Jump to content

Zeitabstand Zwischen Variabler Tempoanzeige Und Stationären Blitzer A8


Recommended Posts

Hallo liebe Forenteilnehmer,

 

ich suche nach kontruktiven Lösungsvorschlägen zu folgenden Problem:

 

Ich fahre auf der A8 Richtung München. Beim Autobahnkreuz Stuttgart - Zufahrt von der A81 - zeigt die variable Tempoanzeige 120 km/h.

Ich stelle den Tempomat auf 120 km/h ein. Also abzüglich der Toleranz etwa 115 km/h.

Vor mir fahren weitere Fahrzeuge, der Abstand bleibt bis auf kleine Abweichungen gleich.

Keiner wechselt die Spur.

Ich passiere den festen Blitzer beim Flughafen Stuttgart und werde geblitzt.

Alle anderen vor mir und rechts von mir mit dem gleichen Tempo aber nicht!

Ende vom Lied: 20 km/h zuviel und 30 Euro weg.

Da die variable Tempoanzeige durchaus nach meiner Passage auf Tempo 100 umgeschaltet haben KANN, suche ich nach Möglichkeiten, wie ich nachweisen kann, das der Blitzer nach dem verringerten Tempolimit ZU FRÜH auf das dann geltende Tempolimit umgestellt wurde.

 

Ich habe diese Staatswillkür sowieso gefressen und sehe nicht ein, warum ich für etwas zahlen soll, das ich nicht begangen habe.

Die 30 Euro spende ich lieber für einen guten Zweck!

 

Das Problem liegt doch dabei, das dem Autofahrer(in) jeder beliebige Tempoverstoß vorgeworfen werden kann, wenn nicht nachweisbar ist, wie diese Anlage geschaltet ist.

 

Ich wünsche allen eine gute sowie "fotofreie" Fahrt und bedanke mich für eure Beiträge.

Michael

Link to post
Share on other sites

Hallo,

 

Das Problem liegt doch dabei, das dem Autofahrer(in) jeder beliebige Tempoverstoß vorgeworfen werden kann, wenn nicht nachweisbar ist, wie diese Anlage geschaltet ist.

 

wo sieht Du das Problem ?

Es ist jederzeit nachweisbar, wann die VBA wie geschaltet war.

 

 

Da die variable Tempoanzeige durchaus nach meiner Passage auf Tempo 100 umgeschaltet haben KANN,

Regelmäßig wird nach dem Umschalten eine Wartezeit eingehalten die es allen VT erlaubt die durch die VBA beinflußte Strecke einmal komplett zu durchfahren.

 

 

Ich passiere den festen Blitzer beim Flughafen Stuttgart und werde geblitzt.

Alle anderen vor mir und rechts von mir mit dem gleichen Tempo aber nicht!

Im einfachsten Fall deshalb, weil Du eben zufälligerweise minimal über der Auslöseschwelle warst, während Dein Vordermann gerade so darunter lag.

Möglicherweise war die Anlage rechts einfach nicht bestückt, dann blitzt es dort auch nicht ...

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites

Da die variable Tempoanzeige durchaus nach meiner Passage auf Tempo 100 umgeschaltet haben KANN, suche ich nach Möglichkeiten, wie ich nachweisen kann, das der Blitzer nach dem verringerten Tempolimit ZU FRÜH auf das dann geltende Tempolimit umgestellt wurde.

Im Regelfall werden Schaltpläne geführt, aus denen hervorgeht, wann die VBA wie geschaltet war. Aus denen sollte sich dann ergeben, welche Limitierung angezeigt wurde, als Du einerseits geblitzt wurdest und als Du andererseits die VBA passiert hast.

 

Link to post
Share on other sites

und als Du andererseits die VBA passiert hast.

Nun, dass läßt sich sicher nicht nachweisen, weil ja keiner - außer vielleicht dem TE - weiss, wann der TE die :120: VBA tatsächlich passiert hat.

 

Das bringt mich aber auf eine Idee/Frage:

Mal angenommen der TE hat zwischen der ersten VBA (die er mit :120: gesehen hat) und der bei :100: blitzenden VBA eine Panne (Reifenwechsel auf dem Standstreifen bspw.), so daß tatsächlich viel Zeit zwischen dem passieren der beiden VBA's liegt.

Wer ist beweispflichtig ?

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites

@mifi: Das ist eine interessante Frage, mit welcher Nachlaufzeit der Blitzer bei Limitwechsel eingestellt ist. Da Stuttgart wirklich oberpeinlich mit den neuen Autobahnblitzern abzockt, sprich sogar 10-Euro-Tickets wegen Pillepalle-Überschreitungen werden aus Karlsruhe verschickt, tippe ich ebenso auf niedrigstmögliche Nachlaufzeit für höchste Abzockeffizienz. Kriegen wir bzw. Du nur per Akteneinsicht raus. An deiner Stelle mit nur einer Owi würde ich den Fall voll durchziehen, damit es öffentlich wird. Und aus Prinzip. Denn was sich da in Stuttgart abspielt, geht unter keine Kuhhaut.

 

@anrera: :100: wird dort bei Seitenstreifenfreigabe geschalten. Wenn man dort eine Panne hat, dann sehen es die Pannenstreifenüberwachungskameras....

