HollowFFM 2 Posted July 11, 2014 Report Share Posted July 11, 2014 http://www.juraforum.de/verkehrsrecht/laengere-fahrtenbuchauflage-fuer-motorradfahrer-keine-ungleichbehandlung-485502 OVG in Lüneburg (Az.: 12 LB 76/14) Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted July 11, 2014 Report Share Posted July 11, 2014 Eine Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches ist keine Strafe, sondern dient dem Zweck, zukünftig den verantwortlichen Fahrzeugführer ermitteln zu können.Somit ist die Begründung, dass eine Fahrtenbuchauflage ins Leere führe würde, hanebüchend.Ich hoffe, dass der Betroffene Revision einlegt und damit vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg hat. 1 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 11, 2014 Report Share Posted July 11, 2014 Also sooooo hanebüchend finde ich die Begründung nun nicht gerade... Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted July 11, 2014 Report Share Posted July 11, 2014 Die Begründung war doch, dass im Winter die Kiste, falsch der Roller nicht genutzt wird, ergo kann dann auch kein "verantwortlicher Fahrzeugführer" ermittelt werden. Ob in diesem Fall ein Saisonkennzeichen im Spiel war wissen wir nicht. Ob der Roller regelmässig im Winter abgemeldet wurde auch nicht. Wenn der Halter nachweisen kann, dass er (und seine unbekannten Fahrer) auch im Winter seinem Gefährt die Sporen gibt, wäre die Begründung allerdings hahnebüchen. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted July 15, 2014 Report Share Posted July 15, 2014 Hallo, Zu der Auflage kam es weil der tatsächliche Fahrer vom Halter nicht benannt werden konnte,Folgerung, für diesen Halter zukünftig IMMER für alle Fahrzeuge ein Fahrtenbuch führen.. Vermeide das Problem "Fahrer nicht rechtssicher feststellbar", damit vermeidet der Halter das Problem ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Das ist ein fairer deal.... Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted July 15, 2014 Report Share Posted July 15, 2014 @Kolbenfeder: Was hat Dein "Beitrag" mit der Thematik zu tun? Die Frage war nicht "ob" Fahrtenbuch, sondern "ob länger" Fahrtenbuch angeordnet werden darf. Deinen fairen Deal solltest Du ganz gross publik machen! Ich denke da an Banner über Autobahnbrücken, Leuchtreklame und Hinweistafeln am Strassenrand. Schon mal darüber nachgedacht? Weil - hier im Forum weiss es nun jeder. Quote Link to post Share on other sites
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