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Fahrer Nicht Unter Der Anschrift Gemeldet


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Hallo, der Bruder von meiner Freund wurde mit meinem Auto geblitzt.

 

- 39km/h zu schnell in geschlossener Ortschaft.

- zulässige Geschwindigkeit : 60 Km/h

- Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 99 Km/h

 

das ganze war am 05.05.2014

 

Erste Anhörungsbogen kann ins Haus, und ich hab dort die Anschift des Fahrers angegeben,

die er mir angegeben hat!

 

Nach 2 Wochen kam wieder ein Schreiben: Fahrer ist unter der Anschrift nicht gemeldet!

Der hat mir die falsche Hausnummer gegeben, wieder das ganze zurück geschickt mit richtiger Anschrift.

 

Jetzt kommt das dritte Schreiben: Fahrer nicht unter der Anschrift gemeldet!

Jetzt kommt raus er hat sich bei seiner alten Wohnung nicht abgemeldet und hat mir die Anschift seiner Eltern angegeben wo er zurzeit Wohnt aber nicht gemeldet ist!

 

Soll ich jetzt die richtige Anschift mitteilen?

Oder kommt wieder so ein Brief mit Fahrer nicht unter der Anschift gemeldet!!!

 

Hoffe Ihr könnt mir weiter Helfen, den ich hab keine Lust auf nen Fahrtenbuch!!

 

 

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Teile die Anschrift der Eltern mit, wenn das Schreiben dann auch zurückgeht, hast Du aber nichts zu befürchten, da Du mitgewirkt hast.

 

Solltest Du allerdings in Absprache mit Deinem Freund Phantasieanschriften mitgeteilt haben um für ihn die Verjährung zu erreichen (was zum einen nicht klappen würde, da Anschriftenermittlungen die Verjährung unterbrechen und ich es Dir zum anderen auch nicht unterstelle) droht Dir das Fahrtenbuch, zumal dieser "Tiefflug" auch nicht unter "geringfügig" fällt....

 

Ach ja, herzlich willkommen hier im RF...

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ich hab einemal die anschift gegeben wo die hausnummer falsch war

dann jetzt die richtige wo er zurzeit wohne aber nicht gemelet ist

 

soll ich jetzt nochmal die anschrift wo er wohnt angeben oder die alte anschift wo er noch gemelet ist ?

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Sorry, aber hier finde ich den Ausdruck "Denunziant" mehr als daneben.

 

Wer sich mein Auto oder Motorrad leiht und solche Tiefflüge damit begeht weiß von vornherein, dass ich ihn/sie angebe...

Und um all das von vornherein zu vermeiden, verleihe ich niemals mein Auto oder Motorrad.
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An wirklich gute Freunde tu ich es schon, die würden aber erstens nicht "wilde Sau" damit spielen und zweitens aber auch gar nicht erst erwarten/hoffen dass ich im Falle eines Falles für sie irgendwelche Spielchen mache.

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Sorry, aber hier finde ich den Ausdruck "Denunziant" mehr als daneben.

Warum? Der Ausdruck ist doch korrekt.

 

An wirklich gute Freunde tu ich es schon, die würden aber erstens nicht "wilde Sau" damit spielen und zweitens aber auch gar nicht erst erwarten/hoffen dass ich im Falle eines Falles für sie irgendwelche Spielchen mache.

Zum einen bedeuten 39 km/h über dem Blechtäfelchen-Limit nicht per se "wilde Sau", zum anderen können sich meine Freunde - und andere - darauf verlassen, dass ich einer Verfolgung ihrer Vergehen gegen "die Ordnung" seitens der Obrigkeit gewiss keinen Vorschub leisten werde.

 

Gruß, Pedro.

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Warum? Der Ausdruck ist doch korrekt.

Find' ich ganz und gar nicht. Da wir ja die deutsche Sprache gerne pflegen und auch immer hervor tun, hier mal das, was der Duden so sagt ueber das Tun eines Denunzianten.

 

Zum einen bedeuten 39 km/h über dem Blechtäfelchen-Limit nicht per se "wilde Sau", zum anderen können sich meine Freunde - und andere - darauf verlassen, dass ich einer Verfolgung ihrer Vergehen gegen "die Ordnung" seitens der Obrigkeit gewiss keinen Vorschub leisten werde.

