steifesBein 0 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 Grüße alle sportlichen Fahrer Kurze Vorgeschichte: Ich wurde vor knapp 2 Jahren das erste mal mit einer ordentlichen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt ( Außerorts mit 35 Km/h nach Abzug ) Ergebnis--> 3 Pkt. und ca. 180€ Strafe. Die Punkte wären dieses Jahr im Juni verfallen ( 2 Jahres Frist). Leider wurde ich bzw. mein Fahrzeug erneut mit einer hohen Geschwindigkeit ende April diesen Jahres geblitzt.Außerorts mit 39 Km/h nach Abzug. Ende April/ Anfang Mai 14 habe ich auch Post zur Fahrerermittlung erhalten. Auf dem Foto war die Person nur schlecht zuerkennen, da die Hawaikette ein Großteil des Gesichtes verschleiert hatte! Ich habe daraufhin keine Angaben zur Person machen können und verwies auf eine bessere Fotoaufnahme! Seitdem ist nichts mehr passiert! Über 3 Monate her!!! Da mein Auto 2 x mit dieser hohen Geschwindigkeit geblitzt wurde, ist laut Bußgeldkatalog die Rede von Vorsatz, weil man nicht nur etwas über der vorgeschriebenen Geschwindigkeit lag, sondern erheblich! Des weiteren geht es hier um ordentliche Punkte und der Bußgeldsatz könnte sogar verdoppelt werden, aufgrund der Vorgeschichte! (Wiederholung) Nun meine Frage: im Netz habe ich gelesen, bei schriftlichen Verkehr mit den Behörden existiert noch die Verjährungsfrist von 3 Monaten!? Stimmt das und warum erfolgt keine Reaktion seitens der Behörden? Habe ich einfach nur Glück gehabt und die haben meine Unterlagen verschlampt?Selbst wenn kein Fahrer ermittelt werden kann, bekommt der Fahrzeughalter doch Minimum ein Fahrtenbuch?! Bitte nur Antworten, wer sich mit der Rechtslage gut auskennt bzw. ähnliches erlebt hat, DANKE Stets euch eine gute Fahrt!!! Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 Grüße alle sportlichen Fahrer Schade, ich bin nicht gemeint und werd nicht gegrüßt... Bitte nur Antworten, wer sich mit der Rechtslage gut auskennt bzw. ähnliches erlebt hat, DANKE Siehe oben... Aber totzdem ein herzliches willkommen im RF, die Herren hier vergessen das so leicht.. Quote Link to post Share on other sites
steifesBein 0 Posted August 6, 2014 Author Report Share Posted August 6, 2014 Alles klar, danke dir! :-) Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 Wenn das Anschreiben von Ende April ist wär die Sache durch - also eine "Fahrer unbekannt" Aktion wie man sie sich nur wünschen kann. Anschreiben -> erkenn niemanden -> Bild eh schlecht > Behörde gibt auf. Quote Link to post Share on other sites
steifesBein 0 Posted August 6, 2014 Author Report Share Posted August 6, 2014 Kommt da aber nicht wenigstens, das Verfahren wurde eingestellt?? Bzw. Wenn der Fahrzeughalter keine Angaben zum Fahrer machen kann, wird Ihm doch dann wenigstens ein Fahrtenbuch auferlegt? Hier geht es ja nicht um eine kleine Bagatelle?! Mir soll es recht sein XD -->>> mich wundert es einfach nur..... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 Hier geht es ja nicht um eine kleine Bagatelle?!Es geht "nur" um eine Owi und die zudem noch ohne Fahrverbot. Also auch kein Schwerverbrechen. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 Außerorts mit 39 Km/h nach Abzug.Guter Wirkungsgrad! Fahrverbot gibts ab 41 km/h zuviel oder bei zweimal über 25 km/h zuviel binnen Jahresfrist oder bei dreimal über 20 km/h zuviel in 2 (oder mehr?) Jahren.Halt den Kopf hoch und die Augen offen! Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 Kommt da aber nicht wenigstens, das Verfahren wurde eingestellt??Aus welchen Gründen auch immer, nein, nicht zwangsläufig. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 7, 2014 Report Share Posted August 7, 2014 Aus welchen Gründen auch immer, nein, nicht zwangsläufig. Streng genommen lief ja noch kein Verfahren, sondern Ermittlungen. Da noch nicht einmal klar war, gegen wen man ermittelt, bedarf es auch keiner Mitteilung, dass diese eingestellt wurden..... Quote Link to post Share on other sites
steifesBein 0 Posted August 7, 2014 Author Report Share Posted August 7, 2014 Ich danke Euch, schöne restliche Woche noch! Quote Link to post Share on other sites
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