JokerGermany 0 Posted July 13, 2014 Report Share Posted July 13, 2014 Am 6.06. wurde ich geblitzt und letze Woche Montag ist der Anhörungsbogen für den Halter angekommen.Halter != Fahrer Der Anhörungsbogen muss ja scheinbar ausgefüllt werden (§111 OWiG).Wie geht man am besten vor um es möglichst weit zu verzögern? (Verjährung) Vielen Dank Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted July 13, 2014 Report Share Posted July 13, 2014 welche Geschwindigkeit wurde denn gemessen, und was war die zulässige Hochstgeschwindigkeit ? (zHg) Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted July 13, 2014 Report Share Posted July 13, 2014 Am 6.06. wurde ich geblitzt und letze Woche Montag ist der Anhörungsbogen für den Halter angekommen.Halter != Fahrer Damit ist die Verjährung unterbrochen.Oder wurde der Halter als Zeuge gehört? Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted July 14, 2014 Report Share Posted July 14, 2014 Moin Moin Der Anhörungsbogen muss ja scheinbar ausgefüllt werden (§111 OWiG).Muss nicht.Mit dem AHB soll dem Betroffenen im Bußgeldverfahren die Möglichkeit zum rechtlichen Gehör gegeben werden.Davon kann man Gebrauch machen, muss man aber nicht.Der Hinweis auf § 111 OWiG bedeutet nur, daß du wahrheitsgemäß deine Personalien anzugeben hast, wenn du dich zur Tat bekennst. Gruß Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted July 14, 2014 Report Share Posted July 14, 2014 Am 6.06. wurde ich geblitzt und letze Woche Montag ist der Anhörungsbogen für den Halter angekommen.Halter != Fahrer Damit ist die Verjährung unterbrochen.Oder wurde der Halter als Zeuge gehört? Wenn der Halter der Fahrer wäre, wäre mE die Verjährung unterbrochen. Da aber der Halter nicht der Fahrer ist, ist die Verjährung mE gegenüber dem wahren Fahrer nicht unterbrochen.Er wurde ja in keinem Schriftsatz bis jetzt namentlich erwähnt. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 14, 2014 Report Share Posted July 14, 2014 Da aber der Halter nicht der Fahrer ist, ist die Verjährung mE gegenüber dem wahren Fahrer nicht unterbrochen. Er wurde ja in keinem Schriftsatz bis jetzt namentlich erwähnt. So sieht es aus! Der Halter kann die Sache irrtuemlich zugeben und beim erfolgenden Bussgeldbescheid Einspruch einlegen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 14, 2014 Report Share Posted July 14, 2014 Steh ich jetzt auf dem Schlauch? Für mich liest sich das so als sei Halter = Fahrer... Oder bedeutet das Ausrufezeichen, dass Halter nicht gleich Fahrer ist? Bitte um Aufklärung.... Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted July 14, 2014 Report Share Posted July 14, 2014 das Zeichen != bedeutet ungleich wird zB in der Java Programmierung so verwendet Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted July 14, 2014 Report Share Posted July 14, 2014 Ja, genauso ist es. Das Ausrufezeichen negiert. -so ein flinker zorro69, Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 14, 2014 Report Share Posted July 14, 2014 Alles klar, danke das wusste ich nicht... Dann stellt sich die Frage, in welchem familiären Zusammenhang Halter und Fahrer ggf. stehen? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted July 14, 2014 Report Share Posted July 14, 2014 Alles klar, danke das wusste ich nicht... Ich auch nicht Quote Link to post Share on other sites
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