Ich wuerde in erster Linie mal erwarten, dass mit meinem Fahrzeug pfleglich und vernuenftig umgegangen wird und vor allem, dass keine OWIen begangen werden, die mir Ungemach und sogar ein Fahrverbot einbringen koennten. Dann kommt es des weiteren darauf an, wie der Freund sich nach der Missetat verhaelt. Kommt das Schreiben aus heiterem Himmel zu mir, dann kann er sich dessen gewiss sein, dass ich sauer reagiere....

Ergo: Auch fuer Freunde halte ich nicht unbedingt und immer den Kopf hin......

 

@TE: Ich wuerde der Behoerde jetzt mitteilen, dass mir keine weiteren Anschriften bekannt sind und man sich doch gefaelligst selbst bemuehen moege, des Uebeltaeters habhaft zu werden. Ein Fahrtenbuch wirst du nicht befuerchten muessen, du hast der Mithilfepflicht Genuege getan.

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Find' ich ganz und gar nicht. Da wir ja die deutsche Sprache gerne pflegen und auch immer hervor tun, hier mal das, was der Duden so sagt ueber das Tun eines Denunzianten.

Naja, wenn Du Dir mal einige Synonyme ansiehst, passt es doch: angeben, melden, zutragen, preisgeben.

 

Ich schrieb übrigens von der "geforderten Denunziationsbereitschaft", die von der Obrigkeit euphemistisch "Mitwirkungspflicht" genannt wird. Gibt es das eigentlich auch in anderen Bereichen, dass man für ein freundliches "ich kann mich nicht erinnern" bzw. "bin mir nicht sicher" bestraft werden kann?

 

Ich wuerde in erster Linie mal erwarten, dass mit meinem Fahrzeug pfleglich und vernuenftig umgegangen wird und vor allem, dass keine OWIen begangen werden, die mir Ungemach und sogar ein Fahrverbot einbringen koennten.

Ungemach wäre es mir wert - ein Fahrverbot sicher nicht. In Fällen, die dem diskutierten ähneln (ein Freund lässt Bilder von sich machen), droht mir das aber wohl auch nicht.

 

Dann kommt es des weiteren darauf an, wie der Freund sich nach der Missetat verhaelt. Kommt das Schreiben aus heiterem Himmel zu mir, dann kann er sich dessen gewiss sein, dass ich sauer reagiere....

Dem stimme ich zu.

 

Ein Fahrtenbuch wirst du nicht befuerchten muessen, du hast der Mithilfepflicht Genuege getan.

Eben.

 

Gruß, Pedro.

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Falls die Straßenverkehrsbehörde den Sachverhalt der Meldestelle mitteilt, könnte zu dem Bußgeld wegen der Geschwindigkeit noch ein Verstoß gegen Meldepflichten des Fahrers kommen.

Die Straßenverkehrsbehörde fragt auf einem Zeugenfragebogen nach der Meldeadresse? Wie soll der Zeuge diese Frage zuverlässig wahrheitsgemäß beantworten können?

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Habe ich den Halter (TE) oder Pedro angesprochen? Was soll die Frage?
Im übrigen schrieb ich das weil folgende Aussage von dem langjährigen Forummitglied Pedro kam:

zum anderen können sich meine Freunde - und andere - darauf verlassen, dass ich einer Verfolgung ihrer Vergehen gegen "die Ordnung" seitens der Obrigkeit gewiss keinen Vorschub leisten werde.

falls dir das entgangen sein sollte, Qkuhtreiberin

 

 

 

[mod]

Auch für Dich gilt: keine Verunstaltung von Nicknames!

[/mod]

Edited by Bluey
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@ Pedro: Wenn du mit deinem Freund nicht verwandt oder verschwägert bist, musst du der Behörde Auskunft darüber geben, wer das Fahrzeug gefahren hat.

Nö, muss ich nicht. Mein Gedächtnis ist leider miserabel.

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Das mit dem Fahrtenbuch bringt nichts. Das Auto wurde flugs umgemeldet und isch 'abe gar keine Auto (mehr). Außerdem habe ich mich zum Ärger meiner Holden gerade heimlich mit dem Freund verlobt :wub: . Muss ich also sagen nix.

