seatleon94 1 Posted November 8, 2014 Author Report Share Posted November 8, 2014 Naja, also ich lebe von 530 netto, habe eine Wohnung und ein Auto. Meint ihr nicht, dass das etwas berücksichtigt wird? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 8, 2014 Report Share Posted November 8, 2014 Im Zweifel wird dies ein Gericht entscheiden. Aber dazu ist ein Einspruch nötig. Natürlich kann man da auch anrufen. @SobbelDa gibt es aber auch andere Rechtsprechung zu.Und Ratenzahlung ändert ja auch nicht unbedingt etwas, wenn ich monatlich 10 Euro zahlen kann. Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted November 8, 2014 Author Report Share Posted November 8, 2014 Okay, das heißt ich rufe die Hotline an und sage, dass ich das nicht bezahlen kann, weil ich wenig verdiene? Oder geht das nur schriftlich mit dem Einspruch? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 8, 2014 Report Share Posted November 8, 2014 Das sind 2 Paar Schuhe. Nicht bezahlen oder Ratenzahlung. Und Ratenzahlung in ernsthafter Größe, z. B. 4 x 250 Euro. Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted November 8, 2014 Report Share Posted November 8, 2014 Insgesamt aber sage ich : Schlimmer wird es nicht kommen, vor Gericht kann es aber deutlich günstiger werden, ich würde es versuchen.Ich kenn zwei Leute die in jüngster Zeit wieder mal die Erfahrung machen durften das ein Richter nicht zwingend Hinweise gibt das es besser ist den Wiederspruch/Einspruch zurückzuziehn und die Urteile deutlich heftiger als der Bußgeldbescheid ausfielen.Beim Einen wurde das Bußgeld drastisch erhöht, hatte temporäre Blindheit was Schilder und Tacho anging, und der Andere hatte estwas optimistisch Überholt. Der darf jetzt noch den Rest des Jahres den ÖPNV nutzen, statt 1 Monat Fahrverbot im Bußgekdbescheid gab es vom Richter deren 3, plus schmerzhafter Erhöhung der Gebühren. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted November 8, 2014 Report Share Posted November 8, 2014 Moin Moin @SobbelDa gibt es aber auch andere Rechtsprechung zu.Und Ratenzahlung ändert ja auch nicht unbedingt etwas, wenn ich monatlich 10 Euro zahlen kann.Es gibt immer zu allem andere Rechtsprechung - deshalb leben wir in Deutschland.Nach zu optimistische Antworten kann die Enttäuschung hinterher sehr groß werden.Na ja, 10 Euro im Monat wäre auch keine "Strafe", er sollte es schon spüren. Immerhin kann er von seinem kargen Lohn ein Auto unterhalten und daran sollte ein Richter auch denken, sollte er der wirtschaftl. Verhältnisse wegen über eine Reduzierung sinnieren. Gruß Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 8, 2014 Report Share Posted November 8, 2014 ...Na ja, 10 Euro im Monat wäre auch keine "Strafe", er sollte es schon spüren. Immerhin kann er von seinem kargen Lohn ein Auto unterhalten und daran sollte ein Richter auch denken, sollte er der wirtschaftl. Verhältnisse wegen über eine Reduzierung sinnieren. Richter reagieren gelegendlich recht ärgerlich, wenn sie das Gefühl haben auf den Arm genommen zu werden.Ich fasse zusammen: In der Probezeit, deutlich überhöhte Geschwindigheit, gefährliches Überholen, Vorfahrtverletzung.Eigene Wohnung, eigenes Auto, "armer" Azubi. Kann BGB nicht zahlen, ist ein Sozialfall. Den Mut, damit zum Gericht zu gehen, hätte ich nicht. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 8, 2014 Report Share Posted November 8, 2014 Full ack... