Jump to content

Illegales Straßenrennen ?!


Recommended Posts

Moin wollte mal eure Meinung hören,

 

Ich bin letztens Nachts durch die Stadt gefahren. An einer Ampel stand ein Bekannter neben mir. Bei mir im Auto saß ein Kumpel. Hinter uns war zuerst niemand wir haben dann kurz geredet ca 15 Sekunden. Als dann Grün war standen wir noch ca 5 Sekunden. Dann hat sich von hinten schnell ein Auto genähert und ich bin sehr zügig los gefahren damit das Auto nicht bremsen musste (Das Ganze war innerorts auf einer Mehrspurigen Straße Geschwindigkeits Beschränkung 50kmh und bei Dunkelheit). Ich beschleunigte kurz auf 80 kmh, als ich schon im Beschleunigungsvorgang sah das das Auto hinter mir ein Polizeiauto war und Blaulicht anmachte. Also bremste ich sofort ab und hielt an.

 

Die Polizisten haben mir vorgeworfen ein illegales Straßenrennen gemacht zu haben. Was keines wegs der Fall war.

Der Bekannte im anderen Auto hat nichteinmal stark beschleunigt, sondern ist normal gefahren ( die Polizisten haben ihn ja überholt und er fuhr ein BMW der sicherlich schneller wäre als der Polizei Passat). Ihm wurde allerdings kein Straßenrennen vorgeworfen und durfte weiter fahren.

 

Mir sagten sie dann noch das sie laut Tacho 90kmh drauf hatten und das nun meine überhöhte Geschwindigkeit war. Davon ziehen sie 20% ab da das Tacho ungeicht war. Damit wäre ich 26kmh zu schnell gewesen.

 

Nun meine Frage ist der Messvorgang so richtig ? Immerhin konnten sie nicht gleichbleibend hinter mir fahren? Es war nur eine kurze Beschleunigung von mir, wonach ich gleich wieder abbremste. Habe die Entfernung von Ampel bis Standort gemessen 550 Meter, wobei ich nachdem die Polizei hinter mir aufgeblinkt hat noch ca 150 Meter gefahren bin um einen passenden Platz zum halten zu finden.

 

Gehören zu einem Straßenrennen nicht zwei Seiten? Sprich das andere Auto und meines?

 

Das ich zu schnell gefahren bin ist klar, das gebe ich auch zu aber keine 90 Kmh.

 

Was sagt ihr dazu ?

Ich habe noch keinen Brief erhalten...

 

Gruß und viel Dank schonmal :)

Link to post
Share on other sites

Warte erstmal auf den Brief und was da genau drin steht. So kann man schwer etwas dazu sagen. Normalerweise muß so ein Sachverhalt ein wenig näher erläutert werden. Das betrifft insbes. auch den Geschwindigkeitsvorwurf.

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

... Ich beschleunigte kurz auf 80 kmh...

... Damit wäre ich 26kmh zu schnell gewesen.


Das ich zu schnell gefahren bin ist klar, das gebe ich auch zu aber keine 90 Kmh.

Deiner Erläuterung nach werden dir 76 i.g.O. vorgeworfen, was die hier eingeräumten 80 noch leicht unterschreitet.

 

Die Teilnahme an dem Rennen schlüge mit 400 Euro zu Buche:

"

129618 Sie nahmen als Kraftfahrzeugführer an einem nicht genehmigten Kraft- A - 2 400,00 1 M

fahrzeugrennen teil.

§ 29 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 248 BKat

"

Wow - ganz schön happig.

Ich würde Bluey toppen wollen und sagen, daß dieser Sachverhalt sehr ausführlich erläutert werden müßte.

Selber geschrieben habe ich sowas allerdings bisher nicht.

 

Es gilt abzuwarten was dir tatsächlich vorgeworfen wird.

