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Nummernschild Gestohlen?


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Heute Morgen fehlte an meinem Fahrzeug das hintere Nummernschild. Vor 3 Tagen ist der Halter in der Werkstatt gewechselt worden. Der Händler beteuert, wenn der Halter fehlerhaft befestigt worden währe, hätte das Schild keine Stunde am Auto gehalten. Das Schild kann nur entfernt werden, indem man den Halter (mit der Werbung) zerstört wird. Das Nummernschild kann nur gestohlen worden sein. Die Grundplatte ist noch vorhanden.

Was kommt auf mich zu? Die Polizei wollte die Meldung des Diebstahls telefonisch nicht annehmen. Ohne Nummernschild mag ich nicht fahren. Ich warte erst einmal ab.

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...wenn dann schon neue Kenzeichen (plural)... aber vorher Zulassungsstelle fragen, was noch frei ist... soweit mir bekannt ist werden gestohlene Kennzeichen gesperrt, was bedeutet man darf schon ein bischen Kohle in die Hand nehmen und die Mühle ummelden und daher komplett mit neuen Kennzeichen ausstatten... oder hat sich das inzwischen geändert?

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Ich warte erst einmal ab.

Nicht gut. Lieber schnell zur Polizei. Gestohlene Kennzeichen werden gern für Tankdiebstähle verwendet. IMO darfst Du in Deinem Fall mit einem Kennzeichen zumindest bis zum nächsten Revier und zur Zulassungsstelle fahren.

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Danke für die Info.

Ich war auf der Wache. Ein sehr netter Beamter riet: Warten sie erst einmal ab. Wenn Diebstahl, dann erfahrungsgemäß beide Kennzeichen, nicht nur hinten. Er tippt auf schlichtes verlieren. Offiziell ist fahren nicht erlaubt, ...aber 1 woche mit einem Provisorium aus Pappe wird in der Regel nicht geahndet.

 

Ich habe daher - noch - keine Anzeige aufgegeben und warte ab. Wenn ich Anzeige erstatte wird das Nummernschild zur Fahndung ausgeschrieben. Das Auto erhält andere Nummern; ähnich wie bei einer Ummeldung. Kosten natürlich zu meinen Lasten.

Aussage PB: Natürlich nehme ich ihre Anzeige auf, mein - privater Rat, warten sie eine Woche ab.

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Erfahrungsgemäß wird nur das hintere Kennzeichen geklaut. Warum? Es gibt Menschen, die haben keine Zeit für die Hauptuntersuchung. Da wird dann schnell mal ein Kennzeichen geklaut, Plakette abgelöst (kann man tatsächlich ohne sie zu zerstören - wie das geht werde ich nicht verraten) und aufs eine Kennzeichen geklebt. Das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern wurde mir von der Polizei und der Dekra selbst so bestätigt.

 

War bei uns vor ein paar Jahren ganz große Mode, auch ich war betroffen. Daher umgehend (!) Anzeige machen, falls doch mehr damit angestellt wird.

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  • Diebstahlanzeige aufgeben
  • neues Kennzeichen kaufen

 

 

Und das nun von einem Polizisten - mir stehen die Haare zu Berge ob der demonstrierten Ahnungslosigkeit! :schreck:

 

Es ist ein gaenzlich neuer Nummernschildsatz faellig, das gestohlene steht ab der Anzeige in der Fahndung und diese Nummer wird so schnell nicht wieder erteilt......

Richtig @Aka, so war es gemeint. Kennzeichen geht, wegen Stempel, ja eh nur über Zulassungsstelle.

 

...und der Kaept'n faehrt wieder Wasserski hinter deinem Ruderboot.

 

Edit: Ich wuerde ueberigens nicht laenger als 24 Std. abwarten, wenn dann das Schild nicht wieder auftaucht, sofort Aktion zeigen. Anderenfalls du eventuell Besuch vom SEK bekommen koenntest, weil ein Fahrzeug mit deinem Nummernschild dran bei einem bewaffneten Raubueberfall oder so benutzt wurde. Was erst, wenn das Fahrzeug mit deinem Nummernschild irgendwo als Autobombe plaziert wird......?

