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Geschwindigkeitsübertretung In Der Probezeit


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Im Zweifel wird dies ein Gericht entscheiden. Aber dazu ist ein Einspruch nötig.

 

Natürlich kann man da auch anrufen.

 

@Sobbel

Da gibt es aber auch andere Rechtsprechung zu.

Und Ratenzahlung ändert ja auch nicht unbedingt etwas, wenn ich monatlich 10 Euro zahlen kann.

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Insgesamt aber sage ich : Schlimmer wird es nicht kommen, vor Gericht kann es aber deutlich günstiger werden, ich würde es versuchen.

Ich kenn zwei Leute die in jüngster Zeit wieder mal die Erfahrung machen durften das ein Richter nicht zwingend Hinweise gibt das es besser ist den Wiederspruch/Einspruch zurückzuziehn und die Urteile deutlich heftiger als der Bußgeldbescheid ausfielen.

Beim Einen wurde das Bußgeld drastisch erhöht, hatte temporäre Blindheit was Schilder und Tacho anging, und der Andere hatte estwas optimistisch Überholt. Der darf jetzt noch den Rest des Jahres den ÖPNV nutzen, statt 1 Monat Fahrverbot im Bußgekdbescheid gab es vom Richter deren 3, plus schmerzhafter Erhöhung der Gebühren.

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Moin Moin

 

 

@Sobbel

Da gibt es aber auch andere Rechtsprechung zu.

Und Ratenzahlung ändert ja auch nicht unbedingt etwas, wenn ich monatlich 10 Euro zahlen kann.

Es gibt immer zu allem andere Rechtsprechung - deshalb leben wir in Deutschland.

Nach zu optimistische Antworten kann die Enttäuschung hinterher sehr groß werden.

Na ja, 10 Euro im Monat wäre auch keine "Strafe", er sollte es schon spüren. Immerhin kann er von seinem kargen Lohn ein Auto unterhalten und daran sollte ein Richter auch denken, sollte er der wirtschaftl. Verhältnisse wegen über eine Reduzierung sinnieren.

 

 

Gruß

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...Na ja, 10 Euro im Monat wäre auch keine "Strafe", er sollte es schon spüren. Immerhin kann er von seinem kargen Lohn ein Auto unterhalten und daran sollte ein Richter auch denken, sollte er der wirtschaftl. Verhältnisse wegen über eine Reduzierung sinnieren.

 

Richter reagieren gelegendlich recht ärgerlich, wenn sie das Gefühl haben auf den Arm genommen zu werden.

Ich fasse zusammen: In der Probezeit, deutlich überhöhte Geschwindigheit, gefährliches Überholen, Vorfahrtverletzung.

Eigene Wohnung, eigenes Auto, "armer" Azubi. Kann BGB nicht zahlen, ist ein Sozialfall. :wand:

 

Den Mut, damit zum Gericht zu gehen, hätte ich nicht.

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Sobbel, on 08 Nov 2014 - 16:53, said:

Moin Moin

 

 

Gast225, on 08 Nov 2014 - 11:03, said:

@Sobbel

Da gibt es aber auch andere Rechtsprechung zu.

Und Ratenzahlung ändert ja auch nicht unbedingt etwas, wenn ich monatlich 10 Euro zahlen kann.

Es gibt immer zu allem andere Rechtsprechung - deshalb leben wir in Deutschland.

Nach zu optimistische Antworten kann die Enttäuschung hinterher sehr groß werden.

Na ja, 10 Euro im Monat wäre auch keine "Strafe", er sollte es schon spüren. Immerhin kann er von seinem kargen Lohn ein Auto unterhalten und daran sollte ein Richter auch denken, sollte er der wirtschaftl. Verhältnisse wegen über eine Reduzierung sinnieren.

 

 

Gruß

Die 10 Euro waren jetzt keine Summe, sondern nur zur Verdeutlichung.

 

Und ja bei uns (Arbeit) gibt es ja auch OWis und Bußgelder nach dem OWiG. Da sind 10 Euro Raten keine Seltenheit.

