Kostja14 0 Posted July 8, 2014 Report Share Posted July 8, 2014 Hallo Leute, ich habe mal eine Frage: ich hatte von oktober 2013 bis januar 2014 mein Führerschein für drei monate abgeben müssen nach dem ich im april 2013 deutlich zu schnell gefahren bin.Jetzt wurde ich im juni 2014 erneut geblitzt mit 29 kmh innerorts zuviel, droht mir ein erneutes Fahrverbot? Danke im Vorraus für die Antwort Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 8, 2014 Report Share Posted July 8, 2014 Ja, da zweimal innerhalb eines Jahres mindestens 26 zu schnell. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 8, 2014 Report Share Posted July 8, 2014 Wenn die Rechtskraft des ersten Verstoß weniger 1 Jahr vor dem Verstoß war, ja MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Kostja14 0 Posted July 8, 2014 Author Report Share Posted July 8, 2014 das erste mal war im April 2013 und jetzt war ja Juni 2014 also eigentlich mehr als ein Jahr, oder zählt es ab dem Datum wenn ich das Busßgeld bezahle und den Führerschein wegschicke?Nach dem erten Verstoß hab ich Widerspruch eingelegt und ihn dann im Oktober doch zurückgezogenWann ist der Verstoß Rechtskräftig? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 8, 2014 Report Share Posted July 8, 2014 Nach dem erten Verstoß hab ich Widerspruch eingelegt und ihn dann im Oktober doch zurückgezogen Wann ist der Verstoß Rechtskräftig?Im Oktober ist Rechtskraft. Also weniger wie 1Jahr = Fahrverbot. Du musst auch damit rechen dass das Bußgeld höher ausfallen wird. Lies mal etwas im Forum falls eine Vermeidungsstrategie in Frage kommt. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Kostja14 0 Posted July 8, 2014 Author Report Share Posted July 8, 2014 und für wie lange dann das Fahrverbot? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 8, 2014 Report Share Posted July 8, 2014 1 Monat. Ohne 4 Monatsfrist. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Kostja14 0 Posted July 8, 2014 Author Report Share Posted July 8, 2014 das foto ist sehr hell man erkennt nicht ob man oder frau, kann ich da meine schwester angeben? sei fährt eh kein auto, hat aber führerschein oder haben die noch andere Fotos in besserer qualität? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 8, 2014 Report Share Posted July 8, 2014 Du darfst keinen anderen angeben. Wenn, dann muss sie sich schon selbst eintragen. Lies mal einige Thread, das Thema kommt ständig. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted July 8, 2014 Report Share Posted July 8, 2014 das foto ist sehr hell man erkennt nicht ob man oder frau, kann ich da meine schwester angeben? sei fährt eh kein auto, hat aber führerschein oder haben die noch andere Fotos in besserer qualität?Das Original ist in der Regel in 1 A Qualität. Quote Link to post Share on other sites
Kostja14 0 Posted July 10, 2014 Author Report Share Posted July 10, 2014 Wie weit kann ich ohne Probleme die Abgabe hinauszögern?geblitzt am 15.06,Anhörung zum Bußgeldbescheid am 04.07 bekommen.4 Montsfrist hab ich nicht mehr.Brächte den Lappen bis 11.08 Quote Link to post Share on other sites
HollowFFM 2 Posted July 10, 2014 Report Share Posted July 10, 2014 Selbst wenn du jetzt abgibst kommt ja keiner am nächsten Tag zu dir und schreddert deinen Führerschein. Das dauert alles. Um den 11.08. brauchst du dir glaube ich keine Sorgen machen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 10, 2014 Report Share Posted July 10, 2014 Selbst wenn du jetzt abgibst kommt ja keiner am nächsten Tag zu dir und schreddert deinen Führerschein. Das dauert alles. Häh??????Absoluter Unsinn!!!! Wenn er jetzt abgibt fängt jetzt das FV an zu laufen und er hat ihn nicht bis 11.08. Im übrigen wird bei einem Fahrverbot nichts, aber auch gar nichts "geschreddert", der FS wird lediglich für einen Monat in amtliche Verwahrung gegeben. Dann (also nach Beginn der Rechtskraft) trotzdem zu fahren wäre eine Straftat nach § 21 StGB (Fahren ohne Faherlaubnis). @Kostja, leg rechtzeitig (!) Einspruch gegen den BGB ein, das hemmt die Rechtskraft (die beginnt sonst 14 Tage nach Zustellung, das wäre am 18.07). Den Einspruch brauchst Du nicht zu begründen oder schreibst was von "möchte mich mit Anwalt beraten" o.