Uebrigens ist es einfach zeitsparender, nur das hintere Nummernschild zu klauen, das vordere kann man sich schnell bei jedem Schildermacher anfertigen lassen......

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Uebrigens ist es einfach zeitsparender, nur das hintere Nummernschild zu klauen, das vordere kann man sich schnell bei jedem Schildermacher anfertigen lassen......

 

 

Wie jetzt ? Da kann man sich doch auch gleich den ganzen Aufwand mit der Klauerei sparen und beide Numertafeln vom Schildermacher anfertigen lassen... denke die werden, wegen der amtlichen Siegel geklaut und da ist vorne zwar die AU-Plakette verschwunden, aber ein amtl. Zulassungssiegel ist auch auf der vorderen Tafel drauf.

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Moin Moin

 

 

 

Richtig @Aka, so war es gemeint. Kennzeichen geht, wegen Stempel, ja eh nur über Zulassungsstelle.

Ich würde mich freuen, wenn du anfingest, das zu schreiben, was du meinst.

Würde deutlich zur Problemreduzierung beitragen. Und Verständnisprobleme mit deinen Beiträgen sind allenthalben zu finden.

 

 

Ein sehr netter Beamter riet:

Der Kollege mag nett gewesen sein, aber nicht über viel Erfahrung zu verfügen.

Was für ein Unsinn.

Diebstahlverdacht liegt vor - Offizialdelikt - Anzeige - Punkt.

Sollte mit dem gediebten Kennzeichen eine Straftat verübt werden, müßte man ggf. mal über Strafvereitelung im Amt nachdenken. Da kann er dir "privat" raten was er will.

 

Wie willst du denn die eine Woche mit dem Pappschild nachweisen?

 

 

 

 

Da kann man sich doch auch gleich den ganzen Aufwand mit der Klauerei sparen und beide Numertafeln vom Schildermacher anfertigen lassen

Die Klauerei ist aber billiger.

 

 

Es ist tatsächlich so, daß der Kennzeichensatz zur Fahndung ausgeschrieben wird, die Zulassungsstelle diesen Satz sperrt und sich der Geschädigte dort um Neuzuteilung anstellen muß. Das kostet natürlich.

Aber immer noch besser als unliebsamen Besuch zu bekommen.

 

Gruß

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Die Klauerei ist aber billiger.

Eben! Man moege auch bedenken, wo sich denn meist ein Polizist befindet, der auf das Nummernschild vom Auto schaut - naemlich hinterm Fahrzeug. Von daher ist es wichtig, wenn man schon mit geklauter Nummer durch die Gegend faehrt - irgendwie muss man ja zum Tatort kommen - dass hinten ein Schild mit allen Stempeln drauf dran haengt.......

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Erfahrungsgemäß wird nur das hintere Kennzeichen geklaut. Warum? Es gibt Menschen, die haben keine Zeit für die Hauptuntersuchung. Da wird dann schnell mal ein Kennzeichen geklaut, Plakette abgelöst (kann man tatsächlich ohne sie zu zerstören - wie das geht werde ich nicht verraten) und aufs eine Kennzeichen geklebt. Das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern wurde mir von der Polizei und der Dekra selbst so bestätigt.

 

Kann durchaus sein. Nur, mein Wagen wird 2015 "TÜV" fällig, der daneben 2016.

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Der Kollege mag nett gewesen sein, aber nicht über viel Erfahrung zu verfügen.

Was für ein Unsinn.

Diebstahlverdacht liegt vor - Offizialdelikt - Anzeige - Punkt.

Sollte mit dem gediebten Kennzeichen eine Straftat verübt werden, müßte man ggf. mal über Strafvereitelung im Amt nachdenken. Da kann er dir "privat" raten was er will.

 

Wie willst du denn die eine Woche mit dem Pappschild nachweisen?

 

 

Ob der Beamte Erfahrung hat, keine Ahnung. Er hatte 3 silberne Sterne auf der Schulter, jung war er auch nicht mehr.