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Der Vorwurf der Geschwindigkeit scheint zu passen (Vorwurf und deine Einräumung) Nun muss das aber erst mal auch die Straßenverkehrsbehörde auch so sehen. Kann also sein, dass dir dein tatsächlicher Verstoß eine Rechnung einbringt. Kann auch sein, dass du im Verfahren irgendwie rauskommst - obwohl du zu schnell warst. Der Vorwurf mit dem Rennen erfordert schon "etwas Butter bei de Fische". Wenn das so war wie du beschrieben hast, dann wüsste ich nicht, wie dir ein Vorwurf (im Verfahren) gemacht werdend sollte; trotz das der Cop vor Ort den Eindruck hatte und dir das mitgeteilt hat.

Link to post
Share on other sites

...sehr interessant finde ich auch die Frage, wie man denn alleiniger Teilnehmer eines Rennens sein kann :think:

 

Hier sieht man wieder einmal schön, wie einfach die Exekutive aus praktisch nichts einen Elefanten machen kann, wenn sie denn will.

 

Geht dann übrigens nach abgeschlossenem Verfahren auf dem Verwaltungsweg weiter.

 

Teilnehmer von "illegalen Straßenrennen" bekommen nicht selten im Nachgang die Möglichkeit im Rahmen einer (natürlich kostenpflichtigen) MPU ihre charakterliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr nachzuweisen.... sollten sie weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen wollen.

 

Es ist einfach zum kotzen, dass sich derartig undefinierte Tatbestände im Katalog befinden, so etwas öffnet Willkür Tür und Tor. (TBNR 103600 ff. sind da nicht viel besser)

 

In jedem Fall solltest du dich spätestens ab jetzt nicht mehr dazu äußern, wenn der Vorwurf eintrudelt, suche einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt auf.

Link to post
Share on other sites
...Es ist einfach zum kotzen, dass sich derartig undefinierte Tatbestände im Katalog befinden, so etwas öffnet Willkür Tür und Tor. (TBNR 103600 ff. sind da nicht viel besser)

 

Bist du da nicht etwas voreilig?

Bluey rät abzuwarten, Sobbel zitiert Katalognummern und schreibt gleichzeitig er habe so eine Anzeige noch nicht geschrieben.

Link to post
Share on other sites

@rth: Ich verstehe deine Frage betreffend Voreiligkeit nicht. Insbesondere nicht, was die Meinung von Bluey oder die Aussage von Sobbel mit dem Inhalt meines Postings zu tun hat, aber wahrscheinlich denkst du auch jetzt noch, dass die NSA Abhöraffäre durch die Erklärung von Profalla beendet wurde.....

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

...sehr interessant finde ich auch die Frage, wie man denn alleiniger Teilnehmer eines Rennens sein kann

Das könnte grade in diesem Fall einfach zu begründen sein, wenn man die Gesamtumstände betrachtet.

Nur weil einer von beiden nicht losfährt, heißt das ja nicht, das kein Rennen stattfand.

Wenn der Vettel in der Startaufstellung, unmittelbar vor Erlöschen der Ampeln, sein Auto abwürgt, geht das Rennen für die anderen trotzdem los.

 

Die Katalognummer ist darum so allgemein, weil der Gesetzestext so allgemein ist. Da heißt es nämlich so lapidar:

"Rennen mit Kfz sind verboten"

Im übrigen nimmt man ja nicht fahrlässig an einem Rennen teil. Für mich wäre auch der Vorsatz mit entsprechender Bußgelderhöhung denkbar.

 

Und wenn das tatsächlich so ist, daß Rennteilnehmer zur MPU geschickt werden, fände ich das durchaus richtig.

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Es ist einfach zum kotzen, dass sich derartig undefinierte Tatbestände im Katalog befinden

 

So "unbestimmte Rechtsbegriffe" findest du an vielen Stellen in deutschen Gesetzen - ist auch vollkommen normal, dass manche Sachen aus den Gesamtumständen ausgelegt werden müssen.

Oder bist du ein Freund davon, alles 100%ig genau festzuschreiben und zu regeln?

Link to post
Share on other sites

@Sobbel : Entschuldige, aber der Vergleich Straßenverkehr und Startaufstellung Formel 1 Rennen ist genauso Quatsch wie eine Bußgeldverdopplung wegen Vorsatzes. Oder erklärst du mir jetzt auch noch, wie der Einzige Teilnehmer eines Rennens dieses fahrlässig durchführte ? Verdoppelt kann nur werden, wenn fahrlässig begangen werden kann.