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 8, 2014 Report Share Posted November 8, 2014 Sobbel, on 08 Nov 2014 - 16:53, said:Moin Moin Gast225, on 08 Nov 2014 - 11:03, said:@SobbelDa gibt es aber auch andere Rechtsprechung zu.Und Ratenzahlung ändert ja auch nicht unbedingt etwas, wenn ich monatlich 10 Euro zahlen kann.Es gibt immer zu allem andere Rechtsprechung - deshalb leben wir in Deutschland.Nach zu optimistische Antworten kann die Enttäuschung hinterher sehr groß werden.Na ja, 10 Euro im Monat wäre auch keine "Strafe", er sollte es schon spüren. Immerhin kann er von seinem kargen Lohn ein Auto unterhalten und daran sollte ein Richter auch denken, sollte er der wirtschaftl. Verhältnisse wegen über eine Reduzierung sinnieren. GrußDie 10 Euro waren jetzt keine Summe, sondern nur zur Verdeutlichung. Und ja bei uns (Arbeit) gibt es ja auch OWis und Bußgelder nach dem OWiG. Da sind 10 Euro Raten keine Seltenheit. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 8, 2014 Report Share Posted November 8, 2014 Full ack...??? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 8, 2014 Report Share Posted November 8, 2014 Full ack...??? Klick mich, ich bin ein Link. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 9, 2014 Report Share Posted November 9, 2014 Full ack...??? Klick mich, ich bin ein Link. Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted November 10, 2014 Author Report Share Posted November 10, 2014 ...Na ja, 10 Euro im Monat wäre auch keine "Strafe", er sollte es schon spüren. Immerhin kann er von seinem kargen Lohn ein Auto unterhalten und daran sollte ein Richter auch denken, sollte er der wirtschaftl. Verhältnisse wegen über eine Reduzierung sinnieren. Richter reagieren gelegendlich recht ärgerlich, wenn sie das Gefühl haben auf den Arm genommen zu werden.Ich fasse zusammen: In der Probezeit, deutlich überhöhte Geschwindigheit, gefährliches Überholen, Vorfahrtverletzung.Eigene Wohnung, eigenes Auto, "armer" Azubi. Kann BGB nicht zahlen, ist ein Sozialfall. Den Mut, damit zum Gericht zu gehen, hätte ich nicht. In der Probezeit: Jadeutlich überhöhte Geschwindigkeit: Jein, schließlich hab ich ab 70er Schild gebremst, und zwar unter auf ca 90.gefährliches Überholen: war es nicht. Das Überholverbot exisitiert dort, wegen dem Ortseingang 500m danach. Vorfahrtverletzung: Ja, aber auch nur, weil ich mich verfolg gefühlt habe. Also Einspruch einlegen werde ich wohl nicht, wenn mir hier niemand ernsthafte Chancen ausrechnet. Ab wann muss man denn eine MPU machen, das ist nicht direkt festgelegt, oder? Sprich, das wird wieder von dritten entschieden?Probezeitverlängerung und Aufbauseminar setze ich mal Voraus. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 10, 2014 Report Share Posted November 10, 2014 @seatleon94: Nur zur Info du musst so rechtzeitig bremsen, daß du am 1. Schild 70 km/h fährst.Wenn du keine - hier unbekannte - Altlasten hast sehe ich keinen Grund für eine MPU. Aber, beim nächsten Tiefflug ... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 10, 2014 Report Share Posted November 10, 2014 Auch beim nächsten Tiefflug noch nicht wenn es sich dann auch "nur" um eine Owi handelt.Dann gibt es lediglich die -kostenpflichtige- Einladung zu einer verkehrspsychologischen Beratung. Das Aufbauseminar (Kosten ca. 300-450 Euro) ist jetzt aber gebucht. Bei Nichtteilnahme folgt der Entzug der Fahrerlaubnis, dann -nach Neuerteilung- ein weiterer A-Verstoß und die MPU ist gesetzlich vorgeschrieben, mit verkehrsrechtlicher Fragestellung. @TE, wie kommst Du eigentlich darauf dass Du auf unter 90 abgebremst hast wenn Dir durch Provida weit über 100 km/h vorgeworfen und berechnet wurden? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 10, 2014 Report Share Posted November 10, 2014 Auch beim nächsten Tiefflug noch nicht wenn es sich dann auch "nur" um eine Owi handelt.Dann gibt es lediglich die -kostenpflichtige- Einladung zu einer verkehrspsychologischen Beratung. Das Aufbauseminar (Kosten ca. 300-450 Euro) ist jetzt aber gebucht. Bei Nichtteilnahme folgt der Entzug der Fahrerlaubnis, dann -nach Neuerteilung- ein weiterer A-Verstoß und die MPU ist gesetzlich vorgeschrieben, mit verkehrsrechtlicher Fragestellung. @TE, wie kommst Du eigentlich darauf dass Du auf unter 90 abgebremst hast wenn Dir durch Provida weit über 100 km/h vorgeworfen und berechnet wurden?Danke QTreiberin, so ist es korrekt. Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted November 10, 2014 Author Report Share Posted November 10, 2014 @TE, wie kommst Du eigentlich darauf dass Du auf unter 90 abgebremst hast wenn Dir durch Provida weit über 100 km/h vorgeworfen und berechnet wurden? Naja, ich weiß ja nicht WO genau die das gemessen haben wollen. Aber ca 20 Meter hinter dem 70er-Schild hatte ich laut Tacho 90 km/h drauf. Wie gesagt, ich denke die gehen davon aus, dass es zwei Schiler gab, dann kommt es auch hin. Es gibt jedoch nur eins. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted November 10, 2014 Report Share Posted November 10, 2014 Wie gesagt, ich denke die gehen davon aus, dass es zwei Schiler gab, dann kommt es auch hin. Es gibt jedoch nur eins.Ich darf Deinen erste Post im diesen Thread zitieren:... Etwa 500 Meter vor dem Ortsschild existiert ein 70er-Schild und vor diesem Schild etwa 300 Meter Weiter ein 70er-Schild mit einem Überholverbot dazu.Damit hast Du doch eindeutig geschildert, dass es 2 Schilder gab, oder ?Im übrigen, wenn die Strecke schon bei Streetmap abgefahren wurde, kannst Du das ja direkt mal nachprüfen. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted November 10, 2014 Report Share Posted November 10, 2014 Übrigends:Das eingesetzte Provida 2000 modular ist höchst vielseitig.Es könnte sein, dass die Dich im Rückspiegel haben anfliegene sehen, und direkt die Videoaufzeichnung nach hinten gestartet haben. Selbst wenn Du beim Überholen als 'nur' 100 km/h drauf gehabt hättest, so reicht es wenn die wenige Sekunden in diesem 300m Bereich haben. Das würde den 'Spitzenwert' erklären.Nur war im Moment dieser Messung wohl noch nicht klar, ob diese Messung im 70'er Bereich erfolgte oder noch davor. Bei der zweiten Messung - im 70'er Bereich - warst Du dann schon langsamer.. Im übrigen ist mir nicht ganz klar, welches Schild Du zuerst gesehen hast ( mit oder ohne Überholverbot). Und was die Höhe der Strafe angeht:Wenn ich das richtig lese haben wir (Worst case):* Geschwindigkeitsüberschreitung* Überholen im Überholverbot, wenn Du den Überholvorgang nicht eindeutig vor dem Schild bendet hast* Überholen mit Gefährdung anderer (der SUV) .* Versuchter Fluchtversuch (na ja, nicht wirklich, aber wer weiss was der Richter von der Aktion hält) Das ganze durfte ja auf Video festgehalten sein ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted November 10, 2014 Report Share Posted November 10, 2014 .......Damit hast Du doch eindeutig geschildert, dass es 2 Schilder gab, oder ?.........Er scheint die Antworten hier nur teilweise oder garnicht zu lesen. Dass er in seinem ersten Beitrag selbst geschrieben hat, dass es 2 70er Schilder gibt, darauf wurde er nun schon 3 mal hingewiesen. Darauf geht er aber nicht ein. Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted November 10, 2014 Author Report Share Posted November 10, 2014 .......Damit hast Du doch eindeutig geschildert, dass es 2 Schilder gab, oder ?.........Er scheint die Antworten hier nur teilweise oder garnicht zu lesen. Dass er in seinem ersten Beitrag selbst geschrieben hat, dass es 2 70er Schilder gibt, darauf wurde er nun schon 3 mal hingewiesen. Darauf geht er aber nicht ein. Es gibt nur ein einziges. Ich habe mir das zweite dazugedacht, nachdem der nette Herr Wachtmeister der Meinung war, dass es zwei gäbe. -> Es gibt nur 1. 