Nur, mein "Verdacht" 3 Tage vorher ist die Kennzeichenhalterung gewechselt worden, ich tippe immer noch auf schlampige Montage und schlichtes Verlieren, kein Diebstahl.

Die Hoffnung ...

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Hallo, Sobbel,

Diebstahlverdacht liegt vor - Offizialdelikt - Anzeige - Punkt.

Sollte mit dem gediebten Kennzeichen eine Straftat verübt werden, müßte man ggf. mal über Strafvereitelung im Amt nachdenken.

nur, weil ein Kennzeichen am Fahrzeug fehlt, heißt das nicht automatisch, dass man vom Verdacht eines Diebstahls ausgehen muss.

 

Von unseren Autobahnmeistereien erhalten wir laufend Kisten mit Kennzeichen, die die Mitarbeiter der AM bei Reinigungsarbeiten im Bereich der BAB aufgefunden haben, und die wenigsten davon wurden vorher gestohlen.

 

Liegt nicht der geringste Anhaltspunkt für einen Diebstahl vor, ist der Rat des Kollegen deshalb gar nicht so falsch und strafbar macht er sich damit dann ganz sicher nicht.

 

Die Tatsache, dass die Kennzeichenhalterung erst 3 Tage zuvor gewechselt wurde, deutet darauf hin, dass das Kennzeichen möglicherweise nicht ordnungsgemäß befestigt worden ist und die Aussage des Händlers, dass das Kennzeichen dann keine Stunde am Auto gehalten hätte, ist schlicht und ergreifend Unfug.

 

Klar ist, dass das Kennzeichen umgehend ausgeschrieben werden muss, aber ob es unter der Rubrik "Abhandengekommen durch Diebstahl" oder "Abhandengekommen durch Verlust" ausgeschrieben wird, ist für den TE im Grunde genommen zweitrangig.

 

Der Kollege hat hier schlicht und einfach die pragmatischste Lösung vorgeschlagen, so, wie es von vielen anderen Polizeibeamten und auch Zulassungsstellen gehandhabt wird.

 

Was spricht dagegen, an der Wache einen Hinweiszettel zu hinterlegen, auf dem vermerkt ist, dass der Halter/Fahrer des PKW XY-ZZ 4711 eines seiner Kennzeichen verloren hat und nun ein paar Tage im Revierbereich ohne das hintere oder vordere Kennzeichen unterwegs ist?

 

Zusätzlich erhält der Fahrer/Halter eine Bestätigung, dass er den Verlust des Kennzeichens gemeldet hat, mit Aktenzeichen und Sachbearbeiter, und diesen Zettel kann er bei einer möglichen Kontrolle vorzeigen.

 

Wird das Kennzeichen innerhalb einer bestimmten Frist nicht wieder gefunden, muss er sich dann eben ein anderes holen.

 

So manche Zulassungsstelle gibt sogar das gleiche Kennzeichen wieder aus, wenn es keine eindeutigen Hinweise darauf gibt, dass das Kennzeichen gestohlen und nicht einfach nur verloren wurde.

 

Dies insbesondere bei Wunschkennzeichen.

 

Was hättest Du denn dem TE geraten, wenn er bei Dir aufgeschlagen wäre und wenn er nicht in Deinem Revierbereich, sondern einige hundert Kilometer entfernt wohnt und wenn das Fahrzeug an seinem Wohnort zugelassen ist?

 

Wie hätte er ohne das fehlende Kennzeichen heimkommen sollen?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Salve,

 

was noch dazu kommt:

Wenn das Fahrzeug geleast/finanziert ist, dann isses nix mit "mal schnell neue Kennzeichen beantragen"!

Dann muss man nämlich erstmal den Brief von der Bank an die Zulassungsstelle schicken lassen. Und das dauert auch 2 oder 3 Tage.

 

Grüße

Wolle

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...Der Kollege hat hier schlicht und einfach die pragmatischste Lösung vorgeschlagen, so, wie es von vielen anderen Polizeibeamten und auch Zulassungsstellen gehandhabt wird.

