungsstelle, die dann von sich aus eine Ausschreibung des Kennzeichens veranlasst.

Hallo, PedroK,

Ich halte es für ziemlich riskant, da auf "verloren" oder "geklaut" irgendwelche Wetten einzugehen. Auch ein böser Finder kann sich das Ding an die Kutsche schrauben und für lau volltanken - von übleren Straftaten gar nicht zu reden. Wenn dann bei den Cops keine klare Information darüber vorliegt, dass das Ding abhanden gekommen ist/wurde, kommt man schon in Erklärungsnöte (besonders wenn der Zufallsteufel es will, dass z.B. der Tankdieb das gleiche Modell wie man selbst fährt).

wichtig ist, dass der Verlust des Kennzeichens umgehend gemeldet wird und dass ein Vermerk im Fahndungssystem erfolgt.

 

Ob dort nun steht, dass das Kennzeichen verloren oder gestohlen wurde ist für den tatsächlichen Halter relativ uninteressant, wenn nach dieser Meldung Straftaten mit Hilfe des Kennzeichens verübt werden.

 

D. h.: Der Kollege, der die Meldung entgegengenommen hat, hätte hier reagieren müssen, aber für den TE dürfte es trotzdem kein Problem sein, wenn er im heimatlichen Revierbereich mal ein paar Tage nur mit einem Kennzeichen herum fährt und abwartet, ob sein verlorenes Kennzeichen wieder auftaucht.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, PedroK,

 

wichtig ist, dass der Verlust des Kennzeichens umgehend gemeldet wird und dass ein Vermerk im Fahndungssystem erfolgt.

 

Ob dort nun steht, dass das Kennzeichen verloren oder gestohlen wurde ist für den tatsächlichen Halter relativ uninteressant, wenn nach dieser Meldung Straftaten mit Hilfe des Kennzeichens verübt werden.

 

D. h.: Der Kollege, der die Meldung entgegengenommen hat, hätte hier reagieren müssen, aber für den TE dürfte es trotzdem kein Problem sein, wenn er im heimatlichen Revierbereich mal ein paar Tage nur mit einem Kennzeichen herum fährt und abwartet, ob sein verlorenes Kennzeichen wieder auftaucht.

Jep. So sehe ich es auch.

 

Kannst Du mal irgendeine Zulassungsstelle nennen, die bei Kennzeichenverlust das gleiche Kennzeichen ohne Sperrfrist wieder ausgibt?

 

Gruß, Pedro.

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Die Praxis hat mir jedoch in den letzten paar Jahren gezeigt, dass immer mehr Zulassungsstellen das ausgegebene Kennzeichen wieder direkt ausgeben, wenn man "nur" von einem Verlust des Kennzeichens und nicht von einem Diebstahl ausgeht.

Hat sich denn an §30 FZV etwas geändert?

 

(9) Im Zentralen Fahrzeugregister sind Hinweise auf Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen

 

a) eines Fahrzeugs,

b) eines gestempelten Kennzeichens oder roten Kennzeichens,

c) eines gestempelten Ausfuhrkennzeichens oder Kurzzeitkennzeichens, dessen jeweilige Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist,

d) eines gültigen Versicherungskennzeichens,

e) einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II

 

zu speichern. Jeweils zusätzlich sind das Datum des Diebstahls oder des sonstigen Abhandenkommens sowie Hinweise darauf zu speichern, dass nach dem abhandengekommenen Gegenstand gefahndet wird und dass im Falle des Verlustes eines Kennzeichens im Sinne des Satzes 1 Buchstabe b bis d dieses nicht vor dessen Wiederauffinden, sonst nicht vor Ablauf von zehn Jahren seit Fahndungsbeginn wieder zugeteilt werden darf. Bei Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen von nicht ausgefertigten Zulassungsbescheinigungen (Teil I und Teil II) ist jeweils die Dokumentennummer zu speichern. Wurde in den Vordruck für die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits durch den Hersteller eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer eingetragen, ist auch diese zu speichern.

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Hallo, PedroK,

 

wie die Zulassungsstellen es rechtfertigen, dass sie die Kennzeichen umgehend wieder ausgeben, kann ich nicht sagen.

 

Welche Zulassungsstellen es im Einzelnen sind bzw waren, weiß ich ebenfalls nicht mehr, da wir es mit Zulassungsstellen aus dem gesamten Bundesgebiet zu tun haben.

 

Vorstellen könnte ich mir, dass es damit zusammen hängt, dass es immer mehr finanzierte oder geleaste Fahrzeuge gibt, bei denen eine Umschreibung des Kennzeichens relativ kompliziert bzw. aufwendig ist und dass die Zulassungsstellen deshalb ebenfalls pragmatisch und kundenfreundlich handeln.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Na PedroK, dann lies nochmal von oben neu.

Ich habe es getan - und da ist die erste - deine - Antwort:

 

  • Diebstahlanzeige aufgeben
  • neues Kennzeichen kaufen

Die ist so etwas von falsch und an Dummheit beinahe schon gar nicht mehr zu ueberbieten ist dann nun das hier:

 

Es schein wohl, als hätte Nachteule sich geirrt und das auch bei Verlust tatsächlich eine Umkennzeichnung zwingend erfolgt.