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...Na ja, 10 Euro im Monat wäre auch keine "Strafe", er sollte es schon spüren. Immerhin kann er von seinem kargen Lohn ein Auto unterhalten und daran sollte ein Richter auch denken, sollte er der wirtschaftl. Verhältnisse wegen über eine Reduzierung sinnieren.

 

Richter reagieren gelegendlich recht ärgerlich, wenn sie das Gefühl haben auf den Arm genommen zu werden.

Ich fasse zusammen: In der Probezeit, deutlich überhöhte Geschwindigheit, gefährliches Überholen, Vorfahrtverletzung.

Eigene Wohnung, eigenes Auto, "armer" Azubi. Kann BGB nicht zahlen, ist ein Sozialfall. :wand:

 

Den Mut, damit zum Gericht zu gehen, hätte ich nicht.

 

 

 

In der Probezeit: Ja

deutlich überhöhte Geschwindigkeit: Jein, schließlich hab ich ab 70er Schild gebremst, und zwar unter auf ca 90.

gefährliches Überholen: war es nicht. Das Überholverbot exisitiert dort, wegen dem Ortseingang 500m danach.

Vorfahrtverletzung: Ja, aber auch nur, weil ich mich verfolg gefühlt habe.

 

Also Einspruch einlegen werde ich wohl nicht, wenn mir hier niemand ernsthafte Chancen ausrechnet. Ab wann muss man denn eine MPU machen, das ist nicht direkt festgelegt, oder? Sprich, das wird wieder von dritten entschieden?

Probezeitverlängerung und Aufbauseminar setze ich mal Voraus.

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@seatleon94: Nur zur Info du musst so rechtzeitig bremsen, daß du am 1. Schild 70 km/h fährst.

Wenn du keine - hier unbekannte - Altlasten hast sehe ich keinen Grund für eine MPU. Aber, beim nächsten Tiefflug ...

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Auch beim nächsten Tiefflug noch nicht wenn es sich dann auch "nur" um eine Owi handelt.

Dann gibt es lediglich die -kostenpflichtige- Einladung zu einer verkehrspsychologischen Beratung.

 

Das Aufbauseminar (Kosten ca. 300-450 Euro) ist jetzt aber gebucht. Bei Nichtteilnahme folgt der Entzug der Fahrerlaubnis, dann -nach Neuerteilung- ein weiterer A-Verstoß und die MPU ist gesetzlich vorgeschrieben, mit verkehrsrechtlicher Fragestellung.

 

 

 

@TE, wie kommst Du eigentlich darauf dass Du auf unter 90 abgebremst hast wenn Dir durch Provida weit über 100 km/h vorgeworfen und berechnet wurden?

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Auch beim nächsten Tiefflug noch nicht wenn es sich dann auch "nur" um eine Owi handelt.

Dann gibt es lediglich die -kostenpflichtige- Einladung zu einer verkehrspsychologischen Beratung.

 

Das Aufbauseminar (Kosten ca. 300-450 Euro) ist jetzt aber gebucht. Bei Nichtteilnahme folgt der Entzug der Fahrerlaubnis, dann -nach Neuerteilung- ein weiterer A-Verstoß und die MPU ist gesetzlich vorgeschrieben, mit verkehrsrechtlicher Fragestellung.

 

 

 

@TE, wie kommst Du eigentlich darauf dass Du auf unter 90 abgebremst hast wenn Dir durch Provida weit über 100 km/h vorgeworfen und berechnet wurden?

Danke QTreiberin, so ist es korrekt.

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@TE, wie kommst Du eigentlich darauf dass Du auf unter 90 abgebremst hast wenn Dir durch Provida weit über 100 km/h vorgeworfen und berechnet wurden?

 

Naja, ich weiß ja nicht WO genau die das gemessen haben wollen. Aber ca 20 Meter hinter dem 70er-Schild hatte ich laut Tacho 90 km/h drauf. Wie gesagt, ich denke die gehen davon aus, dass es zwei Schiler gab, dann kommt es auch hin. Es gibt jedoch nur eins.

