Speedy200 0 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 Hallo alle zusammen, ich bin auf das Forum gestossen als ich in google eine Lösung für mein Problem gesucht habe gestossen. Ich wurde geblitzt :-( 42 zu schnell. Halter des Fahrzeuges war meine alte Firma, diese hat wohl einen Fragebogen ausgefüllt und heute habe ich einen Anhörungsbogen bekommen. Zusammenfassung: Geblitzt am 02.07.2014 auf der Autobahn erlaubte 100km/h nach Abzug 142km/h Scheiben an Arbeitgeber angekommen ca. 30-31.07.2014 Arbeitgeber gewechselt am 01.08.2014 (vermutlich uninteressant) Anhörung zur Owa Scheiben bei mir angekommen am 08.08.2014 was wäre der beste weg, Vermutlich auf Verjährung zu spielen oder ? Gruß Speedy200 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 Das klappt nicht mehr, da Deine Firma Dich genannt hat und der AHB an Dich die Verjährung unterbrochen hat.Du wirst jetzt zeitnah den Bußgeldbescheid bekommen. Und natürlich willkommen im RF... Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 Das klappt nicht mehr, da Deine Firma Dich genannt hat und der AHB an Dich die Verjährung unterbrochen hat. Wie ist es mit dem Weiterreichen des AHB an den "echten Pösewicht"? Bei 42 drüber wäre es u.U. einen Versuch wert, oder? Vielleicht ist der TE ja ein Glückspilz und die Nummer fällt nicht auf. Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 Bis jetzt dachte ich immer, dass Du nicht an den Weihnachtsmann und Osterhasen glaubst... ich scheine mich geirrt zu haben.. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 Bis jetzt dachte ich immer, dass Du nicht an den Weihnachtsmann und Osterhasen glaubst... ich scheine mich geirrt zu haben.. Ich glaube an den Ostermann . Ernsthaft: Bei einer großen BG-Stelle mit entsprechendem "Kundenstamm" wäre es doch einen Versuch wert, oder? Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 Der Versuch kostet zumindest nichts, außer einen Lachanfall beim SB... Ne, wenn der TE nicht einen eineiigen Zwilling hat sind die Messen gelesen und sein EMA-Bild liegt auch schon in der Akte.Dazu kommt noch, dass bei einem Gerichtsverfahren ja auch der Fuhrparkleiter o.ä. der Firma als Zeuge geladen werden würde, und ob der für einen imaginären "Zwilling" aussagt... . Wenn das Foto nicht absolut grottenschlecht ist, ist jede Anstrengung da wieder raus zu kommen vergebliche Liebesmüh... Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 Der Versuch kostet zumindest nichts, außer einen Lachanfall beim SB... Jep. Ne, wenn der TE nicht einen eineiigen Zwilling hat sind die Messen gelesen und sein EMA-Bild liegt auch schon in der Akte. Du hast vermutlich Recht. Dennoch (siehe oben): Versuch macht kluch und kost nix. Dazu kommt noch, dass bei einem Gerichtsverfahren ja auch der Fuhrparkleiter o.ä. der Firma als Zeuge geladen werden würde, und ob der für einen imaginären "Zwilling" aussagt... . Soweit kommt's ja nicht zwingend. Wie gesagt: Ich würde es einfach mal versuchen, vielleicht hat man Glück und der Sachbearbeiter ist gut beschäftigt und freut sich über geständige Sünderlein. Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
Speedy200 0 Posted August 8, 2014 Author Report Share Posted August 8, 2014 Danke für die Antworten. Was war nochmal TE? Und was soll ich jetzt mit den Bogen machen den ich bekommen habe? Gruß Speedy Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 TE bist Du. Den Bogen kannst Du zurückschicken, Dein nächstes Butterbrot darin einwickeln, ihn zu Grill anzünden benutzen o.ä. Du kannst ihn auch schlichtweg ignorieren. Pedro, Deine "Hoffnung" in allen Ehren, aber spätestens seit es Foren wie diese gibt, funktioniert sowas nur noch selten und wenn dann auch nur bei niedrigen Überschreitungen, nicht bei solchen "Tiefflügen".. Quote Link to post Share on other sites
