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2X Innerh. Eines Jahres > Strafe Wie Hoch Und Verjährung ?


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Sorry,

eigentlch habe ich den Titel falsch gewählt.

 

Besser wäre.

2X Innerh. eines Jahres > Strafe wie hoch und die Fristen ?

Hallo,

 

jo ich weis...

"Asche auf mein Haupt"

 

Also am 03.08.2013 bin ich außerorts auf der BAB bei 100 mit 133 Km/h geblitzt worden.

Sind somit 33 Km/h zu viel.

 

Das gab ein Bußgeld und drei Punkte in Flensburg.

 

Heute kam eine Anhörung:

am 01.08.2014

außerhalb auf der Landstraße 93 Km/h in der 70er Zone.

Sind somit 23 Km/h zu viel.

 

Was kommt auf mich zu und wie sind die Fristen ?

 

Grüße Hajooo

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Nachtrag

 

A)
Was kommt auf mich zu ?

und
B) wie sind die Fristen ?

Bzw.
Ist am 03.08.2014 die Jahresfrist (2x über 25 Km/h zu schnell in einem Jahr) aus dem ersten Verstoß beendet
oder
lebt die durch den Verstoß am 01.08.2014 wieder neu auf ?


Grüße Hajooo

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Du kaufst Dir einen Punkt. Preise kannst Du recherchieren.

Aber Vorsicht: Der nächste Punkt innerhalb eines Jahres (gemäss der 3x 20 km/h Regel in 2 Jahren) degradiert Dich zum Fussgänger.

 

Und ändere bitte das blau!

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Moin Moin

 

 

Ist am 03.08.2014 die Jahresfrist (2x über 25 Km/h zu schnell in einem Jahr) aus dem ersten Verstoß beendet

Diese Jahresfrist beginnt mit Rechtskraft des ersten Verstoßes.

Die 2x25 Trifft dich aber nicht - beim zweiten Verstoß bleibst du mit 23 ja knapp darunter.

 

Gruß

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Die Jahresfrist ist ein Jahr nach Rechtskraft des ersten Bescheides beendet.

Danke, hier war ich mir nicht sicher ob Tattag oder Rechtskraft. Ich hatte ja auf Dich gehofft...

 

@u14325, die 3x20 km/h Regel steht aber nicht im Gesetz wie die 2x26-Regel...

Sehen wir es als "ungeschriebenes" Gesetz? Wird wohl nicht überall praktiziert. Da war auch mal was, glaube Bamberg. Bei 5 x über 20 innerhalb von 5 Jahren gab es kein Fahrverbot.

Aber sicher ist sicher, aus diesem Grund mein Hinweis. Ein "kann" wäre besser gewesen.

 

Beste Grüße

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  • 3 weeks later...
  • 3 weeks later...

Hallo,

danke für die Antworten.

 

Bin heute die Strecke wieder gefahren, obwohl ich mich nicht daran erinnern kann, ist es die bekannte Stelle :wand:

 

***

 

Der Bußgeldbescheid ist gekommen.

Geldbuße 70 + 28,50 Gebühren = 98,50 € + 1 Punkt

So wie ich das sehe, ist die vorherige Ordnungswidrigkeit nicht berücksichtigt worden ?


Wie verfallen eigentlich die Ordnungswidrigkeiten und die Punkte jetzt eigentlich nach dem neuen Verfahren ab 01/05/2014 ?

Am 03.08.2013 bin ich außerorts auf der BAB bei 100 mit 133 Km/h geblitzt worden.
Sind somit 33 Km/h zu viel.
Das gab ein Bußgeld und drei Punkte in Flensburg.


-> Die drei Punkte wurden wohl mit dem neuen Bußgeldkatalog zu einem Punkt umgewandelt ?

und



am 01.08.2014
außerhalb auf der Landstraße 93 Km/h in der 70er Zone.
Sind somit 23 Km/h zu viel.
Das gibt ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.


Gruß Hajooo

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  • 2 weeks later...

Alte Punkte verfallen nach 2 Jahren (unabhängig ob umgewandelt oder nicht), neue Punkte wie folgt (unabhängig voneinander! entgegen der alten Regelung):

 

1 - Punkt für den Verstoß -> verfallen nach 2,5 Jahren

2 - Punkte für den Verstoß -> verfallen nach 5 Jahren

3 - Punkte für den Verstoß -> verfallen nach 10 Jahren

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