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Hallo zusammen,

 

ich bin angeblich außerhalb von geschlossenen Ortschaften 39 km/h (nach Toleranzabzug) zu schnell gefahren. Erlaubt waren 100. Ich bezweifle ehrlich gesagt die 39 km/h schon ziemlich, noch mehr (wieviel genau steht da gar nicht) kann ich mir kaum vorstellen. Ich hab beim geblitzt werden auf den Tacho geguckt und hab noch gedacht, puh das wird nach Abzug wohl noch unter 20 zu schnell sein...

 

Auf dem Foto sieht man außer dem Nummernschild überhaupt gar nichts. Da könnte auch genauso gut niemand am Steuer sitzen. Auf dem (ersten) Schreiben steht "Anhörung im Bußgeldverfahren". Es steht aber nirgends eine Frage. Was soll das für eine Anhörung sein?

 

"Ihnen wird zur Last gelegt... bla bla... Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit...."

 

Diesen Brief hab ich allerdings ausversehen ignoriert.

 

Jetzt kam heute ein neuer Brief, der mich auffordert endlich anzugeben, wer mit meinem Fahrzeug diese Verkehrsordnungswidrichtkeit begängen hätte. Ich finde den Wortlaut ehrlich gesagt genauso seltsam wie. dass die Ordnungswidrichkeit nicht angegeben wird. Ist das normal?

 

Hier das Schreiben:

 

"am ... erhielten Sie eine Anhörung zu o.g. Verkehrsordnungswidrichtkeit. Leider teilten Sie mir bisher nicht den Fahrer mit, der mit Ihrem Fahrzeug diese Verkehrswidrichkeit begangen hat. Vom Fahrzeughalter muss erwartet werden, dass er die Ermittlungen der Behörde zur Feststellung des verantwortlichen Fahrers nach Kräften unterstützt.

Sollten Sie weiterhin keine konkreten Angaben über den Fahrer machen und sollte ich innerhalb von zwei Wochen keine Entsprechende Nachricht von Ihnen anhand des beigefügten Antwortbogens erhalten haben, werde ich, wie in der vorgenannten Anhörung bzw. im Zeugenfragebogen beschrieben, prüfen, ob Ihnen

 

die Führung eines Fahrtenbuches nach §31a Straßenverkehrszulassungsordnung auferlegt werden kann. Die Gebühr und Auflage bei der Anordnung eines Fahrtenbuches belaufen sich bei Fällen meiner Zuständigkeit auf insgesamt 95,63 €"

 

Was kann ich tun? Fahrtenbuch schreiben klingt auf den ersten Blick besser als 1 Punkt und drohendes Fahrverbot bei Wiederholung. Allerdings musste ich noch nie ein Fahrtenbuch schreiben und weiß nicht wie ätzend das ist...

 

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

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Du kannst ja zurückschreiben:

 

1. Wie soll ich den Fahrer benennnen, wenn ich nur ein Bild des Kennzeichens erhalten habe.

oder

2. Ich habe gar keinen AB erhalten. Schicken Sie mir diesen noch einmal und ich werde alles mögliche Unternehmen um den bösen Raser/die böse Raserin (beide Alternativen nennen) zu stellen. Wenn dann wieder nur das Kennzeichenfoto kommt, dann zu 1. übergehen.

 

Es ist aber schon komisch, dass im zweiten Brief gleich so etwas kommt. Eigentlich würde man, gerade bei einer solch hohen Überschreitung, weitere Ermittlungen einleiten. Eventuell kann man ja auch nicht den Fahrer/Fahrerin erkennen.

 

eventuell kommt demnächst auch jemand bei dir vorbei, um nach dem Raser zu suchen.

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Auf dem (ersten) Schreiben steht "Anhörung im Bußgeldverfahren". Es steht aber nirgends eine Frage. Was soll das für eine Anhörung sein?

Jede Wette, dass da ein Satz steht nach dem Motto "Sollten Sie die Verkehrsordnungswidrigkeit nicht begangen haben, teilen Sie bitte den verantwortlichen Fahrer mit..."

