xevven123 0 Posted May 15, 2014 Report Share Posted May 15, 2014 Hallo zusammen, kurze Frage: wie schätzt ihr das Bild ein? Ist da genug abgedeckt für eine belastbare Identifizierung? Fahrer ist nicht Halter... http://xt-backend.de/2350250.png Quote Link to post Share on other sites
xevven123 0 Posted May 15, 2014 Author Report Share Posted May 15, 2014 Oh, kann man nicht editieren? Ich meinte natürlich, ob da genug vom Gesicht abgedeckt ist, um nicht belastbar identifiziert zu werden Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 15, 2014 Report Share Posted May 15, 2014 Gefühlt könnte das langen........ um erkennbar zu sein Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted May 15, 2014 Report Share Posted May 15, 2014 Schwer einzuschätzen. Aber einem guten Sachverständigen würde das sicher genügen. Quote Link to post Share on other sites
xevven123 0 Posted May 15, 2014 Author Report Share Posted May 15, 2014 Das schlechte Bild dürfte aber dem ErSaFa die Argumentation zum Einspruch des BGB erleichtern, da er sich leichter vertan haben könnte, bei so schlechtem Bild? Und eine etwas weiche Frage: schwächt das dann auch das Risiko eines Fahrtenbuches ab, da glaubwürdigerer Verlauf, als wenn das Foto eindeutiger wäre? Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted May 15, 2014 Report Share Posted May 15, 2014 Kommt drauf an..... Für eine etwaige Fahrtenbuchauflage ist auch entscheidend, wie lange nach dem Vorfall der Bogen kam. Innerhalb von 14 Tagen muss man sich dann erinnern können, wer gefahren ist. Was ist eigentlich gekommen? Anhörung oder Zeugenbefragung? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 15, 2014 Report Share Posted May 15, 2014 Wenn Du ins Spiel kommen solltest (also Dein Name mit der Möglichkeit des EMA-Abgleiches) reicht es locker aus. Es ist zwar viel vom Gesicht verdeckt, der sichtbare Teil ist aber äußerst klar. Quote Link to post Share on other sites
xevven123 0 Posted May 15, 2014 Author Report Share Posted May 15, 2014 Kommt drauf an..... Für eine etwaige Fahrtenbuchauflage ist auch entscheidend, wie lange nach dem Vorfall der Bogen kam. Innerhalb von 14 Tagen muss man sich dann erinnern können, wer gefahren ist. Was ist eigentlich gekommen? Anhörung oder Zeugenbefragung? Tattag ist einen Monat her, 26km/h zuviel i.g.O. Der Brief (Zeugenfragebogen) ist heute an die Firma gekommen (Firmenwagen). Ist auch die erste OWI in Zusammenhang mit dem Fahrzeug/Kennzeichen. Wenn Du ins Spiel kommen solltest (also Dein Name mit der Möglichkeit des EMA-Abgleiches) reicht es locker aus. Es ist zwar viel vom Gesicht verdeckt, der sichtbare Teil ist aber äußerst klar.Okay, danke für die Einschätzung! Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 15, 2014 Report Share Posted May 15, 2014 Wenn die Firma Deinen Namen nennt, dürfte die Identifizierung locker klappen... Kleiner Tipp noch, da scheinbar ja kein FV im Raum steht würde ich mir etwaige "Spielchen" aufbewahren wenn es mal wirklich "brennt".. Quote Link to post Share on other sites
xevven123 0 Posted May 15, 2014 Author Report Share Posted May 15, 2014 Ich bin mir bzgl. des FV nicht ganz sicher; ich wurde in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt, hatte aber einfach bezahlt und habe jetzt keine Unterlagen mehr dazu. Gut möglich, dass es dabei um 24 km/h ging; aber 26 wären auch möglich. Habe eine Anfrage an das KBA in die Post gesteckt, wenn die sich innerhalb der nächsten 14 Tage mit dem Auszug melden, und keine Gefahr droht... dann werde ich auch einfach zahlen und gut ist. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 15, 2014 Report Share Posted May 15, 2014 Ok, bei 2x 26 km/h oder mehr drüber gäbe es ein FV. Quote Link to post Share on other sites