500 Meter vor dem Ort. 70er-Schild inkl Überholverbot darunter. Kann man das Video irgendwie einsehen? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 10, 2014 Report Share Posted November 10, 2014 Wenn Du bei der Dienststelle höflich anfragst kannst Du das meistens. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted November 10, 2014 Report Share Posted November 10, 2014 @Seatleon94: Es stimmt nicht, dass hier niemand mit ernsthaften Chancen für dich rechnet, ich möchte auf meinen Beitrag #30 verweisen, insbesondere auf die zweite Hälfte. Aber du darfst dich auch gerne im Sinne der Staatsgläubigen Poster hier verhalten. Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted November 10, 2014 Author Report Share Posted November 10, 2014 Danke, aber trotzdem fehlen mir die von Dir vorausgesetzten finanziellen Mittel als Azubi :/Müsste das mit der Präzisionsschätzung etc nicht auch alles in diesem "Bericht" stehen, den die Herren der Rennleitung verfasst haben?Kommt man an den Bericht und das Video telefonisch dran oder braucht es dafür auch erst einen Einspruch? Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted November 10, 2014 Report Share Posted November 10, 2014 Anspruch auf Einsichtnahme (Akten/Videos) hast du ohne Anwalt erstmal keinen, es kann dir aber gewährt werden, also Fragen hilft. (Video liegt wahrscheinlich bei der Polizeidienststelle, also 2x telefonieren nötig). Somit wirkt sich ein Einspruch auf deine Möglichkeiten der Akteneinsicht nicht wirksam aus. Wenn du jedoch nicht innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegst, macht eine Einsichtnahme auch keinen Sinn mehr. Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted November 10, 2014 Author Report Share Posted November 10, 2014 Ok, das heißt ich telefoniere morgen erstmal entsprechend rum und dann seh ich weiter. Kann ja sein, dass in dem Bericht wirklich was von zwei 70er-Schildern steht und dann kann man ja immer noch Einspruch einlegen. Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted November 11, 2014 Author Report Share Posted November 11, 2014 Nochmal eine andere Sache: Ich bin dann ja mit meinem Hobel einmal um den Block gefahren und habe letztlich dem SUV die Vorfahrt genommen, weil ich mich von denen verfolgt gefühlt habe - klar, kein wirklicher Grund jemandem die Vorfahrt zu nehmen, aber trotzdem..hätten die mich nicht bei der ersten Gelegenheit anhalten müssen? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 11, 2014 Report Share Posted November 11, 2014 Die halten Dich dann an wenn die Gesamtumstände dieses mgl. gefahrlos für alle zulassen. Keiner spielt den Kojak wenn er weiß dass er Dich 500m (fiktive Entfernung gewählt) problemloser bekommt. Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted November 11, 2014 Author Report Share Posted November 11, 2014 Also nachdem ich in den Ort rein gefahren bin, bin ich an einer Schule inkl großem Parkplatz vorbei gefahren und danach durch eine längere, wenig befahrene Straße. Da hätten die mich ganz locker anhalten können, ohne mir noch 1 weiteren Kilometer hinterher zu gurken.. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 11, 2014 Report Share Posted November 11, 2014 Taten sie aber nicht - und wie es der Zufall will, hast du nun noch weitere OWIen eingesammelt. Dumm gelaufen..... Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted November 11, 2014 Author Report Share Posted November 11, 2014 Und das dürfen "die"? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 11, 2014 Report Share Posted November 11, 2014 Ja. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 11, 2014 Report Share Posted November 11, 2014 Ja, warum nicht. Die Entscheidung, ob, wann und wo angehalten wird, obliegt einzig und allein "denen"..... Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted November 11, 2014 Report Share Posted November 11, 2014 @Seatleon94: Es stimmt nicht, dass hier niemand mit ernsthaften Chancen für dich rechnet, ich möchte auf meinen Beitrag #30 verweisen, insbesondere auf die zweite Hälfte. Tja, nur bist Du aber von Für mich hört sich das mit den 157 /132 während des Überholens des Messfahrzeugs eher nach einer Präzisionsschätzung als nach einer belastbaren Messung an.ausgegangen. Nun wissen wir aber, dass da ein Provida 2000 modular zum Einsatz kam.Ich denke nicht, dass die Cops eine solche Anzeige - mit Verweis auf das Messsystem - schreiben, ohne wirklich etwas in der Hand zu haben. Sei es wie es sei, wenn Du tatsächlich Chancen für den TE siehst, dann strecke ihm doch das Geld vor und vordere es nur im Erfolgsfall mit Zinsen zurück. Oder ist Dir das Risiko doch zu groß ? Taten sie aber nicht - und wie es der Zufall will, hast du nun noch weitere OWIen eingesammelt. Dumm gelaufen.....Oder den richtigen Riecher gehabt ... @TE:Wie sehen Deine Ermittlungen aus ? Konntest Du das Video inzwischen einsehen ? Und das dürfen "die"?Die dürfen alles. Die 'dürfen' sogar Tagelang hinter Dir herfahren bist Du den ersten Fehler machst. Wer weiss, vielleicht haben die erstmal per Funk prüfen lassen, ob das Fahrzeug geklaut ist oder hatten eigentlich was anderers vor als Du ihnen vor die Linse geflogen bist ...Vielleicht sind sie auch davon ausgegangen, das Du auch innerorts tüchtig Gas gibst und haben noch abgewartet.Aber spätestens nach dem Fluchtversuch und der Gefährdung haben Sie entschieden Dich sofort rauszuziehen .. Deshalb aber darauf zu schließen, dass Sie eigentlich nichts hatten, halte ich für ein sehr gewagtes Spiel.Im übrigen scheinst Du ja 'gewußt' zu haben, das Du deutlich drüber warst, sonst hätte die das Provida-Fahrzeug wohl kaum interessiert. Weil bei +20 km/h (abzügl. Tacho-Toleranz und 3km/h also vielleicht +15 km/h) werden die wohl eher selten tätig. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted March 23, 2015 Author Report Share Posted March 23, 2015 Nochmal hallo an alle, bin jetzt gerade dabei mein Aufbauseminar zu machen und bekomme in knapp zwei Wochen meinen Lappen wieder Natürlich wird soetwas nicht wieder passieren. Trotzdem interessiert mich jetzt, was mir nun noch passieren dürfte und was nicht. Das ich mir in der (verlängerten) Probezeit nichts zu schulden kommen lasse, setze ich mal voraus. Was passiert beispielsweise, wenn ich danach mit 70 km/h innerorts geblitzt werde? Kommts dann direkt zur MPU?Und mal ganz nebenbei: Wann "verjährt" mein vergehen und wird bei erneuten Vorfällen nicht mehr berücksichtigt? Oder gibt es sowas gar nicht? Danke und Gruß Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 23, 2015 Report Share Posted March 23, 2015 Lies einfach nochmal Deinen Thread, da wurden diese Fragen fast alle bereits beantwortet... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 23, 2015 Report Share Posted March 23, 2015 http://www.kba.de/DE/Fahreignungs_Bewertungssystem/Punktesystem_Neu/punktesystem_neu_node.html Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted March 23, 2015 Report Share Posted March 23, 2015 Und bei 70 km/h igO gibt es nur ein Verwarngeld i.H.v 35 €. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 24, 2015 Report Share Posted March 24, 2015 Und bei 70 km/h igO gibt es nur ein Verwarngeld i.H.v 35 €. Aber nicht, wenn dir 70 km/h in einer 30er-Zone gefahren werden..... Quote Link to post Share on other sites
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