Jump to content

Bgb Einspruch - Wird Darauf Noch Geantwortet?


Recommended Posts

Das schlechte Bild dürfte aber dem ErSaFa die Argumentation zum Einspruch des BGB erleichtern, da er sich leichter vertan haben könnte, bei so schlechtem Bild?

 

Und eine etwas weiche Frage: schwächt das dann auch das Risiko eines Fahrtenbuches ab, da glaubwürdigerer Verlauf, als wenn das Foto eindeutiger wäre?

Link to post
Share on other sites

Kommt drauf an.....

 

Für eine etwaige Fahrtenbuchauflage ist auch entscheidend, wie lange nach dem Vorfall der Bogen kam. Innerhalb von 14 Tagen muss man sich dann erinnern können, wer gefahren ist.

 

Was ist eigentlich gekommen? Anhörung oder Zeugenbefragung?

Link to post
Share on other sites

Kommt drauf an..... Für eine etwaige Fahrtenbuchauflage ist auch entscheidend, wie lange nach dem Vorfall der Bogen kam. Innerhalb von 14 Tagen muss man sich dann erinnern können, wer gefahren ist. Was ist eigentlich gekommen? Anhörung oder Zeugenbefragung?

 

Tattag ist einen Monat her, 26km/h zuviel i.g.O.

 

Der Brief (Zeugenfragebogen) ist heute an die Firma gekommen (Firmenwagen).

 

Ist auch die erste OWI in Zusammenhang mit dem Fahrzeug/Kennzeichen.

 

 

Wenn Du ins Spiel kommen solltest (also Dein Name mit der Möglichkeit des EMA-Abgleiches) reicht es locker aus. Es ist zwar viel vom Gesicht verdeckt, der sichtbare Teil ist aber äußerst klar.

Okay, danke für die Einschätzung!

Link to post
Share on other sites

Ich bin mir bzgl. des FV nicht ganz sicher; ich wurde in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt, hatte aber einfach bezahlt und habe jetzt keine Unterlagen mehr dazu.

 

Gut möglich, dass es dabei um 24 km/h ging; aber 26 wären auch möglich. :nunja:

Habe eine Anfrage an das KBA in die Post gesteckt, wenn die sich innerhalb der nächsten 14 Tage mit dem Auszug melden, und keine Gefahr droht... dann werde ich auch einfach zahlen und gut ist.

Link to post
Share on other sites
  • 2 months later...

Habe mit der ErSaFa-Methode einen 26km/h Geschwindigkeitsverstoß umgangen; am Tag der Verjährung ging der Einspruch gegen den BGB per Einschreiben raus.

 

Bekommt man eigentlich noch eine Rückmeldung, wenn der Einspruch gegen einen BGB "erfolgreich" ist? Das ganze ist jetzt schon fast 4 Wochen her... Oder ist das Thema dann einfach gegessen?

 

 

Link to post
Share on other sites

Wenn der Einspruch erst am Tag der Verjährung rausgegangen ist ist der BGB rechtskräftig wegen verspätetem Eingang.

Ansonsten gibt es viele Möglichkeiten:
- Du bekommst eine Mitteilung über den verspäteten Eingang
- Du bekommst eine Vorladung vor Gericht (falls doch nicht verspätet)
- Du bekommst eine Einstellungsmitteilung, oder je nach der genaueren Umstände die Du hier nicht schreibst
- Du bekommst kostenpflichtig eine Fahrtenbuchauflage (kostet Dich zwischen 100 und 200 Euro, in vielen Kommunen nimmt man mittlerweile grundsätzlich den Höchstbetrag)



Ich sehe gerade, zu dem Thema hat Du hier schon einen Thread: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/48802-einschaetzung-des-fotos/

 

Hab die Moderation mal um Verbindung gebeten.

Link to post
Share on other sites

Ja, das ist abgesprochen; ich sehe folgende Faktoren als Begünstigung der Wahrscheinlichkeit, dass kein FB für die gesamte Flotte verhängt wird:

- 26 km/h sind eine relativ geringe Übertretung

- Es ist auf dem Foto so viel vom Gesicht verdeckt, dass der Fehler der ErSaFa's plausibel sein kann (der ErSaFa hatte nachweislich an dem Tag tatsächlich das Fahrzeug geführt, jedoch nicht mehr zur Tatzeit); hinzu kommt, dass das überlassene schwarz-weiß Mini-Bild zur Gesamtqualität noch mal sein übriges tut.

- Der AHB wurde innerhalb der 7 Tage zurückgesendet

- Der ZFB wurde innerhalb der 7 Tage zurückgesendet

- Dem BGB wurde innerhalb der regulären 14 Tage mit Begründung widersprochen (kein Herauszögern der Begründung bis Verjährung)

 

Was hätte die Firma auch sonst machen sollen? Sie hat den AHB innerhalb der Frist an den mutmaßlichen Fahrer (mich) weitergereicht, der ihn wiederum an den ErSaFa weitergereicht hat, der an dem Tag das Fahrzeug hatte. Dass dieser sich auf einem sehr schlechten Bild zu erkennen glaubt, ist nicht an den Haaren herbeigezogen.

