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Mit 90 Innerorts Angehalten


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Ich wurde letzte woche mit 90 innerorts von der Polizei angehalten. Sie haben mich nicht geblitzt sondern sind mir hinterher gefahren, also haben sie die Geschwindigkeit geschaetzt.

Ganz sicher, dass sie geschaetzt haben? Hatten sie einen geeichten Tacho? Eines ist schon mal klar, du stehst als Fahrer fest......

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Hallo HarryB,

 

Ja bin mir ganz sicher, sie haben es mir selbst gesagt, ob sie ein geeichten Tacho hatten weiss ich nicht, glaub eher nicht. War ein normaler Streifenwagen.

 

Ich bin mir meiner Straftat bewusst und weiss das der Fuehrerschein normalerweise 1 Monat mal weg ist.

 

Ich arbeite aber sehr weit von meinem zuhause weg, wie stehen die Chancen das ich den FS aber behalten darf um zur arbeit zu kommen?

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Ich arbeite aber sehr weit von meinem zuhause weg, wie stehen die Chancen das ich den FS aber behalten darf um zur arbeit zu kommen?

 

Bei ca. 0 %

 

 

Im übrigen, wenn sie Dich mit 90 km/h gemessen haben und davon noch die Toleranzen abgehen könntest Du Glück haben und um ein FV herumkommen, denn das gibt es "erst" ab 31 km/h netto zuviel.

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die zulässige Höchstgeschwindigkeit war 50kmh.

 

Ich bin mir aber ziemlich sicher das ich NICHT mit 90 unterweg war, denn ich wurde mit meinem quad angehalten (300ccm) und der schafft maximal 90-100kmh im 5 gang und in diesem moment war ich im 4ten. Ich geh davon aus das ich so um die 80kmh drauf hatte und das die Polizisten mich mit 90 verfolgten um mich auffzuholen.

 

Das jetzt als argument vor Gericht zu bringen wird mich jetzt nicht weiterhelfen oder? Da es die Aussage 2 Polizisten gegen meine ist.

 

Ob es die netto geschwindigkeit war haben mir die Polizisten nicht gesagt.

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Ob es die netto geschwindigkeit war haben mir die Polizisten nicht gesagt.

Nun ja, die Jungens uebertreiben es gerne mal, vor allem, wenn sie einen vor sich haben, dem die Nerven flattern. Geh mal davon aus, dass da reichlich zum Abzug kommt und du dann mit einem Bussgeld ohne FS-Entzug von dannen kommst.......

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Ohne Videoaufzeichnung, können Sie dir gar nichts, da die Autos nicht geeicht sind! ich schätze auch viel am Tag und liege oft daneben ;-)

Och, auch ohne Videoaufzeichnung können sie ihm eine ganze Menge, egal, ob die Autos nun geeicht sind oder nicht. Wobei die Autos selbst ja eh nicht geeicht sind oder werden, allenfalls die Tachos.
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Ob es die netto geschwindigkeit war haben mir die Polizisten nicht gesagt.

Nun ja, die Jungens uebertreiben es gerne mal, vor allem, wenn sie einen vor sich haben, dem die Nerven flattern. Geh mal davon aus, dass da reichlich zum Abzug kommt und du dann mit einem Bussgeld ohne FS-Entzug von dannen kommst.......

 

 

Schließe mich da HarryB an. Als ich 18 oder 19 war sind sie mir nachts auch mal nach und meinten ganz dramatisch, sie hätten 130 fahren müssen, um mich einzuholen (ich war max. mit 80 bei 50 im Industriegebiet unterwegs. Hat mich damals aber auch so beeindruckt, daß ich brav DM 20 bezahlt habe, um das Ding vom Bein zu haben. Quittung habe ich allerdings keine bekommen (war auch nicht drauf gekommen, danach zu fragen).

 

Vieleich wollten Sie Dich nur erschrecken. Falls sie aber bei Ihrer Geschichte bleiben, hast Du eh keine Chance. Aber ich würde erstmal abwarten, was denn tatsächlich kommt.

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  • 4 weeks later...

Ohne Video- / Bildbeweis mit geeichten Meßinstrumenten, wird Dich jeder Anwalt fragen ob Du den Verstoß zugegeben / eingeräumt hast, verneinst Du diese Frage dann wird er Dich beruhigen und diesen Vorfall als gegenstandslos erklären.