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Na dann mach das mal alles so und schau wie weit du kommst. Kannst mir dann berichten was bei rum kam, solltest du mal in die Verlegenheit kommen. Große Töne schwingen klappt im Netz immer ganz hervorragend. Wie auf der Straße. Ich müsste schon unzählige Zeitungsberichte und Dienstaufsichtsbeschwerden in der Akte haben, zumindest laut Ankündigung der Betroffenen.

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Das mit dem Zeugnisverweigerungsrecht bei Nicht-Verwandten klappt ganz hervorragend.

Wie oft musstest Du Dich den schon neu verloben ? :doofwinkt:

Oder hast Du einfach behauptet und das wurde nicht geprüft ?

Das ist dann so, wie wenn der VT hier KLICK - zumindest bis zum 39.ten Blitz - behauptet hätte, dass Fahren ohne Nummernschild das Nonplusultra zur Vermeidung von Bußgeldern sei, weil man ja doch nie erwischt würde ...

 

 

Außerdem habe ich mich zum Ärger meiner Holden gerade heimlich mit dem Freund verlobt

Das 'neu verloben' setzt voraus, dass der alte 'Vertrag' beidseitig 'gekündigt' ist.

... Danach handelt es sich bei dem Verlöbnis um einen Vertrag, mit dem sich zwei Personen versprechen ...

Ergo kann es kein 'heimliches Verloben' geben, wenn man bereits verlobt/verheiratet ist.

Klappt also so einfach nur genau einmal.

 

isch 'abe gar keine Auto (mehr)

Da freut sich dann die Versicherung und der Staat:

1. jahrelang Prämie gezahlt, aber nie eine Leistung gefordert (das sind den Versicherung die lliebsten VNs)

2. fährt (zeitweise) keine Schadensfreiheitsrabatt mehr ein => anteilig höhere Prämie wenn doch wieder ein Auto angemeldet wird

3. ggf. fält Zweitwagen-Regel weg - weil ja keine Lebenspartnerschaft mehr besteht

4. Wege zur Arbeit können nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden (ist ja nicht das eigenen Auto ...)

5. Der VN des Autos das Du dann fährst zahlt u.U. mehr, weil Fahrer != Halter gemeldet werden muß (oder Versicherung muß nicht leisten)

6. Ummelden kostet Geld => Staat verdient trotzdem an Dir ...

 

Soll heißen, es kostet Dich trotzdem Geld und Zeit und birgt für den VN des Auto's dass Du dann fährst auch noch Risiken. ...

Und das siehts Du als erstrebenswert ?

 

Also ich weiss nicht, ich weiss nicht .... :think: :think: :think:

 

Gruß,

AnReRa

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1. jahrelang Prämie gezahlt, aber nie eine Leistung gefordert (das sind den Versicherung die lliebsten VNs)

2. fährt (zeitweise) keine Schadensfreiheitsrabatt mehr ein => anteilig höhere Prämie wenn doch wieder ein Auto angemeldet wird

3. ggf. fält Zweitwagen-Regel weg - weil ja keine Lebenspartnerschaft mehr besteht

4. Wege zur Arbeit können nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden (ist ja nicht das eigenen Auto ...)

5. Der VN des Autos das Du dann fährst zahlt u.U. mehr, weil Fahrer != Halter gemeldet werden muß (oder Versicherung muß nicht leisten)

6. Ummelden kostet Geld => Staat verdient trotzdem an Dir ...

Zu 1) Dann zahlt eben ein anderer die Prämien, das Auto wird ja nicht stillgelegt.

 

Zu 2) Nur wenn erst nach 7 Jahren wieder eins angemeldet wird (zumindest bei meiner Versicherung).

 

Zu 3) Der (Ex)Lebenspartner kann die Prozente meist übernehmen.

 

Zu 4) Stimmt, aber ÖPNV-Nutzung gibt auch ein paar Euronen.

 

Zu 5) Kommt auf den Vertrag an.

 

Zu 6) Ummeldung ist aber ggf. günstiger als die Anordnung eines Fahrtenbuches.

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[...]

