Toliman 8 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 Die Gesetze der Straßenverkehrsordnung ( StVO) werden immer wieder ergänzt und geändert. Warum werden aktuelle Änderungen nicht dem Autobesitzer mit dem Kfz-Steuerbescheid zugeschickt?Schließlich soll der Autobesitzer stets über die neuesten Verkehrsvorschriften immer informiert werden, damit er sie auch einhalten kann. Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 Und da beklagt man sich über unnötige kostenintensive Bürokratie... erstens werden minimalste Änderungen stets in den Medien breitgetreten - wie halt jeder Käse und ist er noch so uninteressant... gut die leben halt von Schlagzeilen und z.B.Sommerlöcher wollen auch gestopft werden. Zweitens wird es von einem, der ein mündiger Bürger sein will und der das Verantwortungsbewußtsein ein Fahrzeug zu führen zugestanden haben will nicht zuviel verlangt sein sich regelmäßig zu informieren ... kann man ja sogar kostenlos z.B. im I-Net auf entsprechenden Seiten oder direkt bei den entsprechenden Ministerien nachlesen. Drittens, wie weit soll dieser Blödsinn / diese Verschwendung gehen ... ich hätte dann auch gerne z.B. jährlich die Änderungen oder je ein Exemplar aller anderen Gesetzeswerke ... gibt hier in D schließlich nicht nur die StVO! Hier ne Auflistung der Gesetze und Verordnungen... nach Buchstaben und Ziffern sortiert... Gesetze / Verordnungen alphabetisch sortiert(klick) Außerdem kann man froh sein, dass man das Zeug kostenlos im Internet nachlesen oder schwarz auf weiß zu einem wirklich niedrigen Kurs im Buchhandel erwerben kann. Wer schon einmal mit so Sachen wie z.B. der DIN oder VOB zu tun hatte, weiß dass man das Zeug zwar zwangsweise einhalten sollte, es aber keinesfalls selbstverständlich ist, dass man da mal schnell kostenlos bzw. für einen kleinen / minimalen Obolus reingucken kann ... da gehen schon etliche hundert bis tausend EUR drauf bis man von diesen Werken wenigstens für den entsprchenden Fachbereich die benötigten Bände zur Verfügung hat. 1 Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 Die Gesetze der Straßenverkehrsordnung ( StVO) werden immer wieder ergänzt und geändert. Warum werden aktuelle Änderungen nicht dem Autobesitzer mit dem Kfz-Steuerbescheid zugeschickt?Schließlich soll der Autobesitzer stets über die neuesten Verkehrsvorschriften immer informiert werden, damit er sie auch einhalten kann.Du hast kein steuerpflichtiges Fahrzeug, gell? Sonst wüßtest Du, daß - sofern sich an der Steuer nichts ändert - Kfz-Steuerbescheide nur einmal verschickt werden. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 Ich habe für mein Motorrad -im Gegensatz zu meinem Auto, für das ich eine Einzugsermächtigung bei der Anmeldung abgeben mußte- bisher jedes Jahr eine Zahlungserinnerung bekommen. Erst dieses Jahr -nachdem jetzt der Zoll die Kraftfahrzeugsteuer betreut- wurde ich darauf hingewiesen das ich kein Erinnerungsschreiben mehr bekomme. Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 412 Posted August 9, 2014 Report Share Posted August 9, 2014 Es handelt sich bei den Behörden um ein Lastschriftverfahren, die beim Einzugsverfahren mögliche sechs-Wochen Frist zum Zurückbuchen gibt es hier nicht. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted August 11, 2014 Report Share Posted August 11, 2014 Moin Moin Es handelt sich bei den Behörden um ein LastschriftverfahrenNö.Bei Behörden handelt es sich immer um Behörden. Beim Lastschriftverfahren handelt es sich um ganz was anderes. Gruß Ich wollte das nicht schreiben - das ist mir so rausgeflutscht Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 11, 2014 Report Share Posted August 11, 2014 Es handelt sich bei den Behörden um ein Lastschriftverfahren, die beim Einzugsverfahren mögliche sechs-Wochen Frist zum Zurückbuchen gibt es hier nicht.Mal unabhängig vom rausgeflutschten: die aktuell eingezogene Steuer für mein Fahrzeug ist lt. Buchungstext eine SEPA-Basislastschrift, deren Abbuchung ich binnen acht Wochen nach Belastung problemlos widersprechen kann. Quote Link to post Share on other sites
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