 

Mal schauen.

Link to post
Share on other sites

Und was ist, wenn der Richter den Ersafa meint auf dem Bild zu erkennen?

 

Er hatte nachweislich an dem Tag das Fahrzeug zur Verfügung, er hat sich selber bezichtigt (dass er das jetzt zurückgenommen hat ist evtl. nur ne Schutzbehauptung) er sieht dem Foto ähnlich.... ergo er war es, Einspruch abgewiesen, Ersafa zahlt und kassiert Punkt...

 

Erinnert mich an einen Fall hier im Forum...

Link to post
Share on other sites

Der ErSaFa hat dem Einspruch ein aktuelles DIN A4-Bild von sich beigelegt. Wenn der/die SB das originale Blitzerfoto vorliegen hat, wird ein kurzer Vergleich zeigen, dass er es nicht gewesen ist.

 

Sollte es zu einem Gerichtstermin kommen, kann der ErSaFa natürlich auch mich als alternativen Fahrer benennen und auch von mir ein Foto mitbringen, um den letzten Zweifel auszuräumen.

Link to post
Share on other sites

Wenn es so klar ist, hätte auch der Verantwortliche der Firma den richtigen Fahrer erkennen können...

 

Die Katze beißt sich also in den Schwanz... entweder der Ersafa zahlt und kassiert (weil das Foto wirklich so schlecht ist) oder die Firma zahlt und kassiert...

Link to post
Share on other sites

... entweder der Ersafa zahlt und kassiert (weil das Foto wirklich so schlecht ist)

In dem Fall: Nochmals die Frage nach dem Affenforscher. Wie siehst Du das? Und was ist der Firma vorzuwerfen? Die hat das Ding an die möglichen Fahrer weitergereicht.

Link to post
Share on other sites

Natürlich kann ein teurer Gutachter beauftragt werden. Frage ist, wer diesen dann bezahlt...

 

Und auch wenn die Firma nur "weitergereicht" hat, im ZFB wurde sie explizit nach dem Fahrer befragt. Wenn einer ihrer Angestellten dann meint "Spielchen" spielen zu müssen, kann man das der Firma zwar nicht vorwerfen, verhindert mit der FB-Auflage aber eine Wiederholung.

Die FB-Auflage ist ja keine Strafe, sie soll nur das Erinnerungsvermögen unterstützen.

Link to post
Share on other sites

Wenn einer ihrer Angestellten dann meint "Spielchen" spielen zu müssen, kann man das der Firma zwar nicht vorwerfen, verhindert mit der FB-Auflage aber eine Wiederholung.

Der Angestellte wollte u.U. nicht in die Situation kommen, jemanden fälschlich zu beschuldigen. Ein gewisses Maß an Zurückhaltung ist da IMO nicht sanktionswürdig.

 

Die FB-Auflage ist ja keine Strafe, sie soll nur das Erinnerungsvermögen unterstützen.

Ich meine, dass das "Motorradfahrer-Urteil", das jüngst diskutiert wurde, diese Aussage zumindest bezweifelbar erscheinen lässt.

Link to post
Share on other sites

Mit dem Angestellten meinte ich den TE...

 

Natürlich müssen die genannten Folgen nicht eintreten, eine Einstellung ohne alles ist auch durchaus im Bereich des möglichen.

 

Die Motorrad-Diskussion habe ich nicht verfolgt, aber jeder Richter ist in seiner Beweisführung frei, jeder Sachverhalt ist etwas anders und kann damit anders bewertet werden.

 

Hier muss einfach abgewartet werden, die möglichen Folgen wurden alle genannt.

Link to post
Share on other sites

26 km/h sind eine relativ geringe Übertretung

Mehr als 50 % über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ist relativ gering? Interessanter Ansatz. Ab welcher Überschreitung beginnt bei Dir die 'schwere' Übertretung?

Link to post
Share on other sites
  • 1 month later...

Hier ist es mal Zeit für ein Update:

 

Vor 3 Wochen kam die Polizei in der Firma vorbei, und hatte das ausgedruckte Foto des ErSaFa (hatte ich beim Einspruch beigelegt) dabei, sowie das Original-Foto. Ich habe mich dann als Fahrer zu erkennen gegeben (Verjährung war bereits eingetreten) und meine Daten angegeben.

 

Vor ein paar Tagen hat der ErSaFa eine schriftliche Bestätigung bekommen, dass sein Einspruch akzeptiert wurde, und der BGB zurückgenommen wird.

 

Falls jetzt nicht noch in den nächsten Woche eine Fahrtenbuchauflage gegen die Firma kommt, kann der Fall wohl zu den Akten.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...