 

:nick:. Man bedenke zusätzlich, dass auch juristische Personen Halter sein können. Letztlich stehen die Kosten der Ummeldung denen für Bußgeld bzw. Fahrtenbuch gegenüber. Und Punkte gibt's auch nicht für den Pösewicht.

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Zu 1) Dann zahlt eben ein anderer die Prämien, das Auto wird ja nicht stillgelegt.

Ja, aber die Prämien richten sich jetzt nach der Vorgeschichte des neuen VT.

Sprich, hatte der neue VN bisher kein Auto, dann fängt der wieder bei 0 an.

 

Zu 2) Nur wenn erst nach 7 Jahren wieder eins angemeldet wird (zumindest bei meiner Versicherung).

Das meinte ich gar nicht. Wenn jemand z.B. 2 Jahre (unfallfrei) das Auto eines anderen VN gefahren hat, dann beinflußt das den eigene SF nicht(!). Nach 7 Jahren ist dann der gesamte SF weg und man wird behandelt wie ein Fahranfänger.

 

Zu 3) Der (Ex)Lebenspartner kann die Prozente meist übernehmen.

Das geht nur genau einmal. Zumindest laut unserem VS-Vertreter. Deshalb läuft das Auto meiner Frau immer noch als Zweitwagen der SchwiMu, weil der Rabatt vorher bereits schon vom SchwiVa auf die SchwiMu übertragen wurde.

 

Zu 4) Stimmt, aber ÖPNV-Nutzung gibt auch ein paar Euronen.

Also bei uns nur gegen Nachweis (also z.B. personalisierte Monatskarte) - habe wir schon erfahren müssen.

D.h. wenn man doch Auto fährt, bekommt man nichts ...

 

Zu 5) Kommt auf den Vertrag an.

Klar, wenn man von Haus aus schon höhere Prämien zahlt (bzw. die VS das erst gar nicht rabattiert)

 

Zu 6) Ummeldung ist aber ggf. günstiger als die Anordnung eines Fahrtenbuches.

Das sicher, aber am günstigsten ist es, wenn der Halter den Fahrer nennt, und darum ging es doch.

 

Es ist also - sofern man sich nach den Buchstaben des Gesetzes richtet - für den Halter keinesfalls kostenlos sich mittels 'verloben'/'Auto ummelden' aus der Affäre ziehen zu wollen ...

 

Gute Nacht,

AnReRa

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Das meinte ich gar nicht. Wenn jemand z.B. 2 Jahre (unfallfrei) das Auto eines anderen VN gefahren hat, dann beinflußt das den eigene SF nicht(!). Nach 7 Jahren ist dann der gesamte SF weg und man wird behandelt wie ein Fahranfänger.

Ich kann Versicherungsnehmer sein, obwohl ich nicht Halter bin. Meinem Schadensfreiheitsrabatt geschieht also nichts Böses.

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Ich kann Versicherungsnehmer sein, obwohl ich nicht Halter bin. Meinem Schadensfreiheitsrabatt geschieht also nichts Böses.

Stimmt natürlich. Du hast 1 von 6 Punkten entkräftet :notworthy:

 

Aber eigentlich auch nicht, weil a) ist die Prämie für den VN in dieser Konstellation möglicherweise höher (siehe Punkt 5) und b) muß dem Halter in 2.ter Instanz klar sein, dass er den - selbst reingefahrenen - SF nicht behalten kann. Weil Rabattübertragung geht eben regelmäßig nur einmal pro Vertrag.

Und damit 'leiden' im Endefekt sogar 2 Personen unter den Verfehlungen des/derjenigen die den Vertoß eigentlich zu verantworten hat..

 

SCNR,

AnReRa

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Wenn jemand z.B. 2 Jahre (unfallfrei) das Auto eines anderen VN gefahren hat, dann beinflußt das den eigene SF nicht(!). Nach 7 Jahren ist dann der gesamte SF weg und man wird behandelt wie ein Fahranfänger.

Alles eine Frage des Interesses auf Seiten der Versicherung. Jahrelanges schadenfreies Fahren mit Firmenfahrzeugen wird sicherlich gern zur Kenntnis genommen und entsprechend honoriert.

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