 

Den AHB bekommt immer dann der Halter, wenn nicht augenscheinlich ein anderer die Owi begangen hat (Frau/Mann, alt/jung), sonst gäbe es einen Zeugenfragebogen.

Durch Deine Nicht-Reaktion unterstellt die Behörde jetzt, dass Du es wohl nicht gewesen sein (willst) und erinnert Dich nochmal daran, dann doch bitte den bösen Buben zu benennen.

 

Im übrigen bist Du mit unter 100 Euro für die FB-Auflage gut bedienst, andere Behörden nehmen 200 Euro...

 

 

 

Ich hab beim geblitzt werden auf den Tacho geguckt

 

Die Messung erfolgt aber vor dem Blitz und auf die kommt es an.

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Du solltest zunächst ein besserer Foto anfordern - mit dem Hinweis, dass dieses Fahrzeug mehreren Personen zur Nutzung überlassen wird und Du keinesfalls einem Unschuldigen etwas Falsches unterstellen möchtest.

Entweder es kommt ein weiteres Foto oder zwei Beamter versuchen Dich persönlich kennenzulernen. Sollten diese Dich nicht zweifelsfrei identifizieren können, werden sie Dich "bitten", den Fahrer zu erkennen. Dies eventuell sogar bei mehreren Besuchen, auch am Arbeitsplatz.

Auf jeden Fall solltest Du (wie oben empfohlen) an der Dingfestmachung des Rasers mitwirken und eine Liste der möglichen Fahrer benennen. Somit schiebst Du den Ermittlungsball zurück zu den Ermittlungsbehörden. Die freuen sich über ihre nächste Aufgabe und preisen Dir das Führen eines Fahrtenbuches an.

Der Rest liegt dann nicht mehr in Deiner Hand. Ausser: zukünftig langsamer bei ungeschütztem Verkehr.

 

Dieses sehr spezielle Schreiben würde ich möglicherweise hier nicht eingestellt lassen.

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Moin Moin

 

Seltsam ist, daß zuerst ein AHB kam. Den bekommt ja i.d.R. der Halter, wenn er für die Bußgeldstelle als Betroffener fest steht.

Die zweite Anhörung hört sich eher an, als komme er als Zeuge in Frage.

Noch seltsamer wäre es, wenn tatsächlich so ein Satz, wie der von QTreiberin genannte, in der ersten Anhörung vorhanden wäre.

Ich wär mir über meine Rolle in dieser Sache nicht sicher - Betroffener oder Zeuge.

Interessant zu wissen wäre auch, ob und welche Belehrung vorhanden ist.

Mir stünden ja als Betroffener andere Rechte zu, als wäre ich Zeuge.

 

 

Gruß

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Seltsam ist, daß zuerst ein AHB kam. Den bekommt ja i.d.R. der Halter, wenn er für die Bußgeldstelle als Betroffener fest steht.

 

Wenn die Daten des Halters (z.B. Männlich, ca. 30 Jahre alt) und des Bildes (hmm - sieht aus wie ein Mann, schätze so 30 ist er) übereinstimmen, wird der Halter angehört - man geht halt davon aus, dass er auch der Fahrer ist.

Noch seltsamer wäre es, wenn tatsächlich so ein Satz, wie der von QTreiberin genannte, in der ersten Anhörung vorhanden wäre.

 

so, oder ähnlich, ist das aber durchaus nicht unüblich

Interessant zu wissen wäre auch, ob und welche Belehrung vorhanden ist.

 

ist ein Vordruck - da dürfte eigentlich alles Notwendige drinstehen. (bei uns ist der vorgedruckte Text so länger als der vorgesehene Platz für den Vorwurf - nur um ja alle Eventualitäten abzudecken)

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Um ein Fahrtenbuch aufgebrummt zu bekommen, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:

 

1. müsste eigentlich ein Zeugenfragebogen rausgehen, wenn der Fahrer nicht erkennbar ist (es gibt jedenfalls Urteile, wonach die Nichtreaktion auf einen Anhörungsbogen nicht als fehlende Mitwirkung gewertet wurde).

