Pieritz 1 Posted July 21, 2014 Report Share Posted July 21, 2014 Was für Konsequenzen hätte es für den Betreiber eines Supermarktes, wenn er nicht kontrolliert, ob Behindertenparkplätze auch sachrichtig genutzt werden? Quote Link to post Share on other sites
janr 16 Posted July 21, 2014 Report Share Posted July 21, 2014 Gar keine. Entweder es sind selber aufgestellte P's mit Wunsch (Behindert, Mutter-Kind, ect.) dann kann er privatrechtlich gegen den Besitzstörer vorgehen, oder die Stellplätze sind behördlich angeordnete Behindertenparkplätze (dann aber korrekt beschildert) dann werden vom OA oder von den Cops Zahlkarten verteilt und abgeschleppt. Seine Wunschplätze > er kann Behördlich > nicht sein Bier. Quote Link to post Share on other sites
pfeiff 0 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 Die meisten Supermärkte haben das zwar, aber kontrolliert wird da nie. Da steht wer will. Ist halt ne moralische Frage ob man sich drauf stellt, wenn man ihn eigentlich nicht nutzen darf. Quote Link to post Share on other sites
janr 16 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 ... aber kontrolliert wird da nie. ...Wenn auf Supermarktparkplätzen das 314er für Rollies behördlich angeordnet wurde, wird das hier in meiner Gegend auch kontrolliert. So pauschal kann ich deinen Satz daher nicht unterstützen. Wenn damit nur der Wille des Parkplatzbesitzers kundgetan wird, liegt es auch an ihm ob er kontrolliert oder ob er dagegen vor geht. Normalerweise wird (mit Recht) auf Behindertenparkplätzen abgeschleppt, aber bei privaten Wunsch-BH-Parkplätzen muß der Parkplatzbesitzer erst mal selber den Abschleppvorgang zahlen und kann dann das von Besitzstörer eintreiben.Ob das Erfolg hat, steht auf einem anderen Blatt.Hausverbot ginge dann auch noch, aber dann ist halt auch noch ein Kunde weniger. Moralisch gesehen stelle ich mich nicht auf solche Plätze, egal wer da was "Wünscht".Aber das ist ein anderen Thema Quote Link to post Share on other sites
Strafzettel 0 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 Moralisch gesehen stelle ich mich nicht auf solche Plätze, egal wer da was "Wünscht".Aber das ist ein anderen Thema Gibt aber trotzdem leider genug, die es trotzdem machen..Mich stört sowas aber auch ungemein... was man vllt machen könnte zur info/ Kasse gehen und da das entsprechende Kennzeichen ausrufen lassen;) Quote Link to post Share on other sites
janr 16 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 Wie gesagt: Behördlich angeordnet, darf jeder anzeigen. Privat aufgestellt ist es der Wille des Parkplatzbesitzers und da kann man dem bescheid geben. Was danach passiert ist egal und geht auch keinen was an. Moralisch kann man es verwerflich sehen, oder auch nicht, aber das ist (wie bereits erwähnt) ein anderes Thema. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 BH-Parkplätzen Quote Link to post Share on other sites
janr 16 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 Lustige Abkürzung, gelle? Is aber nicht von mir Tauchte bei den Orangen drüben auf, da hab ich das gelcih übernommen. Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 BH-Parkplätzen Vielleicht vor einem Altenheim? Sog. "ästhetische Parkplätze"? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 Mich stört sowas aber auch ungemein... was man vllt machen könnte zur info/ Kasse gehen und da das entsprechende Kennzeichen ausrufen lassen;)Kann man machen bringt aber nichts. Die meisten Mitarbeiter machen da nicht mit. Besser ist es nicht den grund zu sagen, sondern ihn nur zu Bitten zum Auto zu kommen.Viele denken dann es ist jemand reingefahren und kommen tatsächlich. Quote Link to post Share on other sites