Es ist unertraeglich, mit welcher Arroganz und Borniertheit du hier durch das Forum tobst und davon ausgehst, auch noch Recht zu haben. Und dann petzt du auch noch allen Ernstes heulend bei den Moderatoren, dass du "Dummschwaetzer" genannt wirst? Eigentlich muessten sich alle anderen beklagen, dass nicht deutlichere Worte fuer dein Benehmen gefunden wurden/werden!

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Hallo, HarryB,

Das mag ich ja nun gar nicht glauben, schon gar nicht, wenn das Kennzeichen nicht wieder auftaucht....... Selbst bei Wunschkennzeichen duerfte wohl die Sperre nach dem Verschwinden ein unbedingtes MUSS sein......

der Ansicht war ich auch mal und vor einigen Jahren war es auch noch so, dass man keine Chance hatte, die selbe Kennzeichenkombination wieder zu bekommen.

 

Die Praxis hat mir jedoch in den letzten paar Jahren gezeigt, dass immer mehr Zulassungsstellen das ausgegebene Kennzeichen wieder direkt ausgeben, wenn man "nur" von einem Verlust des Kennzeichens und nicht von einem Diebstahl ausgeht.

 

Das will ich nicht abstreiten, z.B. bei einem Wunschkennzeichen mag das der Ausnahmefall sein. Dazu muss man aber, da bin ich mir sehr sicher, einen guten Draht zur Zulassungsstelle haben und betteln, es obliegt denen naemlich, wie lange sie das Ding sperren. Wenn nun wirklich nachgewiesen ist, dass ein Verlust vorliegt (z.B. waehrend der Autobahnfahrt), d.h., das Kennzeichen ist nicht in der Fahndung, dann kann es eben durchaus so passieren, wie du geschrieben hast. Der Regelfall jedoch duerfte der sein, dass eine Sperre erfolgt und eine Umkennzeichnung des Fahrzeuges erfolgt. Siehe dazu auch meine Links. Das gilt uebrigens auch, wenn unser peinlicher Oberlehrer etwas anderes behaupten sollte......

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Vorstellen könnte ich mir, dass es damit zusammen hängt, dass es immer mehr finanzierte oder geleaste Fahrzeuge gibt, bei denen eine Umschreibung des Kennzeichens relativ kompliziert bzw. aufwendig ist und dass die Zulassungsstellen deshalb ebenfalls pragmatisch und kundenfreundlich handeln.

Hi Nachteule,

 

Ich muss ehrlich gestehen, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass Zulassungsstellen eine - auch noch sinnvolle - Regelung der FZV ignorieren. Aber vielleicht gibt es ja irgendwo irgendwelche Sonderregelungen.

 

Gruß, Pedro.

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Hallo, PedroK,

 

es kann natürlich auch sein, dass manche Mitarbeiter der Zulassungsstellen gewisse Vorschriften nicht so genau kennen.

 

Ab und an kommt es ja vor, dass man als Polizeibeamter nicht weiter weiß und dann nach dem guten Grundsatz handelt "man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es geschrieben steht oder wen man fragen muss".

 

Hält man sich an diesen Grundsatz und fragt bei der Zulassungsstelle über ein Thema nach, mit dem die Mitarbeiter sich eigentlich auskennen müssten, bekommt man nicht selten die Antwort, dass man erst neu in der Zulassungsstelle arbeitet, dass man so einen Fall noch nie hatte oder was auch immer und dass man erst den Vorgesetzten bzw. den Spezialisten für solche Fragen kontaktieren muss.

 

Um zum Thema zurückzukommen:

 

Das erste Mal aufgefallen ist mir die Praxis, das Kennzeichen gleich wieder auszugeben, als ich ein Kennzeichen gefunden habe, das noch gar nicht ausgeschrieben war.

 

In so einem Fall wird bei uns gleich die Zulassungsstelle angerufen, um denen mitzuteilen, dass das Kennzeichen wieder aufgetaucht ist und dass sie, je nach Zustand des Kennzeichens, dieses entweder zugeschickt bekommen, dass der Halter/Fahrer das Kennzeichen bei uns abholen kann oder dass es bei uns ordnungsgemäß vernichtet wird, damit das gleiche Kennzeichen wieder ausgegeben werden kann.

 

Hier war es nun so, dass mir die Mitarbeiterin der Zulassungsstelle mitteilte, dass der Halter gerade da gewesen sei und dieses Kennzeichen neu bekommen habe.

 

Als Begründung hieß es nur "Wir machen es nun mal so" und genauso habe ich es dann immer öfter erlebt, wenn die Zulassungsstellen nur vom Verlust und nicht vom Diebstahl des Kennzeichens ausgegangen sind.