 

Habe ich als Jugentlicher SELBST erlebt! Allerdings habe ich kein innerörtliches Rennen veranstaltet damals -> 90 km/h ;) war da drunter.

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Kein Unsinn ... GENAU DAS ist mir passiert. Die Polizei fuhr mir hinterher, hielt mich an und eröffnete mir, das ich zu schnell gefahren sei. Die Frage nach Einräumung des Vergehens hatte ich verneint. Der Bußgeldbescheid erging trotzdem und ich habe dagegen via Anwalt Einspruch eingelegt. Dem wurde stattgegeben. Den genauen Wortlaut der Begründung bekomme ich nichtmehr zusammen, das es schon ein paar "Tage" her ist, aber sinngemäß spielen, um die Geschwindigkeit halbwegs reel mittels hinterher fahren einzuschätzen, viele Faktoren eine Rolle. Des weiteren KÖNNTE man den entsprechenden Beamten Willkür unterstellen. Bremsspuren beim Unfall lassen Rückschlüsse zu, wobei die Toleranz da auch sehr groß ist ... reines hinterherfahren, mal rein logisch gesehen, wäre schon sehr vermessen, sich da auf eine Geschwindigkeit festzulegen ...

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Eines der in der Praxis ebenfalls häufig verwendeten Geschwindigkeitsmessverfahren ist das der Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeit durch Nachfahren. Bei dieser Methode wird die gefahrene Geschwindigkeit des vorausfahrenden Pkw des Betroffenen durch Ablesen vom Tachometer des nachfahrenden Messfahrzeugs, i. d. R. ein Polizeifahrzeug, festgestellt (vgl. dazu LÖHLE/BECK DAR 1994, 465, 484; PRELL, in: LUDOVISY, a. a. O., S. 745 ff.). Auch dieses Verfahren wird von den Obergerichten als zuverlässig und beweiserheblich anerkannt, wenn es sorgfältig durchgeführt wird und die Polizeibeamten bestimmte Grundsätze beachtet haben (vgl. u. a. OLG Braunschweig DAR 1989, 110; OLG Düsseldorf DAR 1994, 284; OLG Hamm VRS 75, 37; OLG Koblenz VRS 78, 303; OLG Schleswig NZV 1991, 437; zuletzt auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 19). Allerdings soll das Verfahren nach Möglichkeit nur bei so wesentlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen angewendet werden, dass der Vorwurf der schuldhaften Geschwindigkeitsüberschreitung trotz Fehlerquellen mit Sicherheit gerechtfertigt ist. Als wesentlich wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h angesehen (s. zu den Voraussetzungen OLG Hamm DAR 1997, 285).

(burhoff.de)

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Kein Unsinn ... GENAU DAS ist mir passiert.

Das mag durchaus so sein. Aber:

Die Polizei fuhr mir hinterher, hielt mich an und eröffnete mir, das ich zu schnell gefahren sei. Die Frage nach Einräumung des Vergehens hatte ich verneint. Der Bußgeldbescheid erging trotzdem und ich habe dagegen via Anwalt Einspruch eingelegt.

1. ich habe auch schon mehrfach (zuletzt erst vor einigen Wochen wieder) mit ungeeichtem Tacho und via Nachfahren eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt.

2. bislang wurde nicht ein einziges Verfahren, welches vor Gericht ging, eingestellt. Und idR stellt hier die Bußgeldstelle bei einem Einspruch nichts ein, ohne wenigstens zuvor eine Stellungnahme des Beamten eingeholt zu haben. Die entsprechend mir bekannten Fälle gingen entweder weiter vor Gericht (und wurden verurteilt), oder der Einspruch wurde zurückgenommen.

 

Dein Fall ist für Dich also sicherlich schön, aber ganz sicher kein Allgemeinkeks.

 

aber sinngemäß spielen, um die Geschwindigkeit halbwegs reel mittels hinterher fahren einzuschätzen, viele Faktoren eine Rolle.

Das ist korrekt. Und wenn man es richtig macht, geht die Anzeige auch ohne Wenn und Aber durch.

 

Des weiteren KÖNNTE man den entsprechenden Beamten Willkür unterstellen.