 

Was spricht dagegen, an der Wache einen Hinweiszettel zu hinterlegen, auf dem vermerkt ist, dass der Halter/Fahrer des PKW XY-ZZ 4711 eines seiner Kennzeichen verloren hat und nun ein paar Tage im Revierbereich ohne das hintere oder vordere Kennzeichen unterwegs ist?

 

Zusätzlich erhält der Fahrer/Halter eine Bestätigung, dass er den Verlust des Kennzeichens gemeldet hat, mit Aktenzeichen und Sachbearbeiter, und diesen Zettel kann er bei einer möglichen Kontrolle vorzeigen....

 

Gute Idee, leider hat der Beamte weder das Kennzeichen notiert, noch mir einen Zettel mitgegben. Nur einen guten Rat die Füße steill zu halten.

@wolle63: Der Brief ist in meinem Besitz.

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So manche Zulassungsstelle gibt sogar das gleiche Kennzeichen wieder aus, wenn es keine eindeutigen Hinweise darauf gibt, dass das Kennzeichen gestohlen und nicht einfach nur verloren wurde.

 

  • Diebstahlanzeige /Meldung / Rücksprache
  • Neues Kennzeichen kaufen (eins oder zwei - je nachdem wie der konkrete Sachverhalt ist)
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Moin Moin

 

 

nur, weil ein Kennzeichen am Fahrzeug fehlt, heißt das nicht automatisch, dass man vom Verdacht eines Diebstahls ausgehen muss.

Das ist sicher richtig.

In diesem Fall aber ist die Grundplatte, dieser Schnapprahmen (oder wie das Ding heißt) noch vorhanden.

Aus so einem Rahmen fällt ein Kennzeichen nicht einfach so raus. Das Kennzeichenschild ist umlaufend mit dem Rahmen umfasst. Der Rahmen selber ist nur an einer Seite zu öffnen und das Kennzeichenschild zitzt zudem stramm da drin.

Läge ein Montagefehler des Rahmens vor, wär der Rahmen mit verloren worden.

Von daher würde ich eher von Diebstahl als von Verlust ausgehen.

 

 

Von unseren Autobahnmeistereien erhalten wir laufend Kisten mit Kennzeichen, die die Mitarbeiter der AM bei Reinigungsarbeiten im Bereich der BAB aufgefunden haben, und die wenigsten davon wurden vorher gestohlen.

Auch das ist sicher richtig.

Diese Kennzeichen dürften überwiegend nach VU nicht eingesammelt bzw. nicht gefunden worden sein.

 

 

 

 

Der Kollege hat hier schlicht und einfach die pragmatischste Lösung vorgeschlagen, so, wie es von vielen anderen Polizeibeamten und auch Zulassungsstellen gehandhabt wird.

Der Kollege hat die Lösung vorgeschlagen, die ihm die wenigste Arbeit macht. Dieser Kollege hat ja nichts gemacht, also gar nichts.

Da möcht ich lieber nicht wissen, wie bei euch/bei dir gearbeitet wird, wenn das die pragmatischste Lösung ist.

 

 

Was spricht dagegen, an der Wache einen Hinweiszettel zu hinterlegen, auf dem vermerkt ist, dass der Halter/Fahrer des PKW XY-ZZ 4711 eines seiner Kennzeichen verloren hat und nun ein paar Tage im Revierbereich ohne das hintere oder vordere Kennzeichen unterwegs ist?

Wenn der Frühdienst so einen Zettel hinhängt, weiß schon der Nachtdienst nichts mehr davon.

Da ich von Diebstahl ausgehe, hätte der Dieb "ein paar Tage" Fahndungsvorsprung. Er könnte evtl. völlig unbehelligt durch die Gegend fahren und Straftaten verüben oder vorbereiten. Möglicherweise würden sogar bei tatsächlich durchgeführten Straftaten mit dem Kennzeichen stundenlang Kollegen an der Halteradresse warten.

 

 

Was hättest Du denn dem TE geraten, wenn er bei Dir aufgeschlagen wäre und wenn er nicht in Deinem Revierbereich, sondern einige hundert Kilometer entfernt wohnt und wenn das Fahrzeug an seinem Wohnort zugelassen ist?

