Pieritz 1 Posted July 21, 2014 Report Share Posted July 21, 2014 Auf http://www.panoramio.com/photo/108183293 ist zu sehen, daß ein Parkplatz vorübergehend als Behindertenparkplatz ausgewiesen ist. Wenn jemand das Schild umdrehen würde, welches Delikt hat derjenige begangen? Wenn sich jemand auf diesem Platz stellen würde, nachdem verbotenerweise das Schild umgedreht wurde, könnte derjenige wegen Parken auf einem Behindertenparkplatz bestraft werden? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 21, 2014 Report Share Posted July 21, 2014 Das Schild ist so oder so ungültig, und so wie es aussieht ist es ein Privatparkplatz, folglich kann der Besitzer des Parkplatz unberechtigte Parker abschleppen lassen. MfG. hartmut 1 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 Würde es sich um echte Verkehrszeichen handeln könnte man über § 132 StGB nachdenken Quote Link to post Share on other sites
Pieritz 1 Posted July 22, 2014 Author Report Share Posted July 22, 2014 Eigentlich, warum sind die Verkehrszeichen auf dem Bild nicht echt? Warum werden sie dann überhaupt in Deutschland vermietet oder hergestellt? Was ist § 132 StGB? Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 Was ist § 132 StGB? Das ist eine Vorschrift des Strafgesetzbuches, die blöde Fragen unter (Freiheits-)Strafe stellt. Pack schon mal die Zahnbürste ein. Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 Was ist § 132 StGB?Das ist eine Vorschrift des Strafgesetzbuches, die blöde Fragen unter Strafe stellt. ..unter ganz strenge Strafen sogar, zum Beispiel ein Aufenthalt an der frischen Luft und Zwiesprache mit Nachbars Katze..... Nacktschnecken sind ebenfalls dankbare Gesprächspartner, auch, weil sie keine Krallen haben.... Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 Nacktschnecken sind ebenfalls dankbare Gesprächspartner Tierquäler! Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 Mit Nackis wird nicht geredet... die gehen den Weg des Vergänglichen.. Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 412 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 § 132 AmtsanmaßungWer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 Mit Nackis wird nicht geredet... Doch. Wenn sie sich ihrer Natur entsprechend bewegen, bekommen sie früher oder später einen Anhörungsbogen - wegen speeding. Dann muss man sie anhören. Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 § 132AmtsanmaßungWer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Gilt das auch für mein blitzblaues Blaublitzlicht, das die linke Spur von Schnarchnasen säubert? Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 Ja. Ersatzweise gibt es Vorschriften aus dem Jugendstrafrecht. Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 412 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 Ob das in Austria gilt, weiß ich nicht. Hier in DE wird das unbefugte Benutzen eines Blaulichts streng bestraft. Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 Ob das in Austria gilt, weiß ich nicht. Hier in DE wird das unbefugte Benutzen eines Blaulichts streng bestraft.Wie streng konkret? Frage deshalb, weil ich (auf die Schnelle) keine Entsprechung in AT gefunden habe. Andererseits: No risk, no fun. Und Spass macht es allemal, wenn (ost)deutschen Touris auf unserer Bahn der rechte Weg gewiesen wird, nämlich auf die rechte Spur.... Es gibt nämlich in AT, entgegen aller anderslautenden Informationen, kein -Limit, sondern lediglich eine Zusatzmaut bei Überschreitung der Geschwindigkeitsempfehlung. So habe ich das jedenfalls in Erinnerung; vielleicht täusche ich mich auch.... Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 412 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 Erstmal ist der § 145 StGB zu prüfen und der des § 315 c StGB (Straßenverkehrsgefährdung)Das sind schon mal zwei Straftatbestände. Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 Erstmal ist der § 145 StGB zu prüfen und der des § 315 c StGB (Straßenverkehrsgefährdung)Das sind schon mal zwei Straftatbestände.Oh je, das ist ja ganz arg! Wobei ich mich im schlimmsten Fall, nämlich beim Erwischtwerden, auf den (leidlich bewährten) Einundzwanziger berufen würde. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 Naja aus dem Verkehr heraus wird ja nicht gehandelt, so dass allenfalls § 315b StGB in Betracht kommt. Allerdings wird dadurch, im Gegensatz zu Schildern mit zHv, keine Gefahr geschaffen. Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 Allerdings wird dadurch, im Gegensatz zu Schildern mit zHv, keine Gefahr geschaffen.Vollkommen richtig! Vielmehr werden (potentielle) Gefahren, die von Linkespurröchler ausgehen, hintangehalten. Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 412 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 Nun denn: Experĭentia est optĭma rerum magistra Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted July 22, 2014 Report Share Posted July 22, 2014 ...Und Spass macht es allemal, wenn (ost)deutschen Touris auf unserer Bahn der rechte Weg gewiesen wird, nämlich auf die rechte Spur....@Eriibaer: Ich bin entsetzt, das ist ja fast (dis)kriminell! Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.