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Wiederholungstäter 2X26 Bitte Um Hilfe


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Hallo zusammen,

 

Ich wurde am 5.12.2013 um 5 Uhr morgen in einer 30 Zone kurz vor dem Ortsausgang mit 70 km/h geblitzt.

Rechtskräftig war das ganze schon am 17.01.2014, da ich den Verstoß zugegeben habe und das ganze etwas beschleunigt hab mit einem Rechtsmittelverzicht. Dafür gabs 160 Euro, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Dieser Verstoß lief über den

Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern in 84513 Töging a. Inn.

 

Am 6.07.2014 wurde ich nun wieder geblitzt. Diesmal auf der B12 Bergab in der 100 Zone mit 126 km/h (Tolerant schon berücksichtigt).

Heute kam der Anhörungsbogen mit Foto. Das ganze läuft diesmal über das Bayrische Polizeiverwaltungsamt Straubing.

 

Jetzt zu meiner Frage. Greift hier die 2x26 Regelung inkl. zweitem Fahrverbot für das jetzige neue Vergehen?

Oder wird nur ein höheres Bußgeld fällig?

 

Ich habe irgendwo gelesen, das die Behörden untereinander nicht kommunizieren und somit in meinem Fall das Bayrische Polizeiverwaltungsamt ja nix von der Sache im Dezember weis. Stimmt das?

 

Ich bitte um Hilfe... Danke vorab dafür

 

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Angenommen ich gebe jetzt meinen Mitbewohner als Fahrer an? Ich hatte ne Sonnenbrille auf, er sahs auch mit Sonnenbrille aufm Beifahrerplatz.

Kommt bei solchen Sachen immer die Polizei vorbei zum Gesichtsabgleich? Oder riechen die Vermutlich schon den Braten wenn ich eine andere Person angebe?

 

nix edit....

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Ich wurde am 5.12.2013 um 5 Uhr morgen in einer 30 Zone kurz vor dem Ortsausgang mit 70 km/h geblitzt.

(...)

Am 6.07.2014 wurde ich nun wieder geblitzt. Diesmal auf der B12 Bergab in der 100 Zone mit 126 km/h (Tolerant schon berücksichtigt).

 

Wie passt das eigentlich damit zusammen...?

Für die zukünft werd ich in einer 50iger Zone auch nur 50 fahren, damit mich die liebe Polizei nich anmachen kann

(sorry, die Smilies/ZeichenFormatierungen gehen nicht)
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Doch edit...

 

 

 

Wenn Du Deinen Mitbewohner angibst, hast Du nicht nur die Owi der Geschwindigkeit an der Backe sondern auch ein Strafverfahren.

 

Die hier noch möglichen Strategien kannst Du in fast jedem Thread nachlesen, etwas Eigeninitiative macht sich immer gut...

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Angenommen ich gebe jetzt meinen Mitbewohner als Fahrer an? Ich hatte ne Sonnenbrille auf, er sahs auch mit Sonnenbrille aufm Beifahrerplatz.

Kommt bei solchen Sachen immer die Polizei vorbei zum Gesichtsabgleich? Oder riechen die Vermutlich schon den Braten wenn ich eine andere Person angebe?

 

 

Das wäre ganz blöd von Dir. Du darfst nicht wissentlich einen Falschen beschuldigen. Damit würdest Du eine Straftat begehen, und das wäre ganz schlecht.

 

Dein Freund könnte sich selber angeben. Aber die Behörden werden den Braten riechen, weil wer gibt sich schon selber freiwillig selber an?

 

 

 

huch edit war schneller :-)

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Qtreiberin: Ich frage hier höflichst ob mir jemand helfen kann und du tust alte Sachen hervorkramen?

Wenn dir mein Fall, den ich eben berichtet habe, nicht passt dann brauchst du auch nicht antworten.

Das was du hier machst ist echt unangebracht.

  • Like 1
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Foren im Netz sind nicht zu verwechseln mit "Wünsch Dir was".. Du stellst eine Frage, bekommst aber nicht unbedingt die schönste oder erwartete und erhoffte Antwort. Wichtig ist aber das eine "wahre Antwort" kommt. Und da kontrollieren sich hier die Nutzer gegenseitig.

 

Wenn Du jetzt jemanden als Fahrer angibst, begehst Du ne Straftat. Davor haben wir dich jetzt gewarnt. Ist das kein Service?

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aus den FAQ:

 

Daneben wird ein einmonatiges Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung verhängt werden, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal innerhalb eines Jahres (Zeitpunkt der Rechtskraft des ersten Verstoßes bis zum Tatzeitpunkt des zweiten Verstoßes) um mehr als 25 km/h überschritten wird.

 

Das dürfte genau bei Dir zutreffen,

 

ach, die "Tussi" zu ärgern war unklug. sie ist die Fachfrau in diesem Forum, und ausserdem immer sehr schnell und kompetent.

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ach, die "Tussi" zu ärgern war unklug. sie ist die Fachfrau in diesem Forum, und ausserdem immer sehr schnell und kompetent.

Und manchmal auch etwas schnippisch. Da muss sie auch das Echo vertragen.

 

MfG.

 

hartmut

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  • 1 month later...

Klaro.

 

Es wurde vom Messbeamten keine Skizze angefertigt, es gab nur ein Protokoll.

Auf dem Foto war eine falsche Bundesstrasse drauf geschrieben, wurde im Protokoll händisch geändert.

Das hat schon mal gereicht um den zuständigen Richter stutzig werden zu lassen.

 

Dann hab ich mir den Bußgeldbescheid vom Dezember in Zweitschrift nochmal zukommen lassen. Darauf war nichts zu lesen, dass bei einer Tatwiederholung innerhalb eines Jahres vom Regelbußgeld abgewichen wird und bei mehr als 25 km/h erneut ein Fahrverbot droht. Somit bestand ein Formfehler im ersten Bußgeldbescheid vom Dezember.

Wäre dem jetzt nicht so gewesen, hätte wohl ein Verkehrstechnisches Gutachten den Rest erledigt nachdem ja weder eine Skizze vorhanden ist und im Protokoll scheinbar ein paar Unstimmigkeiten vom RA gefunden wurden.

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@pucki: :) . Das wird unserem Oberflächenstatistikexperten-Dreamduo @qtreiberin&sobbel aber gar nicht schmecken.

Da ist ja richtig gehäufter Murks drin gewesen. Dieser o. g. Zweckverband hat eine negative Historie u. a. mit etlichen Dauermurksmessungen, was offensichtlich kontinuierlich fortgesetzt wird.

:nolimit:

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