 

Wie hätte er ohne das fehlende Kennzeichen heimkommen sollen?

 

Hab ich etwas überlesen? War der TE bei einer mehrere hundert Kilometer entfernten Wache? Strick doch den Sachverhalt nicht um.

Aber o.k.

Ich hätte dem TE keinen "privaten" Rat gegeben und nicht nichts - also gar nichts- gemacht.

Ich hätte die Diebstahl Anzeige gefertigt, dem TE eine Bescheinigung gegeben, ihm gesagt das er ohne Kennzeichen wohl öfter Ziel einer Kontrolle wird, er aber mit der Bescheinigung alles erklären und belegen kann. Ich hätte weiter veranlasst, daß das Kennzeichen in die Fahndung kommt und hätte dem TE dann eine gute Heimfahrt ohne Stau und ohne Unfall gewünscht.

Wenn das vordere Kennzeichen entwendet worden wäre, hätte ich noch augenzwinkernd den ironischen Rat gegeben, das hintere Kennzeichen nach vorne zu bauen, damit er für die Blitzer identifizierbar wird.

 

Gruß

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Hab ich was übersehen oder wo ist das Bild mit dem Werbekennzeichenhalter?

 

Es gibt zig verschiedene Arten.

 

quasi mit (Plastik)Schlüsseln zu öffnende, seitlich herunterklappbar, Werbeleiste unten ausclipsbar, von einer Seite ausziehbar, nach oben zu öffnen...

 

Einige davon sind auch ohne Werkzeug - mit kräftigen Fingern - durchaus zu öffnen.

 

Und ein paar sind sehr schlecht - und ein paar können falsch montiert werden.

 

 

Diebstahl:

Ich persönlich würde eher 2 Sätze Kennzeichen nehmen. :D

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Hallo, Sobbel,

 

ich weiß ja nicht, wie oft Du mit diesem Problem zu tun hattest, aber Deine Erfahrungen kann ich nicht teilen.

 

Diese billigen Plastikhalterungen halten die Kennzeichen oftmals nicht so fest, wie man glauben sollte.

 

Dies haben wir selber vor einigen Jahren regelmäßig festgestellt, als eine unserer Autobahnen noch eine regelrechte Buckelpiste war und wir noch wesentlich mehr Meldungen über verlorene Kennzeichen hatten.

 

So mancher VT hat den Verlust sogar gleich gemerkt, insbesondere beim vorderen Kennzeichen, und diesen gemeldet.

 

Kein erkennbarer Schaden am Kennzeichenhalter, aber trotzdem war das Kennzeichen futsch.

 

Es ist auch nicht so, dass die meisten Kennzeichen, die bei uns gefunden werden, nach einem Unfall abhanden gekommen sind.

 

Kennzeichen, die nach einem Unfall fehlen und trotz Nachsuche nicht gefunden werden, werden umgehend wegen "Abhandengekommen durch Verlust" ausgeschrieben und wenn die Kennzeichen gefunden werden, kann man sie dem jeweiligen Unfall zuordnen und weiß, warum sie auf der Autobahn lagen.

 

Das sind allerdings recht wenige der Kennzeichen, die uns übergeben werden, denn die meisten sind tatsächlich einfach so heruntergefallen.

 

In einem Punkt gebe ich Dir jedoch recht:

 

Dass der Kollege scheinbar gar nichts gemacht hat, ist falsch (wobei sich die Frage stellt, ob er nicht einfach den Eintrag nachträglich vorgenommen hat, nachdem der RTH nicht mehr im Büro war).

 

Bei uns wird in so einem Fall immer ein Vermerk gemacht, damit andere Kollegen bei einer eventuellen Recherche gleich sehen können, was es mit dem Kennzeichen auf sich hat und der Fahrer/Halter bekommt ein Schreiben für die Zulassungsstelle mit als Bestätigung, dass er den Verlust bei uns gemeldet hat.

 

Dieser Zettel dient, wie gesagt, auch als Nachweis bei einer möglichen Kontrolle.