 

2. muss entweder das Anschreiben innerhalb von 2-3 Wochen nach der Tag erfolgen - dann wird vom Halter erwartet, dass er sich erinnert, wer das Fahrzeug zur Tatzeit hatte - oder es muss ein brauchbares Bild vorgelegt werden.

 

Ist beides nicht erfüllt, kann man sinngemäß mitteilen: ich wäre gerne behilflich, kann mich aber nicht erinnern. Legen Sie mir ein besseres Bild vor, dann kann ich den Fahrer vielleicht identifizieren.

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Moin Moin

 

... wird der Halter angehört - man geht halt davon aus, dass er auch der Fahrer ist.

Dann käme er aber nur noch als Betroffener infrage.

Dann müßte in dem Anhörungsbogen auf solch ein Satz verzichtet werden:

"Sollten Sie die Verkehrsordnungswidrigkeit nicht begangen haben, teilen Sie bitte den verantwortlichen Fahrer mit..."

Der zeigt doch, daß die Bußgeldstelle eher im Dunkelen herumstochert.

 

ist ein Vordruck - da dürfte eigentlich alles Notwendige drinstehen.

Genau das ist meine Vermutung.

Da wird ein einziger Bogen für alles mögliche verwendet, was aber nicht statthaft ist.

 

Die Verquickung von Anhörungsboden und Zeugenbogen ist anfechtbar und hat erhebliche Wirkung auf die Verjährung.

 

 

Gruß

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Das erste Schreiben, kam 11 Tage nach der "Tat". Also wohl im Rahmen?!

 

Und auf dem Foto ist wirklich gar nichts zu erkennen. Nicht mal ein Schatten... Anhand dessen können die niemanden identifizieren.

 

Ich werde mich wohl mal dumm stellen und fragen, was für eine Verkehrswidrichkeit ich denn begangen haben soll und nach einem besseren Foto fragen.

 

Danke schon mal für eure Hilfe!

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Der Zeitrahmen spricht gegen Dich und Dein Erinnerungsvermögen, das Foto eher für Dich und Dein Erinnerungsvermögen.

Hinzufügen muss man allerdings, dass die Originalbilder meist von sehr viel besserer Qualität sind.

 

Ich würde auch Mitwirkungsbereitschaft signalisieren und ein aussagekräftiges Foto anfordern.

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Aber generell klingt das zweite Schreiben ja jetzt so, als müsste ich nur sagen ich weiß nicht wer es war und muss dann evt ein Fahrtenbuch führen oder?

 

Spricht denn aus eurer Sicht irgendetwas dagegen, das so zu versuchen? Bzw hat das Fahrtenbuch irgendwelche Nachteile, die ich als braver Erstsünder nicht überschauen kann? Oder ist das immer die "bessere" Variante?! :)

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Hallo,

 

Bzw hat das Fahrtenbuch irgendwelche Nachteile, die ich als braver Erstsünder nicht überschauen kann?

 

das kommt darauf an, wie oft Du fährst oder fahren läßt.

 

Fahrtenbuch heißt, dass - für die nächsten 6/9/12 Monate - jede Fahrt eingetragen werden muß. Egal ob zum Zigarettenautomat, der tägliche Weg zur Arbeit oder bis ans Ende der Welt.

Bei Fahrtantritt muß Fahrer und Startzeit eingetragen werden, bei Fahrtende Zeit und Unterschrift.

Ich meine sogar Fahrtunterbrechungen von mehr als n mMinuten sind zu erfassen.

Das Fahrtenbuch muß jederzeit - korrekt geführt - vorzeigbar sein. Zumindest theoretisch kann Dich jederzeit ein Cop anhalten und das Fahrtenbuch sehen wollen. Wie häufig das passiert kann Dir aber keiner sagen.