Gerade deine Äußerungen zeigen doch, dass so ein völlig unbestimmter Hammer nicht in die Hände von "Ordnungshütern" gehört.

 

@hawethie : Nein, ich bin nicht Freund alles 100%ig festzuschreiben, jedoch ist mir sehr unwohl bei dem Gedanken dass meine Zukunft von derartiger Willkür abhängen kann.

Es gehört einfach anständig definiert, was ein "Rennen" im Sinne der StVO darstellt, sonst fassen findige Schreibhansel immer mehr unter diesem Begriff zusammen.

Geschaffen wurde der Tatbestand übrigens um "echte" Rennen (wie auch aus den Ami-Filmen bekannt, mit Starter, Zuschauern usw.) auf Straßen ohne weitere Beweise sanktionieren zu können. Inzwischen kann einem in diesem Staat ja schon bei jeder Motorradausfahrt oder jedem Überholvorgang Angst und Bange werden.

 

@Blaulicht: Ja, genau.

Link to post
Share on other sites

Eigentlich ist es doch bestimmt: "Wer an einem Rennen teilnimmt"

Nun gibt es unterschiedlichste Varianten von Rennen - alle sind im öffentlichen Straßenverkehr verboten.

 

Geil! Da stelle ich mich mal als Fußgänger an eine Ampel, und wenn sie grün wird, renne ich los. Das Auto auf der Straße wird schneller sein, und wenn das zufällig die Polizei sieht... Es wird ja wohl nur der Schnellere angehalten, zudem bin ich ja nicht in einem Kfz. :rofl:

 

Die Vorstellung finde ich königlich, auch wenn da wahrscheinlich nie was passieren wird... (?) :thisrocks:

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Du schreibst doch selbst, es gibt die unterschiedlichsten Varianten von Rennen!

 

Als mein Buggy noch TÜV hatte, fand ich es einfach klasse, ab und an die Beschleunigung zu genießen (50PS Käfermotor, ca. 600kg Fahrzeuggewicht, kurzes Getriebe). Bisher war ich der Meinung, es sei egal, wie schnell ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit erreiche. Aber wenn ich das so lese, kann man mir da jederzeit ein Rennen an die Backe dichten :schreck:

Und dafür scheint es nicht mal erforderlich zu sein, daß ein anderer überhaupt an der Apel losfährt?

Sorry, aber was ist das denn für ein Käse?

Link to post
Share on other sites

Inzwischen kann einem in diesem Staat ja schon bei jeder Motorradausfahrt oder jedem Überholvorgang Angst und Bange werden.

Wenn, wie letztens von mir im Dienst beobachtet, zwei Kräder hintereinander herhechten, dabei wild überholen, ja, dann kann man von einem Rennen sprechen und es auch zur Anzeige bringen.
Link to post
Share on other sites

@Wayko, wenn du nochmal oben anfängst die Beiträge von Bluey, Sobbel und mir liest und dass dann nochmal mit deinem Gedanken abgleichst, dass man sehr schnell ein Rennen an die Backe dichten könnte, wirst du vielleicht feststellen, dass es keine Schnittmenge gibt.

Link to post
Share on other sites

Nun, es gilt abzuwarten, was tatsächlich kommt. Ändert nichts an der Tatsache, daß diese Tat vorgeworfen wurde.

 

Keine Schnittmenge? Bis auf die Tatsache, daß ich die zHg nicht überschritten habe, würde der Rest passen. Stehe an der Ampel und fahre "außergewöhnlich" schnell los --> Beschleunigungsrennen?

 

Oder kann es grundsätzlich nur dann ein Rennen sein, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird? Das glaube ich dann doch nicht...

Link to post
Share on other sites

Ich denke, dass der Lebenssachverhalt, der zum Tatvorwurf führt, nicht mit drei Sätzen niedergeschrieben werden kann. Jedoch kann der Cop vor Ort dem Fahrer sagen / vorwerfen dass dort ein Rennen veranstaltet wurde. Jedoch ist der Cop in dem Fall nur Feststeller; er muss den Ankläger (die Straßenverkehrsbehörde) erst mal davon überzeugen, dass ein Rennen vorlag und die Beweise vorlegen.

