Jump to content

Geblitzt In Der Probezeit


Recommended Posts

Hallo.

 

Ich bin mit dem Auto meiner Eltern über Rot gefahren und da hat es auch schon geblitzt, von 'nem stationären.

Nach über 3 Wochen kam dann jetzt letzte Woche der Brief mit Foto auf dem ich relativ gut zu erkennen bin..

Allerdings ist dieser Brief an den Fahrzeughalter, meinen Vater adressiert.

Zeitmäßig waren das 0.8 Sekunden, 0.52 mit dem Toleranzabzug wie aus dem Brief zu entnehmen war. Laut Bußgeldkatalog "nur" 90 Euro und einen Punkt außerhalb der Probezeit.. Zudem wohne ich in NDS und passiert ist das in Bremen.

 

Meine Frage ist jetzt : Könnte mein Dad jetzt den Brief unterschreiben, dass er das gewesen ist und dann für mich zahlen?

Der Altersunterschied ist nur relativ groß zwischen uns da ich auch letztgeborener bin in der Familie.. Und eine Foto Kontrolle

wäre eigentlich zu umständlich.. Die müssten dann ja extra aus Bremen kommen da das ein anderes Bundesland ist. Sie können ja nicht eben Kollegen anrufen die dichter dran sind..Oder?

 

Zudem habe ich auf irgendeiner Seite das hier gefunden :

"Ist der Halter Beschuldigter und zahlt einfach, ist das rechtlich unbedenklich. Ist der Halter Beschuldigter und gibt einen Dritten an, kann er sich wegen falscher Verdächtigung strafbar machen. Gibt der Dritte aber sich selbst an, ist's auch unproblematisch"

 

Ich kopiere hier Carmen104's Anmerkung..

"P.S Das ich einen Fehler gemacht habe weiss ich, von Belehrungen bitte ich deshalb Abstand zu nehmen."

 

Dankeschön!

Link to post
Share on other sites

Bin leider hier kein Experte, aber als erstes muss geklärt werden: Handelt es sich um eine Anhörung oder ist es ein Zeugenfragebogen ?

Wenn es sich um einen ZFB handelt, kann der Vater sich selbst angeben und ggf. auch zahlen. (Irren ist menschlich...)jedoch: Sollte der SB (Sachbearbeiter) in der Bußgeldstelle anhand des Fotos feststellen, dass der Vater nicht in Frage kommt, wird er nach haken. Und ja, nicht nur die Bußgeldstelle als auch die Polizei hat Telefon, kann mailen und vor Ort zuständige Beamte um Unterstützung bitten. Das geht meistens schriftlich, aber wird praktiziert.

Sicherlich werden die hier im Forum vorhandenen Expert/en/innen sich bald mit dem Vorgang beschäftigen.

Link to post
Share on other sites

Nur mal zur Info, eine Fotokontrolle läuft heutzutage per Email, ist Standard und nicht umständlich.

 

Ein guter Sachbearbeiter muss dieses vor Erlass des BGB eigentlich machen, vor allen Dingen wenn, wie hier, das Alter des Halters mit dem Foto nicht übereinstimmen.

 

Alles andere wurde schon gesagt, Dein Vater darf sich selbst beschuldigen und ein nicht so genauer SB könnte (!) das evtl. durchrutschen lassen.

 

@Zöllner, wäre es ein ZFB gewesen, hätte man den Vater als Fahrer bereits definitiv ausgeschlossen.

Link to post
Share on other sites

Ich habe auf einer anderen Seite auch nachgefragt und dort wurde mir gesagt

 

Grundsätzlich gibt es natürlich auch den Tatbestand der Strafvereitelung, aber den gibt es nur da, wo es um Straftaten geht. Die Ordnungwidrigkeit einer anderen Person auf sich zu nehmen, ist daher nicht strafbar. Jemanden falsch zu beschuldigen ist hingegen immer strafbar, ob es nun um Straftaten oder Owis geht. Falsch beschuldigen kann man aber strafrechtlich stets nur eine andere Person, nicht sich selbst.

 

 

Jetzt ist die Frage, wie viel ist da dran?

Link to post
Share on other sites

Ich habe auf einer anderen Seite auch nachgefragt und dort wurde mir gesagt

 

Grundsätzlich gibt es natürlich auch den Tatbestand der Strafvereitelung, aber den gibt es nur da, wo es um Straftaten geht. Die Ordnungwidrigkeit einer anderen Person auf sich zu nehmen, ist daher nicht strafbar. Jemanden falsch zu beschuldigen ist hingegen immer strafbar, ob es nun um Straftaten oder Owis geht. Falsch beschuldigen kann man aber strafrechtlich stets nur eine andere Person, nicht sich selbst.

 

 

Jetzt ist die Frage, wie viel ist da dran?

 

@QTreiberin hat mit einem Satz das "Wichtigste" gesagt. Das hier ist die ausführliche Variante. Aber natürlich auch zutreffend.

Link to post
Share on other sites

Sind auch nur drei ^_^ Die Meinungen gingen nur bei suche nach etwas ähnlichem Teilweise stark auseinander.. Deswegen mal x-Posting versucht.

Also wenn dem SB das auffällt, dass der auf dem Foto nicht "ganz" mit dem Geburtsdatum des Fahrzeughalters übereinstimmt, würde auf meinen Dad nichts weiteres zukommen und ich komme um die 2 Jahre Verlängerung und Nachschulung nicht rum, richtig? Sonstige Gebühren oder sonst was (Außer den knapp 23)?

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...