Gibt es Unregelmäßigkeiten, so kassiert der Halter (also Du) jedesmal einen Punkt und Gebühren.

Sprich: Selbst wenn Du das Fahrzeug verleihst und der Fahrer nachlässig ist, kassiert trotzdem Du den Punkt.

Es hilft auch nicht das Fahrzeug zu verkaufen, weil das FB regelmäßig auch auf durch den Halter neu zugelassenen Fahrzeuge ausgedehnt wird.

 

Aber zunächst würde ich an Deiner Stelle tatsächlich mal 'Hilfsbereitschaft' signalieren. Es könnten ja mehrer Fahrer in Betracht kommen und Du willst ja niemanden fälschlich beschuldigen. :rolleyes:

Das ganze sieht tatsächlich ein wenig so aus, als wäre das Bild untauglich und die Behörde versucht jetzt - wegen der Höhe der Überschreitung und der kurzen Zeit bis zum AHB - die Voraussetzungen für die Auflage eines FB zu schaffen.

 

Gruß,

AnReRa

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Das musst Du entscheiden, zur Zeit stehen 148,50 Euro (inkl. Gebühren) plus ein Punkt im Raum.

Demgegenüber knapp 100 Euro für die Anordnung des Fahrtenbuches plus ggf. jedesmal Gebühren und Punkt bei Verstößen.

 

Dazu für die Zeit des Fahrtenbuches keine Möglichkeit einer Vermeidungsstrategie wenn Dein nächster "Tiefflug" ins Fahrverbot führt..

 

 

Daher ein letztes Mal: Lies hier die Tipps und handel danach, dann kannst Du Dir Fragen wie in Post #17 sparen...

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Aber generell klingt das zweite Schreiben ja jetzt so, als müsste ich nur sagen ich weiß nicht wer es war und muss dann evt ein Fahrtenbuch führen oder?

Hör einfach auf QTreiberin und signalisiere, dass Du beim pöse-Puben-Erwischen mithelfen willst:

 

Ich würde auch Mitwirkungsbereitschaft signalisieren und ein aussagekräftiges Foto anfordern.

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Hör lieber nicht so genau auf meine Vorschreiber, denn die Info ist schlicht falsch: seit 1.5.2o14 gibt es keinen Punkt mehr für einen Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage. Das sollte man zumindest wissen, wenn man abwägt, wie man sich verhält.

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  • 1 month later...

Eventuell gehen sie durch deine Nichtantwort davon aus, dass du als Halter der Missetaeter warst und dich nur nicht getraust, dich dazu zu bekennen. Du kannst ja nochj immer Einspruch gegen den BuGeBe einlegen. Veranlassen jedenfalls musste die Behoerde ja irgend etwas, da ansonsten die Verjaehrung eintreten koennte. Die Fahrtenbuchauflage uebrigens ist durch diesen BuGeBe wohl nicht erledigt, sie schwebt noch immer ueber deinem Kopfe......

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Jetzt haben sie einfach den Bußgeldbescheid geschickt. Wozu fragen sie dann vorher überhaupt wer es war und drohen mit Fahrtenbuch???

 

"Sie" haben Dir die Chance gegeben den Fahrer zu benennen, evtl. um sich weitere Ermittlungen zu sparen. Das hast Du nicht getan, also sind "sie" davon ausgegangen, dass Du wohl selber gefahren bist, haben sich das Originalbild genommen und mit beim EMA hinterlegten Foto verglichen.... uuuuund Bingo, Du wurdest für den Sachbearbeiter zweifelsfrei identifiziert.

 

 

Und was schließen wir daraus? Manchmal ist es hilfreich (wenn man sich in solchen Foren schon anmeldet), auch viele Threads zu lesen und bei der Konstellation Halter=Fahrer nicht den "toten Mann" zu spielen...

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Natürlich nicht ausgeschlossen, aber ich kenne keine SB die sich gerne (aus Faulheit) dem Vorwurf einer Verfolgung Unschuldiger bzw. Falscher Verdächtigung aussetzen...

