Temposuender 0 Posted July 6, 2014 Report Share Posted July 6, 2014 Hallo liebe Community, ich habe ein Problem. Vor 2 Tagen habe ich einen Anhörungbogen bekommen in dem folgendes steht:Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts. Zulässig: 60, Festgestellte Geschwindigkeit: 81Beweismittel: Radarmessung und Foto Tatzeitpunkt war der 02.06.2014. Sowohl Fahrer als auch Halter des Fahrzeugs war/bin ich. Auf dem Foto kann man mich leider auch relativ gut erkennen (markante Brille) . Meine Frage wäre, ob man sich hier noch irgendwie "retten" kann? Mein Vater meinte man könne evtl. versuchen darauf zu plädieren, dass ich mich nicht eindeutig erkenne auf dem Foto. Sowas hätte wohl Bestand, da ein "normaler" Polizeibeamter nicht die zulässige Qualifizierung hat, um mich zu identifizieren. Da ich den Anhörungsbescheid auch erst so spät bekommen habe, besteht vielleicht auch die Möglichkeit auf Verjährung? Habt ihr Tipps/Lösungsvorschläge? Als Student würden mir die 100€+ schon sehr wehtun. Abgesehen von dem Punkt in Flensburg der auch auf mich zukommen würde. Liebe Grüße Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted July 6, 2014 Report Share Posted July 6, 2014 ...da ein "normaler" Polizeibeamter nicht die zulässige Qualifizierung hat, um mich zu identifizieren. Stimmt. Dafür gibt es auch - für dich kostenpflichtige - Gutachter. Macht > 1.000 Euro extra. Quote Link to post Share on other sites
Temposuender 0 Posted July 6, 2014 Author Report Share Posted July 6, 2014 Okay, das verschlimmert das ganze also auch eher. Sonst keine Chance? Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted July 6, 2014 Report Share Posted July 6, 2014 Tatzeitpunkt war der 02.06.2014.Dann hätte die Behörde Zeit gehabt bis zum 01.09.2014, um die Anhörung anzuordnen. Sowohl Fahrer als auch Halter des Fahrzeugs war/bin ich. Auf dem Foto kann man mich leider auch relativ gut erkennen (markante Brille)Auch wenn Du die Brille auf dem Foto im EMA nicht trägst, wird der SB Dich dann auch erkennen. Meine Frage wäre, ob man sich hier noch irgendwie "retten" kann?Man kann es versuchen, die Aussichten auf Erfolg sind denkbar schlecht. Auch lohnt es nicht wirklich. Erst bei drohendem Fahrverbot. Mein Vater meinte man könne evtl. versuchen darauf zu plädieren, dass ich mich nicht eindeutig erkenne auf dem Foto.Du musst Dich auch nicht erkennen, sondern der SB. Sowas hätte wohl Bestand, da ein "normaler" Polizeibeamter nicht die zulässige Qualifizierung hat, um mich zu identifizieren. Auch der muss das nicht. Eher ein vom Gericht bestellter Sachverständiger, der sich über leicht verdiente (1k) Euro freut. Da ich den Anhörungsbescheid auch erst so spät bekommen habe, besteht vielleicht auch die Möglichkeit auf Verjährung?Der AHB kam innerhalb der Frist, keinesfalls spät. Somit ist die Verjährung gegen Dich unterbrochen. Habt ihr Tipps/Lösungsvorschläge?Klar, AHB ausfüllen, auf BGB warten, zahlen und in Zukunft (mindestens) 1 km/h langsamer fahren. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted July 6, 2014 Report Share Posted July 6, 2014 Sowohl Fahrer als auch Halter des Fahrzeugs war/bin ich. Auf dem Foto kann man mich leider auch relativ gut erkennen (markante Brille) . Lesen kann helfen; obwohl die Verjährung ist unterbrochen, deine Chancen sind nahe "0"! Quote Link to post Share on other sites
Temposuender 0 Posted July 7, 2014 Author Report Share Posted July 7, 2014 Dann werde ich also wohl oder übel in den sauren Apfel beißen müssen, schade. Vielen Dank für eure Hilfe! Quote Link to post Share on other sites
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