:nolimit:

Link to post
Share on other sites
Nun, dass läßt sich sicher nicht nachweisen, weil ja keiner - außer vielleicht dem TE - weiss, wann der TE die :120: VBA tatsächlich passiert hat.

 

Die Aussage des TE kann doch ausreichen. Wenn er x Meter nach der ersten VBA mit 115 km/h geblitzt wird und angibt, mit Tempomat konstant gefahren zu sein, lässt sich die Durchfahrtszeit ja entsprechend berechnen (sofern sie sich der Betroffene nicht gemerkt hat).

Sehr viel sicherer als die Einlassung des Betroffenen sind die Schaltpläne auch nicht: Wie soll man sicher nachweisen, dass Tempo 100 nicht nur angezeit werden sollte sondern auch tatsächlich für die VT zu sehen war.

Link to post
Share on other sites

Die Aussage des TE kann doch ausreichen. Wenn er x Meter nach der ersten VBA mit 115 km/h geblitzt wird und angibt, mit Tempomat konstant gefahren zu sein, lässt sich die Durchfahrtszeit ja entsprechend berechnen (sofern sie sich der Betroffene nicht gemerkt hat).

Sehr viel sicherer als die Einlassung des Betroffenen sind die Schaltpläne auch nicht: Wie soll man sicher nachweisen, dass Tempo 100 nicht nur angezeit werden sollte sondern auch tatsächlich für die VT zu sehen war.

Interessanter Ansatz. Wenn wir uns dann aber mal ganz kurz die passende Szene im Gerichtssaal vorstellen: was glaubst, wem der Richter eher glauben wird?

Link to post
Share on other sites

 

Sehr viel sicherer als die Einlassung des Betroffenen sind die Schaltpläne auch nicht: Wie soll man sicher nachweisen, dass Tempo 100 nicht nur angezeit werden sollte sondern auch tatsächlich für die VT zu sehen war.

 

Ich denke wir können davon ausgehen, dass eine VBA die :100: anzeigen soll das auch tut und die :100: für einen passierenden VT auch sichtbar ist. Sonst könnte man ja gleich annehmen, dass da gerade jemand einen Sack über die VBA's gestülpt hatte.

Also haben wir den Umschaltzeitpunkt der ersten VBA, den Blitzzeitpunkt sowie den Abstand der VBA's zueinander als Konstanten.

Sagen wir mal die VBA's liegen 3 km auseinander und der TE wurde rund 30 min. nach dem Umschalten geblitzt.

D.h. der TE hat für 3 km (1.te VBA gerade nicht mehr gesehen) mehr als 30 min. Fahrzeit gebraucht

=> Konstante Geschwindigkeit angenommen sind das weniger als 6 km/h

Fahrenderweise wird man das nicht hinbekommen. Deshalb ja die Sache mit der Panne.

 

Also hypothetisch:

9:59 Uhr : (B) VT passiert VBA mit :130:

10:00 Uhr : (P) VBA schaltet auf :100: und TE hat 100 m hinter der VBA eine Reifenpanne

10:30 Uhr : (P) VBA2 schaltet Blitzer scharf.

10:35 Uhr : (B) VT hat Reifen gewechselt und fährt mit Tempo 130 weiter, die VBA im Rücken kann er nicht sehen

10:37 Uhr : (P) Blitz bei VBA2 mit 130 km/h @ :100:

 

Die mit (B) gekennzeichnten Einträge sind die Behauptung des TE, (P) ist per (VBA-)Protokoll festgehalten.

Das das für den TE nicht passt hat @_m3 ja erläutert, weil offenbar der komplette Bereich videoüberwacht ist und eine Panne dann wohl aufgefallen wäre, aber sind in allen Fällen die Strecken zwischen den VBA's videoüberwacht ?

 

Anders herum ist es natürlich so, dass wenn der TE angibt, nach Passieren der ersten VBA mit Tempomat konstant gefahren zu sein (also autobahntypisch > 60 km/h) , dann darf er - unter Einhaltung einer bestimmten Sperrzeit - von der 2.ten VBA nicht geblitzt werden.

Falls doch, hat der TE entweder die erste VBA übersehen, oder die Anlage ist deffekt (=> teures SV Gutachten )

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites
  • 3 weeks later...

Hallo an alle Forenteilnehmer,

 

ich bin erstaunt über die vielen informativen Informationen zu diesem Thema.

 

Meine Nachfrage in Stuttgart hat ergeben, das sämtlicher Geschwindigkeitsübertrungen vollautomatisch versendet werden.

Kein Mensch kontrolliert die Bilder sowie die Korrektheit der Messung.

Wenn ich es richtig verstanden habe, sind die Kennzeichen von Fahrzeugen mit Wegerecht nach § 38 StVO in einer Datenbank gespeichert und werden nicht verfolgt.

Und: Neben der Steuerung über Kontaktschleifen ist die gesamte Strecke videoüberwacht - Ist die Verkehrsdichte zu hoch kann die gesamte Anlage manuell geregelt werden.

 

Ich habe jetzt erst mal lückenlos sämtliche Nachweise verlangt, die irgendwie nur machbar sind.

Das Ergebnis steht noch aus. Mal sehen was passiert.

 

So bedanke ich mich für die lebhafte Teilnahem an diesem Thema und wünsche allen ein schönes Wochenende.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...