ä. Am 10.08. ziehst Du den Einspruch zurück, Rechtskraft tritt ein und Du lässt Deinen FS dann gleich da (dann aber bitte nicht mit dem Auto zurückfahren!!!). Diese Rücknahme kannst Du theoretisch auch noch später machen, sie sollte aber spätestens geschehen wenn die Ladung zum Gerichtsverfahren kommt. Und noch ein Tipp am Rande: Um so später Du den Einspruch zurückziehst, um so später beginnt die Rechtskraft und das "neue" Jahr zu laufen... Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted July 10, 2014 Report Share Posted July 10, 2014 @ QTreiberin: Er hat doch erst am 4.7. den AB bekommen, hat also noch gar keinen BGB! Und er braucht seinen FS noch bis zum 11.8. und will ihn erst dann abgeben! Warum soll er dann Widerspruch gegen den BGB einlegen, den er noch nicht hat? Bis er den BGB bekommt und dieser rechtskräftig wird,dürfte bei normalem zeitlichen Ablauf auch ohne Widerspruch bis zum 11.8. dauern?!? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 10, 2014 Report Share Posted July 10, 2014 Du hast natürlich recht, ich hatte das hierDas Schreiben Anhörung zum Busgeldverfahren hab ich am 04.07 bekommen als BGB und nicht als "Anhörung zum BGB" gelesen.... Quote Link to post Share on other sites
HollowFFM 2 Posted July 10, 2014 Report Share Posted July 10, 2014 (edited) Das ist aber schön, dass da einer meine Beiträge verändert und völlig etwas anderes schreibt. Siehe oben! [mod] Hinweis: Das geht auf meine Kappe. Ich habe den Beitrag geschrieben, aber wohl versehentlich - und unbemerkt - auf 'Bearbeiten' statt 'Zitieren' geklickt. Die Funktion 'Bearbeiten' steht uns Moderatoren staendig zur Verfuegung. Weil der Beitrag durch mein Handeln nun voellig verhackstueckt und sinnbefreit wurde, habe ich ihn ausgeblendet. Ich bitte um Nachsicht und entschuldige mich fuer meinen Fehler! [/mod] Übrigens unglaublich nachvollziehbar, dass ich denke die Führerscheine werden geschreddert. Die werte Dame sucht nur in den Krümeln um ihren angestauten Frust irgendwo abzuladen. Nur weil sie sich seit 2007 in diesem Forum verirrt hält sie sich für die große Rechtsexpertin. Die letzten Beiträge von ihr waren aber eher Mitläufer von Leuten die wirklich Ahnung haben (z.B. Sobbel, Zöllner) oder irgendwelche Aussagen zu Themen die schon öfter hier aufhttp://www.radarforum.de/forum/index.php?app=forums&module=post§ion=post&do=edit_post&f=6&t=48907&p=843490&page=gekommen sind und Sie deshalb die Vorgehensweise kennt. Edited July 11, 2014 by HarryB Hinweis eingefuegt. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted July 10, 2014 Report Share Posted July 10, 2014 Die werte Dame sucht nur in den Krümeln um ihren angestauten Frust irgendwo abzuladen. Nur weil sie sich seit 2007 in diesem Forum verirrt hält sie sich für die große Rechtsexpertin. 1.: Sie ist Expertin. 2.: Du kannst Dich offensichtlich nicht benehmen. 3.: #16 stammt IMO (der Sprache nach) von HarryB, der das sicherlich schnellstmöglich korrigieren wird. Quote Link to post Share on other sites