 

Zu Deinem "Fahndungsvorsprung":

 

Ich will jetzt nicht zu sehr ins Detail gehen, aber der gesunde Menschenverstand sagt doch jedem, dass ein Fahrzeug, bei dem nur ein Kennzeichen angebracht ist, extrem auffällt und somit laufend der Polizei gemeldet wird.

 

Wird das Fahrzeug nun angetroffen, sollte man davon ausgehen, dass die Beamten prüfen, ob das Kennzeichen und das Fahrzeug zusammen gehören und somit wäre der Dieb schon recht schnell aufgeflogen.

 

Noch einmal: Wir reden hier vom Verlust eines einzelnen Kennzeichens und nicht von einem Kennzeichensatz.

 

Des Weiteren hat der TE nichts davon gesagt, dass er das Fahrzeug z. B. Abends vor seinem Haus abgestellt hat und dass zu diesem Zeitpunkt noch beide Kennzeichen vorhanden waren und am nächsten Morgen fehlte eines, sondern das Fehlen eines einzelnen Kennzeichens ist ihm scheinbar nach einer Fahrt aufgefallen.

 

Natürlich kann man, um die Statistik zu pushen, von einem Diebstahl ausgehen und eine dementsprechende Anzeige schreiben, aber ein Muss für so eine Anzeige sieht zumindest bei uns niemand und es wird auch weiter so verfahren, wie oben beschrieben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo,

danke für die vielen Beiträge. Zur Klarstellung: 1. Die Kennzeichen Grundplatte ist noch am Fahrzeug. 2. Der Kennzeichehhalter ist - mit meiner Zustimmung - vor 3 Tagen gewechselt worden. 3. Die Werkstatt behauptet, bei einem Montagefehler währe das Kennzeichen sofort, nach der ersten Bodenwelle an der Werkstatt abgefallen. Ansonsten lasse sich das Kennzeichen nur aus dem Halter entfernen, indem der Halter zerstört wird. 4. Das Auto wurde bewegt, es ist unwahrscheinlich, daß mir ein fehlendes Kennzeichen am Vortag nicht aufgefallen wäre. 5. Das Auto wurde in einer ruhigen Nebenstraße geparkt.

6. Die Wache ist ca. 6 km von meiner Wohnung entfernt. 7. Neben meinem Auto stand ein weiterer Wagen mit "neuer" TÜV Plakete. 8. Das fehlende Kennzeichen wurde am Morgen von mir entdeckt.

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So manche Zulassungsstelle gibt sogar das gleiche Kennzeichen wieder aus, wenn es keine eindeutigen Hinweise darauf gibt, dass das Kennzeichen gestohlen und nicht einfach nur verloren wurde.

Das mag ich ja nun gar nicht glauben, schon gar nicht, wenn das Kennzeichen nicht wieder auftaucht....... Selbst bei Wunschkennzeichen duerfte wohl die Sperre nach dem Verschwinden ein unbedingtes MUSS sein......

 

Ach ja....

 

Hier auch...

 

Und hier.....

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So manche Zulassungsstelle gibt sogar das gleiche Kennzeichen wieder aus, wenn es keine eindeutigen Hinweise darauf gibt, dass das Kennzeichen gestohlen und nicht einfach nur verloren wurde.

  • Diebstahlanzeige /Meldung / Rücksprache
  • Neues Kennzeichen kaufen (eins oder zwei - je nachdem wie der konkrete Sachverhalt ist)

 

So viele Gedanken wegen Kennzeichen hatte ich mir noch nicht gemacht - bis zu diesem Faden. Nun denn, ich würde von Verlust ausgehen. Warum? Na ganz einfach: ich mag meine Buchstaben / Zahlen Kombination, ein Kennzeichen ist billiger als zwei.

Es ist schon beeindruckend, mit welcher Vehemenz du hier deine absolute Ahnungslosigkeit demonstrierst und zu deinem letzten Beitrag faellt mir spontan ein, dass du dir wohl grundsaetzlich nicht so viele Gedanken machst.....

