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Keine Reaktion Der Behörden!


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Grüße alle sportlichen Fahrer ;)

 

Kurze Vorgeschichte:

 

Ich wurde vor knapp 2 Jahren das erste mal mit einer ordentlichen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt ( Außerorts mit 35 Km/h nach Abzug ) Ergebnis--> 3 Pkt. und ca. 180€ Strafe.

 

Die Punkte wären dieses Jahr im Juni verfallen ( 2 Jahres Frist).

 

Leider wurde ich bzw. mein Fahrzeug ;) erneut mit einer hohen Geschwindigkeit ende April diesen Jahres geblitzt.

Außerorts mit 39 Km/h nach Abzug.

 

Ende April/ Anfang Mai 14 habe ich auch Post zur Fahrerermittlung erhalten. Auf dem Foto war die Person nur schlecht zuerkennen, da die Hawaikette ein Großteil des Gesichtes verschleiert hatte!

 

Ich habe daraufhin keine Angaben zur Person machen können und verwies auf eine bessere Fotoaufnahme!

 

Seitdem ist nichts mehr passiert! Über 3 Monate her!!!

 

Da mein Auto 2 x mit dieser hohen Geschwindigkeit geblitzt wurde, ist laut Bußgeldkatalog die Rede von Vorsatz, weil man nicht nur etwas über der vorgeschriebenen Geschwindigkeit lag, sondern erheblich!

 

Des weiteren geht es hier um ordentliche Punkte und der Bußgeldsatz könnte sogar verdoppelt werden, aufgrund der Vorgeschichte! (Wiederholung)

 

Nun meine Frage: im Netz habe ich gelesen, bei schriftlichen Verkehr mit den Behörden existiert noch die Verjährungsfrist von 3 Monaten!? Stimmt das und warum erfolgt keine Reaktion seitens der Behörden?

 

Habe ich einfach nur Glück gehabt und die haben meine Unterlagen verschlampt?

Selbst wenn kein Fahrer ermittelt werden kann, bekommt der Fahrzeughalter doch Minimum ein Fahrtenbuch?!

 

 

Bitte nur Antworten, wer sich mit der Rechtslage gut auskennt bzw. ähnliches erlebt hat, DANKE

 

Stets euch eine gute Fahrt!!!

 

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Grüße alle sportlichen Fahrer ;)

 

Schade, ich bin nicht gemeint und werd nicht gegrüßt... :(

 

Bitte nur Antworten, wer sich mit der Rechtslage gut auskennt bzw. ähnliches erlebt hat, DANKE

 

Siehe oben... :(

 

 

 

Aber totzdem ein herzliches willkommen im RF, die Herren hier vergessen das so leicht.. ;)

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Kommt da aber nicht wenigstens, das Verfahren wurde eingestellt?? Bzw. Wenn der Fahrzeughalter keine Angaben zum Fahrer machen kann, wird Ihm doch dann wenigstens ein Fahrtenbuch auferlegt? Hier geht es ja nicht um eine kleine Bagatelle?!

 

Mir soll es recht sein XD -->>> mich wundert es einfach nur.....

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Hier geht es ja nicht um eine kleine Bagatelle?!

Es geht "nur" um eine Owi und die zudem noch ohne Fahrverbot. Also auch kein Schwerverbrechen.
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Außerorts mit 39 Km/h nach Abzug.

Guter Wirkungsgrad! :D

Fahrverbot gibts ab 41 km/h zuviel oder bei zweimal über 25 km/h zuviel binnen Jahresfrist oder bei dreimal über 20 km/h zuviel in 2 (oder mehr?) Jahren.

Halt den Kopf hoch und die Augen offen!

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Aus welchen Gründen auch immer, nein, nicht zwangsläufig.

Streng genommen lief ja noch kein Verfahren, sondern Ermittlungen. Da noch nicht einmal klar war, gegen wen man ermittelt, bedarf es auch keiner Mitteilung, dass diese eingestellt wurden.....

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