Speedy200 0 Posted August 8, 2014 Author Report Share Posted August 8, 2014 Ok das heißt ich bekomm dann innerhalb der nächsten Wochen den BGB. Da dann einen Einspruch gegen einlegen ? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 Das heißt es. Welche Begründung schwebt Dir für einen Einspruch denn vor? Oder soll es lediglich ein taktischer Einspruch zum herauszögern des Fahrverbotes sein? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 Kann man machen - aber was solls bringen? Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 Was war nochmal TE? Sorry, das ist Foren-Abkürzungs-Slang. TE ist der "Thread-Eröffner", also Du. Und was soll ich jetzt mit den Bogen machen den ich bekommen habe? QTreiberin - und die versteht was davon - meint, es sei sinnlos; ich denke man könnte es versuchen, da es nichts kostet: Gib den AHB einem Dir nicht ganz unähnlichen Bekannten oder Freund, der idealerweise für die Zeit der Missetat ein wasserdichtes Alibi hat. Der Gute trägt sich selbst irrtümlich auf dem AHB ein (Du darfst das nicht, das wäre eine Straftat) und schickt ihn voller Reue an die Bußgeldstelle. Wenn die das akzeptiert, kann man Dich unter Ausnutzung aller Fristen vielleicht über die Verjährung bringen. Wie oben diskutiert ist die Wahrscheinlichkeit, dass es klappt, sehr gering. Meiner Ansicht nach wäre es bei 42 drüber aber einen Versuch wert. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 "Tiefflügen" Bidde? 142 auf der Bahn ist doch kein Tiefflug. Das ist "Rumzuckeln". Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
Speedy200 0 Posted August 8, 2014 Author Report Share Posted August 8, 2014 Ja das auch.Wie geh ich den an die Sache heran wenn ich meinen Lappen nicht abgeben kann beruflich und vielleicht dann eher eine höhere straffe Zahlen will? Kann ich eigentlich auch Akten Einsicht beantragen? Vielleicht ist ja was auf dem Foto zu erkennen( Messfehler oder sonst etwas) hab ja jetzt nur einen ganz kleinen ausschnitt bekommen wo mein Gesicht von der Seite zusehen ist mit Sonnenbrille auf. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 Nicht wenn, warum auch immer" nur 100 möglich/erlaubt sind... Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 Nicht wenn, warum auch immer" nur 100 möglich/erlaubt sind... Das sehe ich - zu Recht - anders . Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 Das Fahrverbot kann unter sehr restriktiven Voraussetzungen http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/25059-abweichungen-vom-regelfahrverbot/ in verdoppeltes Bußgeld umgewandelt werden. Dafür müsstest Du aber zum Beispiel in Flensburg ein absolut unbeschriebenes Blatt sein und solltest dann auch solche "Spielchen" wie von Pedro vorgeschlagen, unterlassen... Pedro, macht nix, ich akzeptiere auch konträre Auffassungen... Quote Link to post Share on other sites
Speedy200 0 Posted August 8, 2014 Author Report Share Posted August 8, 2014 Hab 2011 mal einen Punkt bekommen für 27 zu schnell mehr noch nicht. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 Pedro, macht nix, ich akzeptiere auch konträre Auffassungen... Ich auch. Die Vertreter der solchen werden auch nicht bedrängelt sondern fallweise rechts überholt . Das tut nicht weh und vermeidet Stress. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 Der Punkt ist weg, damit wärst Du unbeschrieben... Könnte Dein Arbeitgeber Dir bescheinigen (und ggf. vor Gericht als Zeuge bestätigen), dass Du in den nächsten ca. 8 Monaten keinerlei Urlaubsanspruch hast und durch das Fahrverbot Deinen Job verlieren würdest weil es für den Monat keine andere Verwendung für Dich in der Firma gibt? Quote Link to post Share on other sites
Speedy200 0 Posted August 8, 2014 Author Report Share Posted August 8, 2014 Der Punkt ist weg, damit wärst Du unbeschrieben... Ok gut. Könnte Dein Arbeitgeber Dir bescheinigen (und ggf. vor Gericht als Zeuge bestätigen), dass Du in den nächsten ca. 8 Monaten keinerlei Urlaubsanspruch hast und durch das Fahrverbot Deinen Job verlieren würdest weil es für den Monat keine andere Verwendung für Dich in der Firma gibt?Mhh das wird schwer, bin ab dem 20.10.2014 3 Wochen in den USA und da muss ich unbedingt den Lappen noch haben. Was wäre wenn ich mir jetzt ganz schnell einen neuen FS mache, denn neuen dann abgebe und den alten mit in die USA nehme ? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 Bis dahin hast Du den Lappen ja noch, alles andere was Du anführst wären im übrigen Straftaten. Nach Rechtskraft des BGB (=14 Tage nach Zustellung) hast Du vier Monate Zeit das Fahrverbot anzutreten. Diesen Termin kannst Du durch einen taktischen Einspruch sogar noch um ein paar Monate herauszögern. Quote Link to post Share on other sites