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Ich hätte die Diebstahl Anzeige gefertigt, dem TE eine Bescheinigung gegeben, ihm gesagt das er ohne Kennzeichen wohl öfter Ziel einer Kontrolle wird, er aber mit der Bescheinigung alles erklären und belegen kann. Ich hätte weiter veranlasst, daß das Kennzeichen in die Fahndung kommt und hätte dem TE dann eine gute Heimfahrt ohne Stau und ohne Unfall gewünscht.

Nur zum Verständnis: Es ist klar, dass man eher kontrolliert wird, wenn man nur mit einem Kennzeichen herumfährt. Aber wenn Du eine Anzeige wegen Diebstahös des Kennzeichen fertigst kommt das doch in die Fahndung oder? Sollte man mit einem zur Fahndung ausgeschriebenem Kennzeichen wirlich herumfahren? Eine Kontrolle wegen eines fehlenden Kennzeichens ist das eine aber ich möchte nur ungern angehalten werden, wenn die Cops denken, ich hätte gestohlene Kennzeichen dran und würde gerade weitere Straftaten planen, oder im Gegriff sein sie zu verüben.....
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Ich hätte die Diebstahl Anzeige gefertigt, dem TE eine Bescheinigung gegeben, ihm gesagt das er ohne Kennzeichen wohl öfter Ziel einer Kontrolle wird, er aber mit der Bescheinigung alles erklären und belegen kann. Ich hätte weiter veranlasst, daß das Kennzeichen in die Fahndung kommt und hätte dem TE dann eine gute Heimfahrt ohne Stau und ohne Unfall gewünscht.

Nur zum Verständnis: Es ist klar, dass man eher kontrolliert wird, wenn man nur mit einem Kennzeichen herumfährt. Aber wenn Du eine Anzeige wegen Diebstahös des Kennzeichen fertigst kommt das doch in die Fahndung oder? Sollte man mit einem zur Fahndung ausgeschriebenem Kennzeichen wirlich herumfahren? Eine Kontrolle wegen eines fehlenden Kennzeichens ist das eine aber ich möchte nur ungern angehalten werden, wenn die Cops denken, ich hätte gestohlene Kennzeichen dran und würde gerade weitere Straftaten planen, oder im Gegriff sein sie zu verüben.....

 

 

Ich meine, 'Sobbel' meinte wohl nur die Heimfahrt, eventuell noch die Fahrt zur Abholung der neuen Kennzeichen. Noch laenger - und sei es nur ein Tag - mit einer zur Fahndung ausgeschriebenen Nummer herum zu fahren, wuerde ja blaulichterei6 sein.......

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Nur zum Verständnis: Es ist klar, dass man eher kontrolliert wird, wenn man nur mit einem Kennzeichen herumfährt. Aber wenn Du eine Anzeige wegen Diebstahös des Kennzeichen fertigst kommt das doch in die Fahndung oder? Sollte man mit einem zur Fahndung ausgeschriebenem Kennzeichen wirlich herumfahren?

Sollte es nicht möglich sein, den Fahndungs-Text entsprechend zu formulieren? "XX-YY 123 hinten"? Dann wäre hinten ohne doch eher unverdächtig.

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Müsste der Fahndungstext nicht sogar so formuliert sein?

 

Mal abgesehen davon, dass die Verwendung von Gegenfragen generell als unhoeflich erachtet wird, solltest du doch - als selbstdarstellender Spezialist - in der Lage sein, uns das zu erklaeren. Wenn du dann aber schon ueber den Fahndungstext referierst, koenntest du ja eventuell noch mit einbinden, wie es zu dem Unsinn kam, den du sonst hier im Thread zum Thema abgelassen hast.

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Müsste der Fahndungstext nicht sogar so formuliert sein?

Müsste ein allwissender Polizeibeamter das aus eigenen *hüstel* Erfahrungen nicht selber wissen?

 

 

 

 

 

Ok Frage zurück, ich vergass, dass dieser *hüstel* Polizeibeamte ja noch nicht einmal wusste, dass ein Kennzeichen bei Verlust/Diebstahl gesperrt und zur Fahndung ausgeschrieben wird...