Das ist Blödsinn.

 

reines hinterherfahren, mal rein logisch gesehen, wäre schon sehr vermessen, sich da auf eine Geschwindigkeit festzulegen ...

1. ist reines Hinterherfahren zulässig.

2. muß man hierbei nicht umsonst eine recht hohe Toleranz abziehen.

Vermessen ist dabei also gar nichts.

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"... dass der Vorwurf der schuldhaften Geschwindigkeitsüberschreitung trotz Fehlerquellen mit Sicherheit gerechtfertigt ist"

 

Ich mag Dich nicht, meine Kollegen stehen hinter mir und bezeugen, das Du für kurze Zeit ca. 100 km/h gefahren bist ...

 

"Als wesentlich wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h angesehen (s. zu den Voraussetzungen OLG Hamm DAR 1997, 285)."

 

... siehe Kommentar darüber ...

 

Dürfte vor Gericht schwer werden, das zu belegen!

 

Wie gesagt, ich habe MEIN Erlebnis geschildert und damals Recht bekommen, mir wurden geschätzte 80 km/h innerorts vorgeworfen.

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Ich mag Dich nicht, meine Kollegen stehen hinter mir und bezeugen, das Du für kurze Zeit ca. 100 km/h gefahren bist ...

Eine Straftat zu begehen, um jemandem eine reinzuwürgen, dessen Nase einem nicht passt, ist ziemlich dämlich. Es mag vorkommen aber doch eher sehr selten.

 

Dürfte vor Gericht schwer werden, das zu belegen!

Werden diese Grundsätze nicht beachtet, führt das jedoch nicht zur grundsätzlichen Unverwertbarkeit der Messung. Vielmehr ist es eine Frage der freien Beweiswürdigung durch den Tatrichter, ob er eine Messung, die unter Nichtbeachtung der von der Rechtsprechung geforderten Grundsätze durchgeführt wurde, für verwertbar hält oder nicht; ggf. sind weitere Toleranzen einzuräumen.

Wie gesagt, ich habe MEIN Erlebnis geschildert und damals Recht bekommen, mir wurden geschätzte 80 km/h innerorts vorgeworfen.

Das zeigt doch, dass durchaus durch Nachfahren gemessen werden kann, die Hürden aber hoch liegen, sodass die Einstellung erfolgte.

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Alles in "" habe ich kopiert (zitiert) der Rest entsprang meiner Feder ;)

 

Danke Bluey für Deine Erläuterung. Grundsätzlich, Vorschriften (z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen) sind dazu da eingehalten zu werden. Möchte hier kein falsches Bild vermitteln!!!

 

Aber, der allseits verbreitete "Slogan", geblitzt wird an Schulen / Unfallschwerpunkten / ... und nicht um die Staatskasse zu füllen, scheint mir in vielen Fällen mehr als scheinheilig ...

 

Des Nächtens kurz vor Ortsausgang (Bundesstrasse / gerade Strasse / ...) ... ich bin dafür das Recht und Ordnung be- / überwacht wird, nur bitte mit Augenmaß!!!

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Grundsätzlich, Vorschriften (z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen) sind dazu da eingehalten zu werden. Möchte hier kein falsches Bild vermitteln!!!

Naja.... und was außerhalb von "grundsätzlich" liegt, möchtest Du aber schon ganz gern selbst festlegen, gell?

 

Aber, der allseits verbreitete "Slogan", geblitzt wird an Schulen / Unfallschwerpunkten / ... und nicht um die Staatskasse zu füllen, scheint mir in vielen Fällen mehr als scheinheilig ...

Unser Slogen heißt: wir messen immer und überall. "Immer" ist relativ, "überall" dagegen paßt schon ganz gut.

Es heißt nur, daß vornehmlich im Bereich von Schulen und Unfallschwerpunkten etc. gemessen werden soll. Wobei "Unfallschwerpunkt" eben nicht punktuell ausgelegt werden darf, sondern durchaus auch eine längere Strecke betreffen kann. Darüber hinaus kann und wird insbes. auch dort gemessen, wo die Leute (vor allem massiv) zu schnell fahren. Und letzteres machen sie oftmals dort, wo wir eher selten bis gar nicht stehen. Also: stellen wir uns doch einfach mal dort auf und überraschen die Schnellfahrer ein wenig. :D

 

Des Nächtens kurz vor Ortsausgang (Bundesstrasse / gerade Strasse / ...) ... ich bin dafür das Recht und Ordnung be- / überwacht wird, nur bitte mit Augenmaß!!!