Pieritz 1 Posted July 22, 2014 Author Report Share Posted July 22, 2014 Kann sich ein behördlich angeordneter Behindertenparkplatz auch auf Privatgelände befinden? Wenn ja, was hat es für den Besitzer zur Folge, wenn er dort zum Beispiel Mülltonnen abstellt oder ihn sonst nicht als Verkehrsfläche nutzt? Dürfte der Besitzer der Einrichtung zum Beispiel durch Herunterlassen einer Schranke einen Abschleppwagen verbieten, auf sein Grundstück zu fahren? Wenn nein, was passiert, wenn er es trotzdem macht?Muß der Besitzer Ersatzbehindertenparkplätze ausweisen, wenn der Behindertenparkplatz wegen Bauarbeiten nicht nutzbar ist? Was passiert, wenn er heimlich das Schild entfernt? Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 Kann sich ein behördlich angeordneter Behindertenparkplatz auch auf Privatgelände befinden? Wenn ja, was hat es für den Besitzer zur Folge, wenn er dort zum Beispiel Mülltonnen abstellt oder ihn sonst nicht als Verkehrsfläche nutzt? Dürfte der Besitzer der Einrichtung zum Beispiel durch Herunterlassen einer Schranke einen Abschleppwagen verbieten, auf sein Grundstück zu fahren? Wenn nein, was passiert, wenn er es trotzdem macht?Muß der Besitzer Ersatzbehindertenparkplätze ausweisen, wenn der Behindertenparkplatz wegen Bauarbeiten nicht nutzbar ist? Was passiert, wenn er heimlich das Schild entfernt?Was motiviert Dich zu diesen (für mich sinnbefreiten) Fragen? Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted July 23, 2014 Report Share Posted July 23, 2014 Was motiviert Dich zu diesen (für mich sinnbefreiten) Fragen?Vermutlich ist er sehr warm, es sind Schulferien und die Fahrt ins Zeltlager beginnt erst nächste Woche. Somit käme auch Langeweile in Betracht. Oder Pieritz konnte sein Taschengeld nicht in die Klassenkasse einzahlen, weil vor der Sparkasse sein schöner, breiter Parkplatz besetzt war. Quote Link to post Share on other sites
janr 16 Posted July 23, 2014 Report Share Posted July 23, 2014 ... Besser ist es nicht den grund zu sagen, sondern ihn nur zu Bitten zum Auto zu kommen. ...Und dann? @Peritz: Ja, BH-Parkplätze können auch auf Privatgelände sein.Außerhalb der Öffnungszeiten (Schranke geschloßen) kann aber der Besitzer drauf machen was er will.Mülltonnen wäre dann Sondernutzung (?) und wenn die Schranke zu ist, hat der Abschlepper nicht drauf zu fahren (Besitzstörung)Ersatz-BH_Parkplätze? Wo geschieht denn das? Das miuß niemand. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 23, 2014 Report Share Posted July 23, 2014 ... Besser ist es nicht den grund zu sagen, sondern ihn nur zu Bitten zum Auto zu kommen. ...Und dann?Dann kann man mit ihm reden und wenn er nicht reagiert, dann musste er wenigstens zu seinem Wagen laufen und wieder zurück.Vielleicht überlegt er oder sie es sich dann nach dem zehnten Mal anders. Quote Link to post Share on other sites
janr 16 Posted July 23, 2014 Report Share Posted July 23, 2014 Von mir würdes du was zu hören bekommen, wenn du mich ohne triftigen Grund zum Auto holst. Jetzt nicht bei BH-Parkplätzen, aber es gibt ja zig Parkplatzwünsche die keine straßenverkehrsrechtliche Grundlage haben Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 24, 2014 Report Share Posted July 24, 2014 Es ging nur um die BHPP. Die anderen sehe ich ja auch nur als Empfehlung und nutze diese ab und zu. Und das ohne schlechtes Gewissen. Quote Link to post Share on other sites
janr 16 Posted July 24, 2014 Report Share Posted July 24, 2014 Es ging nur um die BHPP. ...Du meinst bestimmt die "echten", die behördlich angeordneten, oder meinst du alle? Manche "selbstgebastelten" sind oft so schlecht gekennzeichnet, daß ich auch schon mal auf einem stand: Kein Schild, nur ein Piktogramm auf dem Asphalt, genau so breit wie alle anderen, dafür waren die Mutter-Kind-Parkplätze richtig breit. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 24, 2014 Report Share Posted July 24, 2014 Es ging nur um die BHPP. ...Du meinst bestimmt die "echten", die behördlich angeordneten, oder meinst du alle? natürlich Allerdings sind ja meist noch genug Plätze frei. Quote Link to post Share on other sites
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