HollowFFM 2 Posted July 10, 2014 Report Share Posted July 10, 2014 Ich kann mich benehmen, mir geht es nur gegen den Kamm, wenn Leute wegen jedem Krümel auf Provokation aus sind. Das hat schon vor einigen Monaten angefangenhttp://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/48579-grunstreifen-auf-oeffentlichem-parkplatz-darf-man-darauf-parken/Weiß nicht was sie davon hat, habe ihr nie etwas getan, macht ihr aber anscheinend Spaß und ich kann das auch. Nur das Sie den diktatorischen Rückhalt des Forenteams hat. Nur weil ich 35k weniger Beiträge habe, aber fast genauso lange im Forum bin. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted July 10, 2014 Report Share Posted July 10, 2014 Nur das Sie den diktatorischen Rückhalt des Forenteams hat. Nur weil ich 35k weniger Beiträge habe, aber fast genauso lange im Forum bin. Du armer Kerl! Das Leben ist halt kein Ponyhof . Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 10, 2014 Report Share Posted July 10, 2014 Nur weil ich 35k weniger Beiträge habe, aber fast genauso lange im Forum bin. Nix da, Du bist über ein Jahr kürzer hier als ich... um genau (!!) zu sein 1 Jahr und 23 Tage... Quote Link to post Share on other sites
HollowFFM 2 Posted July 10, 2014 Report Share Posted July 10, 2014 Das ist doch ein Beitrag den ich gut finde. Ein paar Smilies, bisschen Ironie. Alles gut. Frieden? 1 Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted July 10, 2014 Report Share Posted July 10, 2014 Im Oktober ist Rechtskraft. Also weniger wie 1Jahr = Fahrverbot.Nur mal eine kurze Rückfrage:Woraus schließt Du, dass die Rechtskraft im Oktober 2013 eingetreten ist ?Wenn das der erste Verstoß des TE war, dann hatte er doch nach Rechtskraft 4 Monate Zeit den FS abzugeben, d.h. die Rechtskraft könnte auch schon im Juni 2013 eingetreten sein, oder ? Deshalb nochmal die Frage an den TE:Wann hast Du den diesen ersten BuGeBe erhalten bzw. bezahlt. Der Antritt des FFB ist m.E. für die Rechtskraft des BuGeBe unerheblich. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 10, 2014 Report Share Posted July 10, 2014 Woraus schließt Du, dass die Rechtskraft im Oktober 2013 eingetreten ist ?Aus dem. Nach dem erten Verstoß hab ich Widerspruch eingelegt und ihn dann im Oktober doch zurückgezogenWenn der Widerspruch zurückgenommen wird, ist der BGB rechtskräftig. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Kostja14 0 Posted July 10, 2014 Author Report Share Posted July 10, 2014 Was passiert,wenn ich nach einer Woche die Anhörung nicht zurückschicke?Ich bin nämlich von 25.07-08.08 im Urlaub und da muss ich mobil sein Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 10, 2014 Report Share Posted July 10, 2014 Dann passiert Dir erstmal gar nichts, es wird dann mit aller Wahrscheinlichkeit "nur" der BGB erlassen, der dann (wie geschrieben) 14 Tage nach Zustellung rechtskräftig wird. Und mit Rechtskraft beginnt dann das FV zu laufen. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted July 10, 2014 Report Share Posted July 10, 2014 Wenn der Widerspruch zurückgenommen wird, ist der BGB rechtskräftig.Okay, das mit dem Widerspruch hatte ich überlesen .... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Kostja14 0 Posted July 10, 2014 Author Report Share Posted July 10, 2014 Dann passiert Dir erstmal gar nichts, es wird dann mit aller Wahrscheinlichkeit "nur" der BGB erlassen, der dann (wie geschrieben) 14 Tage nach Zustellung rechtskräftig wird. Und mit Rechtskraft beginnt dann das FV zu laufen.Bekomme ich nicht dann ein zweiten zugestellt? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 10, 2014 Report Share Posted July 10, 2014 Einen zweiten von was? Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted July 10, 2014 Report Share Posted July 10, 2014 Bekomme ich nicht dann ein zweiten zugestellt?Der SB hat eigentlich keinen Grund einen weiteren AHB oder gar eine Erinnerung an den AHB zu schicken.Nichts desdo trotz könnte er/sie das natürlich tun. Spielt aber insoweit keine Rolle. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Kostja14 0 Posted July 10, 2014 Author Report Share Posted July 10, 2014 Ja,aber die können doch nicht dann einfach davon ausgehen das ich es war am Steuer und mir das Bußgeld aufbrummen? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 10, 2014 Report Share Posted July 10, 2014 Warum nicht?Wenn der SB der BG-Stelle Dich anhand des Fotovergleiches mit dem EMA identifiziert hat, bekommst Du den BGB, Punkt. Mit dem AHB bekommst Du ja die Möglichkeit auf rechtliches Gehör, wenn Du das nicht nutzt, bekommst Du ja sogar ein zweites Mal die Möglichkeit Dich im Rahmen eines Einspruches zum BGB zu äußern. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 11, 2014 Report Share Posted July 11, 2014 Ich kann mich benehmen, mir geht es nur gegen den Kamm, wenn Leute wegen jedem Krümel auf Provokation aus sind. Das hat schon vor einigen Monaten angefangen[....] Ich wiederhole gerne noch einmal das, was ich im oben ausgeblendeten Beitrag gesagt habe: Du solltest dir vielleicht angewoehnen, klar und deutlich zu schreiben. Dann naemlich koennen solche - nachvollziehbaren - Irrtuemer nicht entstehen..... Mich deucht aber, du bist auch einer der Polizistenkaste, eventuell gar Marke 'Blaulicht'. Das allerdings wuerde einiges erklaeren........ Es bleibt eben fest zu halten, dass du hier sehr lax und unausgegoren formulierst, da muss es foermlich zu derartigen Missverstaendnissen kommen. Es waere begruessenswert, wenn du dir bei der Verfassung der Beitraege etwas mehr Muehe geben wuerdest, eine Diskussion in schriftlicher Form ist schliesslich etwas gaenzlich anderes, als wenn man von Angesicht zu Angesicht diskutiert. 'QTreiberin' unterstellte dir auch nicht, der Meinung zu sein, dass der FS geschreddert wird, sondern bezog sich einzig und allein auf dein "Wenn du jetzt abgibst....", bei dem der Eindruck aufkommen muss, dass du den FS meinst. Es bleibt also weiterhin fest zu halten, dass du auch beim Lesen etwas mehr Muehe aufwenden koenntest...... Quote Link to post Share on other sites
Kostja14 0 Posted July 11, 2014 Author Report Share Posted July 11, 2014 Zum Thema zurück,kann mir nun einer sagen wie ich vorgehen soll damit ich mein Führerschein bis zu 11.08 behalten kann,ohne das mir zusätzliche Kosten entstehen? Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted July 11, 2014 Report Share Posted July 11, 2014 Warte zuerst mal, bis der BGB bei dir ankommt. Dann siehst du anhand der Zahlungsfrist, wann du bezahlen musst. Bei normalem zeitlichen Ablauf und Ausnutzen der Zahlungsfrist dürfte der dannauch ohne Widerspruch nicht vor dem 11.8. rechtskräftig werden. Quote Link to post Share on other sites
Kostja14 0 Posted July 11, 2014 Author Report Share Posted July 11, 2014 Also gar nicht erst Anhörungsbogen zurückschicken? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 11, 2014 Report Share Posted July 11, 2014 Sag mal, wie häufig willst Du jetzt die gleichen, lange beantworteten, Fragen noch stellen? Quote Link to post Share on other sites
Kostja14 0 Posted July 11, 2014 Author Report Share Posted July 11, 2014 Entspann dich,wenn keiner konkret auf mein gestelle Frage eine Antwort gibt... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 11, 2014 Report Share Posted July 11, 2014 Ach Du, ich bin tiefentspannt, denn mir droht kein Fahrverbot... Lies einfach mal Post #9 von @hartmut, da steht ein ganz wichtiger und hilfreicher Tipp drin.... Quote Link to post Share on other sites
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