 

Im Einspruchsfall könnte er in Erklärungsnöte vorm Richter kommen wenn das Bild wirklich so schlecht ist wie behauptet...

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Jetzt haben sie einfach den Bußgeldbescheid geschickt. Wozu fragen sie dann vorher überhaupt wer es war und drohen mit Fahrtenbuch??? :angry2:

Gut gemacht! Die empfohlene Taktik wolltest Du ja nicht umsetzen.

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Hä? Wo lest ihr alle, dass ich die Ratschläge nicht befolgt habt? Ich habe ihnen geschrieben, dass ich anhand des Fotos leider nichts erkennen kann und mich leider nicht mehr erinnern kann, wer gefahren ist.

Hattest Du einige mögliche Fahrer angegeben,?

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Hattest Du einige mögliche Fahrer angegeben,?

Das darf man ja nun auch nicht machen.... Wenn, dann formuliert man so, dass das Fahrzeug mehreren Personen zur Verfuegung steht und man anhand des vorliegenden Fotos den Fahrer/die Fahrerin leider nicht identifizieren kann. Idealerweise kreuzt man als Halter auch gleich noch an, dass man die OWI nicht zu gibt......

 

Im Falle 'Bonnerjung82' ist davon aus zu gehen, dass der Sachbearbeiter mal eben beim EMA nach geschaut hat und das dort vorliegende Foto mit dem Original des Blitzers - das in aller Regel wesentlich besser ist als jede Kopie davon - verglichen hat. Dieser Vergleich liess ihn wohl zum Schluss kommen, den Fisch am Haken zu haben......

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Ich habe ihnen geschrieben, dass ich anhand des Fotos leider nichts erkennen kann und mich leider nicht mehr erinnern kann, wer gefahren ist.

Wenn Du das so geschrieben hast, dann hast Du den SB ja quasi 'gezwungen'beim EMA nachzufragen. Denn was soll er den jetzt machen. Sein Job ist es nunmal den Fahrer (nicht den Halter) zu ermitteln.

Die Idee war, dem SB ein paar Personen zu nennen, denen das Fahrzeug außer Dir zur Verfügung steht, um dem SB eben das Leben etwas schwerer zu machen.

 

Nun hast Du aber den BuGeBe und musst handeln, ansonsten wird der BuGeBe automatisch rechtskräftig.

Natürlich kannst Du Einspruch erheben und das ganze über's Gericht laufen lassen.

Spätestens da siehst Du dann auch das Originalbild.

Ich glaube aber auch nicht, dass der SB ins Blaue hinein einen BuGeBe erläßt, muß er doch damit rechnen, dass der Beschuldigte vor Gericht geht und da bekommt der SB sicher Schwierigkeiten, wenn er nicht darlegen kann - eben über das Bild - warum er Dich beschuldigt.

 

Das Dumme in meinen Augen ist aber, dass Du ja selbst weisst, dass Du zu schnell gewesen bist, d.h. Du mußtest schon einen Mess-/Aufstellfehler nachweisen. Das wird eben ungleich schwieriger.

Wie sicher bist Du nicht 140 statt 120 vom Tacho abgelesen zu haben ?

Oder waren da ggf. :80: erlaubt und Du gehst fälschlich von :100: aus (steht auch auf dem AHB) ?

 

Steht auf dem Anhörungsbogen der Typ des Meßgerätes ?

 

Gruß,

AnReRa

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Ich vermute, ihr würdet eben auch als erstes mal das Bild des Halters vom EMA anschauen.

Das schon, deshalb schrieb ich ja, dass man dem SB zunächst mal mehr Arbeit macht.

Wenn das Bild knackscharf ist und Halter = Fahrer hat man aber 'eh kaum eine Chance.

Wenn das Bild aber grenzwertig ist, wird sich der SB schon überlegen, ob er so ohne weiters einen Unschuldigen beschuldigt.