"Kurz" ist relativ. Bedeutet in Zahlen?

Ansonsten: was ist so schwer daran, erst am dem Ortsausgangsschild Gas zu geben?

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Aber, der allseits verbreitete "Slogan", geblitzt wird an Schulen / Unfallschwerpunkten / ... und nicht um die Staatskasse zu füllen, scheint mir in vielen Fällen mehr als scheinheilig ...

Man muss da IMO fairerweise zwischen kommunalen Trupps und der Polizei unterscheiden.

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Grundsätzlich, Vorschriften (z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen) sind dazu da eingehalten zu werden. Möchte hier kein falsches Bild vermitteln!!!

Naja.... und was außerhalb von "grundsätzlich" liegt, möchtest Du aber schon ganz gern selbst festlegen, gell?

 

Aber, der allseits verbreitete "Slogan", geblitzt wird an Schulen / Unfallschwerpunkten / ... und nicht um die Staatskasse zu füllen, scheint mir in vielen Fällen mehr als scheinheilig ...

Unser Slogen heißt: wir messen immer und überall. "Immer" ist relativ, "überall" dagegen paßt schon ganz gut.

Es heißt nur, daß vornehmlich im Bereich von Schulen und Unfallschwerpunkten etc. gemessen werden soll. Wobei "Unfallschwerpunkt" eben nicht punktuell ausgelegt werden darf, sondern durchaus auch eine längere Strecke betreffen kann. Darüber hinaus kann und wird insbes. auch dort gemessen, wo die Leute (vor allem massiv) zu schnell fahren. Und letzteres machen sie oftmals dort, wo wir eher selten bis gar nicht stehen. Also: stellen wir uns doch einfach mal dort auf und überraschen die Schnellfahrer ein wenig. :D

 

Des Nächtens kurz vor Ortsausgang (Bundesstrasse / gerade Strasse / ...) ... ich bin dafür das Recht und Ordnung be- / überwacht wird, nur bitte mit Augenmaß!!!

"Kurz" ist relativ. Bedeutet in Zahlen?

Ansonsten: was ist so schwer daran, erst am dem Ortsausgangsschild Gas zu geben?

 

Kurz sind 50m vor Ortausgang ... wenn Du mir jetzt erklären willst Du beschleunigst Punkt Ortsausgangsschild, dann solltest Du als Staubsaugerverkäufer Dein Gluck versuchen (nicht böse gemeint!!!)

 

"Berufs"RASER!!! aus dem Verkehr zu ziehen, da bin ich absolut bei Dir!!! Wenn man, 2 Mal innerhalb der Jahresfrist, weder vorher, noch zwischendurch die "Punkteränge" erreicht, sollte dem SB per Gesetz ein gewisses Augenmaß zugestanden werden, das es ihm ermöglicht dem reuhigen "Täter" mit einem ACHTUNG (höheres Bußgeld) aus dieser "Nummer" zu helfen ... glaube mir, das Geld tut sehr weh, ich brauche mein Auto um auf Arbeit zu kommen, meine Kinder in die Kita zu bringen ... und bis auf die 2 Ausrutscher, habe ich mir NICHTS zu Schulden kommen lassen!

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Kurz sind 50m vor Ortausgang ... wenn Du mir jetzt erklären willst Du beschleunigst Punkt Ortsausgangsschild, dann solltest Du als Staubsaugerverkäufer Dein Gluck versuchen (nicht böse gemeint!!!)

Mist, jetzt muss ich doch auch glatt meinen Beruf wechseln... Bluey. welche Firma nehmen wir? Die mit dem großen "V" am Anfang und dem "werk" am Ende?

 

 

 

bis auf die 2 Ausrutscher, habe ich mir NICHTS zu Schulden kommen lassen!

 

Sorry, aber dass Du nur zweimal zu schnell warst und genau diese beiden Male auch gleich erwischt wurdest glaubt Dir noch nicht einmal ein Staubsaugervertreter.

Du bist lediglich zweimal erwischt worden trifft es wohl eher.