Speedy200 0 Posted August 8, 2014 Author Report Share Posted August 8, 2014 Aber es würde gehen und ich hab dann schon 3 Wochen überstanden wenn ich wieder komme und die letzte schaffe ich dann auch noch hier. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 Was würde gehen? Einen neuen FS zu besorgen, dafür eine falsche eidestattliche Erklärung abzugeben und ggf. für diese Straftat verknackt zu werden? Dan verzichte bitte auf weitere Hilfestellung von mir, ich unterstütze keine Straftaten. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 9, 2014 Report Share Posted August 9, 2014 Aber es würde gehen und ich hab dann schon 3 Wochen überstanden wenn ich wieder komme und die letzte schaffe ich dann auch noch hier.Wenn du das Ding in den USA abziehst, dann wuerde ich eher damit rechnen wollen, dass du nicht so schnell wieder kommst....... Die Jungens wollen alles wissen - und wissen das in der Regel auch. Quote Link to post Share on other sites
Speedy200 0 Posted August 9, 2014 Author Report Share Posted August 9, 2014 Wenn du das Ding in den USA abziehst, dann wuerde ich eher damit rechnen wollen, dass du nicht so schnell wieder kommst....... Die Jungens wollen alles wissen - und wissen das in der Regel auch.So schlimm ist es da drüben auch nicht, ich hab ja alles schon gebucht, und der Mietwagenverleih hat keinen Zugriff auf die Flensburger Akten, die wollen nur sehen ob man ein Autofahren darf. War letztes jahr schon dort und die Dame am Schalter hat nur 5 sek. drauf geschaut und mir die Karte wieder gegeben. Aber gut wollen wir nicht weiter drauf eingehen, es wäre eine Straftat und ich möchte nicht das jemand hier ein schlechtes Gewissen hat außer mir, wenn ich es machen sollte. Wie kann ich den Akteneinsicht bekommen, würdet ihr mir dazu noch helfen bitte. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 9, 2014 Report Share Posted August 9, 2014 So schlimm ist es da drüben auch nicht, ich hab ja alles schon gebucht, und der Mietwagenverleih hat keinen Zugriff auf die Flensburger Akten, die wollen nur sehen ob man ein Autofahren darf. War letztes jahr schon dort und die Dame am Schalter hat nur 5 sek. drauf geschaut und mir die Karte wieder gegeben.Soweit der Normalfall. Da du aber bereits gebucht hast, wer kann dir garantieren, dass da nicht vorab 'ne Anfrage an die deutschen Behoerden stellt? Und sag' mir bitte nicht, dass die das nicht koennen, denn: Man kann nie so dumm denken, wie es kommt..... Wie kann ich den Akteneinsicht bekommen, würdet ihr mir dazu noch helfen bitte. Die bekommt, so ist die vorherrschende Meinung hier, in der Regel nur ein Anwalt. Du kannst sie natuerlich auch selbst beantragen, outest dich damit dann aber hoechstwahrscheinlich als Fahrer. Wenn du den FS fuer den USA Aufenthalt noch unbedingt brauchst, dann waere ein gangbarer Weg, gegen den BuGeBe Einspruch ein zu legen, damit sich das ganze Ding verzoegert. Andererseits hast du ja auch die Moeglichkeit, den FS innerhalb eines selbst von dir bestimmten Zeitraumes (bis vier Monate nach Rechtskraft) bei der Behoerde zu parken. Quote Link to post Share on other sites
Speedy200 0 Posted August 9, 2014 Author Report Share Posted August 9, 2014 Das ich der Fahrer bin kann ich wohl kaum noch abstreiten oder? Was bleiben mir den noch für Möglichkeiten, denn Lappe dieses eine mal nicht abzugeben? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 9, 2014 Report Share Posted August 9, 2014 Was bleiben mir den noch für Möglichkeiten, denn Lappe dieses eine mal nicht abzugeben? Wenige, oder genauer: Nur eine. Diese hat dir 'QTreiberin' weiter oben schon genannt, du musst allerdings auf good will aller Beteiligten bei den Behoerden hoffen...... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 9, 2014 Report Share Posted August 9, 2014 Einen um evtl. das FV zu umgehen und ein Hinweis, dass das jetzige Verfahren für den USA-Besuch ohne Belang ist. Quote Link to post Share on other sites
Speedy200 0 Posted August 12, 2014 Author Report Share Posted August 12, 2014 Guten Morgen, Hab leider niemanden gefunden der sich auf meinen AHB einträgt, also muss ich wohl oder übel den BGB auf mich zu kommen lassen. Wer kennt sich den in Sachen Akteneinsicht aus und kann mir sagen wie ich Nach Erhalt des BGB vorzugehen habe. Danke schonmal an alle für die Antworten. Gruß Speedy200 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 12, 2014 Report Share Posted August 12, 2014 Für Akteneinsicht nimmst Du ein Telefon in die Hand und bittest um dieselbe. Was nach dem BGB passiert und wie Du vorzugehen hast bzw. kannst hab ich jetzt schon mehr als einmal geschrieben, lies es einfach. 1 Quote Link to post Share on other sites
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