Link to post
Share on other sites

@rth: Ich verstehe deine Frage betreffend Voreiligkeit nicht. Insbesondere nicht, was die Meinung von Bluey oder die Aussage von Sobbel mit dem Inhalt meines Postings zu tun hat, aber wahrscheinlich denkst du auch jetzt noch, dass die NSA Abhöraffäre durch die Erklärung von Profalla beendet wurde.....

Nein, beide schreiben - für mich - sehr seltener Fall, würde ich in so einem Fall nicht anzeigen.

Und was Polizisten auf der Straße sagen...

Link to post
Share on other sites

Nein, alle drei schreiben, dass man, wenn man das anzeigt,sehr ausführlich sein muss.

 

Zitat:

Ich würde Bluey toppen wollen und sagen, daß dieser Sachverhalt sehr ausführlich erläutert werden müßte.

Selber geschrieben habe ich sowas allerdings bisher nicht.

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

@Sobbel : Entschuldige, aber der Vergleich Straßenverkehr und Startaufstellung Formel 1 Rennen ist genauso Quatsch wie eine Bußgeldverdopplung wegen Vorsatzes.

Den Vorsatz muß ich zurücknehmen. Da war ich wohl zu voreilig, weil ich die Rechtslage nicht kannte. Allerdings ist deine Begründung nicht richtig.

Seis drum - Vorsatz scheidet aus.

 

Der Vergleich mag hinken (wie das nunmal bei Vergleichen so ist), Quatsch ist er aber nicht.

 

Was ein Rennen ist, ist durch Rechtsprechung definiert.

 

 

 

 

Da stelle ich mich mal als Fußgänger an eine Ampel, und wenn sie grün wird, renne ich los. Das Auto auf der Straße wird schneller sein, und wenn das zufällig die Polizei sieht...

 

Das ist lächerlich.

 

 

Und dafür scheint es nicht mal erforderlich zu sein, daß ein anderer überhaupt an der Apel losfährt?

 

Für ein Rennen sind laut Rechtsprechung schon min. zwei erforderlich.

Aber ob beide zwingend losfahren müssen ist zumindest für mich strittig.

Zwei haben spontan an einer Ampel ein Rennen vereinbart.

Einer würgt sein Auto ab oder sieht im Rückspiegel die Polizei - er fährt jedenfalls nicht los.

Der Andere aber brettert los. Teilnahme am Rennen oder nicht? ich lass die Beweisbarkeit mal ausser Acht.

 

Den vorliegenden Fall würd ich jedenfalls nicht schreiben, so denn der TE den Tatsachen entsprechend geschildert hat.

 

 

Gruß

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

 

 

 

 

Da stelle ich mich mal als Fußgänger an eine Ampel, und wenn sie grün wird, renne ich los. Das Auto auf der Straße wird schneller sein, und wenn das zufällig die Polizei sieht...

 

 

Das ist lächerlich.

 

 

Das war auch nicht ganz ernst gemeint. Daß da was nachkommt, würde ich zu 99,9% ausschließen.

Blaulicht meinte halt, alle Arten von "Rennen" wären verboten, deswegen lasse ich zumindest die 0,1% offen. ;)

 

Und dafür scheint es nicht mal erforderlich zu sein, daß ein anderer überhaupt an der Apel losfährt?

 

 

Für ein Rennen sind laut Rechtsprechung schon min. zwei erforderlich.

Aber ob beide zwingend losfahren müssen ist zumindest für mich strittig.

Zwei haben spontan an einer Ampel ein Rennen vereinbart.

Einer würgt sein Auto ab oder sieht im Rückspiegel die Polizei - er fährt jedenfalls nicht los.

Der Andere aber brettert los. Teilnahme am Rennen oder nicht? ich lass die Beweisbarkeit mal ausser Acht.