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Moin Moin

 

 

 

 

Ich meine, 'Sobbel' meinte wohl nur die Heimfahrt,

Ich bin ja nach der Heimfahrt gefragt worden.

 

Dem würde aber "...öfter Ziel einer Kontrolle wird." entgegenstehen.

Nö.

Ist doch eine "mehrere hundert Kilometer" lange Fahrt.

 

Gruß

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Ich denke, wenn der Text nicht so wäre, dann wäre das "unsauber". Also ja, er müsste so lauten und nicht er sollte so lauten. Wie das jedoch im Leben so ist, so ist tatsächlich jedoch nicht alles wie es müsste oder sollte.

 

Kannst Du bitte mal mitteilen, was Du genau geraucht hast?

Ich will verhindern, dass man mir jemals so ein Zeug andreht...

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Unabhängig vom "Zaubertrank" nochmals zum Thema:

 

Ich halte es für ziemlich riskant, da auf "verloren" oder "geklaut" irgendwelche Wetten einzugehen. Auch ein böser Finder kann sich das Ding an die Kutsche schrauben und für lau volltanken - von übleren Straftaten gar nicht zu reden. Wenn dann bei den Cops keine klare Information darüber vorliegt, dass das Ding abhanden gekommen ist/wurde, kommt man schon in Erklärungsnöte (besonders wenn der Zufallsteufel es will, dass z.B. der Tankdieb das gleiche Modell wie man selbst fährt).

 

@rth: Ich würde dringend dazu raten, nochmals zur Polizei zu gehen und das Kennzeichen verbindlich und "mit Quittung" als gestohlen/verloren zu melden. Du weißt nicht, wer gerade was damit macht. Zur Zulassungsstelle kannst Du bestimmt noch fahren, wenn es im "Fahndungstext" explizit um das Kennzeichen hinten geht.

 

Gruß, Pedro.

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Ich halte es für ziemlich riskant, da auf "verloren" oder "geklaut" irgendwelche Wetten einzugehen.

Egal wie, wenn das Teil nicht am selben Tag wieder auftaucht, muss er das der Polizei offiziell melden und der Zulassungsbehoerde sowieso. Er bekommt auf jeden Fall neue Kennzeichen (im Sinne von neuer Nummer) - siehe dazu die eingestellten Links, die eigentlich eine recht deutliche Sprache sprechen......

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Egal wie ...

Jep, das sehe ich auch so (siehe auch @Sobbel). Wollte nur noch mal darauf hinweisen, was passieren könnte, wenn man solchen Ratschlägen:

Nun denn, ich würde von Verlust ausgehen. Warum? Na ganz einfach: ich mag meine Buchstaben / Zahlen Kombination, ein Kennzeichen ist billiger als zwei.

folgte ...
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Och, so wie der Sachverhalt ist, kann es durchaus tatsächlich ein Verlust sein. Wenn verloren, dann ist es ja nicht gestohlen. Es kann aber auch Diebstahl sein. Wer weiß. Wenn mein Kennzeichen verloren ist, dann melde ich mich bei der Zulassung und sage:"Verloren". Nix schlimmes.

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Och, so wie der Sachverhalt ist, kann es durchaus tatsächlich ein Verlust sein. Wenn verloren, dann ist es ja nicht gestohlen. Es kann aber auch Diebstahl sein. Wer weiß. Wenn mein Kennzeichen verloren ist, dann melde ich mich bei der Zulassung und sage:"Verloren". Nix schlimmes.

Aha. Und dann? Kannst Du dann Dein schönes Kennzeichen behalten und musst nur ein Kennzeichen kaufen? Warum muss ich gerade an "Dortmund - Otto Friedrich 100" denken?

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Es schein wohl, als hätte Nachteule sich geirrt und das auch bei Verlust tatsächlich eine Umkennzeichnung zwingend erfolgt.

Bitte? Bist Du wieder nicht in der Lage zuzugeben, dass Du Dich geirrt hast? Und BTW: Hast Du daran gedacht, meinen vorigen Beitrag zu melden?

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