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Anleitung Für Die Verjährung


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Hallo alle zusammen,

 

ich bin auf das Forum gestossen als ich in google eine Lösung für mein Problem gesucht habe gestossen.

 

Ich wurde geblitzt :-( 42 zu schnell.

 

Halter des Fahrzeuges war meine alte Firma, diese hat wohl einen Fragebogen ausgefüllt und heute habe ich einen Anhörungsbogen bekommen.

 

Zusammenfassung:

 

Geblitzt am 02.07.2014 auf der Autobahn erlaubte 100km/h nach Abzug 142km/h

 

Scheiben an Arbeitgeber angekommen ca. 30-31.07.2014

 

Arbeitgeber gewechselt am 01.08.2014 (vermutlich uninteressant)

 

Anhörung zur Owa Scheiben bei mir angekommen am 08.08.2014

 

was wäre der beste weg, Vermutlich auf Verjährung zu spielen oder ?

 

 

Gruß

Speedy200

 

 

 

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Das klappt nicht mehr, da Deine Firma Dich genannt hat und der AHB an Dich die Verjährung unterbrochen hat.

Wie ist es mit dem Weiterreichen des AHB an den "echten Pösewicht"? Bei 42 drüber wäre es u.U. einen Versuch wert, oder? Vielleicht ist der TE ja ein Glückspilz und die Nummer fällt nicht auf.

 

Gruß, Pedro.

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Bis jetzt dachte ich immer, dass Du nicht an den Weihnachtsmann und Osterhasen glaubst... ;) ich scheine mich geirrt zu haben.. :D

Ich glaube an den Ostermann :D. Ernsthaft: Bei einer großen BG-Stelle mit entsprechendem "Kundenstamm" wäre es doch einen Versuch wert, oder?

 

Gruß, Pedro.

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Der Versuch kostet zumindest nichts, außer einen Lachanfall beim SB...:)

 

Ne, wenn der TE nicht einen eineiigen Zwilling hat sind die Messen gelesen und sein EMA-Bild liegt auch schon in der Akte.

Dazu kommt noch, dass bei einem Gerichtsverfahren ja auch der Fuhrparkleiter o.ä. der Firma als Zeuge geladen werden würde, und ob der für einen imaginären "Zwilling" aussagt... :whistling:.

 

Wenn das Foto nicht absolut grottenschlecht ist, ist jede Anstrengung da wieder raus zu kommen vergebliche Liebesmüh...

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Der Versuch kostet zumindest nichts, außer einen Lachanfall beim SB... :)

Jep.

 

Ne, wenn der TE nicht einen eineiigen Zwilling hat sind die Messen gelesen und sein EMA-Bild liegt auch schon in der Akte.

Du hast vermutlich Recht. Dennoch (siehe oben): Versuch macht kluch und kost nix.

 

Dazu kommt noch, dass bei einem Gerichtsverfahren ja auch der Fuhrparkleiter o.ä. der Firma als Zeuge geladen werden würde, und ob der für einen imaginären "Zwilling" aussagt... :whistling:.

Soweit kommt's ja nicht zwingend. Wie gesagt: Ich würde es einfach mal versuchen, vielleicht hat man Glück und der Sachbearbeiter ist gut beschäftigt und freut sich über geständige Sünderlein.

 

 

Gruß, Pedro.

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TE bist Du.

 

Den Bogen kannst Du zurückschicken, Dein nächstes Butterbrot darin einwickeln, ihn zu Grill anzünden benutzen o.ä.

 

Du kannst ihn auch schlichtweg ignorieren.

 

 

 

Pedro, Deine "Hoffnung" in allen Ehren, aber spätestens seit es Foren wie diese gibt, funktioniert sowas nur noch selten und wenn dann auch nur bei niedrigen Überschreitungen, nicht bei solchen "Tiefflügen"..

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Was war nochmal TE?

Sorry, das ist Foren-Abkürzungs-Slang. TE ist der "Thread-Eröffner", also Du.

 

Und was soll ich jetzt mit den Bogen machen den ich bekommen habe?

QTreiberin - und die versteht was davon - meint, es sei sinnlos; ich denke man könnte es versuchen, da es nichts kostet:

 

Gib den AHB einem Dir nicht ganz unähnlichen Bekannten oder Freund, der idealerweise für die Zeit der Missetat ein wasserdichtes Alibi hat. Der Gute trägt sich selbst irrtümlich auf dem AHB ein (Du darfst das nicht, das wäre eine Straftat) und schickt ihn voller Reue an die Bußgeldstelle. Wenn die das akzeptiert, kann man Dich unter Ausnutzung aller Fristen vielleicht über die Verjährung bringen.

 

Wie oben diskutiert ist die Wahrscheinlichkeit, dass es klappt, sehr gering. Meiner Ansicht nach wäre es bei 42 drüber aber einen Versuch wert.

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Ja das auch.

Wie geh ich den an die Sache heran wenn ich meinen Lappen nicht abgeben kann beruflich und vielleicht dann eher eine höhere straffe Zahlen will?

 

 

Kann ich eigentlich auch Akten Einsicht beantragen? Vielleicht ist ja was auf dem Foto zu erkennen( Messfehler oder sonst etwas) hab ja jetzt nur einen ganz kleinen ausschnitt bekommen wo mein Gesicht von der Seite zusehen ist mit Sonnenbrille auf.

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Das Fahrverbot kann unter sehr restriktiven Voraussetzungen http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/25059-abweichungen-vom-regelfahrverbot/ in verdoppeltes Bußgeld umgewandelt werden.