 

In beiden Fällen keine Teilnahme am Rennen. Bei einem abgewürgten F1-Wagen nimmt der Fahrer ja auch erst am Rennen teil, wenn der Motor wieder läuft und er losfährt.

 

Man könnte die Beispiele noch weiter vertiefen, aber ich denke es bringt nicht wirklich ewas. Was wäre z.B. der Fall, wenn ich mit meinem Fahrzeugnachbarn, der mir nicht sehr helle erscheint, ein Rennen vereinbare. Da ich im Rückspiegel aber schon vorher die Polizei gesehen habe (und mein "Rennpartner" nicht), fahre ich nur ganz normal los, weil ich ja garkein Rennen will. Bin ich dann trotzdem Teilnehmer an einem Rennen? Meiner Meinung nach nein, da ich nie die Absicht hatte, ein Rennen zu fahren...

 

 

Ok, DU würdest im geschilderten Fall ganz oben nichts schreiben. Aber es gibt genug andere, die sich oft sehr kreativ etwas einfallen lassen, entweder um einem eins reinzuwürgen, oder um einen zu erschrecken. Ich hatte mal den Fall vor 25 Jahren, daß ich nachts mit 80 statt 60 in einem Gewerbegebiet unterwegs war. Ich war aus einer (gut einsehbaren) Nebenstraße recht sportlich auf die Hauptstraße gefahren (und so aufgefallen) und nach 400m in eine Tankstelle. Wenige Sekunden später stand die Polizei bei mir, riesig aufgeregt, sie hätten 130 fahren müssen, um mich einzuholen.

Damals hat es mich riesig erschreckt und ich habe die angebotenen DM 15.- (oder auch nur 10.-) auch sofort gezahlt. Erst im Nachhinein kam mir das komisch/lächerlich vor. Angeblich 130 fahren müssen um mich einzuholen (warum nicht 150 oder 180, wäre ja auch möglich gewesen), und dann nur 15.- ohne Quittung kassieren... Und ja, ich gehe davon aus, daß das Fahrzeug und die Uniformen echt waren.

Link to post
Share on other sites

 

Wenn, wie letztens von mir im Dienst beobachtet, zwei Kräder hintereinander herhechten, dabei wild überholen, ja, dann kann man von einem Rennen sprechen und es auch zur Anzeige bringen.

 

@bluey: Jetzt hast Du mir den Abend versaut. Dein ProViDa-Gehabe ist die leider die erwartete Ausuferung dieser unsäglichen Einführung "illegales Rennen", seinerzeit auch wegen Schnitzelausfahrten mit Startnummer, Anstoß aus Bayern wegen Sicherstellung von Fahrzeugen. Es ist zum Kotzen. Sobald z. B. nur Sportwagen unterwegs sind, wird "illegales Rennen" unterstellt und vermutet.

 

@mar989: Hier ein paar zusammengefasste Urteile: http://www.verkehrslexikon.de/Module/StrassenRennen.php . Viele Cops markieren bei der Anhaltung den großen Macker und wollen dem angehalten VT Angst einjagen bzw. ihn einschüchtern. Auch bei einer Nachfahrmessung mit ungeeichtem Tacho abzüglich 20% gelten hohe Anforderungen, die viele einfache bzw. frische Streifencops nicht kennen. Wenn überhaupt etwas mit +21 km/h kommt, nimm Dir einen versierten Anwalt.

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

@bluey: Jetzt hast Du mir den Abend versaut. Dein ProViDa-Gehabe ist die leider die erwartete Ausuferung dieser unsäglichen Einführung "illegales Rennen", seinerzeit auch wegen Schnitzelausfahrten mit Startnummer, Anstoß aus Bayern wegen Sicherstellung von Fahrzeugen. Es ist zum Kotzen. Sobald z. B. nur Sportwagen unterwegs sind, wird "illegales Rennen" unterstellt und vermutet.

Tut mir das leid? Hm..... nein, eigentlich gar nicht. :D

 

Was ist das nur wieder für ein dusseliges Geschwurbele......