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Wie gesagt, ich denke die gehen davon aus, dass es zwei Schiler gab, dann kommt es auch hin. Es gibt jedoch nur eins.

Ich darf Deinen erste Post im diesen Thread zitieren:

... Etwa 500 Meter vor dem Ortsschild existiert ein 70er-Schild und vor diesem Schild etwa 300 Meter Weiter ein 70er-Schild mit einem Überholverbot dazu.

Damit hast Du doch eindeutig geschildert, dass es 2 Schilder gab, oder ?

Im übrigen, wenn die Strecke schon bei Streetmap abgefahren wurde, kannst Du das ja direkt mal nachprüfen.

 

Gruß,

AnReRa

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Übrigends:

Das eingesetzte Provida 2000 modular ist höchst vielseitig.

Es könnte sein, dass die Dich im Rückspiegel haben anfliegene sehen, und direkt die Videoaufzeichnung nach hinten gestartet haben. Selbst wenn Du beim Überholen als 'nur' 100 km/h drauf gehabt hättest, so reicht es wenn die wenige Sekunden in diesem 300m Bereich haben. Das würde den 'Spitzenwert' erklären.

Nur war im Moment dieser Messung wohl noch nicht klar, ob diese Messung im 70'er Bereich erfolgte oder noch davor. Bei der zweiten Messung - im 70'er Bereich - warst Du dann schon langsamer..

 

Im übrigen ist mir nicht ganz klar, welches Schild Du zuerst gesehen hast ( :70: mit oder ohne Überholverbot).

 

Und was die Höhe der Strafe angeht:

Wenn ich das richtig lese haben wir (Worst case):

* Geschwindigkeitsüberschreitung

* Überholen im Überholverbot, wenn Du den Überholvorgang nicht eindeutig vor dem Schild bendet hast

* Überholen mit Gefährdung anderer (der SUV) .

* Versuchter Fluchtversuch (na ja, nicht wirklich, aber wer weiss was der Richter von der Aktion hält)

 

Das ganze durfte ja auf Video festgehalten sein ...

 

Gruß,

AnReRa

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.......Damit hast Du doch eindeutig geschildert, dass es 2 Schilder gab, oder ?.........

Er scheint die Antworten hier nur teilweise oder garnicht zu lesen.

 

Dass er in seinem ersten Beitrag selbst geschrieben hat, dass es 2 70er Schilder gibt, darauf wurde er nun schon 3 mal hingewiesen. Darauf geht er aber nicht ein.

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.......Damit hast Du doch eindeutig geschildert, dass es 2 Schilder gab, oder ?.........

Er scheint die Antworten hier nur teilweise oder garnicht zu lesen.

 

Dass er in seinem ersten Beitrag selbst geschrieben hat, dass es 2 70er Schilder gibt, darauf wurde er nun schon 3 mal hingewiesen. Darauf geht er aber nicht ein.

 

Es gibt nur ein einziges. Ich habe mir das zweite dazugedacht, nachdem der nette Herr Wachtmeister der Meinung war, dass es zwei gäbe.

-> Es gibt nur 1. 500 Meter vor dem Ort. 70er-Schild inkl Überholverbot darunter.

 

Kann man das Video irgendwie einsehen?

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Danke, aber trotzdem fehlen mir die von Dir vorausgesetzten finanziellen Mittel als Azubi :/

Müsste das mit der Präzisionsschätzung etc nicht auch alles in diesem "Bericht" stehen, den die Herren der Rennleitung verfasst haben?
Kommt man an den Bericht und das Video telefonisch dran oder braucht es dafür auch erst einen Einspruch?