 

Dafür müsstest Du aber zum Beispiel in Flensburg ein absolut unbeschriebenes Blatt sein und solltest dann auch solche "Spielchen" wie von Pedro vorgeschlagen, unterlassen...

 

 

 

 

Pedro, macht nix, ich akzeptiere auch konträre Auffassungen... :D

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Der Punkt ist weg, damit wärst Du unbeschrieben...

 

Könnte Dein Arbeitgeber Dir bescheinigen (und ggf. vor Gericht als Zeuge bestätigen), dass Du in den nächsten ca. 8 Monaten keinerlei Urlaubsanspruch hast und durch das Fahrverbot Deinen Job verlieren würdest weil es für den Monat keine andere Verwendung für Dich in der Firma gibt?

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Der Punkt ist weg, damit wärst Du unbeschrieben...

 

Ok gut.

 

Könnte Dein Arbeitgeber Dir bescheinigen (und ggf. vor Gericht als Zeuge bestätigen), dass Du in den nächsten ca. 8 Monaten keinerlei Urlaubsanspruch hast und durch das Fahrverbot Deinen Job verlieren würdest weil es für den Monat keine andere Verwendung für Dich in der Firma gibt?

Mhh das wird schwer, bin ab dem 20.10.2014 3 Wochen in den USA und da muss ich unbedingt den Lappen noch haben.

 

Was wäre wenn ich mir jetzt ganz schnell einen neuen FS mache, denn neuen dann abgebe und den alten mit in die USA nehme ?

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Bis dahin hast Du den Lappen ja noch, alles andere was Du anführst wären im übrigen Straftaten.

 

Nach Rechtskraft des BGB (=14 Tage nach Zustellung) hast Du vier Monate Zeit das Fahrverbot anzutreten. Diesen Termin kannst Du durch einen taktischen Einspruch sogar noch um ein paar Monate herauszögern.

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Was würde gehen? Einen neuen FS zu besorgen, dafür eine falsche eidestattliche Erklärung abzugeben und ggf. für diese Straftat verknackt zu werden?

 

Dan verzichte bitte auf weitere Hilfestellung von mir, ich unterstütze keine Straftaten.

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Aber es würde gehen und ich hab dann schon 3 Wochen überstanden wenn ich wieder komme und die letzte schaffe ich dann auch noch hier.

Wenn du das Ding in den USA abziehst, dann wuerde ich eher damit rechnen wollen, dass du nicht so schnell wieder kommst....... :schreck: Die Jungens wollen alles wissen - und wissen das in der Regel auch.

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Wenn du das Ding in den USA abziehst, dann wuerde ich eher damit rechnen wollen, dass du nicht so schnell wieder kommst....... :schreck: Die Jungens wollen alles wissen - und wissen das in der Regel auch.

So schlimm ist es da drüben auch nicht, ich hab ja alles schon gebucht, und der Mietwagenverleih hat keinen Zugriff auf die Flensburger Akten, die wollen nur sehen ob man ein Autofahren darf. War letztes jahr schon dort und die Dame am Schalter hat nur 5 sek. drauf geschaut und mir die Karte wieder gegeben.

 

Aber gut wollen wir nicht weiter drauf eingehen, es wäre eine Straftat und ich möchte nicht das jemand hier ein schlechtes Gewissen hat außer mir, wenn ich es machen sollte.

 

Wie kann ich den Akteneinsicht bekommen, würdet ihr mir dazu noch helfen bitte.

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So schlimm ist es da drüben auch nicht, ich hab ja alles schon gebucht, und der Mietwagenverleih hat keinen Zugriff auf die Flensburger Akten, die wollen nur sehen ob man ein Autofahren darf. War letztes jahr schon dort und die Dame am Schalter hat nur 5 sek. drauf geschaut und mir die Karte wieder gegeben.

Soweit der Normalfall. Da du aber bereits gebucht hast, wer kann dir garantieren, dass da nicht vorab 'ne Anfrage an die deutschen Behoerden stellt? Und sag' mir bitte nicht, dass die das nicht koennen, denn: Man kann nie so dumm denken, wie es kommt..... :schreck:

 

 

Wie kann ich den Akteneinsicht bekommen, würdet ihr mir dazu noch helfen bitte.

 

Die bekommt, so ist die vorherrschende Meinung hier, in der Regel nur ein Anwalt. Du kannst sie natuerlich auch selbst beantragen, outest dich damit dann aber hoechstwahrscheinlich als Fahrer.

 

Wenn du den FS fuer den USA Aufenthalt noch unbedingt brauchst, dann waere ein gangbarer Weg, gegen den BuGeBe Einspruch ein zu legen, damit sich das ganze Ding verzoegert. Andererseits hast du ja auch die Moeglichkeit, den FS innerhalb eines selbst von dir bestimmten Zeitraumes (bis vier Monate nach Rechtskraft) bei der Behoerde zu parken.

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Was bleiben mir den noch für Möglichkeiten, denn Lappe dieses eine mal nicht abzugeben?

Wenige, oder genauer: Nur eine. Diese hat dir 'QTreiberin' weiter oben schon genannt, du musst allerdings auf good will aller Beteiligten bei den Behoerden hoffen......

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Guten Morgen,

 

Hab leider niemanden gefunden der sich auf meinen AHB einträgt, also muss ich wohl oder übel den BGB auf mich zu kommen lassen.

 

Wer kennt sich den in Sachen Akteneinsicht aus und kann mir sagen wie ich Nach Erhalt des BGB vorzugehen habe.

 

Danke schonmal an alle für die Antworten.

 

Gruß Speedy200

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