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Kurz sind 50m vor Ortausgang ... wenn Du mir jetzt erklären willst Du beschleunigst Punkt Ortsausgangsschild, dann solltest Du als Staubsaugerverkäufer Dein Gluck versuchen (nicht böse gemeint!!!)

50m vorm Ortsausgang gebe ich oftmals auch schon Gas. Bedeutet aber nicht, daß ich da schon auf 80 km/h bin, wie so viele andere, die bereits 100 oder 200 m vorm Ortsausgang beschleunigen. Und genau die werden dort ja gemessen. Nicht der, der da aufs Gaspedal drückt.

 

"Berufs"RASER!!! aus dem Verkehr zu ziehen, da bin ich absolut bei Dir!!! Wenn man, 2 Mal innerhalb der Jahresfrist, weder vorher, noch zwischendurch die "Punkteränge" erreicht, sollte dem SB per Gesetz ein gewisses Augenmaß zugestanden werden, das es ihm ermöglicht dem reuhigen "Täter" mit einem ACHTUNG (höheres Bußgeld) aus dieser "Nummer" zu helfen ... glaube mir, das Geld tut sehr weh, ich brauche mein Auto um auf Arbeit zu kommen, meine Kinder in die Kita zu bringen ... und bis auf die 2 Ausrutscher, habe ich mir NICHTS zu Schulden kommen lassen!

Sorry. Das ist für mich eine billige Ausrede. Wenn man "nur" 2.mal im Fahr erwischt wurde, bedeutet das nicht, daß man die übrige Zeit regelkonform fuhr, sonder IMO nur, daß man Glück hatte und nicht erwischt wurde. Wenn Du da die güldene Ausnahme sein solltest, bestätigt das nur die Regel. Im übrigen: das erwünschte und geforderte "Augenmaß" kann und darf in einem gewissen - per Gesetz geregelten - Umfang der Richter walten lassen. Da es in der Vergangenheit schon Fälle gab, wo ein SB gegen ein paar Scheinchen "Augenmaß" walten lies, möchte ich hier lieber keine Änderungen.

 

 

Mist, jetzt muss ich doch auch glatt meinen Beruf wechseln... Bluey. welche Firma nehmen wir? Die mit dem großen "V" am Anfang und dem "werk" am Ende?

Auf jeden Fall! Da wissen wir, daß wir gut Kohle machen können. :D;)
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Kurz sind 50m vor Ortausgang ... wenn Du mir jetzt erklären willst Du beschleunigst Punkt Ortsausgangsschild, dann solltest Du als Staubsaugerverkäufer Dein Gluck versuchen (nicht böse gemeint!!!)

Mist, jetzt muss ich doch auch glatt meinen Beruf wechseln... Bluey. welche Firma nehmen wir? Die mit dem großen "V" am Anfang und dem "werk" am Ende?

 

 

 

bis auf die 2 Ausrutscher, habe ich mir NICHTS zu Schulden kommen lassen!

 

Sorry, aber dass Du nur zweimal zu schnell warst und genau diese beiden Male auch gleich erwischt wurdest glaubt Dir noch nicht einmal ein Staubsaugervertreter.

Du bist lediglich zweimal erwischt worden trifft es wohl eher.

 

 

Ohne Dich enttäuschen zu wollen, genauso war es ...

 

Beim 1. Mal habe ich aus Zeitnot bewußt beschleunigt - Ende der Ortschaft (die Blitzstelle ist eine gute Einnahmequelle) aber mit genügend Abstand zum Ortausgangsschild, legetim das zu ahnden! Beim jetzt 2. Mal wurde ich in einer Dorfstrasse, die normaler Weise selten frequentiert wird (auf Grund einer Umleitung auf 30 km/h herunter "gedrosselt"), geblitzt. Ich nutze diese Strasse selten bis nie(da nur Umleitung), die 30 km/h wurden mir am nächsten Tag bewußt, als ich da noch einmal lang bin (50 km/h sind da normaler Weise und diese halte ich ein) ...

 

Ansonsten halte ich mich immer an die Verkehrsregeln ... ich habe selber Kinder und möchte Vorbild sein. Fahre übrigens nen Kleinwagen, mit kleinster Motorisierung ... Also nix Raserfahrzeug!

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