 

Probleme sehe ich dabei allerdings nicht, denn die richtigen "Profis" haben ganz andere Methoden, als sich Fundkennzeichen von irgendwelchen Fahrzeugen unter den Nagel zu reißen, um ihre Straftaten zu begehen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Wer einmal die NL-Kennzeichen betrachtet, stellt fest, dass all diese in DE üblichen Plaketten dort fehlen. Ein niederländischer Beamter sagte mir einmal, dass das Kennzeichen erst wichtig wird, wenn der Fahrer die dazu erforderlichen mit zu führenden Belege vorlegen muss und nicht kann.

Er sagte ganz richtig: Was nützt ein Kennzeichen, wenn es nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist, da erst in der letzten dunklen Nacht gestohlen ?

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Probleme sehe ich dabei allerdings nicht, denn die richtigen "Profis" haben ganz andere Methoden, als sich Fundkennzeichen von irgendwelchen Fahrzeugen unter den Nagel zu reißen, um ihre Straftaten zu begehen.

 

Eben, Die werden sich Doubletten anfertigen lassen, denn mit Kennzeichen die in der Fandungsliste stehen können Die auch nichts anfangen da zu gefährlich.

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So, heute habe ich den Fall für mich abgeschlossen: Danke HarryB für die hilfreichen Links. "Mein" Straßenverkehrsamt hat so nützliche Hinweise nicht auf der Homepage, nur einen Vordruck für die "Eidesstattliche Versicherung; hat sich aber exakt so verhalten wie in den Links dargestellt. Dafür aber eine Möglichkeit einen Termin zu erhalten und sich ein "Kostenpflichtiges" Wunschkennzeichen auszusuchen. Zeitaufwand im Amt incl. Schilder drucken ca. 1 Stunde. Kosten 56.10 € Gebühren, 14.oo € für 2 neue Schilder. Die "alte" Nummer wird für 10 Jahre gesperrt.

Der Händler hat keine Idee warum ich das Kennzeichen verloren habe, die Kosten hat er mir aber erstattet.

 

Ich bin 1 Woche mit einem Pappschild im Heckfenster gefahren, allerdings nur in der sehr nahen Umgebung. Trotzdem, Glück gehabt.

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(9) Im Zentralen Fahrzeugregister sind Hinweise auf Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen

 

a) eines Fahrzeugs,

b) eines gestempelten Kennzeichens oder roten Kennzeichens,

c) eines gestempelten Ausfuhrkennzeichens oder Kurzzeitkennzeichens, dessen jeweilige Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist,

d) eines gültigen Versicherungskennzeichens,

e) einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II

 

zu speichern. Jeweils zusätzlich sind das Datum des Diebstahls oder des sonstigen Abhandenkommens sowie Hinweise darauf zu speichern, dass nach dem abhandengekommenen Gegenstand gefahndet wird und dass im Falle des Verlustes eines Kennzeichens im Sinne des Satzes 1 Buchstabe b bis d dieses nicht vor dessen Wiederauffinden, sonst nicht vor Ablauf von zehn Jahren seit Fahndungsbeginn wieder zugeteilt werden darf. Bei Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen von nicht ausgefertigten Zulassungsbescheinigungen (Teil I und Teil II) ist jeweils die Dokumentennummer zu speichern. Wurde in den Vordruck für die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits durch den Hersteller eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer eingetragen, ist auch diese zu speichern.

Ist unter wieder zuteilen auch das Abstempeln eines Ersatzkennzeichens

für ein verloren gegangenes Kennzeichen zu verstehen?

Imho ist das Kennzeichen doch dem Fahrzeug zugeteilt. Eine Wiederzuteilung

wäre doch erst gegeben wenn das KZ einem anderen Fahrzeug zugeteilt wird.

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Der Händler hat keine Idee warum ich das Kennzeichen verloren habe, die Kosten hat er mir aber erstattet.

Na, das ist doch kulant, wuerde ich mal sagen......

 

 

Stimmt.

Der Verlust bleibt rätselhaft. Der Wagen ist nach der Montage des neuen Schildhalters durch die Waschanlage gelaufen. Da hätte ein Montagefehler eigentlich auffallen müssen. Die Bürsten reißen ein fehlerhaft montiertes Nummernschild ab. Doch ein Diebstahl??

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Kann es sein, dass das Kennzeichen in der Waschanlage heruntergeflogen und irgendwo in der Ecke gelandet ist und niemandem ist der Verlust aufgefallen?

 

Nein, ich habe das Schild nach der Inspektion bewusst gesehen.(Werbung gelesen)

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Hallo, rth,

 

mittlerweile haben immer mehr Fahrzeughalter ein Wunschkennzeichen.

 

Zumindest bei uns ist es deshalb so, dass wir nicht nur die Zulassungsstelle, sondern bei Privatleuten oft auch den Halter informieren, dass das Kennzeichen wieder aufgetaucht ist.

 

So hat der Halter die Möglichkeit, sein Fahrzeug wieder auf das Wunschkennzeichen umzumelden, wenn ihm die Zsst nicht schon das gleiche Kennzeichen von vornherein wieder erteilt hat.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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