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Anspruch auf Einsichtnahme (Akten/Videos) hast du ohne Anwalt erstmal keinen, es kann dir aber gewährt werden, also Fragen hilft. (Video liegt wahrscheinlich bei der Polizeidienststelle, also 2x telefonieren nötig). Somit wirkt sich ein Einspruch auf deine Möglichkeiten der Akteneinsicht nicht wirksam aus. Wenn du jedoch nicht innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegst, macht eine Einsichtnahme auch keinen Sinn mehr.

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Nochmal eine andere Sache: Ich bin dann ja mit meinem Hobel einmal um den Block gefahren und habe letztlich dem SUV die Vorfahrt genommen, weil ich mich von denen verfolgt gefühlt habe - klar, kein wirklicher Grund jemandem die Vorfahrt zu nehmen, aber trotzdem..hätten die mich nicht bei der ersten Gelegenheit anhalten müssen?

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@Seatleon94: Es stimmt nicht, dass hier niemand mit ernsthaften Chancen für dich rechnet, ich möchte auf meinen Beitrag #30 verweisen, insbesondere auf die zweite Hälfte.

 

Tja, nur bist Du aber von

 

Für mich hört sich das mit den 157 /132 während des Überholens des Messfahrzeugs eher nach einer Präzisionsschätzung als nach einer belastbaren Messung an.

ausgegangen. Nun wissen wir aber, dass da ein Provida 2000 modular zum Einsatz kam.

Ich denke nicht, dass die Cops eine solche Anzeige - mit Verweis auf das Messsystem - schreiben, ohne wirklich etwas in der Hand zu haben.

 

Sei es wie es sei, wenn Du tatsächlich Chancen für den TE siehst, dann strecke ihm doch das Geld vor und vordere es nur im Erfolgsfall mit Zinsen zurück. Oder ist Dir das Risiko doch zu groß ? :sneaky:

 

 

Taten sie aber nicht - und wie es der Zufall will, hast du nun noch weitere OWIen eingesammelt. Dumm gelaufen.....

Oder den richtigen Riecher gehabt ...

 

@TE:

Wie sehen Deine Ermittlungen aus ? Konntest Du das Video inzwischen einsehen ?

 

 

Und das dürfen "die"?

Die dürfen alles. Die 'dürfen' sogar Tagelang hinter Dir herfahren bist Du den ersten Fehler machst. :whistling:

Wer weiss, vielleicht haben die erstmal per Funk prüfen lassen, ob das Fahrzeug geklaut ist oder hatten eigentlich was anderers vor als Du ihnen vor die Linse geflogen bist ...

Vielleicht sind sie auch davon ausgegangen, das Du auch innerorts tüchtig Gas gibst und haben noch abgewartet.

Aber spätestens nach dem Fluchtversuch und der Gefährdung haben Sie entschieden Dich sofort rauszuziehen ..

 

Deshalb aber darauf zu schließen, dass Sie eigentlich nichts hatten, halte ich für ein sehr gewagtes Spiel.

Im übrigen scheinst Du ja 'gewußt' zu haben, das Du deutlich drüber warst, sonst hätte die das Provida-Fahrzeug wohl kaum interessiert. Weil bei +20 km/h (abzügl. Tacho-Toleranz und 3km/h also vielleicht +15 km/h) werden die wohl eher selten tätig.

 

Gruß,

AnReRa

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  • 4 months later...

Nochmal hallo an alle,

 

bin jetzt gerade dabei mein Aufbauseminar zu machen und bekomme in knapp zwei Wochen meinen Lappen wieder :P

 

Natürlich wird soetwas nicht wieder passieren. Trotzdem interessiert mich jetzt, was mir nun noch passieren dürfte und was nicht. Das ich mir in der (verlängerten) Probezeit nichts zu schulden kommen lasse, setze ich mal voraus.

Was passiert beispielsweise, wenn ich danach mit 70 km/h innerorts geblitzt werde? Kommts dann direkt zur MPU?

Und mal ganz nebenbei: Wann "verjährt" mein vergehen und wird bei erneuten Vorfällen nicht mehr berücksichtigt? Oder gibt es sowas gar nicht?

 

Danke und Gruß

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