xevven123 0 Posted July 29, 2014 Author Report Share Posted July 29, 2014 Habe mit der ErSaFa-Methode einen 26km/h Geschwindigkeitsverstoß umgangen; am Tag der Verjährung ging der Einspruch gegen den BGB per Einschreiben raus. Bekommt man eigentlich noch eine Rückmeldung, wenn der Einspruch gegen einen BGB "erfolgreich" ist? Das ganze ist jetzt schon fast 4 Wochen her... Oder ist das Thema dann einfach gegessen? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 29, 2014 Report Share Posted July 29, 2014 Wenn der Einspruch erst am Tag der Verjährung rausgegangen ist ist der BGB rechtskräftig wegen verspätetem Eingang.Ansonsten gibt es viele Möglichkeiten:- Du bekommst eine Mitteilung über den verspäteten Eingang- Du bekommst eine Vorladung vor Gericht (falls doch nicht verspätet)- Du bekommst eine Einstellungsmitteilung, oder je nach der genaueren Umstände die Du hier nicht schreibst - Du bekommst kostenpflichtig eine Fahrtenbuchauflage (kostet Dich zwischen 100 und 200 Euro, in vielen Kommunen nimmt man mittlerweile grundsätzlich den Höchstbetrag)Ich sehe gerade, zu dem Thema hat Du hier schon einen Thread: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/48802-einschaetzung-des-fotos/ Hab die Moderation mal um Verbindung gebeten. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 29, 2014 Report Share Posted July 29, 2014 Verbunden Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 29, 2014 Report Share Posted July 29, 2014 Danke schön... Quote Link to post Share on other sites
xevven123 0 Posted July 29, 2014 Author Report Share Posted July 29, 2014 Danke für's Verbinden! Ja, das war unpräzise... der Einspruch ist am Verjährungstag eingegangen.Okay, dann heißt es also noch warten. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 29, 2014 Report Share Posted July 29, 2014 Da ich erst später den ganzen Thread noch mal gelesen hatte... weiß Deine Firma von dem "Spielchen" und weiß sie auch, dass ggf. für ihre gesamte Fahrzeugflotte eine FB-Auflage droht? Quote Link to post Share on other sites
xevven123 0 Posted July 29, 2014 Author Report Share Posted July 29, 2014 Ja, das ist abgesprochen; ich sehe folgende Faktoren als Begünstigung der Wahrscheinlichkeit, dass kein FB für die gesamte Flotte verhängt wird:- 26 km/h sind eine relativ geringe Übertretung- Es ist auf dem Foto so viel vom Gesicht verdeckt, dass der Fehler der ErSaFa's plausibel sein kann (der ErSaFa hatte nachweislich an dem Tag tatsächlich das Fahrzeug geführt, jedoch nicht mehr zur Tatzeit); hinzu kommt, dass das überlassene schwarz-weiß Mini-Bild zur Gesamtqualität noch mal sein übriges tut.- Der AHB wurde innerhalb der 7 Tage zurückgesendet- Der ZFB wurde innerhalb der 7 Tage zurückgesendet- Dem BGB wurde innerhalb der regulären 14 Tage mit Begründung widersprochen (kein Herauszögern der Begründung bis Verjährung) Was hätte die Firma auch sonst machen sollen? Sie hat den AHB innerhalb der Frist an den mutmaßlichen Fahrer (mich) weitergereicht, der ihn wiederum an den ErSaFa weitergereicht hat, der an dem Tag das Fahrzeug hatte. Dass dieser sich auf einem sehr schlechten Bild zu erkennen glaubt, ist nicht an den Haaren herbeigezogen. Mal schauen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 29, 2014 Report Share Posted July 29, 2014 Und was ist, wenn der Richter den Ersafa meint auf dem Bild zu erkennen? Er hatte nachweislich an dem Tag das Fahrzeug zur Verfügung, er hat sich selber bezichtigt (dass er das jetzt zurückgenommen hat ist evtl. nur ne Schutzbehauptung) er sieht dem Foto ähnlich.... ergo er war es, Einspruch abgewiesen, Ersafa zahlt und kassiert Punkt... Erinnert mich an einen Fall hier im Forum... Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted July 29, 2014 Report Share Posted July 29, 2014 Kann man da nicht (weil man ja sicher ist, dass der ErSaFa nicht der pöse Pube ist) relativ risikolos einen Affenforscher hinzuziehen? Quote Link to post Share on other sites
xevven123 0 Posted July 29, 2014 Author Report Share Posted July 29, 2014 Der ErSaFa hat dem Einspruch ein aktuelles DIN A4-Bild von sich beigelegt. Wenn der/die SB das originale Blitzerfoto vorliegen hat, wird ein kurzer Vergleich zeigen, dass er es nicht gewesen ist. Sollte es zu einem Gerichtstermin kommen, kann der ErSaFa natürlich auch mich als alternativen Fahrer benennen und auch von mir ein Foto mitbringen, um den letzten Zweifel auszuräumen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 29, 2014 Report Share Posted July 29, 2014 Wenn es so klar ist, hätte auch der Verantwortliche der Firma den richtigen Fahrer erkennen können... Die Katze beißt sich also in den Schwanz... entweder der Ersafa zahlt und kassiert (weil das Foto wirklich so schlecht ist) oder die Firma zahlt und kassiert... Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted July 29, 2014 Report Share Posted July 29, 2014 ... entweder der Ersafa zahlt und kassiert (weil das Foto wirklich so schlecht ist) In dem Fall: Nochmals die Frage nach dem Affenforscher. Wie siehst Du das? Und was ist der Firma vorzuwerfen? Die hat das Ding an die möglichen Fahrer weitergereicht. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 29, 2014 Report Share Posted July 29, 2014 Natürlich kann ein teurer Gutachter beauftragt werden. Frage ist, wer diesen dann bezahlt... Und auch wenn die Firma nur "weitergereicht" hat, im ZFB wurde sie explizit nach dem Fahrer befragt. Wenn einer ihrer Angestellten dann meint "Spielchen" spielen zu müssen, kann man das der Firma zwar nicht vorwerfen, verhindert mit der FB-Auflage aber eine Wiederholung.Die FB-Auflage ist ja keine Strafe, sie soll nur das Erinnerungsvermögen unterstützen. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted July 29, 2014 Report Share Posted July 29, 2014 Wenn einer ihrer Angestellten dann meint "Spielchen" spielen zu müssen, kann man das der Firma zwar nicht vorwerfen, verhindert mit der FB-Auflage aber eine Wiederholung. Der Angestellte wollte u.U. nicht in die Situation kommen, jemanden fälschlich zu beschuldigen. Ein gewisses Maß an Zurückhaltung ist da IMO nicht sanktionswürdig. Die FB-Auflage ist ja keine Strafe, sie soll nur das Erinnerungsvermögen unterstützen. Ich meine, dass das "Motorradfahrer-Urteil", das jüngst diskutiert wurde, diese Aussage zumindest bezweifelbar erscheinen lässt. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 29, 2014 Report Share Posted July 29, 2014 Mit dem Angestellten meinte ich den TE... Natürlich müssen die genannten Folgen nicht eintreten, eine Einstellung ohne alles ist auch durchaus im Bereich des möglichen. Die Motorrad-Diskussion habe ich nicht verfolgt, aber jeder Richter ist in seiner Beweisführung frei, jeder Sachverhalt ist etwas anders und kann damit anders bewertet werden. Hier muss einfach abgewartet werden, die möglichen Folgen wurden alle genannt. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 30, 2014 Report Share Posted July 30, 2014 26 km/h sind eine relativ geringe ÜbertretungMehr als 50 % über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ist relativ gering? Interessanter Ansatz. Ab welcher Überschreitung beginnt bei Dir die 'schwere' Übertretung? Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted July 30, 2014 Report Share Posted July 30, 2014 @BiberKann ja auch bei igO gewesen sein ... oder aber bei Wie auch immer, auf jeden Fall punktebewehrt, und damit nicht ganz ohne. Quote Link to post Share on other sites
xevven123 0 Posted August 1, 2014 Author Report Share Posted August 1, 2014 Richtig, war bei 70. stadtauswärts, zweispurig, die Straße wird dann zur Autobahn:70km/h, nach weiteren 500m 100km/h, und nach ein paar KM dann offen. Und zwischen 70 und 100 standen sie. Einfach nur Wegelagerei. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 1, 2014 Report Share Posted August 1, 2014 Einfach nur Wegelagerei. Warum? Nur weil Du Deinen Gasfuß nicht bis zum 100er-Schild unter Kontrolle hast? Quote Link to post Share on other sites
xevven123 0 Posted September 2, 2014 Author Report Share Posted September 2, 2014 Hier ist es mal Zeit für ein Update: Vor 3 Wochen kam die Polizei in der Firma vorbei, und hatte das ausgedruckte Foto des ErSaFa (hatte ich beim Einspruch beigelegt) dabei, sowie das Original-Foto. Ich habe mich dann als Fahrer zu erkennen gegeben (Verjährung war bereits eingetreten) und meine Daten angegeben. Vor ein paar Tagen hat der ErSaFa eine schriftliche Bestätigung bekommen, dass sein Einspruch akzeptiert wurde, und der BGB zurückgenommen wird. Falls jetzt nicht noch in den nächsten Woche eine Fahrtenbuchauflage gegen die Firma kommt, kann der Fall wohl zu den Akten. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted September 3, 2014 Report Share Posted September 3, 2014 Naja, sieht doch gut aus. Congrats und danke fuer's update! Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.