Wenn der SB aber gar keine Auswahl hat und speziell im Fall des TE auch nur sehr wenig Zeit bis zur ersten Bearbeitung vergangen ist dann kann er selbst bei einem schlechten Bild Halter = Fahrer annehmen können.

Es ist ja nun nicht so, dass der SB immer einer Rasterfahnung auslösen muß nur um Halter = Fahrer auszuschließen.

 

Gruß,

AnReRa

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Ok, das hatte ich dann falsch verstanden, dass ich am besten ein paar Personen angeben sollte, die in betracht kämen.

 

Die haben mir auf nachfrage nochmal per Email ein angeblich besseres Foto zugeschickt, aber auch da konnte man nicht mal sehen, dass auf der Fahrerseite überhaupt jemand sitzt.

 

Aber ich denke ich werde es dann einfach zahlen und die nächsten 6 Monate höllisch aufpassen.

 

Danke für eure Hilfe!

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Ok, das hatte ich dann falsch verstanden, dass ich am besten ein paar Personen angeben sollte, die in betracht kämen

 

Wenn Du die Antworten hier tatsächlich gelesen hättest, hättest Du nichts falsch verstehen können...

 

Und wieso sechs Monate aufpassen?

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Die haben mir auf nachfrage nochmal per Email ein angeblich besseres Foto zugeschickt, aber auch da konnte man nicht mal sehen, dass auf der Fahrerseite überhaupt jemand sitzt.

 

 

Wenn das so ist, würde ich nicht zahlen, sondern Einspruch einlegen. Wenn niemand zu erkennen ist, kann man auch niemandem ein Bußgeld aufbrummen.....

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Wenn das so ist, würde ich nicht zahlen, sondern Einspruch einlegen. Wenn niemand zu erkennen ist, kann man auch niemandem ein Bußgeld aufbrummen.....

Der TE schreibt in Post 1, er sei gefahren. Das Risiko ist nicht gering, daß das Originalfoto ausreichend "scharf" ist. Im Zweifel kann ein Richter auch einen Gutachter beauftragen. Wenn er erkannt wird zu seinen Lasten.

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Wenn das so ist, würde ich nicht zahlen, sondern Einspruch einlegen. Wenn niemand zu erkennen ist, kann man auch niemandem ein Bußgeld aufbrummen.....

Der TE schreibt in Post 1, er sei gefahren. Das Risiko ist nicht gering, daß das Originalfoto ausreichend "scharf" ist. Im Zweifel kann ein Richter auch einen Gutachter beauftragen. Wenn er erkannt wird zu seinen Lasten.

 

 

1. kann man sich Akteneinsicht verschaffen (notfalls über einen RA)

2. wird da nicht "einfach so" ein Gutachter beauftragt, ohne dass der Betroffene es erfährt. Und sollte es wirklich dazu kommen, zieht man den Einspruch zurück und fertig.

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Wenn das so ist, würde ich nicht zahlen, sondern Einspruch einlegen. Wenn niemand zu erkennen ist, kann man auch niemandem ein Bußgeld aufbrummen.....

Der TE schreibt in Post 1, er sei gefahren. Das Risiko ist nicht gering, daß das Originalfoto ausreichend "scharf" ist. Im Zweifel kann ein Richter auch einen Gutachter beauftragen. Wenn er erkannt wird zu seinen Lasten.

 

 

1. kann man sich Akteneinsicht verschaffen (notfalls über einen RA)

2. wird da nicht "einfach so" ein Gutachter beauftragt, ohne dass der Betroffene es erfährt. Und sollte es wirklich dazu kommen, zieht man den Einspruch zurück und fertig.

zu 1: Akteneinsicht per RA ist nicht kostenlos, ohne RA eine freiwillige Leistung der Behörde.

zu 2: Nicht so einfach, natürlich nicht. Aber du bist bereits in einem Gerichtsverfahren.

 

So einfach "Wenn niemand zu erkennen ist, kann man auch niemandem ein Bußgeld aufbrummen....." ist es halt nicht.

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