Link to post
Share on other sites

Nach dem Durchlesen der Urteile bzgl.Straßenrennen ging es in einigen Fällen um Veranstalter etc. Nach wie vor ist es nicht erlaubt, auf öffentlichen Straßen Rennen durchzuführen.

Besonders an Ampeln fahre ich bei "grün" (nicht bei rot-gelb, denn da gilt noch das ROT !) immer möglichst zügig, natürlich ohne quietschende Reifen und ohne aufheulendem Motor an und versuche die zulässige Höchstgeschwindigkeit bald zu erreiche. Die Fahrer, die hinter mir herzockeln und nach 2-3 Sekunden schon eine Lücke von mehr als fünfzig Metern offen lassen, behindern den nachfolgenden Verkehr und es kommen in der Grünphase eben nur wenige Fahrzeuge durch. Man bedenke - zehn Pkw mit je fünfzig Meter Abstand innerörtlich - schon sind rund vierhundert Meter Verkehrsraum verschenkt. :angry2:

Link to post
Share on other sites

Nach dem Durchlesen der Urteile bzgl.Straßenrennen ging es in einigen Fällen um Veranstalter etc. Nach wie vor ist es nicht erlaubt, auf öffentlichen Straßen Rennen durchzuführen.

Besonders an Ampeln fahre ich bei "grün" (nicht bei rot-gelb, denn da gilt noch das ROT !) immer möglichst zügig, natürlich ohne quietschende Reifen und ohne aufheulendem Motor an und versuche die zulässige Höchstgeschwindigkeit bald zu erreiche. Die Fahrer, die hinter mir herzockeln und nach 2-3 Sekunden schon eine Lücke von mehr als fünfzig Metern offen lassen, behindern den nachfolgenden Verkehr und es kommen in der Grünphase eben nur wenige Fahrzeuge durch. Man bedenke - zehn Pkw mit je fünfzig Meter Abstand innerörtlich - schon sind rund vierhundert Meter Verkehrsraum verschenkt. :angry2:

...und verstärkt wird der von Dir geschilderte Effekt durch die zunehmende Verbreitung der unsäglichen Start-/Stop-Automatik. Und außerdem könntest Du schon mehr Verständnis für die Wegschleicher haben, denn nach Ansicht vieler VT kostet zügiges Beschleunigen (zu)viel Kraftstoff, und bei gegebenen Literpreisen muss gaaaanz saaanft angefahren werden.....

Link to post
Share on other sites

Mich nerven die Ampel-Anfahr-Schleicher auch extrem, allerdings ist es genauso nervig und sicherlich auch nicht kostengünstig, wenn man zügig anfährt und gut beschleunigt, nur um 200m weiter an der nächsten roten Ampel wieder anhalten zu müssen.

Link to post
Share on other sites

Ich persönlich halte illegale Straßenrennen für äußerst verwerflich und denke dass die Bußgelandrohung zu gering ist. Ampel-schnell-anfahrer könnten auch mit einem Vorwurf der Gefährdung belegt werden, Ampel-schleich-losfahrer nerven. Aber ein Rennen ist das zügige Beschleunigen nicht.

Link to post
Share on other sites

 

Ampel-schnell-anfahrer könnten auch mit einem Vorwurf der Gefährdung belegt werden, ........

 

@ Blauchlicht: Ach ja? Mit welcher Begründung denn, wenn dabei die zhG nicht überschritten wird?

Link to post
Share on other sites

So danke erstmal für die Zahlreichen Antworten.

 

Habe nun heute den Brief bekommen, das ging aber schnell.

 

Von einem Illegalem Straßenrennen steht jedenfalls nichts... Ich weiß nicht ob das möglich ist das man dafür extra nochmal Post bekommt ?!

 

Jetzt stehen nur noch die 26 Kmh im Raum. Durch Nachfahren. Ich selber halte die Messung eher für eine Schätzung. Die Polizei ist nicht gleichbleibend hinter mir gefahren und kann auf dieser Kurzen Strecke niemals behaupten das es so gewesen sein !

Ist nur die Frage ob man gegen angehen kann bzw etwas erreicht.

Zu meinem Anwalt gebe ich es sowieso...

 

Was meint ihr ?

