Sanir 0 Posted August 7, 2014 Report Share Posted August 7, 2014 Hallo zusammen, War mit dem Auto meiner Mutter unterwegs. Knapp 200km von der Heimatweg weg auf einem Schwimmausflug mit nem Kumpel.Das ganze war am 29.06.14, heute ist der Brief an meine Mum gekommen das sie es nicht auf dem Foto sei und bitte angeben möchte wer gefahren ist. Mein Kumpel und ich sind beide der Meinung gewesen: nicht so schlimm das war ja nicht so viel zu schnell. Außerdem steht auf dem Foto das ich um 15:41 geblitzt worden bin. Wir sind auch schwer der Meinung das wir uns erst so gegen 16:00 Uhr auf dem Weg nach Hause gemacht haben ! Meines Wissens nach droht mir 1 Monat Fahrverbot & 3 Punkte + Geldstrafe...AM liebsten würde ich meinen namen angeben lassen und dann Einspruch einlegen und mich dazu äußern das es eigentlich nicht kann was mir vorgeworfen wird. Hab ja auch ein Zeugen.. Kann ich damit durch kommen, gehe ich zum Anwalt oder wie gehe ich überhaupt erstmal am besten vor ? Beste Grüße Stefan Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 7, 2014 Report Share Posted August 7, 2014 Aaaalso, ein vermeintlich falsche Uhrzeit wäre ein heilbarer Fehler. Deine Mutter hätte zwar ein Zeugnisverweigerungsrecht, von Mutti zum Kind ist der Weg aber sehr kurz.Ansonsten hier im Forum viel lesen, viel Chancen sehe ich aber nicht. Bist Du noch in der Probezeit? Quote Link to post Share on other sites
steifesBein 0 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 Wenn deine Mutter eine Verkehrsrechtsschutz hat, diese in Anspruch nehmen.Die sollten Wissen, welcher möglicher Weg zum Erfolg führen kann! Du sagtest, Ihr wart auf einem Schwimmausflug und die Zeit kann eigentlich nicht stimmen!? War das vom Verein aus etc.?, wenn ja-->> lasst euch die Zeit bestätigen das Ihr dort bis 16 Uhr an der Veranstaltung teilgenommen habt! Gruß Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 8, 2014 Report Share Posted August 8, 2014 Du hast aber schon gelesen, dass eine falsche Uhrzeit ein heilbarer Fehler ist, oder? Und dass der TE auch nur "der Meinung ist" um diese noch nicht unterwegs gewesen zu sein? Und wofür braucht die Mutter eine RSV? Sie ist Zeugin, keine Betroffene. Wenn schon RSV, dann hilft nur eine die auch für die Missetaten des Söhnchens eintritt. Quote Link to post Share on other sites
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