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Zu meinem Anwalt gebe ich es sowieso...

 

Was meint ihr ?

Ich meine, du hast die richtige Entscheidung getroffen. Weiterhin wäre es nicht schlecht, wenn du die komplette Strecke sauber dokumentierst (inkl. Steckenlängen usw.) und mit entsprechenden Notizen dem Anwalt übergibst.

Ideal wäre auch wenn dein Freund gesehen hätte, dass du nicht übermäßig schnell warst und der Streifenwagen NICHT eine gewisse Strecke in gleichbleibendem Abstand folgte, sondern aufholte und dich dann anhielt :geheim:

Link to post
Share on other sites

 

 

Ampel-schnell-anfahrer könnten auch mit einem Vorwurf der Gefährdung belegt werden, ........

 

@ Blauchlicht: Ach ja? Mit welcher Begründung denn, wenn dabei die zhG nicht überschritten wird?

 

 

 

Ich meinte im bezug auf Gefährlichkeit, nicht im Bezug auf einen Owi-Tatvorwurf.

muss ich dir nun wirklich noch erklären, warum das gefährlich sein kann?

Link to post
Share on other sites

naja, guck mal hin

 

  • es gibt schnelles ungefährliches Anfahren
  • es gibt aber auch schnellen gefährliches Anfahren

 

ich z.b beschleunige auf dem Beschleunigungsstreifen der BAB voll durch. Das sollte ungefährlich sein.

Es gibt "Spinner", die an der Ampel voll wegbeschleunigen und auf dem Bürgersteig stehen Kinder (spielen Kinder)

 

  • es gibt welche, die fahren eine schnelle Runde auf dem Ring
  • es gibt welche, die fahren ihre Rennen Nachts im Gewerbegebiet
  • es gibt welche, die fahren ihr Rennen durch die ganze Stadt

 

Gleiches für Kurvenfahren

 

  • wenn die Reifen quietschen ist es wohl zu schnell - auch wenn die V-Max beachtet ist
  • und das ist nun mal gefährlich
  • und das sind dann die Spinner, die mit 50 durch den Kreisverkehr fahren
  • und rechts und links sind Radfahrer und Fußgänger
Link to post
Share on other sites

 

 

 

Ampel-schnell-anfahrer könnten auch mit einem Vorwurf der Gefährdung belegt werden, ........

 

@ Blauchlicht: Ach ja? Mit welcher Begründung denn, wenn dabei die zhG nicht überschritten wird?

 

 

 

Ich meinte im bezug auf Gefährlichkeit, nicht im Bezug auf einen Owi-Tatvorwurf.

muss ich dir nun wirklich noch erklären, warum das gefährlich sein kann?

 

 

Normalerweise würde ich sagen: "Ja, bitte!".

 

 

In deinem Fall sag ich lieber: "Verschone mich bitte" :giveup:

Link to post
Share on other sites

Meinst Du nicht, dass Du Dich hier langsam richtig lächerlich machst?

 

Erst behauptest Du, dass ich Dir das posten verbieten würde, dann jammerst Du wie ein Baby über einen moderativen Hinweis und jetzt dieser selten dämliche Spruch...

 

Geh doch zu Mami auf den Arm, vielleicht fühlst Du Dich da ja besser...

Link to post
Share on other sites

 

 

Da ist ja selbst Limo trinken gefährlicher (würde ich mal schätzen)...

 

So? Hast du da Beweise für oder ist das nur so ein "Stammtischparole"?
Klar doch: Der Freund der Tochter eines Bekannten meines Bruders hat, ohne zuvor eine RSV abgeschlossen zu haben, im Strassenlokal an der A-Strasse in B-Dorf eine Limonade bestellt. Diese wurde von einer Kellnerin im Dirndl serviert, was wiederum dazu führte, dass alle Augen auf sie und nicht auf die Limonade gerichtet waren. So konnte man das in der Limonade schwimmende Insekt nicht wahrnehmen und führte selbiges als Nahrungsergänzungsmittel dem eigenen Körper zu. Dieses wiederum führte zu einem unvorhersehbaren Ausspucken des nunmehr bereits toten Insektes aus dem Mund des Freundes der Tochter eines Bekannten. Dieses wiederum sahen zufällig die A-Strasse befahrende Kinder auf ihren Fahrrädern, lachten und liessen nicht die im öffentlichen Strassenverkehr notwendige Sorgfalt walten. Es kam zum Sturz eines der Kinder, wobei es sich leichte Verletzungen inform einer Schramme am linken Knie zugezogen hat. Sofort eingeleitete notärztliche Erstversorgung konnte nur die Schmerzen lindern.

Seit diesem Vorfall wird auf Anweisung des Ordnungsamtes in der A-Strasse in B-Dorf mit blauer Linie genau markiert, wie weit die Stühle der Besuchers des Strassenlokals an den Fussweg herangerückt werden dürfen. Die Regressforderungen gegen das Insekt verliefen im Sande, da nicht zweifelsfrei Name und Adresse des Flugobjektes ermittelt werden konnte. Somit ist hinreichend sicher bewiesen, dass Limo trinken gefährlich ist.

Also: Immer schön aufmerksam sein und Deine Klassenkameraden warnen, wenn etwas im Becherchen schwimmt.

  • Like 2
Link to post
Share on other sites

Schön das du dich selber als selten dämlich bezeichnest QTreiberin, erspart mir Arbeit und Verwarnungen.

 

Selbst wenn QTreiberin dies in genau dieser Form denken, sagen und auch schreiben würde, wüssten ca. 99,98% der Forumnutzer, das dies eine rhetorische Aussage wäre.

Denn gehört sie doch zu den hoch geschätzen Mitgliedern dieses Forums. Warum? Richtig: Weil von ihr qualifizierte, verständliche und hilfreiche Beiträge verfasst werden und sie sich auch nicht im Ton vergreift.

Solltest Du der Meinung sein, dass Du nur von ihr ein wenig Gegenwind erhältst, könnte dies daran liegen, dass andere User Dich ganz einfach ignorieren. Also genau wie im richtigen Leben.

Ich hoffe, lieber HollowFFM, das dies jetzt nicht zu Depressionen bei Dir führt. Gern stehen wir auch für längere, therapierende Gespräche zur Verfügung. Aber bitte, dann im Unterforum "Schrottpresse Sonstiges".

Link to post
Share on other sites

 

Da ist ja selbst Limo trinken gefährlicher (würde ich mal schätzen)...

So? Hast du da Beweise für oder ist das nur so ein "Stammtischparole"?

 

 

Nun, ich habe persönlich noch von keinem Unfall gehört, der durch starkes Beschleunigen an einer Ampel zustande kam. Ich habe alleine im Bekanntenkreis 2 Fälle, wo beim Limo-Trinken Bienen/Wespen verschluckt wurden. Zudem gibt es auch zahlreiche Informationsschriften von verschiedenen Stellen, die einerseits vorbeugende Verhaltensregeln beinhalten, andererseits auch Erste-Hilfe-Maßnahme. Etwas in dieser Richtung ist mir zur Gefahr durch zügiges Beschleunigen an Ampeln nicht bekannt.

 

Daher meine Einschätzung (!), daß das Limotrinken insbesondere im Sommer in Deutschland das höhere Gefährdungspotential hat.

 

Wobei die Ausführungen von u14325 auch nicht zu verachten sind ;)

Link to post
Share on other sites

ja brauchen wir jetzt ein Unterforum: "Umgang mit Gefahren durch Limotrinken" ??

 

Oder besser, welche Tatbestände kann man Bienen oder anderen Tieren vorwerfen, die unschuldige Menschen beim Limotrinken im Sommer schädigen?

 

Welches Bussgeldstelle wäre dann zuständig?

 

Gibts dann Zeugenbefragungsbogen, oder heissen die dann Bienenbefragungsbogen, kurz BFG genannt?

wie ist ein Anhörungsbogen auszufüllen? Kann die Bussgeldstelle durch Blick ins "Bienenmeldeamt"

eine Biene gerichtsfest identifizieren?

 

Das sind alles Fragen... und wer hat die Antworten?

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...